Totalschaden oder gangbar?

Diskutiere Totalschaden oder gangbar? im JEEP Grand Cherokee WJ / WG Forum im Bereich Grand Cherokee; Nabend zusammen.hatte heute ein unfall wo mir ein motorradfahrer voll vorne reingeknallt ist. (ihm ist nicht passiert) Ist die querstrebe fest...

  1. #1 Papakalli, 18.03.2013
    Papakalli

    Papakalli Kapitalist

    Dabei seit:
    12.09.2012
    Beiträge:
    774
    Zustimmungen:
    7
    Vorname:
    Karl
    Nabend zusammen.hatte heute ein unfall wo mir ein motorradfahrer voll vorne reingeknallt ist.
    (ihm ist nicht passiert)
    Ist die querstrebe fest verschweißt oder austauschbar?
    lohnt sich das noch oder wirdschaftlich platt?

    lg karl
     
  2. #2 hagbard, 18.03.2013
    hagbard

    hagbard Master

    Dabei seit:
    13.09.2012
    Beiträge:
    1.083
    Zustimmungen:
    0
    Vorname:
    Kapitalistenfeind
    Kommt darauf an, ob du ihn magst :ungeduld

    Wirtschaftlich sicher nen Totalschaden.

    Es ist ja nich nur der Träger, wenns den schon so drückt, hat der Kühler /Klimakondensator sicher auch was abbekommen, dann die neuen Scheinwerfer, Motorhaube, Stoßstange...
    Ggf wäre ne Achsvermessung sinnvoll.

    Reparabel ist er bestimmt noch, ist halt ne sache ob sichs mit dem Rest des Fzg noch lohnt (besonders wenn man Arbeiten machen lassen muss...).
     
  3. GCZJST

    GCZJST Findet jedes Schlammloch :-)

    Dabei seit:
    16.04.2012
    Beiträge:
    895
    Zustimmungen:
    13
    Vorname:
    Jannik
    Ist das original Xenon oder ein Nachrüstsatz? Pass auf, das du keine Teilschuld bekommst, falls es nachgerüstete sind! - Nur so als Tipp ;-)

    Zu deinem Schaden - sieht eigentlich machbar aus, wobei da schon ziemlich viel am Hintern ist... Die Querstrebe lässt sich meines Wissens nicht austauschen.
     
  4. #4 Papakalli, 18.03.2013
    Papakalli

    Papakalli Kapitalist

    Dabei seit:
    12.09.2012
    Beiträge:
    774
    Zustimmungen:
    7
    Vorname:
    Karl
    okay danke für die tipps.behalten will ich ihn schon.nur hab gemerkt wo ich in zur seite gfahren bin das der sich komisch fährt.
     
  5. #5 Morphine, 18.03.2013
    Morphine

    Morphine Master

    Dabei seit:
    15.05.2011
    Beiträge:
    1.795
    Zustimmungen:
    134
    Vorname:
    Andreas
    Ich würde auch sagen das es machbar ist,der Träger ist verschweisst.
    Den einzel zu bekommen dürfte eher das Problem sein..ansonsten müsste man halt noch wissen was dahinter alles krumm ist.
    Gebrauchteile gibt es ja wie Sand am Meer für die WJ´s

    Erst mal alles abbauen dann sieht es vielleicht nicht mehr ganz so schlimm aus...

    :vertrag
     
  6. #6 Papakalli, 18.03.2013
    Papakalli

    Papakalli Kapitalist

    Dabei seit:
    12.09.2012
    Beiträge:
    774
    Zustimmungen:
    7
    Vorname:
    Karl
    also der träger ist eingebogen und hat ca 1-2 cm die kühler nach innen gedrückt.
    dann kotflügel,motorhaube und so ne sachen.
    zum glück sind die airbags zu geblieben
     
  7. v8man

    v8man Master

    Dabei seit:
    10.08.2010
    Beiträge:
    3.718
    Zustimmungen:
    1.578
    Vorname:
    Norman
    Karl,

    wenn die Motorad Fahrer schuld ist kannst du deiner kiste bei die werkstatt parken und eine Mietwagen nehmen auf die gegners versicherung.

    Alle erste aber ist du muss deiner Versicherung die Bescheid sagen das du in eine unfall involviert bist, auch wenn du nicht am schuld bin.

    Denn nimmst du direkt kontakt mit die rental firma und sagen du braucht eine Mietwagen, kosten auf die gegeners versicherung. Besorg dich eine Gutachter sofort deiner Fahrzeug zum anschauen.

    Wenn deiner FZG komisch fahrt nach eine unfall und denn etwas passiert mit deiner wagen du kannst richtig arger bekommen wenn deiner wagen nicht mehr verkehrssicher ist !!

    Kann sein das die Lenkung hat eine schlag bekommen oder die Panhardrod ist gebogen.
     
  8. #8 Papakalli, 18.03.2013
    Papakalli

    Papakalli Kapitalist

    Dabei seit:
    12.09.2012
    Beiträge:
    774
    Zustimmungen:
    7
    Vorname:
    Karl
    danke v8mann

    ich musste nicht weit fahren.ca 200 meter.war noch bei mir in der straße passiert.
    werde mich morgen um alles kümmern

    lg karl
     
  9. v8man

    v8man Master

    Dabei seit:
    10.08.2010
    Beiträge:
    3.718
    Zustimmungen:
    1.578
    Vorname:
    Norman
    Karl,

    die jeep muss auf die Hebebühne in eine Werkstatt für die gutachter, dafür brauchst du eine abschleppwagen, kosten auf die gegeners versicherung.

    Ist notwendig für deiner sicherheit und Fuhrerschein !!
     
  10. #10 emil77b, 18.03.2013
    emil77b

    emil77b Jeeper

    Dabei seit:
    30.03.2012
    Beiträge:
    390
    Zustimmungen:
    0
    Vorname:
    eike
    öhm ähm,

    wo gibts denn hier ein bild vom schaden zu sehen??

    gruss emil
     
  11. Otto

    Otto Master

    Dabei seit:
    01.02.2010
    Beiträge:
    584
    Zustimmungen:
    0
    Vorname:
    Uwe
    Sprech dein Vorgehen mit der gegnerischen Versicherung ab, den auch du hast eine Schadensminderungspflicht!!

    Nicht das DU ein Gutachten in Auftrag gibst, und dir die gegnerische Versicherung auf einmal sagt, na den Schaden hätten wir aber auch auf Basis eines Kostenvoranschlages der Werkstatt bezahlt......dann heist es auf einmal, wer die Musik bestellt, der bezahlt sie auch. :vertrag

    Leihwagen ist auch so eine Sache.
    Du nimmst so eine Kiste, und fährst in den 5-Tagen der Rep-dauer nur 30Km.
    Leihwagenkosten z.B. 350€ ... die Versicherung könnte dann sagen, das ein Taxi gereicht hätte, und winkt mit 30€! :pfeiffen

    Uwe
     
  12. #12 Papakalli, 18.03.2013
    Papakalli

    Papakalli Kapitalist

    Dabei seit:
    12.09.2012
    Beiträge:
    774
    Zustimmungen:
    7
    Vorname:
    Karl
    das alte bild war nix.mache morgen neue.
    mal sehen was sich ergibt erstmal
     
  13. #13 Boschty, 19.03.2013
    Boschty

    Boschty Newbie

    Dabei seit:
    07.03.2013
    Beiträge:
    15
    Zustimmungen:
    0
    Vorname:
    Bastian
    Abend,

    oh mann... was für Ratschläge :vogel

    Ich fang mal vorne an:

    A) Wegen dem Xenon musst du dir keine Gedanken machen?
    Hat man dir vor Ort Geld dafür abgenommen -> Nein? Erstmal erledigt.
    Das Licht wird kaum ursächlich für den Unfall sein, also keine Sorge.

    B) Einfach nen Gutachter? Oder gar Leihwagen?
    Würde ich mir zweimal überlegen. Wie Otto sagt: Schadensminderungspflicht.
    Bei Schäden bis 1500€ reicht in der Regel die Rechnung oder ein Kostenvoranschlag. Auch begibt sich die Versicherung häufig mit Bildern zufrieden. Wurde durch die Polizei eine Unfallanzeige gefertigt?
    Dann wird der Schaden dort dokumentiert. Reciht teilweise schon.
    Anonsten haben Versicherungen auch eigene, für sich günstigere Gutachter oder Halbexperten. Also du sihest immer eine Einzelfallentscheidung.
    Sprech das Vorgehen mit der Versicherung des "Gegners" ab oder zumindest mit deiner. Es bedarf alles ein wenig Zeit.
    Man ist nunmal auch Verlierer wenn man keine Schuld am Unfall trägt.

    Abschließend musst du deiner Versicherung nicht bescheid sagen, sofern du den Unfall nicht verursacht hast. Kannst /solltetest du aber zur Sicherheit.
     
  14. #14 Papakalli, 19.03.2013
    Papakalli

    Papakalli Kapitalist

    Dabei seit:
    12.09.2012
    Beiträge:
    774
    Zustimmungen:
    7
    Vorname:
    Karl
    Nabend zusammen.hab mal mit meinem gutachter heut telefoniert.
    Es gibt irgendein paragraph oder so was der mir gesagt hat,habs aber vergessen.das ich als geschädigter ein recht habe auf einen eigenen gutachter die,die generische versicherung zahlen muss da ich nicht schuld war.
    er hat sich dann auf dem weg gemacht um das auto anzusehen.hat alles dokumentiert mit fotos und so weiter.

    eben hab ich ne mail bekommen das dass resultat Totalschaden ist.
    Dier reparatur würde mit märchensteuer knapp12500 euro kosten.
    wiederbeschaffungswert ist bei knapp über 6500 euro.kann aber nicht sein.ka wie die das rechnen.

    naja das ist im moment der stand der dinge.
    werde gleich mal gute bilder hochladen
     
  15. #15 Papakalli, 19.03.2013
    Papakalli

    Papakalli Kapitalist

    Dabei seit:
    12.09.2012
    Beiträge:
    774
    Zustimmungen:
    7
    Vorname:
    Karl
  16. XJ_ens

    XJ_ens Eigener Benutzertitel

    Dabei seit:
    21.01.2012
    Beiträge:
    25.513
    Zustimmungen:
    6.103
    Vorname:
    j.
    in vergleichbarer situation hatte mein anwalt der gegner versicherung geschrieben dann bitte einen vergleichbaren wagen zu beschaffen. die muessen den schaden regulieren und nicht du.
     
  17. #17 emil77b, 19.03.2013
    emil77b

    emil77b Jeeper

    Dabei seit:
    30.03.2012
    Beiträge:
    390
    Zustimmungen:
    0
    Vorname:
    eike
    hi ihr, kalli,

    nun mal ruhig blut.
    lt gesetz ist der geschädigte so zu stellen, dass er gegenüber dem "vorherzustand" nicht schlechter gestellt ist. punkt

    in soweit ist jens sein komment schon mal nicht schlecht. nur soweit ists doch noch garnicht.

    der gutachter, haste völig richtig gemacht, stellt die schadenshöhe/repkosten fest, ermittelt den zeitwert und den restwert des fahrzeugs.
    aus der differenz ergibt sich der an den geschädigten zu zahlende betrag für die gegnerische versicherung.
    weiterhin kennt der gesetzgeber die 130% klausel, heisst, wenn der halter begründetes festhalten an dem beschädigten fzg anmeldet, werden 130% des zeitwerts für die rep bezahlt.
    nun liegt es, kalli, an dir, der gegenerischen versicherung die einmaligkeit des fahrzeugs zu erklären, die vollständige wiederherstellung des vor dem unfall bestehenden zustands, durch zum beispiel einsatz gebrauchter ersatzteile und inanspruchnahme preisgünstiger werkstätten zu erklären.
    dazu könnte ggf. ein kostenvoranschlag einber befreundeten werke hilfreich sein.
    die können so die volle kohle (130%) kassieren, du handelst mit dennen ggf. ne zusatzleistung aus.

    nächste möglichkeit, fiktive abrechnung,
    hier kommt die 130% klausel nicht zur anwendung.
    du erklärst der gegenerischen versicherung, dass du den karren in eigenleistung instandsetzt und weiter fährst, das ergebnis der rep sollte ggf. nach erfolgter nachgewiesen werden, so können die den restwert nicht abziehen, da du das fzg nicht veräussert hast, jedoch wird dir nur der netto-rep.-betrag der rep ausgezahlt.
    du siehst schon, ads thems ist ein roman für sich. meine empfehlung: der gutachter, welcher ja mal an dir verdient hat sollte dich kompetent beraten können. den anwalt würde ich erst verpflichten, wenn die geg. versicherung späne macht :-))
    rechtsschutzvers. ggf anfragen, wenn vorhanden

    gruss emil


    kleiner nachtrag:
    den kühlerunterzug, welchen ich mir mehrfach zerrammelt hatte (geländefahrt) hab ich gerade kurz vor fertig als stabile ersetzung.
    bilder gern per mail, falls interesse an nem nachbau vorhanden ist
     
  18. v8man

    v8man Master

    Dabei seit:
    10.08.2010
    Beiträge:
    3.718
    Zustimmungen:
    1.578
    Vorname:
    Norman
    hat in April letzters Jahr mit meine 2004 Overland, eine unfall durch eine BMW fahrer, er ist durch die Rote Ampel gefahren, total schaden.

    18000 euro schaden, wiederbeschaffungswert 13500 Restwert Eur 3300

    plus 14 tage nutzungsausfall plus eine Woche mietwagen plus 50 Euro Zulassungs gebuhr für Abmeldung plus 200 für ausbau meine Becker Navi system.

    Wenn ich deiner anschauen, besser ist eine fahrzeug zu kaufen mit eine motorschaden und behalt deiner für teilspender.

    Was hat die gutachter fürn Restwert gesagt??
     
  19. #19 Papakalli, 20.03.2013
    Papakalli

    Papakalli Kapitalist

    Dabei seit:
    12.09.2012
    Beiträge:
    774
    Zustimmungen:
    7
    Vorname:
    Karl
    danke für die infos.
    Ich hab die ganze nacht kaum gepennt.
    Ich habe mich entschieden den wagen zu verkaufen oder als teilespender.ich kann mich niemals damit zufrieden geben wenn der wagen wieder repariert ist das es wieder ok ist.
    wenn ich denke 2 mal die woche nach allen ölen und wasser geguckt,und und und.und dann kommt da so einer und fährt mir die karre schrott.

    Mein gutachter ist schon automatisch mit dem anwalt gekoppelt.der gutachter rechnet sich das mit dem anwalt durch,und der anwalt schickt die briefe,und fals die versicherung versucht zu drücken oder so dann packt er seine paragraphen und sowas aus.
    hat mir schon 2 mal gut geholfen.

    der gutachter kann mir erst heute um ca 17:30 den restwert sagen.
     
  20. #20 Papakalli, 20.03.2013
    Papakalli

    Papakalli Kapitalist

    Dabei seit:
    12.09.2012
    Beiträge:
    774
    Zustimmungen:
    7
    Vorname:
    Karl
Thema: Totalschaden oder gangbar?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. versicherungsschaden!wiederbeschaffungswert 1500 euro?jeep cherokee xj lpg