What to do on a rainy sunday...

Diskutiere What to do on a rainy sunday... im Smalltalk Forum im Bereich Allgemeines; ...Hi Folks! Nachdem uns heute Nachmittag spontan im Kollektiv gelangweilt haben, dachten wir uns, wir designen die Karren nochmal um: [IMG]...

  1. #1 elektroSchmock, 29.11.2009
    elektroSchmock

    elektroSchmock noch nicht banned user #-)

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    Dave
    ...Hi Folks!

    Nachdem uns heute Nachmittag spontan im Kollektiv gelangweilt haben, dachten wir uns, wir designen die Karren nochmal um:

    [​IMG]

    [​IMG]

    Zwischenzeitlich steckten wir bis zu den Radnaben im Schlamm.
    Waren leider zu sehr mit graben beschäftigt, als dass wir an den Fotoknips gedacht hätte (_8(I)

    [​IMG]

    [​IMG]

    Da ging es dann circa 30m abwärts.
    Allerdings hat uns das Schild mit dem Hinweis auf ein Grubenpolizeiliches Verbot verunsichert, so daß wir natürlich sofort Kehrt gemacht haben :D

    Im Netz hab ich nichts daürber gefunden - sagt das jemandem was?
    Würde mich mal interessieren, ob/welche Konsequenzen bei einer Weiterfahrt zu befürchten gewesen wären...

    VG
    Dave
     
  2. Mike

    Mike Miami Wice

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    Mike
    gute frage!!!
    das wird bestimmt mit hausfriedensbruch gleich gestellt, oder wie wenn du im wald spazieren fährst! (was kostet das eigentlich?)

    bei mir gibt es auch ganz in der nähe einen steinbruch, aber da steht das selbe und es st eine schranke davor, was jetzt nicht das problem wäre mit dem jeep komm ich auch durchs hintertürchen!
     
  3. #3 elektroSchmock, 29.11.2009
    elektroSchmock

    elektroSchmock noch nicht banned user #-)

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    Tja...genau das ist so die Frage.
    Nicht, daß dann direkt mit 15 Jahren auf Bewährung bestraft wird oder so :vertrag
    Nur weil es Grubenpolizeilich ist und nicht normalpolizeilich...

    Die Schranke mit dem kleinen Erdwall daneben sagt mir doch nur, daß man da mit Strassen-PKW nicht rein soll.
    Wenn das auch für Jeeps gelten würde, wäre der Erdwall höher :D
     
  4. Mike

    Mike Miami Wice

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    :-)genau!
     
  5. QZ110

    QZ110 "Alter Mann" fährt Rubicon

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    Wo kein Kläger, da kein Richter!!:grübel


    oder


    Man darf alles, man darf sich nur nicht erwischen lassen!!:pfeiffen



    Gruß aus dem Schwabenland
    Werner
     
  6. MAD

    MAD ...

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    MAD
    nun ja als hausfriedensbruch wir es auf alle fälle geandet ...
    das mit der grubenpolizei ist nichts anderes als ein wachdienst ... die dürfen dich festhalten aber nicht verhaften ... sie dürfen dich anzeigen doch dann muss bene die richtige polizei kommen um die anzeige auf zu nehemen und die personalien feststellen ... ist genau so wie bei der bahnhofspolizei ...
    das alles führt dann wie gesagt zu einer anzeige wegen hausfriedensbruch
    was das dann für eine strafe gibt kann man googlen:verrückt
     
  7. #7 Scout 1, 30.11.2009
    Scout 1

    Scout 1 Bad Toys for Bad Boys

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    Moinsen,

    für den Abbau von Sand und Kies ist das Bergamt zuständig. Daher auch der Begriff: Grubenpolizeilich.
    Dieses regelt die abzubauende Menge, die Böschungswinkel, die Absperrungen etc.
    Nach Abbauende wird ferner eine Neubepflanzung angeordnet.

    Für die absulute Sicherung des in diesem Falle Tagebau´s ist aber ausschließlich der Betreiber/Besitzer zuständig.

    Der Betreiber/Besitzer hat sein Abbaubereich entsprechend zu sichern (auch gegen unbefugte mit Jeep´s :-)) Ein oder zwei Schilder genügen da nicht.
     
  8. #8 Scout 1, 30.11.2009
    Scout 1

    Scout 1 Bad Toys for Bad Boys

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    Hallo,

    noch einen kleinen Verweis auf die Tätigkeit eines Bergamtes, in diesem Fall Bergamt Stralsund.

    www.bergamt-mv.de
     
  9. #9 elektroSchmock, 30.11.2009
    elektroSchmock

    elektroSchmock noch nicht banned user #-)

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    Sehr schön!

    Da bin ich jetzt was schlauer und erleichtert.
    Hausfriedensbruch und ggf noch ne OWi wegen Verunreinigung
    der Fahrebahn beim Verlassen des Geländes.
    Ich denke, das könnte ich verkraften...

    Gesichert haben die das seit sie festgestellt haben, daß wir da spielen.
    Sie haben mit der Planierraupe kleine Erdwälle aufgeschüttet, die ich mit dem Jeep wieder planiert habe :D

    Ausserdem stand auf dem Schild nur "betreten verboten" - von befahren stand da nix :pfeiffen


    Naja, vorerst führt da aber auch noch ein potentieller Fluchtweg über den angrenzenden Golfplatz :kaputtlachen
     
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