Rücklichter

Diskutiere Rücklichter im JEEP CJ Forum im Bereich Wrangler; :daumen So ist richtig!

  1. Lars

    Lars Getriebekiller

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    Lars
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    So ist richtig!
     
  2. #22 Intruder66, 31.12.2012
    Intruder66

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    Hi Marc,
    was ich meine ist zb, das Importfahrzeuge auch vor 1970 IMMER ne Ausnahmegenehmigung für rote Blinker hinten brauchten in D -land erstzugelassene EU Fahrzeuge nicht. Steht auch auf dem einen Blatt der STVZO was ich mit gepostet hatte.

    Er hat so wie ich das verstehe schon etwas in den Fahrzeugpapiren stehen wass er wohl mit " in etwa " Verglasung meint....man müßte eben wissen was da wirklich steht....könnte sich auch genau so gut um die echte Verglasung (also Windschutzscheibe) handeln weil die eben ne andere Norm makierung hat als standart D - Scheiben.... aber ohne zu wissen was da wirklich wie geschrieben steht kann man da eh nix genaues zu sagen.

    Wenn er nicht expizit eingetragen hat das hinten zb: nur Hella Rückleuchten oder Rückleuchten mit E~ markirung zulässig sind , sondern steht da eben Beleuchtung mit " in etwa Wirkung " oder Beleuchtung mit DOT prüfung und in etwa Wirkurg ist gegeben, dann kann er zumindestens auf die normalen Jeep Rückleuchten umbauen.

    Vor 1968 hatten die Cj "normal" übrigens aufgesetzte runde rote Rückleuchten wie beim Willys, danach dann bis 1976 entweder "normale" Rückleuchten mit ganz rotem Glas oder eben mit aussparrung für Rückfahrleuchte unten blinkten aber trozdem Rot. Ab etwa 1980 -81 wanderte dann die Aussparrung rückfahrleucht nach oben und für D-land war es normal das man da dann eben Gelbe Glülampen als Blinker einegsetzt hat. Natürlich gab es immer noch Zusammenstellungen ganz nach Gusto der Montöre / was gerade da war / und dem was der Kunde geordert hatte....

    Zur Veranschaulichung was ich meine, eines meiner Lieblings Bilder aus dem Jahre 1964 wo man die Produktion von Wagoneer, Gladiator und Cj 5 sieht wo gerade bei den Cj 5 auffällt das sie mit unterschiedlichen Scheibenrahmen ausgerüstet wurden nämlich runder Scheibenrahmen- Scheibe einteilig mit Wischer unten angeschlagen & Wischermotor aussen , und dann Rund Geteilte ausstellscheibe mit Vacuum Wischern oben angeschlagen, und dann noch geradem Windschutzscheibenrahmen mit Wischer unten aber Motor innen verbaut.... sowie andere Feinheiten zb bei der Bereifung usw zu sehen sind.
    [​IMG]

    und genau da liegt eben oftmmals auch das Problem , das es eben nicht möglichist zu sagen zu der Zeit war Das und Das " Standart und Normal " weswegen viele Tüv prüfer eben schnell generft aufgeben und sagen das und das war zu der Zeit so und das Trage ich auch nur ein als Änderung....deswegen muß man eben auch immer selber sehen war bei " seinem " ortsansässigen Prüfer denn so geht und was eben nicht.

    Er sollte aber auf jedenfall auf die Normalen Rücklichert mit Gelben Glülampen als Blinker umbauenen können da das eben zu der Zeit Standart war und damit auch eine " in etwa Wirkung" gegeben ist. Mit Glück und nem guten Draht zu nem Tüv´ler ginge da sogar die originale Schaltung mit rotem Blinklicht und Ausmahme Genehmigung.... Zeitgenössisch ist eben das mit der 10 Jahres Regelung bei der H-Geschichte...und dennoch kommt es immer auf den einzelnen Prüfer an....und denen wird das Leben auch nicht leichter gemacht...
     
  3. #23 mauricemaue, 01.01.2013
    mauricemaue

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    Danke

    Also ich bin hier - wenn auch per Zufall - definitiv im richtigen Forum gelandet :-) VIELEN LIEBEN DANK, das Ihr Euch so ausführlich mit meinen vermeindlich lapidaren Fragen beschäftigt. DANKE DANKE DANKE!!

    Also, ich zitiere mal alles aus meinem Schein (Feld 22):

    FAHRERSITZLEHNE NICHT VERSTELLBAR.*M. ÜBERROLLBÜGEL U.ABNEHMB.HARDTOP OD. FALTDACH*ZU E: FIN A. RAHMENLÄNGSTRÄGER V.RE EINGESCHL.*LÄNGE MIT RESERVERAD A.D. RÜCKWAND* ETWA WIRKUNG F.VERGLASUNG;FAHRTRICHTANZ.VO.SEITL.,SICHERHEITSGURTE DURCH SICHTPRÜFUNG NACHGEW.*AUSN.GEN.GEM.70STVZO ERF.F.:SEITENMARKIERUNGSL.HI.ROT.AUFL.:VOR FAHRT A.ÖFFENTL.STR.FRONTSCHEIBE HOCHKLAPPEN U. SICHERN,SICHERUNGSKETTEN B.AUSGEHÄNGT. TÜREN VORHÄNGEN*AUSNAHMEGEN.DER.REG.V.SCHWABEN V.10.02.1981 LIEGT VOR.*AHK: V.V.M.ANH.BOCK PRÜFZ blablabla dann kommen nur noch sachen mit AHK, Lufthutze auf Motorhaube die Sonderbereifung und das da keine Schneeketten gehen und der Bodylift.....

    Also das einzige wäre die Verglasung, wenn da die LICHTverglasung mit eingeschlossen wäre...... aber das glaub ich ehrlich gesagt nicht und gehe eher mal von der Frontscheibe aus......

    Naja. Ich werde es wohl wirklich so angehen, dass ich diese HELLA-Hässlichkeit gegen die roten Ami-Leuchten auswechsele, aber eben dann den Rückfahrscheinwerfer mit gelben Glühbirnen ausstatte und an den Blinker hänge..... dann sieht er optisch original aus und das gelbe blinken stört mich lange nicht so wie die jetzigen gelben Blinkergläser.

    Was mich jetzt noch interessieren würde, wäre Eure Meinung zu der Passage:
    "FAHRTRICHTANZ. VO.SEITL."
    daraus erschließt sich m.E. NICHT die Pflicht, diese häßlichen grauen EXTRA-Anbauten mit Blinker und Begrenzungsleuchte auf dem Kotflügel haben zu müssen, oder?
    Nachdem die vorderen Seitenmarkierungsleuchten auf den Blinker geschaltet sind habe ich doch ""FAHRTRICHTANZ. VO.SEITL." oder?
    und wenn ich jetzt die beiden originalen Leuchten wieder aktiviere (die beiden runden unter den Hauptscheinwerfern), dann kann ich doch eigentlich die grauen Teile rausschmeissen und keiner kann was sagen, weil ich ja den Part ""FAHRTRICHTANZ. VO.SEITL." erfülle!?
    oder bin ich da jetzt zu blauäugig und rede mir das zu schön? :-)
     
  4. #24 Thierry, 01.01.2013
    Thierry

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    Werde es mal mit roten blinkern versuchen :grübel

    Denke das die meisten TÜV Prüfer das in so einem Fall nicht so eng sehen und die jüngeren das nicht so genau wissen.

    Der Nebeneffekt davon das ich ein paar Knoten weniger im Kabelbaum habe und manch anderes wieder besser ist.
     
  5. #25 Intruder66, 01.01.2013
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    So wie ich das verstehe hast du recht ds mit der Verglasung die Windschutzscheibe gemaint ist und das ganze nix mit der Beleuchtung zu tuen hat.

    Ich würde die Hella Teile vorn wegmachen und gut.... es sei jedoch der Richtigkeit halber gesagt das es eben in der Stvzo einen Absatz gibt der die Max Entfernung des Standlichtes-Blinkers zur Fahrzeug aussenkante angibt und den überschreiten die Originalen runden Blinker unten evtl. Das tuen zumindestens die eckigen beim Wrangler , da hatte ich mal nachgemessen beim CJ wie gesagt kenne ich das nicht das die jene Hella oder die Backstein Teile auf den front Fendern haben müßen.

    Da die Teile ja bei dir nicht in den Papieren aufgelistet sind...wie gesagt...ich würde sie entfernen... und hinten wie du schon schreibst original mit gelben Leuchtmitteln und gut da auch deswegen nix in den Papieren steht.

    Das mit dem §70 wird es sich wohl um ein Depotfahrzeug gehandelt haben das damals dan noicht mehr die neuesten gelten Vorschriften (meist Geräusch oder Abgasverhalten) entsprochen hat. Also zb kein Kat im fahrzeug obwohl niur noch neu Fahrzeuge mit Kat zugelassen werden durften usw.

    Mich wundert allerdings das bei dier diese Hirnrissige Eintragung mit den Ketten bei ausgehängten Türen eingetragen ist....da würde ich auch noch mal mit nem TÜV´ler drüber sprechen.... benutze hier mal die Bord -Sufu, der Theo hat sich da mal richtig Mühe gemacht und alles dazu schön aufgelistet was unsere Gesetzgebung dazu hergibt usw.
    Beim CJ mit Gurten brauchste die ollen Ketten nicht....eigentlich... du aber schon da ja so eingetragen.... gruß Mario
     
  6. #26 Thierry, 01.01.2013
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    Das mit den Ketten war ne Zeitlang normal und steht bei vielen drin.
     
  7. #27 mauricemaue, 01.01.2013
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    Stichwort: Standlicht. Da müsste ich mir dann neue Hauptscheinwerfer mit integrierten Standlichtern besorgen. Oder die alten Blinker mit Standlicht UND Blinkern ausstatten. Oder ich mache mir statt der grauen Hella-Dinger eine winzig kleine Standlichter. Löcher habe ich dort ja so oder so schon in den Fendern..... Man. Komplizierter als ich am Anfang dachte ;-)
     
  8. #28 mauricemaue, 01.01.2013
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    Denkst Du die Chancen einer AUStragung stehen gut, wenn man "nur" Beckengurte hat??
     
  9. #29 Thierry, 01.01.2013
    Thierry

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    Das kann ich schlecht sagen wobei die Kette eh nix bringt beim Unfall.

    Sprich mit deinem örtlichen TÜV Menschen, der wird dir Auskunft geben.


    Die Lichtgeschichte ist da was anderes, bei mir ist der Scheinwerfer mit Standlicht und im Grill reiner Blinker mit dem Seitenblinker im Kotflügel.
     
  10. #30 Intruder66, 01.01.2013
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    Na ja ... was denkst du sollen die Ketten verhindern? Richtig das aus dem Fahrzeug fallen...und genau das tuen selbst Beckengurte deutlich besser als es Ketten könnten...denn was hilft dir ne kette wenn du die Kiste auf die Seite legst oder dich überschlägst.... ist halt immer ne Sache das man sich etwas vorbereitet und die Richtigen Argumente zur Hand hat.;-)

    Ich habe auch Standlich in den Hauptscheinwerfern und Blinklicht unten in den runden Teilen.
     
  11. eddybo

    eddybo Lächle, denn Du kannst sie nicht alle töten !

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  12. #32 mauricemaue, 01.01.2013
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    Naja. Nichts anderes habe ich von den Ketten erwartet. Deswegen dachte ich ja, hat sie der ein oder andere bereits erfolgreich austragen lassen. Mir war nur, als hätte ich mal irgendwann und irgendwo gelesen, das die Ketten immer dann sein müssen, wenn man keinen 3-Punkt-Gurt hat und bei einem Beckengurt scho. Aber ich werde es einfach mal mit Deinen Argumenten probieren :-))) Sollte es erfolglos bleiben, ist das aber auch nicht schlimm. die ketten stören mich ja eigenlich gar nicht :-)
     
  13. #33 mauricemaue, 01.01.2013
    mauricemaue

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  14. Chriss

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    Zu deiner Beleuchtungssache....
    Wenn dein CJ eine H-Zulassung hat, darfst du sehr wohl die originalen, roten Rückleuchten, die dann auch rot blinken verwenden.
    Du brauchst nichteinmal die aufgesetzten Blinker auf den Kotflügeln!
    Auch das Standlicht, dass in den vorderen orangenen Blinkern ist darf verwendet werden. DAS entspricht dem Original, dafür auch die H-Zulassungen usw...
    Was die Hauptscheinwerfer angeht, musst du europäische nehmen, wegen der Streuscheibe. Hier kannst du auch ein Standlicht verbauen.
     
  15. eddybo

    eddybo Lächle, denn Du kannst sie nicht alle töten !

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    eddy
    Hallo Chris,

    ich finde Deine Aussage sehr interessant !!
    Worauf beziehst bzw. begründest Du Deine Aussage ?
     
  16. #36 Intruder66, 17.01.2013
    Intruder66

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    Das würde mich auch mal Interessieren...."nur" weil "DAS" dann Original wäre wohl nicht ernsthaft oder?
     
  17. #37 DIRTY-EGG, 17.01.2013
    DIRTY-EGG

    DIRTY-EGG Rubi-Treiber

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    Rolf
    ich bin beruflich gerade dabei, einige jaguar e-types des baujahres 1972 in us-version

    für die deutsche zulassung umzurüsten.

    rot blinken hinten ist nur bis baujahr 1970 erlaubt, ab bj. 1970 müssen die blinker

    hinten orange sein.

    oranges standlicht ist ebenfalls nicht erlaubt, die e-types haben vorne seitlich

    an den kotflügeln sidemarker, die auch nach vorne leuchten.

    diese musste ich umklemmen auf blinker.

    rote sidemarker hinten wären mittels ausnahmegenehmigung zulassungsfähig.

    ohne diese umrüstungen keine ( H- ) zulassung.
     
  18. #38 Intruder66, 17.01.2013
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    Eben, genau wie Rolf es schreibt und wie ich es ja vorher auch schon geschrieben hatte. Nach 1970 ging es nur noch mit Ausnahmegenehmigung und davon gab es nicht wirklich viele soweit ich weiss...aber es gab welche nur ohne so eine...geht es auch mit H- nicht...
     
  19. Chriss

    Chriss Jeeper

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    Meine Aussage basiert auf meinen persönlichen Erfahrungen mit dem TÜV. Hatte selber schon 2 CJ7 Anfang/Mitte 90er. Da gab es noch keine H-Zulassungen usw. Da waren die roten Rückleuchten NIE ein Thema.
    Bei meinem jetzigen 7er der grad aufgebaut wird (mit H-Zulassung) habe ich mich vorher beim TÜV-SÜD über genau diese roten Rückleuchten erkundigt.
    Ich habe darauf hingewiesen, dass das Originalteile sind, genauso wie die orig. Orangenen Standlichter MIT Blinker im Grill. Aussage vom TÜV Mann war: wenn Sie eine Oldie-Zulassung beantragen wollen, sollte das Auto so gut wie original sein. Also auch die Beleuchtung. Er empfahl mir dann neue Hauptscheinwerfer mit integriertem Standlicht. Ist auch o.k. so.
    Vielleicht habe ich die ganze Diskussion etwas missverstanden, oder mich falsch ausgedrückt. Ich will nicht behaupten, dass das mit roten Leuchten bei H-Zulassung automatisch geht!!! Aber es findet sich sicherlich immer ein Prüfer, der sowas abnimmt. Sei es beim TÜV oder anderswo. Das wollte ich damit sagen.
    Oder seht es doch mal so: Was macht der Fahrer einer 73er Corvette? Traktorlampen anbauen?????:vogel Ich habe sowas jedenfalls noch nie gesehen. Also warum dann beim JEEP anders?
    Geht nicht, gibt´s nicht. Das sollte unsere Fraktion doch am besten wissen, oder?
     
  20. #40 mauricemaue, 18.01.2013
    mauricemaue

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    Also. Fakt ist jetzt für mich:

    Vorne habe ich jetzt die Hella mit Standlicht aus dem ebay-link bei ASP gekauft. Die grauen dinger kommen ab, die orangenen Standlicht/Blinker-kombnationsleuchten werde ich reaktivieren, allerdings NUR als Blinker und die vorderen gelben sidemarker lass ich auch weiterhin blinken. Vielleicht bekomm ich da als "Gag" ja ne Kombination sidemarker/Blinker hin ;-) wenn nicht auch egal.

    Hinten werde ich die roten orginalleuchten einbauen, werde die Rückfahrscheinwerfer mittels entsprechenden birnchen gelb blinken lassen. Rückfahrscheinwerfer und nebelschlussleuchte habe ich eh nicht, weil nicht vorgesehen, deswegen werde ich die auch nicht einbauen und die Rückfahrscheinwerfer aus den originalen Rückleuchten wären dann eh ohne Funktion :-)

    Alles in allem klingt das so für mich am Chancenreichsten und ist optisch am nächsten an einem original ohne das ein TÜV zu sehr über seinen Schatten springen müsste, oder ? :-)
     
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