Wo besteht Eintragungspflicht?

Diskutiere Wo besteht Eintragungspflicht? im Technik allgemein Forum im Bereich Allgemeine Technik; Hab mal eine Frage. Was sagen eigentlich die Prüfer zu: -verbauten Seilwinden? -Eigenbau Rockslidern? Meiner Meinung nach sind es Teile die...

  1. Alex78

    Alex78 Master of Desaster

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    Hab mal eine Frage.
    Was sagen eigentlich die Prüfer zu:
    -verbauten Seilwinden?
    -Eigenbau Rockslidern?

    Meiner Meinung nach sind es Teile die weder die Fahrzeugmaße verändern, noch eine Sicherheitsrelevation darstellen.

    Was sind eure Erfahrungen?
     
  2. #2 Danieljetzt, 19.08.2010
    Danieljetzt

    Danieljetzt Auf D schalten

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    Ich habe meine Winde eintragen lassen.

    Weil die vorne überstand.
     
  3. TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

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    Eben - weil sich die Fahrzeugmaße ändern.

    Eingetragen werden muss immer bei Änderungen der im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) eingetragenen Angaben (Maße wie Länge und Höhe, Hubraum, Lautstärke,Gewichte, Reifengrößen usw), bei Änderung an Teilen die die Fahrsicherheit erheblich beeinträchtigen können (Bremsen, Lenkung), und zum großen Teil bei "Abgasen und deren Leitung" - auf Deutsch bei der Auspuffanlage.

    Solange Rockslider und Winde innerhalb der Fahrzeugumrisse bleiben, keine scharfen Kanten haben und nachvollziehbar stabil und gut befestigt sind, wüsste ich nicht, warum die vorgeführt und eingetragen werden müssten (außer vielleicht wegen der Änderung des Fahrzeuggewichtes). Meinen selbstgebauten Reserverradträger hab ich vorgestern mal bei einem Gespräch beim TÜV erwähnt - da hat der Prüfer nur abgewunken - der muss auch nicht eingetragen werden...

    Aber notfalls kann man ja auch einfach mal kurz anrufen und nachfragen... ;-)

    Grüße :ciao

    Andreas
     
  4. Alex78

    Alex78 Master of Desaster

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    Selbigen Meinung bin ich auch.
    Die Winde wird bei mir nicht überstehen, da vor der Winde noch die Ramme verbaut ist, die m. E. wesentlich weiter herausragt als die Winde es tun wird.
    Danke schon mal für eure Meinungen.
     
  5. #5 Billy-the-kid, 19.08.2010
    Billy-the-kid

    Billy-the-kid Lieber Leitwolf als Lemming

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    Laut unserem aktuellen HU-Prüfer muss unsere Winde eingetragen werden, und zwar NICHT nur wegen der Fahrzeugmaße, sondern auch WEGEN DER VERÄNDERUNG AN DER STOßSTANGE!
    Finde ich persönlich ja totalen Käse, weil bei unserem - eben genau WEIL die Seilwinde NICHT versenkt ist, sondern auf der Stoßstange aufsitzt - eben gerade NICHT die Stoßstange verändert wurde, lediglich das Plastik rund um die Stoßstange rum wurde an der Seilwindenstelle ausgeschnitten!

    :cool
     
  6. Alex78

    Alex78 Master of Desaster

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    "In Ermessen des prüfenden Ingeneurs" wird es wohl heissen.
    Werde mir dann einen aussuchen, der mein "Ermessen" teilt und nicht sein eigenes hat. :cool

    Bin sowieso gespannt wie die auf das Fahrzeug reagieren. (hier sind einfach zu wenige davon unterwegs).
    Aber bis es soweit ist, dauert noch eine Ewigkeit. :grübel
     
  7. Mystic

    Mystic It´s not a trick, it´s a ZJ

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    Eine Seilwinde in der Stoßstange eingearbeitet muß eingetragen werden weil sie z.B. den Fußgängerschutz und das Knautschverhalten des Fahrzeuges massiv verändert da sie ja mit dem Rahmen fest verschraubt sein muß. Die Rockslider würd ich auch eintragen lassen. Den selbstgebauten Reserveradhalter muß auf jeden Fall ein Prüfer mittels Einzelgenehmigung abnehmen und eintragen. Vor allem bei "selbstgebaut" sollte ein Prüfer zwei mal hinschauen.

    Man bedenke mal folgendes:

    - Ein Fahrradfahrer nimmt euch die Vorfahrt und knallt mit der Birne an die Winde und verletzt sich stärker als er es würde wenn die Winde nicht da wäre

    - Ein Mopedfahrer fährt an der Ampel hinten auf den Reserveradträger und verletzt sich stärker als er es würde wenn dieser nicht da wäre

    - Irgendwas selbstgebautes was auch immer fällt bei 160 auf der Autbahn einfach mal ab weil die Schweißnähte mit nem 120 Euro Schweißgerät aus dem Baumarkt vom Bürokaufmann mal eben zusammengebrutzelt wurde.

    Im nachhinein habt ihr zwar die Eintragung gespart, aber es kann so richtig Ärger geben. Die Chance ist nicht so gering wie beim Lotto und selbst da sollen ja schon manche gewonnen haben.

    Grüße

    Tobi
     
Thema: Wo besteht Eintragungspflicht?
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