Super geholfen

Diskutiere Super geholfen im Smalltalk Forum im Bereich Allgemeines; :pfeiffen http://www.nord-west-media.de/index.php?id=5534

  1. Alex78

    Alex78 Master of Desaster

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  2. #2 jeepolly, 23.05.2011
    jeepolly

    jeepolly schon immer jeeper

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    ...puhhh was für ein alptraum ! :huch
     
  3. #3 Klimakiller, 23.05.2011
    Klimakiller

    Klimakiller Jeeper

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    Manuela
    Wer Haftet

    Ein GLück nur ein Ford;-);-)... Spass beiseite ... aber wer haftet den nun ... der Passant der wohl nicht Eingewiesen war ,,, oder der Fahrzeughalter , , der ja nun am Ford einen Totalschaden haben wird ...:nachdenklich:nachdenklich:nachdenklich
     
  4. #4 bezwinger, 23.05.2011
    bezwinger

    bezwinger Master

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    peter
    trockenlegen und weiter fahren :pfeiffen ... die haftpflicht denk ich mal ...

    :achselzuck und abbuchen unter dumm gelaufen ...
     
  5. Jeep42

    Jeep42 ---Der mit ohne Jeep---

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    :huchNaja, ein ganzens Auto trockenlegen ist aber auch keine kleinigkeit, und ein paar sachen werden sicher irreparabel sein...

    Müsste sowas nicht die Hausrat versicherung übernehmen ? Die ist doch dafür da meine eigene (also die des Passanten) Blödheit zu versichern, oder ??
     
  6. TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

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    Nein. Hausrat und Haftpflicht greifen wegen der sog. "Benzinklausel" nicht. Kraftfahrzeuge und Anhänger können/müssen gesondert versichert werden - wenn der Fordfahrer keine Vollkasko für den Wagen hat, kann er nur versuchen den Schaden zivilrechtlich vom "Helfer" erstattet zu bekommen, bzw. dort einzuklagen. Da das aber in völlig unbeteiligter Fremder war, habe ich auch da nicht viel Hoffnung. Ich vermute mal, der Ford-Halter wird das dann selbst bezahlen müssen :pfeiffen
     
  7. #7 Highlander66, 23.05.2011
    Highlander66

    Highlander66 ....mehr Spaß am Sprit...!!

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    Dumm gelaufen

    ...........also....... der Helfer hat "Glück", da er nicht belangt werden kann. Das ist so als wenn man sich in eine Parklücke einweisen läßt und ein Auto beschädigt, weil der Einweiser falsch eingewiesen hat. Da es ein Wasserschaden ist zahlt das nicht die Vollkasko, sondern (mit etwas Glück und einem guten Anwalt) die Teilkasko, da hier keine grobe Fahrlässigkeit des Halters vorliegt..........es sei denn.......der "angeheuerte" Helfer hatte keinen Führerschein.......dann zahlt das keiner !!!
     
  8. Thorty

    Thorty Matt Eagle

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    nene, die Teilkasko leistet nur, wenn das Wasser zum Auto kommt (Überschwemmung ==> Elementarschaden), nicht umgekehrt... Ohne Vollkasko bleibt der Halter auf seinem Schaden sitzen. Da der Helfer auf Anweisung des Halter gehandelt hat, ist auch die Privathaftpflicht des Helfers nicht ersatzpflichtig.
    Zusätzlich dürfte der Feuerwehreinsatz zu Lasten der Fahrzeughaftpflicht gehen...

    Thorty :ciao
    (Versicherungsmakler)
     
  9. #9 Danieljetzt, 23.05.2011
    Danieljetzt

    Danieljetzt Auf D schalten

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    Daniel
    Wie doof kann man sein?

    Einen fremden zu fragen ob er mal eben das Auto samt Trailer rückwärts rangieren kann. :grübel

    Wer macht denn sowas???
     
  10. Jeep42

    Jeep42 ---Der mit ohne Jeep---

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    Matthias
    :-) wieso, das rückwärts rangieren hat ja geklappt... mit dem abstellen war er überfordert....:kaputtlachen
     
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