Stabi hinten 4" lift

Diskutiere Stabi hinten 4" lift im JEEP Grand Cherokee ZJ / ZG Forum im Bereich Grand Cherokee; Moin Leute ist es wichtig bei einem 4" Lift hinten die stabis mit zutauschen weil sie sind in meinem Lift Kit nicht mit enthalten. Wer hat damit...

  1. #1 mtbwolfi, 30.01.2014
    mtbwolfi

    mtbwolfi Jeeper

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    Moin Leute ist es wichtig bei einem 4" Lift hinten die stabis mit zutauschen weil sie sind in meinem Lift Kit nicht mit enthalten. Wer hat damit Erfahrung der kann mir vielleicht eine Lösung unterbreiten

    grüße chistian
     
  2. sepple

    sepple Jeeper

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    im gegensatz zum vorderen stabi lenkt der hintere paralel zum längslenker und somit ohne große verspannungen , auch bei größerem lift.
     
  3. #3 Billy-the-kid, 30.01.2014
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    Billy-the-kid Lieber Leitwolf als Lemming

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    Servus Wolfi!

    Der Stabi hinten ist vor allem bei ner Höherlegung wohl eher total überflüssig. Sofern das Auto ab Höherlegung dann seinen einzig sinnvollen Werdegang anstrebt: Viel Geländeeinsatz und keine Höchstgeschwindigkeitsfahrten mehr.

    Auf der Straße ist der hintere Stabi bei Geschwindigkeiten bis 120 km/h völlig unnötig, er ist seit gut 10 Jahren bei unsrem 97er ZG (6" höher) AUSGEBAUT!
    Und ob du mit deiner 4" Höherlegung dann noch Höchstgeschwindigkeiten anstrebst, bezweifle ich doch stark.

    Fürs Gelände isses ohne hinteren Stabi ideal, dazu brauch ich wohl keine Worte zu verlieren.

    Lange Rede kurzer Sinn: An deiner Stelle täte ich ab 4" Höherlegung den hinteren Stabi ganz weglassen und mich fortan an der gesteigerten Einsatztauglichkeit meines Geländewagens erfreuen.

    PS: Ich hab deine Info dem Pumpgun ausgerichtet.
     
  4. sepple

    sepple Jeeper

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    mit voller beladung und auf kurvigen strecken hat der hintere stabi sehr wohl seine berechtigung auch unterhalb 120 kmh.
    wenn auch noch die stoßdämpfer nicht neuwertig dämpfen , aber straßenreifen hohe kurvengeschwindigkeiten ermöglichen könnte es schon bei ausweichmanövern ( siehe elchtest) haarig werden,da die serienabstimmung dahingehend schon nicht sonderlich gut da steht !
    auf gerader strecke ohne kurven und ausweichmanöver spielts ja keine rolle,da geb ich dir recht.
    wenn auch noch mt-reifen die möglichen kurvengeschwindikeiten begrenzen wird sichs evtl. auch nicht so sehr auswirken.
    der andere punkt wäre noch die erloschene betriebserlaubnis bei ausbau des stabis !
    zum offroaden kann man doch , wie vorne , die koppelstangen rausnehmen.
     
  5. XJ_ens

    XJ_ens Eigener Benutzertitel

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    elche faehrt mann um und nicht dran vorbei.

    ein stabilisator ist nicht vorgeschrieben.
     
  6. sepple

    sepple Jeeper

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  7. XJ_ens

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    ja vel
     
  8. #8 Billy-the-kid, 30.01.2014
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    @ sepple:

    Also OHNE hinteren Stabi kriegt so ein ZJ neue HU, so schlimm kann der Ausbau für den Sachverständigen also gar net sein.

    Du sprichst von Beladung und hohen Kurvengeschwindigkeiten, ich spreche von besseren Geländefahreigenschaften bei zugleich ausreichenden Straßenfahreigenschaften - ich würde also sagen, wir sprechen von völlig verschiedenen Einsatzzwecken.
    Nun gut, welchen Einsatzzweck der MTBWolfi vor hat, weiß er selbst am besten.
    Und dann weiß er auch, ob er den hinteren Stabi drin lässt oder rausschmeißt.

    Ich kann nur aus Erfahrung sagen, im Gelände isses ohne hinteren Stabi viel besser und auf der Straße reicht´s auch.
    Natürlich sollte einem bewusst sein, dass man eh keinen Rennwagen oder Sportwagen hat, sondern nen höhergelegten Offroader.
     
  9. sepple

    sepple Jeeper

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    natürlich isses im gelände besser. das is ja unbestritten.
    trotzdem ist und bleibt es auf der straße unzulässig den stabi auszubauen.
    sollte der tüv prüfer feststellen das was fehlt wird er den wagen nicht ohne weiteres abnehmen ! bei eintragung einer höherlegung erstrecht , da sich durch den erhöten schwerpunkt die rollneigung des fahrzeugs verstärkt.
     
  10. #10 MackDog, 31.01.2014
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    Hört doch mal auf unseren deutschen Tüv immer so zu verallgemeinern. Beim einem gehts, beim anderen auf keinen Fall. Was für den einen überhaupt kein Problem ist, sorgt bei dem nächsten für die Stillegung des Fahrzeugs, je nach Bundesland und der Person des Prüfers.
    Und was unzulässig ist stellt nicht der Prüfer fest, sondern nach einem Unfall ein Gutachter.
    Du kannst auch mit einem frisch getüvten Fahrzeug einen Crash bauen und dann im Knast landen, dann bist du verantwortlich und nicht der Tüv Prüfer. Insofern ist doch nicht wichtig was " DER TÜV PRÜFER" sagt, sondern einfach ob du Tüv bekommst oder nicht! Wir fahren mit unseren hochgelegten Kisten doch alle nur im legalen Bereich solange nix passiert und immer mit einem Bein im Knast, spätestens bei einem Unfall mit Personenschaden, im schlimmsten Fall ein Kind, hast du die Arschkarte gezogen, selbst wenn du ALLE Umbauten eingetragen bekommen hast.
    So siehts aus!
     
  11. XJ_ens

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    Moechtest du darueber reden?
     
  12. #12 mtbwolfi, 31.01.2014
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    so leute ich fass kurz zusammen also den stabi raus für gelände und stabi rein für über 120 das heist für mich ich lass die alten drin bis es nicht mehrt tut und bau lange rein wenn ich die alten weckseln muss richtig !!!!

    grüße christian
     
  13. #13 mtbwolfi, 31.01.2014
    mtbwolfi

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    Christian
    und hat noch einer eine eintragung von einem 4" lift bevorzug Rough Country
     
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