Türausbau bei TJ

Diskutiere Türausbau bei TJ im JEEP Wrangler TJ Forum im Bereich Wrangler; Wie siehts denn in Deutschland mit Softtop-Türen aus? Die müssten ja dann strenggenommen auch verboten sein. Ganz streng genommen sind die das...

  1. TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

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    Andreas
    Ganz streng genommen sind die das auch - auf jeden Fall die oberen Türhälften mit den Plastik-Seitenscheiben, weil die Scheiben kein Prüfzeichen haben - das interessiert aber nun wirklich gar niemanden, solange man durchgucken kann. Sind die Scheiben aber getönt ( in D sind getönte Seitenscheiben an Fahrer- und Beifahrertür nicht zulässig) oder so verkratzt oder milchig dass man nicht mehr vernünftig durchsehen kann, gibt es Mecker.


    Das hat zwei Gründe:

    a) Im § 23 StVO steht u.a., dass der Fahrer dafür verantwortlich ist, dass seine Sicht durch den Zustand des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt wird.

    Und wenn Du mit runtergeklappter Scheibe fährst ist es nur vom Zufall abhängig, wann Du Wind, Staub, Dreck oder Insekten ins Auge bekommst - dann fährst Du blind. Deswegen nicht ohne Windschutzscheibe.

    b) Beim CJ oder den alten Yps-Modellen gab es nur den alten Überrollbügel mit dem schägen Gestänge - der hatte keine Verbindung zum Scheibenrahmen. Bei den neueren YJ- und TJ-Modellen ist da noch eine Querstrebe, die für zusätzliche Sicherheit bei einem Überschlag sorgen soll. Die muss man aber vor dem Umklappen der Scheibe abschräubeln. Die Strebe ist aber Teil der BE und darf im öffentlichen Straßenverkehr nicht entfernt werden.

    Warum ? Wenn bei mir irgendwer Narrenfreiheit hat, dann Jeep-Fahrer :-):-):-)

    Grüße :ciao

    Andreas
     
  2. #202 Thomas T., 17.03.2010
    Thomas T.

    Thomas T. jeeper4fun

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    Wenn du dich mal zur Wahl des Polizeipräsidenten aufstellen lässt.... meine Stimmme hast du!!!! :daumen

    Thomas
     
  3. Jeep42

    Jeep42 ---Der mit ohne Jeep---

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    :genau

    Das war jetzt auch auf die antwort von der DEKRA gemünzt, nicht auf dich oder so...
     
  4. #204 DIRTY-EGG, 18.03.2010
    DIRTY-EGG

    DIRTY-EGG Rubi-Treiber

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    ich hab´s auch nicht so aufgefasst...:wink
     
  5. 4motion

    4motion Master

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    Der YJ hatte von Beginn an die Querstreben zum Scheibenrahmen. Auch die Version mit schrägem Überrollbügel.

    Ich werde jedenfalls im Sommer, wie immer, meinen CJ ohne Türen fahren. In Österreich scheint die Polizei entspannter zu sein. Und sollte es wirklich mal Probleme geben, so wird sich meine spitzen Firmen/Privatrechtschutz-Kombi schon drum kümmern.
     
  6. #206 TombRaider, 19.03.2010
    TombRaider

    TombRaider Persona non Grata

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    dem kann ich nur anschließen[​IMG]



    Oliver
     
  7. TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

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    Ehrlich ? Hmmm :nachdenklich - ist mir noch nie wirklich aufgefallen :pfeiffen

    Ok, dann wird das wohl so sein.... - wieder was gelernt...


    Aber es gibt trotzdem was Neues - eine genauere Antwort von Chrysler; ich hatte ja nochmal genauer nachgefragt:

    Heute kam die Antwort. Sie schreiben, dass die Jeep Wrangler YJ bis Modelljahr 1996 alle lediglich eine Einzelbetriebserlaubnis nach §21 StVZO (Einzelabnahme) hatten.


    Es gibt vom TÜV Rheinland einen Musterprüfbericht vom Nr. 55270287-02 vom 09.10.1995 - in dem wird der Fahrzeugaufbau beschrieben als: 2-türiger Pkw, offen, Hardtop oder Klappverdeck. Die Anlage 1 des Musterberichts (Bild) zeigt das Fahrzeug ausschließlich mit Türen.

    Weiter ist unter IV Punkt 1. (Änderungen, wahlweise Ausrüstung, Rüstzustände) die Möglichkeit des Entfernens der Türen nicht aufgeführt.
    Damit gilt für alle YJ, die auf Grund dieses Musterprüfberichtes zugelassen worden sind, dann eine Türenpflicht. Das ist nachvollziehbar und logisch.

    Unabhängig davon, was die StVZO zulassen würde, sind für Chrysler die Angaben des Herstellers in der Bedienungsanleitung ebenso maßgebend.

    Der Fahrzeughersteller sagt hier eindeutig, dass sowohl Türen, Türrahmen und Frontscheibe wichtige Schutzeinrichtungen sind und diese für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zu entfernen bzw. umzuklappen sind.

    Daher bleibt die Aussage von Chrysler Deutschland eindeutig und unverändert: Die Türen dürfen für Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr nicht entfernt werden und sind während der Fahrt geschlossen zu halten.


    Ok, das akzeptiere ich dann sich soweit.

    Tatsache ist aber auch, dass mein Auto (BJ 1992, EZ 1993) schon 3 Jahre auf der Straße war, als dann 1995 dieser Musterbericht vom TÜV erstellt worden ist. Damit gilt der natürlich nicht für die YJ, die VOR der Erstellung des Musterberichtes per Einzelabnahme zugelassen worden sind (eben weil es bei der Abnahme nicht ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen worden ist).

    Dieser "Musterprüfbericht" ist als interne Vorgabe für TÜV-Prüfer zu verstehen, wie die dann zukünftig (also bei zukünftigen Einzelabnahmen NACH der Erstellung des Musterprüfberichts) solche Fahrzeuge zu prüfen haben - darum heißt das auch "MUSTERprüfbericht". Eine rechtliche Außenwirkung für die Fahrzeuge, die VOR diesem Termin per Einzelabnahme zugelassen worden sind, kann ich daraus nicht herleiten oder begründen.

    Eine eindeutige und nachvollziehbare Begründung für eine angebliche Türenpflicht bei YJ kann Chrysler also auch nicht liefern - immerhin waren sicher schon die deutliche Mehrzahl aller YJ in Deutschland erstmals zugelassen, als dieser TÜV-Prüfbericht erstellt wurde...

    Auch der Hinweis auf die Vorgaben in der Betriebsanleitung kann bußgeldrechtlich nicht greifen - alles, was nicht gesetzlich verboten ist, ist erlaubt - das kann im Falle eines Unfalls maximal versicherungsrechtliche Folgen haben, aber keine bußgeld- oder strafrechtlichen Folgen. Und dass der Hersteller das - alleine schon um bei Unfällen Haftung auszuschließen - sagen MUSS, dürfte klar sein.

    Fazit:
    Bis jetzt hat sich nichts geändert - alle YJ mit Einzelzulassung (nur Nullen in der Schlüsselnummer 2.2 in der Zulassungsbescheinigung) dürfen ohne Türen fahren... Eine Ausnahme sind dann nur die YJ, die nach dem 09.10.1995 auf Grund des Musterprüfberichtes Nr. 55270287-02 des TÜV Rheinland zugelassen worden sind - die dürfen die Türen nicht mehr rausnehmen.

    Irgendwann fasse ich die ganzen Ergebnisse mit Quellennachweisen nochmal übersichtlich zusammen...

    Grüße :ciao

    Andreas
     
  8. #208 SittingBull, 20.03.2010
    SittingBull

    SittingBull Jeeper

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    Super Andreas! :daumen

    :dance :tanz :dance
     
  9. pikko

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    :daumen:daumen:daumen
     
  10. 4motion

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    Ich möchte nur hinzufügen, dass der CJ, als auch die ersten YJ in den USA und Mexiko als Basisversion sogar ohne Türen angeboten wurden. Das Fahren ohne Türen ist laut AMC Broschüre eines der wesentlichen Merkmale des CJ, aber auch des YJ.

    Die Fahrzeuge wurden schließlich speziell so konstruiert. Und das hat sich selbst beim neuesten Wrangler nicht geändert, denn die Funktion wird auf der US Website noch immer angepriesen. Schaut doch mal auf den BMW Z1, dessen Türen sich fast komplett runterfahren lassen. Und das ist ja auch erlaubt.
     
  11. #211 Eagle Eye, 22.03.2010
    Eagle Eye

    Eagle Eye auch mal nach vorne gucken

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    aber dort steht es in der zulassung eingetragen.

    hatte ich es eigentlich schon mal erwähnt :vertrag
     
  12. Tobi150

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    Ja, hast Du! :genau
     
  13. Flexx

    Flexx Buy it, use it, break it, fix it

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    Mann sollte den Zettel in den Tüv bericht einwickeln dann denken die vllt er gehört dazu :bäh
     
  14. #214 Eagle Eye, 23.03.2010
    Eagle Eye

    Eagle Eye auch mal nach vorne gucken

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    Carsten
    :grübel ach ja ??

    :-) :-) :-)
     
  15. TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

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    So langsam trudeln auch die letzten Antworten ein - gerade fand ich eine Antwort-eMail von unserem örtlichen Straßenverkehrsamt in meinem Postfach.

    Das SVA hat sich Auskunft von der Dekra eingeholt - und deren Antwort ist:

    Wieder mal eine Aussage - bei der mich nur wundert nur, dass nicht zwischen YJ und TJ unterschieden wird - nach DER Aussage darf auch der "Türen-Jeep" TJ ohne Türen gefahren werden :pfeiffen

    Jetzt warte ich nur noch auf die Antwort des Verkehrsministeriums NRW - dann fasse ich mal alles zusammen.

    Grüße :ciao

    Andreas
     
  16. Tobi150

    Tobi150 Only in a Jeep.

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    :tanz:tanz Ist doch prima! DAS wollen wir doch lesen und hören! ;-)

    Bis dahin aber weiterhin vielen Dank für all Deine Bemühungen!

    Grüße,
    Tobi

    PS: Dann können wir den Türen-Jeep ja auch wieder in Toller Jeep umbenennen. Hört sich besser an... :-)
     
  17. TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

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    Lach - das war klar, dass DU da sofort drauf anspringst :-):-):-)

    Aber wenn das SVA sich auf die Anwort von der Dekra beruft, und die Dekra sagt "Ja, Du darfst" würde ICH auch nicht weiter fragen :-):-)

    Grüße :ciao

    Andreas
     
  18. AndiXJ

    AndiXJ With six angry squirrels

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    Andi
    :-):-)

    Wozu zusammenfassen? Jeder sagt doch wieder etwas anderes.

    Was mir aber wieder den Beweis gibt, daß mich deswegen auch niemand anklagen kann, weil alle etwas anderes sagen...:verrückt

    Nunja, was soll's, ich fahre weiter ohne Türen! Der Sommer kann kommen!
    Yippieh a yeah, Schweinebacke! :bähh:-)
     
  19. #219 Wildwater, 24.03.2010
    Wildwater

    Wildwater Sweet little sixteen

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    Ein Toller Jeep ist es auf jeden Fall. :daumen

    Ich bin ja eigentlich Anhänger des HTJ (HalbTüren Jeep). :-)

    ww
     
  20. Tobi150

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    Danke Andi! Schöner hätte ich´s auch nicht zusammenfassen können!
    Alles wird gut! :tanz

    Wobei ein Richterspruch nach all diesen verschiedenen Informationen von den unterschiedlichsten, aber offiziellen Stellen auch seinen Reiz hätte... :cool:vertrag
     
Thema: Türausbau bei TJ
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