Hallo Ich habe mir einen YJ Bj. 1990 gekauft. Es sind jetzt Cooper Discover STT 31×10,50R15LT drauf. Es ist auch ein 4 zoll Fahrwerk verbaut. Hat jemand für diese Reifen ein Gutachten oder brauch ich da keins und brauch ich kotflügelverbreiterungen oder reichen die originalen? Benötige ich für diese Reifengröße ein anderes Tachoritzel? Ich weiß das es viele Fragen auf einmal sind trotzdem bedanke ich mich schon mal im vorraus für die Informationen Grüße aus München Severin
du brauchst ein gutachten für das fahrwerk und auch für die reifen. inwieweit du verbreiterungen brauchst ist abhängig davon, ob deine reifen überstehen oder nicht. das wiederum läßt sich mit felgen (die auch ein gutachten benötigen) ausgleichen. an dieser stelle sind fotos hilfreich. und ein tausch des ritzel ist in der regel auch erforderlich.
Danke schon mal für die antworten. Anbei schicke ich noch die Bilder. Die Abe für das Fahrwerk habe ich schon.
Richtig. Da sein YJ aber (so wie ich das rauslese) Erstzulassung 1990 ist und die EU-Zulassung erst 1995/1996 eingeführt wurde, gilt für ihn das "alte deutsche Recht". Demnach ist es ausreichend wenn nur die Lauffläche der Reifen abgedeckt ist, die Reifenflanke darf überstehen. Nach EU-Recht muss der ganze Reifen abgedeckt sein, da gabe ich Dir Recht Aber die Frage ist ja auch, was für eine Felge er drauf hat. Gibt es für die Felge ein Freigabe um 31"-Reifen zu fahren?
Also du hast es richtig rausgelesen er is 1990 Baujahr. Okay das ist ja schon mal gut wenn die Kotflügelverbreiterungen reichen müssten.Ich nehme ihn nächsde Woche, wenn wieder der Tüv da is bei mir in der Arbeit, den AN mit und er schaut mal drüber.
Seit wann braucht mann ein Gutachten für Reifen ? Der Reifen muss zur Felge Passen der Geschwindigkeitsindex Stimmen und die Tragkraft das reicht. Oder habt ihr schon mal gesehen das bei Pkw Reifen das nach Fahrzeugmarke geht ?
Moin Hansfriedel, Ja man braucht ein Reifengutachten, dieses ist dann auch Fahrzeugbezogen, darin steht das der Reifenhersteller versichert das der Reifen in der Größe auf eben jener Felge auf eben diesem Fahrzeug gefahren werden darf zb. 31x 10,5 x 15 auf einer 8x 15 Stahlfelge dazu gibt es dann noch eine Reifendruckempfehlung und die Traglastwerte min max des Reifen und wievel Prozent davon auf deinem FZg genutzt werden. Dieses ist auch nur erforderlich wenn man eine andere als die vom Fahrzeughersteller frei gegebenen Reifengröße verwenden und eintragen lassen möchte.
Ja gut dann erkläre ichs mal anders. Habe Mojok Felgen drauf mit dem Entsprechenden Gutachten für das Fahrzeug wo die Reifenpaarungen die ich fahren darf auf den Felgen drin stehen. Marke der Reifen ist dann egal und zu den Reifen wenn die Größe und Index passen gibt es kein Gutachten. Sollte ich andere Größen als laut Felgengutachten aufziehen dann brauchst du natürlich eine Freigabe des Reifenherstellers.
Ja nun meine Sicht der Dinge. Da Markenbindung nicht mehr ist siehe hier: http://www.tuefa-team.de/markenbindung.php sind nur noch die Reifen Ausschlaggebend das die Konform sind mit dem Daten die im Fahrzeugschein stehen. Zum Beispiel kann ich sämtliche Reifengrößen fahren egal von welchem Hersteller die zu der Felge passen laut Gutachten der Felgen. Es müssen nur der Gewichtsindex/Einpresstiefe/Höchstgeschwindigkeit etc passen siehe auch Punkt 2 des Gutachtens und es stehen keine Marken der Reifen etc. drin
Du bringst da ein wenig durch einander es handelt sich hier nicht um eine Markenbindung das gab es früher da waren im FZG. Schein 2-3 Marken in der jeweiligen Größe aufgeführt das wurde vor Jahren abgeschafft heute kann der Prüfer eine Reifenfreigabe verlangen die wie schon gesagt nichts anderes aussagt als das dieser Reifen von eben jenem Hersteller auf dem Fahrzeug verwendet werden darf eine Art Unbedenklichkeitsbescheinigung. Hier mal aus einem Felgengutachten 3. Auflagen und Hinweise Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig. *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlichen Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller nachzuweisen. Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung). Der Fahrzeughalter/-führer muß dafür Sorge tragen, daß bei Erneuerung der Reifen mit einem anderen, als dem geprüften Fabrikat oder Typ, es zu keiner Gefährdung oder Unvorschriftsmäßigkeit kommen darf. 2) Folgendes Sonderrad ist zu verwenden: lfd. Nr.: Ausführung Kennzeichnung Rad Kennzeichnung Zentrierring Lochkreis [mm] / -zahl Mitten loch [mm] Einpreß tiefe [mm] zul. Rad last [kg] zul. Abrollumfang [mm] 1. -- EXC/USA 2 A ohne Ring 139,7/5 109,2 - 20 620 2388 3) Die serienmäßigen Kunststoffradabdeckungen müssen durch geeignete breitere Teile ersetzt werden. 4) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch Vorschriftsmäßig ist. 5) Die vorderen in das Radhaus hineinragenden Stoßstangenhalter müssen bis unterhalb der unteren Befestigungsschrauben unter einem Winkel von 45° abgeschnitten werden. Außerdem müssen die vorderen nach Innen in das Radhaus hineinragenden Stoßstangenenden auf einer Länge von ca. 20 mm unter einem Winkel von 45° angeschnitten werden , wahlweise können auch vorn verlängerte Federgehänge ( Bolzenabstand mind. 110 mm) eingebaut werden.
Hallo Stephan Was meinst Du was ich da oben reingesetzt habe. Das ist ein Felgengutachten,das ich zusammen mit meinen Felgen bekommen habe. War beim TÜV und auf der Zulassungsstelle und es wurde alles eingetragen auch ohne Reifengutachten. Aber wer unbedingt eins haben will soll sich von mir aus doch den Wolf suchen. Hier nochmal ein Zitat aus dem Link : Nur, und das ist der Unterschied zum bisherigen Verfahren, muss jetzt der Fahrzeughalter und/oder Fahrzeugführer darauf achten, dass bei Erneuerung der Reifen mit einem anderen als im Fahrzeugschein eingetragenen Fabrikat oder Typ, es zu keiner Gefährdung oder Unvorschriftsmäßigkeit kommen darf. Eine amtliche Befassung (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) oder eine amtliche Prüfung (Änderungsabnahme) ist nicht erforderlich, sofern die Reifen ein Typgenehmigungszeichen nach EG oder ECE tragen. Beispiel für ein ECE-Typ-Genehmigungszeichen Beispiel für ein EG-Typ-Genehmigungszeichen Beispiel Pkw Ein Fahrzeughalter möchte sein Fahrzeug mit einem neuen Reifen ausstatten. In seinen Fahrzeugpapieren steht 185/60 R 14 80 H mit einer zusätzlichen Fabrikationsbindung. Der Fahrzeughalter erwirbt nun einen Reifen mit einem EG- oder ECE-Typ-Genehmigungszeichen und der selben Reifenaufschrift 185/60 R 14 80 H jedoch mit einer anderen Fabrikats-, Profil- und Typbezeichnung. Bei der Hauptuntersuchung stellt dieser Sachverhalt keinen Mangel dar. Im Untersuchungsbericht wird folgende Bemerkung mit aufgenommen: «Reifen: Istzustand weicht von der Empfehlung ab.» Und komm mir nicht mit PKW fahre selbst LKW mit verschiedenen Reifen ohne Freigabe für den Speziellen Typ (Mercedes) wie gesagt die Bezeichnungen wie schon erklärt müssen übereinstimmen sonst nix. Das war jetzt mein letzter Kommentar dazu soll jeder machen was er will.
Und selbst bei dir steht Zitat : Der Fahrzeughalter/-führer muß dafür Sorge tragen, daß bei Erneuerung der Reifen mit einem anderen, als dem geprüften Fabrikat oder Typ, es zu keiner Gefährdung oder Unvorschriftsmäßigkeit kommen darf und wohl nix von einem Reifengutachten.
Soll ich das KANN jetzt noch fett schreiben unterstreichen und kursiv darstellen oder was Und nur weil DU anderer Meinung bist wird es dennoch nicht wahrer und wenn du noch drei Posts hier anhängst es zählen Fakten und demnach brauch er ein Reifengutachten wenn er 31er in Verbindung mit Höherlegung eintragen lassen möchte ob der Prüfer das nun dann sehen will oder wie in deinem Fall unter den Tisch fallen lässt ist doch dann eine ganz andere Nummer.
Erzähle den Leuten weiter was von Gutachten und Träume schön weiter,besser du würdest der Realität mal ins Auge schauen und könntest lesen und die Zusammenhänge verstehen.
Genau mach ich und du verbreitest weiter deine Meinung und aus der Googlesuche kopierte Texte als hartes Faktenwissen
Hallo ich klink mich hier mal kurz ein War letztens mit meinem SLK beim TÜV wegen neuer Alufelgen zwegs Eintragung Als ok trotzdem keine Eintragungen wegen fehlendem Reifengutachten für eine normalen Hankook reifen. Gutachten bei Hankook angefordert wieder zum TÜV alles io. Er hat den Reifentyp selber aber nicht eingetragen sondern nur die Größe ich kann später raufmachen was ich will. Schönes Wochenende