Zeche prellen ?

Diskutiere Zeche prellen ? im Smalltalk Forum im Bereich Allgemeines; Ein gutes neues Jahr zusammen ! Mal ein Gedankenspiel: ein Gastronom schuldet mir noch so ca. 250,-€, auf schriftliche Mahnungen und noch...

  1. #1 fünfneuner, 02.01.2013
    fünfneuner

    fünfneuner Member

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    Thomas
    Ein gutes neues Jahr zusammen !

    Mal ein Gedankenspiel: ein Gastronom schuldet mir noch so ca. 250,-€, auf schriftliche Mahnungen und noch freundliche Anrufe reagiert er nicht:traurig2

    Auf Mahnbescheid beantragen habe ich nicht wirklich Lust, kostet erst wieder was und vielleicht dauert es ewig bis mal etwas fließt:traurig2

    Meine Idee war, ich gehe mit ein paar Kumpels gut essen und trinken...
    Wenn dann die Rechnung kommt, "kontere" ich mit meiner offenen Rechnung.

    Kann man so etwas machen, oder bin ich dann der dumme wegen Zechprellerei ?:pleite

    Gruß Thomas
     
  2. #2 Merten ZJ, 02.01.2013
    Merten ZJ

    Merten ZJ Master

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    Also ich kenn mich nicht wirklich aus mit dem Thema, aber bei der Situation bist du einfach der Dumme. Weil das eine mit dem anderen "vor Gericht" keinen Zusammenhang hat:-)

    Das ist ja eig Selbstjustiz, und das klappt in Deutschland eig nie ungestraft :pfeiffen

    Grüße
     
  3. #3 der Öli, 02.01.2013
    der Öli

    der Öli Moderator

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    ich weiß nicht ob das juristisch ne saubere sache ist :achselzuck
    ABER !!! die idee finde ich hammer genial - wenn du das durchziehst musst du unbedingt sein langes gesicht fotografieren :-)
     
  4. Mischa

    Mischa Guest

    also laut meinem Ex-Chef ( und der Idiot kennt sich aus) ist das eine durchaus legale Sache unter Geschäftsleuten. D.h, wen du ihm etwas auf Rechnung geliefert hast, er nicht bezahlt, läßt du dir Bier, Korn Schnaps und Wein :-) liefern und bezahlst mit deinem Guthaben.
    Hat der anscheinend schon des öfteren gemacht und gab nie Probs.
     
  5. #5 mauricemaue, 02.01.2013
    mauricemaue

    mauricemaue very Newbie

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    Unter Geschäftsleuten kann das tatsächlich funktionieren.... Aber ich gehe davon aus, das Du als "Privatperson" essen gehen wirst, und da ist es dann tatsächlich eher Selbstjustiz......

    Ist aber auch nur MEINE und keine juristisch fundierte Meinung ;-)
    *aber die Idee find ich auch gut :bäh
     
  6. #6 IndianJakysSpirit, 02.01.2013
    IndianJakysSpirit

    IndianJakysSpirit damals FlowerPower69 hier und im Jeep.de

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    Halli Hallo

    Thomas dir auch ein frohes neues Jahr.


    Rechtlich gesehen kannst du sowas nicht machen !

    Aber was spricht dagegen wenn du persönlich diesen Gastronom besuchst und holst dir selber das Geld was er dir schuldet.

    Hinfahren.....reinschlendern.....Kasse auf !!:genau


    Viel Glück


    Grußi
    Steffi
     
  7. v8man

    v8man Master

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    Hm, interessanter thema, was war wenn eine handful Jeepers zum abendessen auftritt und wenn die rechnung kommt alle sagen die war eingeladen bei die Gastwirt, eine handvoll gegen einer in Gericht ?? sollte er etwas ausmachen !!
     
  8. #8 mauricemaue, 02.01.2013
    mauricemaue

    mauricemaue very Newbie

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    das bekommt langsam züge von den Hells Angels - nur mit Jeeps statt mit Harleys :ironie
     
  9. #9 der Öli, 02.01.2013
    der Öli

    der Öli Moderator

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    denn hätte er ja jetzt aber schon gebrochene körperteile :-):-):-)
     
  10. #10 Vagabond, 02.01.2013
    Vagabond

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    Ich kenne nen Fliesenleger, der nem Gastronom die Küche geplättelt hatte. Als der nach nem halben Jahr noch immer nicht bezahlt hatte, gimg der Fliesenleger sonntags in der größten Küchenhektik in die Küche und hatte "seine" Fliesen von der Wand gekloppt. Dafür wurde er verknackt, weil die Fliesen fest mit dem Gebäude verbunden waren und somit dem Gastronomen gehörten. Das Begleichen der Rechnung war ne andere Rechtslage.

    Ich würde nicht hingehen und dort essen und trinken, sondern würde mir das Essen auf Rechnung liefern lassen. Das Ganze als Firmen-Event deklariert - und gut.
     
  11. Mischa

    Mischa Guest

    @Vagabond genau das ist die Sache, allerdings mußt du nicht liefern lassen, sondern nur hingehen und es als solches deklarieren.
    Allerdings ohne Gewähr, meine Aussagen.
    Wie oben schon erwähnt, mein Ex-Scheffe.............
     
  12. #12 HiluxRevo, 03.01.2013
    HiluxRevo

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    Christof
    ich liefere einem Bäcker täglich BILD Zeitungen. Der hat sich auch immer Zeit gelassen mit dem Bezahlen.
    Als es mir dann zuviel wurde habe ich morgens vor seiner Einfahrt geparkt dass er mit seinem Verkaufsauto nicht raus konnte. Ich bin dann in den Laden und habe laut und deutlich mein Geld eingefordert. Er fand es nicht so toll dass seine Kundschaft das mit bekommt und so hatte ich ziemlich schnell mein Geld.

    In einem Restaurant sitzen ja Abends auch viele Leute :pfeiffen

    viele Grüße
    Christof
     
  13. #13 Blattfederputzer, 03.01.2013
    Blattfederputzer

    Blattfederputzer Master

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    Stephan
    Moin,
    würd ich so auch nich machen, da kommen gleich mehrere Sachen zusammen, Hausfriedensbruch, Nötigung, Rufschädigung etc. zumal wenn Kunden da sind/waren er auch gleich noch mehrere Zeugen im Fall der Fälle hat.
    Wenn du einen Vertrag hast mit dem Gastronom Frist zur Zahlung setzen und deinem Anwalt übergeben.
    Wenn es Geld ist für geleistete Nachbarschaftshilfe:ironie an Silvester zb. dann würde ich Ihn Besuch mit 2 größeren überzeugenden,lautstarken Freunden abstatten um der Forderrung Nachdruck zu verleihen.
     
  14. TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

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    Nein, kann man nicht machen. Man erweckt den Anschein wie jeder andere Gast auch nach dem Essen zu bezahlen zu wollen - wenn man dann geht und nicht zahlt ist das eine Straftat, das nennt sich "Zechbetrug".

    Deine Forderung und seine erbrachte Leistung in Form des Essens und der Getränke sind zwei Paar Schuhe, die man nicht miteinander verrechnen kann - es sei denn, er ist VORHER damit einverstanden...

    Ich würde es nicht tun - da hast Du schneller ein Strafverfahren am Arsch als Du gucken kannst....
     
  15. #15 colonel, 04.01.2013
    colonel

    colonel Jeeper

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    ... und ein gerichtlicher Mahnbescheid, der ohne Sachprüfung erstellt wird, kostet keine 25,-€. Ist zwar kein Allheilmittel, aber zunächst die nächste Stufe der Eskalation.

    Ist die Forderung denn überhaupt unstrittig und belegbar?
     
  16. #16 Rhöner, 04.01.2013
    Rhöner

    Rhöner Eat, Sleep, Jeep

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    Och Manno, und ich hatte mich schon so gefreut zu einem schönen Abendessen eingeladen zu werden :schulz

    Aber rechtlich sicherlich richtig :genau

    Grüsse
     
  17. #17 YJUMPER, 04.01.2013
    YJUMPER

    YJUMPER Irgendwann ist es wieder Zeit...

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    Wir wissen ja nicht, warum er die Rechnung nicht bezahlt:pleite?

    Als Gastronom hat man aber immer Geld in der Kasse:genau

    Da Du ja als Geschäftsmann handelst, gehe diskret vor der Öffnungszeit des Lokals in den Laden und mache Deine Forderung bei ihm geltend.:vertrag

    Als privater die Zeche prellen ist strafbar und hat mit der eigentlichen Forderung nichts zu tun:genau
     
  18. Mischa

    Mischa Guest

    und wie sieht's aus, wenn er mit der Firma essen geht. Dann ist das nicht mehr privat und er nicht mehr Privatmann
     
  19. #19 Intruder66, 05.01.2013
    Intruder66

    Intruder66 love the old jeeps..they will go everywhere

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    Mario
    Und wo ist da der Unterschied?
    Wenn er die "eingeladnen" vorher informiert wie es ablaufen soll, wäre das wohl anstiftung zur Straftat, undselbst wenn er sie nicht infprmieren würde würde er als " Einlader" Rewchtlich zur verantwortung gezogen werden eb nun Privat oder nicht.
    Was dein Ex Chef gemacht hat wurde warscheinlich so stillscheigend geduldet um einfach von den Schulden weg zukommen, aber rechtlich wird es da keine Handhabe für geben.
    Ich würde auch nen Mahnbescheid einreichen, -Pfändung erwirken und wenn da nix zu holen ist...so ein Gastwirt der nicht Zahlungsfähig / wilig ist muß auch mal zum Getränke markt / Großmarkt....das wäre ne gute Gelegenheit für ne Taschenpfändung...da nicht Zahlungsfähige geschäftsleute meist nicht mehr auf Rechnung sondern nur noch gegen Bares beliefert werden.
     
  20. Mischa

    Mischa Guest

    ich bin kein Anwalt, aber wenn ich das hier lese http://de.wikipedia.org/wiki/Gastwirtpfandrecht ,
    heißt das für mich, wenn ich z.B einen Laptop mit ins Hotel nehme, dann meine Zeche nicht bezahle, kann der Hotelier von seinem Pfandrecht gebrauch machen und den Laptop einbehalten. Vorrsaussetzung ist ja hier, dass der Laptop sich im Hotek befindet. Im ähnlichen Verhältnis soll der Werksunternehemr stehen.
    Nur zur Klarstellung, ich würde auch, vorrausgesetzt ich hätte die Hoffnung mein Geld zu bekommen, ein Mahnverafhren einleiten.
    Zur Taschenpfändung ist nur zu sagen, dass es wohl das Recht gibt, dies jedoch nur durch einen Gerichtsvollzieher durchgeführt werden darf.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Taschenpfändung

     
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