Hallo Leute! Schon mitbekommen? 4Wheel Fun Dez.2007 Seite 16! Nach Angaben des TÜV Nord sind Frontschutzbügel wieder erlaubt! Die sagen das die EG-Typgenehmigungspflicht am 25.05.07 in Kraft trat schon wieder ungültig ist. Der Grund dafür ist wohl weil die Regelung in Deutschland nicht in nationales Recht umgesetzt wurde. Dadurch bleiben ABE´s und Teilegutachten für sogenannte starre Bügel weiter gültig! Dieses soll nur nicht aktiv vermarktet werden. Im Klartext bedeutet das, wir können unsere Frontschutzbügel wie früher fahren und eintragen lassen. Gruß Ralf
naja... wenn ich erhlich bin, gefallen mir keine rammen... weder am XJ noch am wrangler.. das einzige was gut ist, ist das ihr evtl. wieder rockbumper eingetragen bekommt...
ich habe beim tüv nord meine ARB winch bumper vor kurzem per einzelabnahme als "selbstbau" für forstarbeitszwecke eingetragen bekommen... es geht alles immernoch so wie früher.. ein gutes gespräch unter männern
Betreff:Frontschutzbügel Also ich habe vor kurzer zeit meinen Frontschutzbügel Modell California,für Jeep Wrangler Tj eintragen lassen.War überhaupt kein Problem. Übrigens bin am überlegen den Bügel zu verkaufen,falls jemand interesse hat meldet euch bei mir.Der Bügel ist gerade mal erst ein paar Monate alt,also wie neu.Möchte ihn auch nur verkaufen,weil ich eine ARB Winch Bar montieren möchte.Gruß Jeep-Sascha