Wieso unglaublich?? Wer ein Handy mit Simlock erwirbt, erwirbt es (i.d.R.) in durch den Anbieter subventionierter Form, das heißt es ist billiger, als wenn man es simlockfrei erwerben würde. Dafür hat sich der Käufer aber bereit erklärt, den Verbindungsdienst des Verkäufers zu nutzen. Hieran verdient der Verkäufer und holt sich eben auch den Subventionsbetrag der Hardware wieder rein. Das ist alltäglich und m.M. nach auch nicht verwerflich (nein, ich bin nicht in diesem Business tätig ) Umgeht der Käufer nun diesen Vertragbestandteil, in dem er das Handy nutz, aber mit einem billigeren anderen Anbieter, macht er sich strafbar. Grüße Dirk
Man ist nicht verpflichtet, den Verbindungsdienst zu nutzen, denn man zahlt ja, dafür das man den Dienst nutzen könnte, eine monatliche Grundgebühr an den Anbieter.