Sportsitze König oder EKU

Diskutiere Sportsitze König oder EKU im Technik allgemein Forum im Bereich Allgemeine Technik; Moin, muß man Sitze mit KBA Nummer eintragen lassen? Wenn ja gibts dann ein Gutachten/ABE dafür oder werden die anhand der KBA NUmmer...

  1. #1 Stefan ZG, 02.08.2013
    Stefan ZG

    Stefan ZG Jeeper

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    Moin,

    muß man Sitze mit KBA Nummer eintragen lassen? Wenn ja gibts dann ein Gutachten/ABE dafür oder werden die anhand der KBA NUmmer eingetragen?

    Gruß
    Stefan
     
  2. TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

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    Ja, musst Du, weil es keine e-Nummer, sondern nur eine KBA-Nummer ist. Dazu gibt es auch ein Teilegutachten - dass kann sich aber der TÜV anhand der KBA-Nummer aus dem Rechner ziehen, wenn Du es nicht vorliegen hast.
     
  3. #3 Stefan ZG, 03.08.2013
    Stefan ZG

    Stefan ZG Jeeper

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    Ok, ich dachte nur, die Eintragung würde nur die Sitzkonsole betreffen, da der Sitz selber ja die Material/Festigkeitsprüfungen bestanden hat und eine Zulassung durch den TüV in Deutschland bekommen hat.
     
  4. TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

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    Die Geschichte mit den KBA-Nummern stammt noch aus der Zeit vor 1995, als es noch keine allgemein gültigen e-Nummern gab. Damals wurden Zubehörteile vom Kraftfahrbundesamt geprüft und mit der KBA-Nummer gekennzeichnet um darzustellen, dass es sich um ein geprüftes Teil handelt. Mit dazu gab es immer eine Teilegutachten, in dem das KBA noch evtl. Voraussetzungen und Einbaukriterien anführte. Nach An- oder Einbau musste das Fahrzeug dann dem TÜV vorgeführt werden, der dann geprüft hat ob diese Vorgaben auch eingehalten worden sind - dann erfolgte die Abnahme und Eintragung.

    Heute gibt es (Gott sei Dank) meist nur noch die EG-BE`s mit den e-Nummern...
     
  5. #5 Stefan ZG, 16.08.2013
    Stefan ZG

    Stefan ZG Jeeper

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    So, kleines Update.
    Nach Rücksprache mit Dekra, TüV ergibt sich folgendes:
    Es gibt einen Beispielkatalog, nach welchem Umbauten und Veränderungen an
    Kraftfahrzeugen zu beurteilen sind.

    Danach gilt, unabhängig vom Tag der Erstzulassung des Fahrzeugen, dass immer
    wenn Sitzschienen und/oder Sitzkonsolen geändert werden,eine Anbauabnahme
    erfolgen muss.

    Falls für die Sitze ein Prüfzeugnis gem. §19(3) StVZO vorliegt und der dort
    aufgeführte Verwendungsbereich und ggf. vorhandene Auflagen eingehalten
    werden, ist eine Änderungsabnahme in jeder DEKRA Prüfstelle möglich.

    Prüfprotokolle erfüllen nicht die notwendigen Anforderungen an Prüfzeugnisse
    gem. zuvor genannter Bestimmungen.


    Eine vorhandene ABE oder ein anderes zulässiges Prüfzeugnis (Teilegenehmigung
    oder Teilegutachten) kann von einer Abnahme freistellen, wenn Ihr Fahrzeug in deren
    Verwendungsbereich aufgeführt ist und die Auflagen eingehalten werden. Im Dokument
    ist dann explizit vermerkt, dass eine Abnahme für nicht erforderlich gehalten wird.
    Es gilt dann die Mitführpflicht.

    Sind keine Prüfzeugnisse vorhanden bzw. sind diese Bauteile nicht nach EG/ECE
    geprüft und mit der entsprechenden Nummer gekennzeichnet, ist eine gesonderte
    Abnahme erforderlich. Ein amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen
    Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) muss dieses als "Technische Änderung"
    nach § 21 StVZO begutachten.


    Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist DEKRA in den neuen
    Bundesländern und Berlin betraut, in den alten Bundesländern obliegen
    diese Aufgaben den TÜVs.


    Wir empfehlen, vor der Änderung Rücksprache mit dem amtlich anerkannten
    Sachverständigen zu halten, der letztendlich die Abnahme durchführen wird
    und mit diesem auch die Kostenfrage zu erörtern, da diese Prüfungen
    aufwandsabhängig abgerechnet werden.


    Auf meine Anfrage an die entsprechenden Hersteller/Verkäufer der Sitze, ob mein Fahrzeug in den ABEs/Gutachten aufgeführt ist und was es mit den Prüfzeugnissen/Prüfprotokollen auf sich hat, kam von keiner Seite mehr eine Reaktion.
    Ich meine die verkaufen vollmundig Sportsitze mit ABE oder Gutachten, aber im Endeffekt sind die Dinger das Papier nicht wert auf dem sie geschrieben sind, weil man trotzdem eine Abnahme nach §21 machen muss und wenn dem Prüfer Dein Gesicht nicht gefällt, fährst Du mit Sitzen für fast 1000 Euro wieder nach Hause.
    Ich weiß das viele mit den Sitzen rum fahren und ein Teil auch eingetragen ist, aber bei mir gehts bestimmt wieder in die Hose.
     
Thema: Sportsitze König oder EKU
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