Rote Rückleuchten

Diskutiere Rote Rückleuchten im JEEP Wrangler YJ Forum im Bereich Wrangler; Hallo, heute morgen ist ein Wrangler JK vor mir hergefahren, und der hatte rote Rückleuchten. Als er abbog, blinkte der Blinker mit roten Birnen....

  1. #1 skipper65, 28.04.2014
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    Hallo,
    heute morgen ist ein Wrangler JK vor mir hergefahren, und der hatte rote Rückleuchten. Als er abbog, blinkte der Blinker mit roten Birnen. Hat schon mal jemand bei seinem YJ solche Rückleuchten eingebaut? Die roten US-Rückleuchten sind ja nicht erlaubt, wie ich das sehe. Oder passen die originalen JK-Rückleuchten, die ich heute gesehen habe?
    Grüsse
    Andreas
     
  2. #2 DIRTY-EGG, 28.04.2014
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    ich hatte die us-leuchten damals am yps, ist an sich kein problem.

    du musst lediglich den rückfahrscheinwerfer in der leuchte mittels orangener

    glühlampe als blinker anschliessen und einen seperaten rückfahrscheinwerfer anbauen.

    [​IMG]
     
  3. #3 Billy-the-kid, 29.04.2014
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    Ein Rückfahrscheinwerfer (ob nun separat oder integriert) scheint aber net unbedingt Pflicht bei nem Pkw zu sein, Volvo C202 z. B. haben ab Werk keinen Rückfahrscheinwerfer und kriegen trotzdem ne Zulassung (fiel mir erst neulich wieder auf, als ich im Dunkeln rückwärts in den Stadel reinmusste und nix gesehen habe).
     
  4. TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

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    Doch.

    :vertrag §52a StVZO

    Rückfahrscheinwerfer bei Pkw sind seit 1. Januar 1987 Pflicht bei Neuzulassungen.
    Da die C202 aber nur bis 1981 gebaut worden sind war es damals noch keine Pflicht...
     
  5. eddybo

    eddybo Lächle, denn Du kannst sie nicht alle töten !

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    eddy
    :vertrag
    UND ... es fehlt für m.E. an dieser Stelle der Hinweis, dass die US-Rückleuchte
    leider KEINE "E-Nummer" trägt und somit nicht in D zugelassen ist, welches
    wiederum bedeutet, dass die BE des Fahrzeugs erlischt.

    Ausnahme:
    In Deinem Fahrzeugschein ist sinngemäß vermerkt:
    "Beleuchtung entsrpicht in etwa der ... blablabla-Norm"
    DANN brauchst Du aber auch die Blinkerbirne nicht in den
    Rückscheinwerfer fummeln, denn DANN darf er auch rot "blinken"

    ... ansonsten gehts so wie es Rolf beschrieben hat :genau
     
  6. #6 digger50, 29.04.2014
    digger50

    digger50 Guest

    hallo, jeeperfreunde!
    genauso stehts bei mir im typenschein!

    beruhigt mich doch etwas.
    alles bleibt beim us licht! es blinkt rot!
    grus manfred
     
  7. #7 skipper65, 29.04.2014
    skipper65

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    Bei mir im Schein steht leider nix drin wegen der Beleuchtung. Aber der JK hat doch original rote Rückleuchten, kann ich denn nicht JK-Rückleuchten einbauen, und dann gelbe Birnen einbauen? Ich hatte mal einen Mini, da hatte ich vorn weisse Blinker eingebaut mit gelben Birnen.
    Gruss
    Andreas
     
  8. #8 Billy-the-kid, 29.04.2014
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    Ah, ja, deshalb ist das also so, Danke für die Info! Ist schon interessant, was baujahr-bedingt so alles an Specials legal sind, hatte mal irgendwo (ADAC?) ne Auflistung all dieser heute noch geltenden baujahrbedingten baulichen Ausnahmen gehabt.
     
  9. eddybo

    eddybo Lächle, denn Du kannst sie nicht alle töten !

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    eddy
    Meine Aussage bezog sich auf diese hier (CJ/YJ/TJ):
    [​IMG]

    Bei den JK-Leuchten kann ich nicht helfen aber "können" kann man viel
    nur "dürfen" oder "trotzdem machen" muss man sich halt überlegen ;-)
     
  10. #10 DIRTY-EGG, 29.04.2014
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    ..und soweit ich informiert bin, ist rot blinken nur an fahrzeugen mit ez vor 1970 erlaubt...:grübel
     
  11. #11 Billy-the-kid, 30.04.2014
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    Nö, in unsrem 1972er Firebird war rot blinken erlaubt und beim 1991er LeBaron waren die US-Lichter (incl. rot blinken) sogar explizit im Brief eingetragen.


    EDIT (siehe Anhang): Ah, da isse ja, die Liste, die ich gesucht habe.

    Hey, tatsächlich, du hast recht! Naja, von der Liste mal abgesehen: Wenn die rot-Blinkerei eingetragen ist, dann ist sie offensichtlich legal. Zumindest HU- und Polizeikontrolle-konform, gem. eigenen Erfahrungswerten...
     
  12. #12 skipper65, 01.05.2014
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    Meine Corvette hat auch rote Rücklichter mit roten Blinkern. Mir wäre es ja egal, wenn ich bei den Blinkern gelbe Birnen nehmen müßte, Hauptsache wären rote Rückleuchten wie bei den US-Jeeps. Ich finde diese Euro-Leuchten mit diesen gelben Blinkereinfassungen echt sch.......
     
  13. TheoYJ

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    Dann mach es doch so wie von Rolf beschrieben mit den YJ-US-Rückleuchten mit gelben Blinkerbirnen in den durchsichtigen Rückfahrscheinwerfern - und einem gesondert montierten Rückfahrscheinwerfer. Das wird sicher kaum auffallen, das machen viele hier so.

    Ist aber eben nicht legal.... - weil die US-Rückleuchten keine e-Nummer, sondern nur die amerikanische DOT-Nummer haben. Wenn Du erwischt wirst ==> vorsätzliche Manipulation an Beleuchtungseinrichtungen und Teile ohne Zulassung = Erlöschen der BE, 1 Punkt und Bußgeld.

    Man könnte zwar versuchen dass dann nach 21 StVZO als Einzelabnahme eintragen zu lassen (grundsätzlich ist es möglich Teile mit DOT-Nummer auch in Deutschland als Einzelabnahme eingetragen zu bekommen) - dann müsstes Du aber einen gnädigen Prüfer finden, der vielleicht vorher noch ein teures lichttechisches Gutachten haben will...

    Anders geht`s leider nicht....
     
  14. #14 Falkili, 01.05.2014
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    Ich hab in meinem Schein folgendes drin stehen:

    [​IMG]

    "In etwa" heißt, daß ich nicht wirklich auf Prüfzeichen auf den Leuchten angewiesen bin, oder?
     
  15. #15 colonel, 04.05.2014
    colonel

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    Ja, heißt es. Zu den roten Blinkern: bis 1969 erlaubt, wobei es eine Ausnahme bei Einkammerleuchten bis 1983 geben soll - wird zumindest bei Neuimporten von Oldies bei einer mir bekannten Werkstatt so umgesetzt.
     
Thema: Rote Rückleuchten
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