Bundesfinanzhof gegen SUV-Steuervorteil

Diskutiere Bundesfinanzhof gegen SUV-Steuervorteil im Smalltalk Forum im Bereich Allgemeines; Die Sauerei ist doch die rückwirkende änderung. man muß doch mal planen können. wenn die sagen, alle neu zugelassenen fahrzeuge ... dann isses ok....

  1. stuebi

    stuebi Jeeper

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    Die Sauerei ist doch die rückwirkende änderung.
    man muß doch mal planen können. wenn die sagen, alle neu zugelassenen fahrzeuge ... dann isses ok.
    bei den wohnmobilen ist es doch das gleiche. arme rentner müssen teilweise das 5fache der steuer bezahlen und können sich oft nicht leisten, ein anderes zu kaufen.
    ausserdem geht da keine kalkulation mehr auf
     
  2. #22 Lohrengel, 04.07.2008
    Lohrengel

    Lohrengel Guest

    seit wann geht eine kalkulation bei der steuer auf ? die musste mir mal zeigen. fang mal bei der spritsteuer an... ;-)
     
  3. stuebi

    stuebi Jeeper

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    kalkulation aufgehen heisst, dass man auch für ein paar mehr jahre im voraus weiß, was man für die kfz steuer bezahlt. ja ich weiss, bei der spritsteuer weiß man es auch net, deshalb bezahl ich ja gassteuer :pfeiffen
     
  4. #24 Nordmann, 06.07.2008
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    Da kannste Kalkulieren wie Du willst denn sie werden immer wieder Neue Sachen Finden um Dir das Geld aus der Tasche zu Ziehen!
     
  5. stuebi

    stuebi Jeeper

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    welches geld denn noch??? is bald alles alle :keule:
     
  6. #26 Nordmann, 06.07.2008
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    Na ja dann Sind die Deutschen wohl Kamfbereit? Die Franzosen lassen sich solche Sachen schon Lange nicht gefallen! Aber wo soll man Anfangen?
     
  7. #27 Mendrik, 14.07.2008
    Mendrik

    Mendrik fündig geworden

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    Was Du da alles machen musstest ist eiegntlich Willkür von Deinem Finanzamt. Ich hab das ganze schon ein paar mal geschrieben, hab es aber nicht zum selber Zitieren gefunden.
    Ich hatte einen T4 zum LKW umgebaut. Mein Finanzamt wollte es auch gerne so haben wie von Dir beschrieben, ich hatte aber einen Freundlichen Tüver der mich darauf aufmerksam gemacht hat, dass diese "Wunschliste" ziemlich haltlos ist. Daraufhin hab ich mein liebes Finanzamt gebeten mir das ganze schriftlich zu geben und bitte den Bezug zu den Entsprechenden Gesetzen anzugeben. Denn es gibt zum Beispiel jede Menge Sprinter die von Werk aus als LKW zugelassen sind und hinten Scheiben haben (meist sind einige verschlossen aber eben bei weitem nicht alle). Außerdem gibt es viele LKW die ab werk einen Durchgang durch die Trennwand haben, und trotzdem als LKW zählen, muss ja also auch irgendwo genauer definiert sein.

    Ende vom Lied: Halbhohe Trennwand Die nur ganz unten mit dem Fahrzeugboden verschaubt war (über alte Sitzbang Befestigungspunkte), die Sitzbankbefestigungpunkte wurden von einer Holzplatte verdeckt mit dem der Fahrzeugboden ausgelegt wurde und mit den Befestigungsschrauben verschraubt wurde. Die Gurtbefestigunspunkte hab ich verschlossen indem ich da Schrauben reingedreht hab, die ich angeheftet hab. Diehinteren Scheiben durften bleiben wie sie waren.

    Den ganzen Umbau konte ich vor dem Verkauf von dem T4 innerhalb von 4-6 Stunden wieder rückgängig machen, und man sah den Wagen nicht an dass er zum LKW umgebaut war. Genau das war der Grund warum ich mich beim FA beschwert hatte.
     
  8. #28 Eagle Eye, 14.07.2008
    Eagle Eye

    Eagle Eye auch mal nach vorne gucken

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    sich alles schriftlich geben zu lassen ist übrigens IMMER ein angebrachter hinweis.

    hierzulande zählt ein wort leider nichts, wenn du mit behörden zu tun hast.

    schade, aber geht einfach nicht anders.
     
  9. #29 trudelpups, 14.07.2008
    trudelpups

    trudelpups Vielen Dank für nichts !

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    Da ist wohl jedes FA anders.
    Fakt ist jedoch das mindestens 51 % der Innenlänge des Fahrzeuges zum "Gütertransport geeignet" sein müssen.
    Gemessen wird hier von den Pedalen im Fußraum bis zum ende des letzten Sitzplatzes (dabei ist es egal wieviele Sitzplätze das Auto hat,ein LKW muß nicht zwingend nur 2 davon haben). Vom Ende des letzten Sitzplatz bis zum Laderaumende wird dann wieder gemessen. Der hier verbleibende Raum muß in der Länge mindestens 51% der gesammten Innenlänge betragen. Das ist auch der Grund warum Doka Pickups als PKW und Singlecap als LKW besteuert werden. Hier ist nicht die Anzahl der Sitzplätze sondern das Verhältniss Fahrgastraum zum Frachtraum das maß der Dinge.
    Einen Dodge Ram mit Doka geht in einigen Karosserievarianten auch als LKW.:klugscheiss:-)
     
  10. #30 Mendrik, 14.07.2008
    Mendrik

    Mendrik fündig geworden

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    Ein Sprinter-Doka, hat eine Längere Pritsche als die Fahrgast Kabine lang ist, trotzdem bekommt man den nicht vor dem Finanzamt als LKW anerkannt.

    Ich hab die Schriftstücke dazu nichtmehr vorliegen, aber wenn ich mich an die Schriftstücke vom Finanzamt recht erinnere, durften Fahrzeuge bis 3,5t (vielleicht auch 7,5t) nur eine Sitzreihe haben. Sonst hätte icg mir damals nen T4 mit langem Radstand gekauft und die Trennwand hinter der zweiten Sitzreihe gemacht.

    Die Vorgabe mit den 50% ist wohl nur die TÜV Vorgabe wenn ich mich recht erinnere.

    Gruß, Mark
     
  11. #31 trudelpups, 14.07.2008
    trudelpups

    trudelpups Vielen Dank für nichts !

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    Wie gesagt da ist wohl jedes FA anders,ich habe damit 14 Jahre lang gut gelebt.
    Recht haben und es beim Staatlichen Apparatscheck zu bekommen sind wohl zweierlei.
     
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