Sind diese Scheinwerfer legal?

Diskutiere Sind diese Scheinwerfer legal? im Smalltalk Forum im Bereich Allgemeines; Moin Forum. :-) Sind diese Scheinwerfer in D-Land offiziell zugelassen? KLICK Wenn ich nach dem "E"-Zeichen gehe, ja, oder? Oder worauf ist...

  1. JGCH

    JGCH JAWW

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    Moin Forum. :-)

    Sind diese Scheinwerfer in D-Land offiziell zugelassen?

    KLICK

    Wenn ich nach dem "E"-Zeichen gehe, ja, oder?

    Oder worauf ist noch zu achten?


    Danke!


    [​IMG]
     
  2. #2 Morpheus78HD, 05.08.2011
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    mit viel geld ist wohl alles zu legalisieren
     
  3. #3 Billy-the-kid, 05.08.2011
    Billy-the-kid

    Billy-the-kid Lieber Leitwolf als Lemming

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    Hübsch!

    Braucht man halt dazu dann noch schwarze Cornerlights und schwarze Blinker...
     
  4. #4 Morpheus78HD, 05.08.2011
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    Morpheus78HD Master

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    OT: das wäre dann geschmacksache... :bäh
     
  5. #5 Frankie, 06.08.2011
    Frankie

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  6. JGCH

    JGCH JAWW

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    Chris
    Mir gefällt halt die Optik bei den weißen, in Verbindung mit unserem Grün, gar nicht.
    Bei getönter Ftontbeleuchtung sieht das anders aus, das find ich schick.
    Oder gar mit dem Cover, welches ich ebenfalls sehr schick finde (Aber leider überhaupt nicht legal ist).
     

    Anhänge:

  7. #7 Billy-the-kid, 06.08.2011
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    Billy-the-kid Lieber Leitwolf als Lemming

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    Ja, grüner Lack (am besten irgendne matt-olive Militärfarbe, aber ansonsten bin ich ja auch Moosgrünmetallic-Fan) in Kombi mit schwarzgetönten Lichtern sieht schon super aus, ich fahr nun schon seit knapp 10 Jahren am bundeswehrbronzegrünmatten Volvo Kombi total schwarz gesprühte Rückleuchten, sieht super aus (die Zulässigkeit steht natürlich auf nem anderen Blatt, aber das is eh n Oldtimer/Youngtimer, der nur wenige Male im Jahr am Straßenverkehr teilnehmen darf).
     
  8. #8 Morphine, 06.08.2011
    Morphine

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    Chris..nicht verwechseln..
    das was du da an Bildern zeigst sind überzieher und nicht Schwarze Scheinwerfer !!!

    Andy
     
  9. #9 Morpheus78HD, 06.08.2011
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    für mich sieht das schon nach scheinwerfern aus... nicht nach überziehern...
     
  10. JGCH

    JGCH JAWW

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    Die an den schwarzen ZJ SIND nur Cover, das weiß ich!
    War nur noch als Beispiel zu Frankies post.
    Wen es interessiert, AVS bzw. Lund hat die im Angebot.
    Das sind die am besten passenden.


    Die oben geposteten sind komplette, klar.
     
  11. larry

    larry ..geht so

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    für mich sehen schwarze scheinwerfer irgendwie tot aus bzw. wie blind...gefällt mir also nicht...
     
  12. #12 Intruder66, 07.08.2011
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    So nachdem hier alle Welt ach so wichtig mitgeteilt hat das es ihnen aus diesem oder jenem Grund nicht gefällt (was ja nicht die Frage des Themenstarters war...)

    Haben die Teile ne E1 Kennzeichnung so sind sie für Deutschland zu gelassen. Haben die ne andere E zulassung kannste Glück haben und die zugelassen bekommen beim richtigen TÜV- prüfer.
    Haben die ne Europäische Typgenehmigung (ETG) sind die auch zulässig.
     
  13. #13 Frankie, 07.08.2011
    Frankie

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    Und was ist daran so schlimm? Gerade das macht das Forum aus, dass es hier nicht so streng zugeht wie in anderen Foren.
     
  14. #14 Intruder66, 07.08.2011
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    Ein Forum macht aus wenn irgend wann auch mal ein Beitrag zum Thema kommt...und nicht NUR Bla Bla....auch wenn das hier im Smaltalk steht.
     
  15. larry

    larry ..geht so

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    @mario,

    hast wohl letzte nacht etwas wenig schlaf gehabt...;-)
     
  16. #16 Intruder66, 07.08.2011
    Intruder66

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    @ larry, kann seien.
     
  17. JGCH

    JGCH JAWW

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    Ums mal klar zu stellen....

    Ich finde es okay, so wie es hier ist!
    Wenn mal, trotz einer ernsten Frage, ein wenig blabla dabei raus kommt,
    habe ich damit kein Problem, sofern die Frage nach 20-25 "sinnlosen" Beiträgen nicht untergeht.

    Meiner Meinung nach, darf auch gerne kurz über persönliche Meinungen zum Geschmack diskutiert werden.
     
  18. JGCH

    JGCH JAWW

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    Chris
    Also, was ist denn in dem Fall, wenn auf dem Scheinwerfer dieses E2 Zeichen steht?
    Ist der dann so regulär erstmal "nicht" zugelassen?

    Oder hab ich das jetzt falsch interpretiert?
     

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  19. TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

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    Nö, die E2-Nummer sagt nur aus, dass die Genehmigung aus Frankreich stammt. E1 ist Deutschland, E2 ist Frankreich, E3 ist Italien, usw...

    Mehr über E-Kennzeichnungen findest Du u.a. HIER

    Grüße :ciao

    Andreas
     
  20. #20 Intruder66, 07.08.2011
    Intruder66

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    Wie ich ja schon geschrieben habe, E 1 ist die zulassung für D-land. Weitere erklärung haste ja von Andreas bekommen. MIt nem E2 Scheinwerfer ist es dann wie ich schon geschrieben hatte..kann zugelassen werden über TÜV abname muß aber eben nicht. Früher wurde das dann in die fahrzeug üpapiere eingetragen in etwa dieser Form: Scheinwerfer XX Entspricht in etwa in Wirkung & Funktion usw usw...
    Eine Anfrage beim TÜV vor Ort hiilft da aber schnell weiter was die gewillt sind zuzulasen oder auch nicht.
     
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