Wieviele Lampen / Leuchten / Lichter sind erlaubt?

Diskutiere Wieviele Lampen / Leuchten / Lichter sind erlaubt? im Technik allgemein Forum im Bereich Allgemeine Technik; Hi zusammen, hab da mal ne Frage die mich schon länger beschäftigt... hab bisher immer nur unterschiedliche Antworten bekommen... Wie viele...

  1. #1 FloJeep, 14.10.2008
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    Hi zusammen,

    hab da mal ne Frage die mich schon länger beschäftigt... hab bisher immer nur unterschiedliche Antworten bekommen...

    Wie viele Lampen (Zusatzscheinwerfer die Unabhängig von der restlichen Beleuchtungsanlage geschaltet werden und nicht im normal Straßenverkehr genutzt werden :bähh) darf man anbauen?

    Habe derzeit selbst an meinen Jeep:

    Vorne: 2x Nebelscheinwerfer, 2x Standardlampen mit integriemtem Fernlich, zwei Zusatz-Fernscheinwerfer (separat geschaltet, nicht mit dem Fernlicht, darf ich daher ja nur "Offroad" nutzen)

    Hinten: 2x Rückfahrleuchten vom Rückwärtsgang und eine zusätzlich geschaltete Zentrale Rückleuchte welche ich ja auch nur "Offroad" nutzen darf *lol*

    Wo ist jetzt die Grenze, mich interessiert natürlich hauptsächlich vorne... hab mal was gehört von wegen man muss ab x Lampen den Rest abdecken etc... hab mir mal bischen Gesetze durchgelesen, nur da steht auch nicht so direkt was von der Anzahl - oder ich hab's überlesen.. ich mein hier nur Lampen die unabhängig und nicht im normalen Straßenverkehr genutzt werden :happy

    Natürlich wär mir am liebsten ich muss nichts abdecken und kann anbauen so viel ich will solange diese separat gekennzeichnet und mit E-Prüfzeichen versehen sind... aber so ganz sicher bin ich mir da nicht mehr...

    Grüße
    Florian
     
  2. #2 Eagle Eye, 14.10.2008
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    Eagle Eye auch mal nach vorne gucken

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    FRÜHER war es mal so, dass du vorne 6 lampen haben durftest und alles drüber mußte abgedeckt sein.

    ich habe KEINE ahnung, ob das heute noch genau so ist.
     
  3. #3 FloJeep, 14.10.2008
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    Das hab ich auch schon gehört.. nur wo steht das dann bitte schön das dem so ist? Ich habs bis jetzt in keinem Gesetz so gefunden..

    Da steht nur ich darf zusatz Scheinwerfer anbauen, aber nicht wieviele...

    Möchte mir evtl. mal nenn Lampenbügel anbauen, nur jede weitere ist > 6 Lampen... und alle abdecken und jedes mal wieder aufmachen nur weil ich sie schnell mal brauch möcht ich eigentlich nicht umbedingt, ist ja nicht sinn und zweck des ganzen...
     
  4. #4 Eagle Eye, 14.10.2008
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    ich suche mal was. evtl. finde ich etwas, das aussagekräftig ist
     
  5. #5 Lohrengel, 14.10.2008
    Lohrengel

    Lohrengel Guest

    Arbeitsscheinwerfer können soviele angebaut werden wie Du willst, aber die müssen über einen seperaten Schalter geschaltet werden. Zusatzscheinwerfer dürfen zu den "normalen" Hauptscheinwerfer insgesamt 4 sein, und zwar 2 Nebellampen und 2 Zusatzfernscheinwerfer. Soviel mir bekannt ist, dürfen aber niemals mehr als 4 Scheinwerfern in Betrieb sein (also Abblendlicht und Nebelscheinwerfer, oder Fernlicht inkl. Zusatzfernlichtaber dann muss das Nebellicht ausgehen) etc.

    So ist mein Stand der Dinge...
     
  6. #6 Eagle Eye, 14.10.2008
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    ECE-Regelung 48, StVZO § 50

    da schaue ich mal rein.
    bis gleich
     
  7. #7 BC-KC 4000, 14.10.2008
    BC-KC 4000

    BC-KC 4000 Guest


    Da brauchst nicht suchen :nö.

    6 Lampen. Basta :genau.

    Es sei denn die anderen 12 Stück :huch sind höher als 2 Meter über der Fahrbahn.
     
  8. #8 Lohrengel, 14.10.2008
    Lohrengel

    Lohrengel Guest

    ui... schlimme worte... stvzo :-)
     
  9. #9 Lohrengel, 14.10.2008
    Lohrengel

    Lohrengel Guest

    höher als 2 meter ? dann kann ich ja 50 anbauen :-)
     
  10. #10 Eagle Eye, 14.10.2008
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    so, bin zurück.

    aber ich sag euch was:
    da könnt ihr ruhig mal selber drin lesen

    hier in §50 StVZO

     
  11. stuebi

    stuebi Jeeper

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  12. #12 Lohrengel, 14.10.2008
    Lohrengel

    Lohrengel Guest

    ich liebe gesetze... die haben eines vergessen:

    - wenn man bei dunkelheit anhalten muss zum pieseln, dürfen nur Taschenlampen eingeschaltet werden... oh mann...
     
  13. #13 FloJeep, 14.10.2008
    FloJeep

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    Also ich fass mal zusammen:

    Zusatzscheinwerfer: Scheinwerfer die ich auf der Straße im normalen Verkehr tatsächlich benutzen darf - bei Fernlicht heißt das die müssen das Blaue Fernlichtsymbol aktivieren und mit einem Schalter immer alle ausgehen, zusätzlich geschaltet dürfen sie aber werden wenn sie beim Abschalten alle ausgehen... Nebelscheinwerfer darf ich haben 2 Stück, diese kann ich vom komplett Lichtsystem unabhängig schalten (auch ohne Standlicht etc. soweit ich das mal gelesen hab vor einigen Tagen)

    Arbeitsscheinwerfer: sind nicht im Straßenvekehr erlaubt, ist klar soweit... darf ich anbauen was ich will

    Frägt sich - wie definiert sich der Unterschied, darf ich dann anbauen was ich will und sagen na des sind Arbeitsscheinwerfer nur weil ich die unabhängig schalte? Ich habe meine Scheinwerfer bisher alle über eine direkte Relay-Schaltung an die Batterie geklemmt, somit bin ich generell unabhängig... ist das dann als Arbeitsscheinwerfer zu sehen? Da muss es doch im Bürokratenstaat auch ne Definition für geben, oder?
     
  14. #14 Eagle Eye, 14.10.2008
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    nicht soviel fragen,
    einfach machen und im zweifelsfall sicher auftreten und ruhig und gelassen erklären :genau


    DAS ist deutschland
     
  15. #15 FloJeep, 14.10.2008
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    :cool das ist mir im Prinzip schon klar.. trotzdem würde mich das mal interessieren.. Dummerweise schützt im zweifelsfall dann selbst unwissenheit vor Strafe nicht.. denke das ich nicht der erste bin der sich da so Gedanken drüber macht.. irgendwas muss es doch dazu geben, kann doch nicht sein das man in einem Land wo man für's Pinkel auf der Straße sich min. 4 Wochen, frühestens aber 6 Wochen vorher auf dem Amt x, Abteilung 4311b vorher ne Nummer ziehen muss und dann nach dem diese am Schalter angezeigt wird ein grünes und ein blaues Formular ausfüllen muss welches von Schalter 4812c abgesegnet werden muss und nur mit gültigen Ausweisdokumenten abholbar ist eine Erlaubnis holen muss auf welcher dann steht das man am dort eingetragenen Tag x zur Zeit y aber nicht später als 2 Stunden nach der eingetragen Zeit jedoch aber nicht früher als 30min vor der eingetragen Zeit dann Freiland pinkeln darf :-):vertrag
     
  16. #16 Eagle Eye, 14.10.2008
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    TÜV :genau
     
  17. #17 mad joe, 15.10.2008
    mad joe

    mad joe Was man nicht selber macht, wird nix!

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    Genau :daumen

    und an das, was mir mein TüV-Prüfer gesagt hat, halt ich mich.

    Ich hab den aus Interesse einfach mal gefragt, wie das da so aussieht mit Zusatzscheinwerfern am Dach, A-Säule, Roof Rack etc.

    Als Antwort kam nur ein: " Da kannste soviel hinbauen wie du willst, solang die unabhängig von der normalen Fahrzeugbeleuchtung zu Schalten sind. Das sind ja dann Arbeitsscheinwerfer, davon kannste haben soviel du willst.
    Abdecken brauchst da auch nix, da wirste ja Blöde wenn du da jedes mal die Abdeckung abmachen mußt, wenn du die brauchst".


    Ausserdem meinte er auch noch, ich könne wohl meine Zusatz- Fern und Nebelscheinwerfer auch auf Dach bauen wenn ich will, die müßten nicht zwingend an bzw auf der Stosstange/Frontbügel sitzen.
    Allerdings bringen Nebelscheinwerfer auf´m Dach nicht viel ;-)



    Wie gesagt, so hat mir mein TüVler das nahegelegt.
    Kann aber sein, das es woanders in D anders gehandhabt wird.
     
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