Hallo Jeep Gemeinde, ich bin jetzt stolzer Besitzer eines M416 von 1966! Leider ist die Beleuchtung nur provisorisch zur Überführung angebracht worden und der Hänger hat keinen TÜV mehr! Jetzt ist die Frage was alles an den Hänger dran muss und was man alles laut Gesetzgeber nicht haben brauch wie z.b. Rückfahrscheinwerfer bevor ich ihn zum TÜV bringe? Ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen! Ich hatte auch schon überlegt die Rückleuchten von einem YJ dran zu bauen da fehlt mir dann eigentlich nur noch ne Kennzeichenleuchte oder ist eine Nebelschlussleuchte Pflicht? Beim Pkw sind sie ja auch noch nicht so lange Pflicht! Danke im Voraus!
Wenn der Hänger nie ohne NSL oder Rückfahrleuchte ausgeliefert wurde, ist der Anbau bei Reparaturen nicht notwendig (sofern der Hänger im originalzustand wieder zugelassen werden soll). Um ganz sicher zu gehen, einfach mal zur nächten Prüfstelle (möglichst die wo der Hänger dann vorgestellt werden soll) gehen, und einen Prüfer fragen, die sollten es ansich ja wissen Ansonsten gibts von der Dekra ein nettes aufklärendes Dokument, Interessant ab Seite 49, Lichttechnische Anbauten beim Hänger ;) http://www.dekra.de/c/document_libr...f34-a2d5-42eb-b7e5-35b9536937b9&groupId=10100 Darin heißt es z.B. für Nebelschlussleuchten: "[...] vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 01.01.91 [...]" Und für Rückfahrleuchten: "[...] Zulässig [...]" Für deinen Hänger mit Erstzulassung vor '91 obligt es also dir, ob du die NSL und Rückfahleuchte anbauen möchtest :) Es ist jedoch darauf zu achten, dass die neu angebrachten Leuchten eine entsprechende Genehmigung haben (EG, ABE). Wenn die YPs leuchten diese Prägung haben, sollte dem Anbau nichts im Wege stehen ;)