Stoßstange mit Winde inkl. ABE

Diskutiere Stoßstange mit Winde inkl. ABE im JEEP Wrangler/Unlimited JK Forum im Bereich Wrangler; In Hessen wird ja jede Abnahme vor der Eintragung noch einmal von der Zentralstelle in Marburg geprüft. Kann es da Probleme geben? Deswegen...

  1. Papa

    Papa Guest

    Deswegen machste die Abnahme ja auch in einem anderen Bundesland.
    Wenn du die TÜV Abnahme hast wieso solltest du es dann noch eintragen lassen.:grübel
    Es reicht vollkommen aus, das TÜV Abnahmeprotokoll immer im Auto zu haben.

    Dennoch, kannst du es problemlos in deine Papiere eintragen lassen.
    Die bei der Zulassungsstelle fragen nicht danach, brauchen allerdings
    Fahrzeugbrief und Schein. (Habe ich alles hinter mir)
     
  2. Gaser

    Gaser Master

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    Also bei mir haben die Tüvabnahmeprotokolle im Handschuhfach nicht gereicht,ist halt mal wieder Geldmacherei .
    Auf meinen Tüv-Einzelabnahmen (auf allen) war vermerkt dass ich die Tüvabnahme in den Schein eintragen lassen soll, 14.- hat es etwa gekostet .
    Habe deswegen schon mal kein Tüv bekommen,erst nach Einschreibung in den Schein, aber das dann ohne Probleme.
     
  3. #43 bulkolly, 31.01.2012
    bulkolly

    bulkolly Member

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    Hessen ist da so ein Sonderfall. Hier darf die Zulassungsstelle das nicht direkt eintragen, sondern muss alles an die Zentralstelle in Marburg schicken, die das noch mal prüft...
     
  4. Papa

    Papa Guest

    Ich war mit den TÜV Protokollen bei der Zulassungsstelle in Bad Homburg (Hessen) und wollte die Sachen in meine Papiere eintragen lassen.

    Vergesslich wie ich bin, hatte ich den Brief vergessen.
    Somit hatte sich das erledigt mit der Eintragung.
    Die Dame auf der Zulassungsstelle bestätigte mir aber, das es ausreicht die TÜV Papiere mitzuführen.
    Es sei nicht zwingend notwendig die Eintragung vorzunehmen.

    Ich glaube das ist aber auch wieder von Bundesland zu B.... verschieden.

    Irgendwie gibt es überhaupt gar keine Standards für den ganzen Mist[​IMG]
    Hier haben wohl alle Bundesländer unterschiedliche Auffassungen und Vorschriften.
     
  5. Mucke

    Mucke Master

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    Klasse.... bei mir war es wie bei Gaser " nur bei einer Fahrzeugkontrole"

    Bin dann anschließend zur Zulassung, trotz vergessener Brief hab ich es gemacht bekommen. Sollte wenigstens mein Ausweis vorzeigen. :-)

    Schlußendlich.... machen die was Sie wollen, zu dem nur Zeit raubend.
     
  6. Papa

    Papa Guest

    Stimmt nicht!
    Ich hätte es eingetragen bekommen wenn ich auch den Brief dabei gehabt hätte.

    Sag mir nicht, dass es jetzt auch noch Unterschiede bei den einzelnen Zulassungsstellen innerhalb eines Bundeslandes gibt[​IMG]
     
  7. #47 bulkolly, 31.01.2012
    bulkolly

    bulkolly Member

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    Diese Neuregelung mit der Zentralen Prüfung gilt seit 2009
     
  8. #48 Rene Koch, 02.02.2012
    Rene Koch

    Rene Koch Guest

    ...ich denke mal, Ihr habt da aneinander vorbei geredet, oder die Jungs vom TÜH wollten Dich nicht verstehen. Das EG-Prüfzeichen auch "e-Zeichen" besagt, das das Bauteil "artgerecht" an jedem x-beliebigen Fahrzeug verbaut werden darf. Bsp. Scheinwerfer, Reifen, Felgen, etc. . Das hat bsp. der engage Windenträger natürlich nicht. Wenn die TÜHler nun der Meinung sind, nur Sachen mit e-Zeichen eintragen zu können, wäre meine Rückfrage, wo das steht, das Teile mit e-Zeichen eintraungspflichtig sind. Weiterhin bin ich Laie und sie als Fachbehörde müssten mir dann auf meine Anfrage schriftlich nachweisen (meinetwegen gegen Entgeld) das dieser oder jener Windenträger aus diesen oder jenen Gründen (Paragraphen, EU-Verordnungen, etc.) nicht eintragungsfähig ist. Im Falle einer Falschinformation kann ich dann (anwaltlich vertreten) Gebühren und entstandene Unkosten rückfordern. ...und bekomme dann das Teil doch eingetragen. Dieses Thema hatte ich mal vor ca. 25 Jahren ebenfalls mit dem TÜH.

    Weiterhin würde ich die TÜHler fragen, ob dann in Hessen weder Einzelabnahmen noch andere Abnahmen mit Teilegutachten (bsp. Anhängerkupplungen, Rundumkennlichter- also Blau-und Gelblicht, Sonderaufbauten für Werbezwecke, etc.) grundsätzlich nicht mehr möglich sind, und mit welcher Begründung.

    Meine grundsätzliche Erfahrung dazu: Immer freundlich und sachlich bleiben, sich ggf. zurückziehen und Infos sammeln, wiederkommen und dran bleiben. Hier mal die Aufgaben des TÜH und weiterführende Links:

    http://www.tuev-hessen.de/content/know_how__services/auto_service/hauptuntersuchung/index_ger.html

    http://www.buzer.de/gesetz/8733/a160902.htm

    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32007L0046:DE:NOT

    http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_70.php

    http://www.buzer.de/gesetz/3180/a44784.htm

    ...um es hier allerdings nochmal zu betonen, als "Stoßstange" bekommst Du es nicht durch. Und letztendlich hängt dann doch immer alles vom Sachbearbeiter und vom eigenen Geldbeutel ( nicht Bestechung, sondern entweder Sonderabnahme, oder Klageweg) ab.

    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2005:309:0037:0054:de:PDF

    ...und hier nochmal übersichtlich:
    http://www.hubtraum.de/Gutachten_und_Abe.html

    Gruß, René
     
  9. TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

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    Andreas
    Sorry, Renè, aber das ist falsch.

    Früher hatten wie hier in D nur das Kraftfahrbundesamt (KBA), das Betriebserlaubnisse für Typen, Teile und Zubehör ausstellen durfte. Das dokumentierte sich dann an der KBA-Nummer auf den Teilen und der dazugehörigen schriftlichen BE.

    Um 1992 wurde dann die sog. "EG-BE" eingeführt - alle EU-Länder haben sich hier verpflichtet, gegenseitig auch in allen anderen EU-Ländern ausgestellte Teile-Genehmigungen anzuerkennen.

    Diese "EU-Genehmigungen" dokumentieren sich durch ein keines "e" mit einer Zahl in einem Oval. Diese unterschiedlichen Zahlen geben an, in welchem Land diese Genehmigung ausgestellt worden ist - e1 ist Deutschland, e3 ist Holland, usw - bis hin zu e17 (USA :-))

    Wichtig ist zu unterscheiden, dass es e-Nummern mit der Erlaubnis zur generellen Verwendung im EU-Bereich gibt (z.B. meist Scheinwerfer, Rückleuchten, Reifen, usw..) - und im Gegensatz dazu auch e-Nummern mit der Erlaubnis nur zur Verwendung an einem bestimmen FAHRZEUGTYP (z.B. nur an Krafträdern oder nur an Pkw), bis hin zu speziellen Genehmigungen die sich auf die Nutzung an nur einem Fahrzeugmodell eines bestimmten Herstellers beschränken.

    Das ist z.B. im Motorradbereich recht häufig anzutreffen. Ein Zubehörauspuff mit e-Nummer, der z.b. für eine Suzuki GSX geprüft und zugelassen worden ist und seine e-Nummer bekommen hat, darf dann auch NUR an eine Suzuki GSX angebaut und verwendet werden. Den kann ich dann NICHT mal einfach an eine Honda oder Yamaha schrauben, nur weil das zufällig passt... - die Genehmigung gilt dann eben nur für die GSX...

    Oder bei Felgen mit e-Nummer - die sind meist auf bestimmte Fahrzeugtypen eines Autoherstellers beschränkt. Nur weil eine Opel-Zubehörfelge eine e-Nummer hat, darf ich die noch lange nicht auf einen Ford oder VW schrauben...

    Natürlich gibt es auch "Universal-Zubehörteile", die mit ihrer e-Genehmigung universell an alle Kfz oder bestimmte Kfz-Typen angebaut und betrieben werden dürfen - das hängt aber eben davon ab, was der Teile-Hersteller beantragt hat, und was die ausstellenden Behörde in der EG-BE genehmigt hat...

    Das Problem dabei ist eben zu erkennen, um was für eine BE es sich handelt.

    Ich weiß, das ist eine schwierige Materie, und viele Leute wissen das nicht, weil es eben keine schriftlichen Unterlagen mehr zu den Teilen mit dazu gibt. Sorry, aber da musste ich mal reingrätschen. Eine e-Nummer ist eben nicht immer mit einer generellen Freigabe gleichzusetzen...

    Grüße :ciao

    Andreas
     
  10. #50 Rene Koch, 03.02.2012
    Rene Koch

    Rene Koch Guest

    Hallo Andreas,

    dann hast Du meinen Satz missinterpretiert, auch in Zusammenhang mit den von mir gesetzten Links zur Erläuterung. Ich meinte damit - bezugnehmend auf die Eintragungsdebatte - genau das, was Du schriebst, und bezog mich hier im Thread eigentlich nur auf den JK. Es ist klar, das ich bsp. eine Felge nicht an jedes x-beliebige Kraftfahrzeug dranbauen darf. Ich darf eine Felge mit "e" Zeichen für einen Wrangler JK jedoch an jeden x-beliebigen (Serien)JK dranschrauben. Ich muss damit nicht zum TÜV zwecks Abnahme. So war es von mir gemeint. :genau

    ...noch ganz allgemein...
    Die Abnahme ist bsp. erforderlich bei einem vorliegendem Teilegutachten für ein Bauteil, bsp. ein Höherlegungsfahrwerk. Das Gutachten gibt an, wie der vorschriftsmäßige Einbau hinterher auszusehen hat, und was verbaut werden muss. Der TÜV überprüft dann die Teile anhand ihrer Teilenummer mit der Bauart des Fzg. und dem Einbauort laut Anleitung, und schaut grundsätzlich, ob sich durch den Umbau irgendwelche Mängel,gefährdungen, etc. ergeben könnten, die Individualfahrzeugspezifisch abweichend vom Gutachten auftreten könnten. Bsp. Eintragung grundsätzlich ja, aber nicht mit der nicht serienmäßigen Rad/Reifenkombination. Oder Eintragung mit Hinweis "Schneeketten nicht möglich" etc . . Das Teilegutachten gilt also nur für das jeweilige Bauteil in Verbindung mit den im Gutachten benannten Fahrzeugtypen bei Serienausrüstung. Die kombinierte Abnahme mehrerer Teilegutachten ist möglich wie, bsp. Felgen, Reifengröße, Höherlegung etc. . Deshalb ist ja beim Teilegutachten die Vorfahrt notwendig, um eben zu überprüfen, ob das eine Teil nicht mit einem anderen Teil "negativ reagiert".

    Die Einzelabnahme ist nochmals ein Thema für sich.
    ...und dann gibt es da noch die Zulassungsstelle, die trotz "TÜV" eine Zulassung (vorläufig) ablehnen kann und eine erneute Vorfahrt bei einem von ihr benannten Prüfer verlangen kann. Fällt Diese dann ebenfalls positiv aus, muss sie eintragen (In meiner facebook timeline, sieht man einen Triumph Spitfire, der über Tage hinweg nur TÜV-Prüfer sah, kaum besser war es beim smart).

    Zurück zur Windenstoßstange. Es gibt irgendwo eine EU-Verordnung (ich finde sie aktuell nicht, und wäre dankbar, wenn sie Jemand, der sie kennt, sie hier verlinkt) die Folgendes sinngemäß besagt: Sonderanbauten im Frontbereich eines Fahrzeuges (Windenträger mit! Winde), die den Fußgängerschutz einschränken, sind zulässig bei Fahrzeugen mit einem zul.Ges.Gew. von mind. 2,5to. Das gilt bis Ende 2012. Ab 2013 ist es nur noch ab 3,5to zulässig. Das bedeutet nach meiner!!! Auslegung (und den mir bekannten Eintragungen/Gutachten), ein JK Unlimited bekommt den Windenträger relativ problemlos. Beim JK kurz darf nur der Rubicon CRD einen Windenträger bekommen. Er hat 2505Kg. Das engage Gutachten bezieht sich deshalb auch nur auf den Unlimited, bzw. auf die 2,5to .
    Kurze JKs sollen (Hörensagen) per Einzelabnahme!! und (theor.ungültigem) Teilegutachten trotzdem problemlos durchkommen, da der Fzg. Typ nahezu identisch ist, was die Gefährdung angeht. Einfach mal bei bsp. offroad network oder engage nachfragen.

    Gruß, René
     
  11. #51 bulkolly, 04.02.2012
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    Mein JK Sport (kurz) Bj 2011 hat auch 2506 kg zulässiges Gesamtgewicht eingetragen, so dass auch hier ein Windenumbau möglich sein sollte...
     
  12. Papa

    Papa Guest

    Hat meiner auch in den Papieren stehen.

    @Rene:
    @Andreas:
    Vielen Dank, für eure Mühe und die ausführlichen Beschreibungen.

    Das dies ein sehr schwieriges Thema wusste ich.

    Ich habe gestern nochmal mit Jeep in Wiesbaden telefoniert.
    Die haben mir gesagt, dass man die Eintragung nur in Bayern oder Rheinland Pfalz hinbekommt.
    Dann besteht aber immer noch das Problem mit der Eintragung in den Papieren,
    da man ja nur ein TÜV Protokoll bekommt.
     
  13. #53 Rene Koch, 04.02.2012
    Rene Koch

    Rene Koch Guest

    ...der engage Windenträger stammt aus Baden-Württemberg, und wurde dort auch an Fzgn. eingetragen. Ebenso in NRW. Wenn es in vie Bundesländern eingetragen wird, dann würde mich die hessische Begründung interessieren. Entweder sie berufen sich auf die EU, dann müssen sie es auch sauber durchziehen, oder aber auf die StVZO, dann sollten sie sich auch nur daran halten. Bei mir dauert es leider noch über 5 Monate, sonst könnte ich Dir meine "hessische" Erfahrung posten. Ich seh schon, ich werde dann viel "Spaß" haben. Notfalls wechsle ich mal kurz meinen Wohnsitz ins 1KM entfernte BaWü.

    Gruß, René
     
  14. Papa

    Papa Guest

    Habe heute mal auf Empfehlung von Jeep Wiesbaden bei Willscheidt RSW
    in Lohmar angerufen. Die haben nämlich bei einem JK Unl., welcher in Wiesbaden auf dem Hof steht und komplett umgebaut ist, alles eingetragen.

    Denen habe ich einfach gesagt, dass ich eine Rugged Ridge XHD mit Winde an meinem JK montiert habe und dringend eine Einzelabnahme hierfür benötige.:pfeiffen

    Natürlich habe ich diese noch gar nicht, aber Hintergrund des ganzen ist ja eine Bestätigung für eine Abnahme zu erhalten und die Sachen dann in den Staaten zu bestellen.

    Am Telefon sagten Sie das wäre überhaupt kein Problem, ich sollte Ihnen mal mein Fahrzeugschein und ein Bild der Stoßstange zusenden.
    Gemacht getan so nun warten wir mal ab.:nachdenklich
     
  15. #55 bulkolly, 08.02.2012
    bulkolly

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    Wenn Du die Stoßstange noch nicht hast und nicht in Amerika bestellen willst (kann wegen dem Gewicht von ca 50 Kilo recht teuer werden), dann bekommst Du unterschiedliche Windenstoßstangen auch bei Allrad Schmitt in Wüprzburg inkl. TÜV Abnahme. Werde das in 2 Wochen machen lassen... und dann mal sehen, ob ich das in Hessen eingetragen bekomme.

    Ich wollte auch erst die Rugged Ridge XHD haben, da die auf Bildern echt geil aussieht, aber die AEV mit Bügle wirkt im Original viel wuchtiger (dickerer Bügel) und ist besser verarbeitet (verzinkt und Pulverbeschichtet). Die Rugged Ridge soll nach 2 bis 3 Jahren erste Rostspuren bekommen...

    Falls es Dich interssiert, kannst Du Dir den Umbau in 2 Wochen gerne mal in Wiesbaden anschauen. (Kontakt über bulkolly@web.de)
     
  16. Mucke

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    Also ich habe bis jetzt andere Erfahrungen gemacht. Bis jetzt hat es sich immer gelohnt selbst zu Bestellen. Konnte bei weitem mehr dazu Bestellen um auf den selben Preis zu kommen wie in D.

    Aber es nützt euch ja nichts wenn Ihr dies nicht eingetragen bekommt.
     
  17. Papa

    Papa Guest

    Das war wohl nicht´s.
    Hier mal die Antwort die ich per Mail erhalten habe.

    Hallo Herr Jüngst,
    eintragungsfähig ist ein ARB Windenstoßstangenträger mit einer Tabor oder Warn Seilwinde. Die billigdinger haben gar keine Möglichkeit.
    Wenn ich das mit den geprüften Sachen eintragen soll kostet die Abnahme 350 € + Steuer.:huch
    Bin ab morgen 1 Woche abwesend, könnte die Angelegenheit nach Karneval regeln..

    Kind Regards /
    Mit freundlichen Grüßen

    Ulrich E. Willscheidt
    (managing director)

    Ich hatte eindeutig am Telefon gesagt, dass ich die Rugged Ridge schon habe und für diese eine Abnahme brauche.:grübel
    Ich hatte Ihnen ja auch das Bild der Stoßstange und meinen Fahrzeugschein geschickt und dann bekommt man so eine Antwort.:uahh

    Übrigens bei K+S bekomme ich die Rugged Ridge XHD für 400,00 Brutto eingetragen.
     
  18. Mucke

    Mucke Master

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    Aber auch nur wenn du dies bei dennen teuer Kaufst.
    Rechne doch mal nach was nur für Vorne dies dann kosten würde.....
    Die wollen locker mal 1600 ,- mit allem für die Stoß. +400 Eintragung
    Dann willste ja bestimmt nicht ständig hin und her fahren also läste dies auch dort Montieren...... in allem ca. 2500 mit Steuern....:grübel
    Und das nur für Vorne. :-)
     
  19. Papa

    Papa Guest

    Genau so sieht´s aus.
    Na ja, kommt Zeit kommt Rat.
    Ich bleib auf jeden Fall dran und gebe nicht auf.
    Am WE werde ich mal dem TÜV Bayern ´ne Mail schreiben,
    mal seh´n was dabei rauskommt.
     
  20. #60 bulkolly, 09.02.2012
    bulkolly

    bulkolly Member

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    2500 wirds nicht unbedingt kosten. Würde mal bei Allrad Schmitt in Würzburg nachfragen, da kostet die Rugged Ridge 1550. Kosten für Einbau und Abnahme sind Verhandlungssache und hängen mit davon ab, was man noch so alles machen läßt.

    Wenn man ne Winde verbauzen will würde ich die AEV vorziehen, da dort die Winde komplett innerhalb der Stoßstange sitzt. Bei der Rugged Ridge schaut die hälfte oben raus und da bräuchte man streng genommen eine Abdeckhaube auf der Straße, um die StVo zu erfüllen, was wiederum bescheiden aussieht.
     
Thema: Stoßstange mit Winde inkl. ABE
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