Reifendrucküberwachungssystem in Winterrädern?

Diskutiere Reifendrucküberwachungssystem in Winterrädern? im JEEP Grand Cherokee WK2 Forum im Bereich Grand Cherokee; Da bin ich dann auch mal gespannt auf das Schreiben von Fiat. War nämlich eben beim TÜV und habe das Dummchen gespielt. Antwort: "Haben Sie Ihren...

  1. #21 Sandwolf, 06.02.2014
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    Da bin ich dann auch mal gespannt auf das Schreiben von Fiat.
    War nämlich eben beim TÜV und habe das Dummchen gespielt.
    Antwort: "Haben Sie Ihren Schein dabei? Ja, sehen Sie hier, das ist die Typgenehmigung oder ABE...", zeigt auf (K) "...und darunter steht, wann diese erteilt worden ist...", zeigt auf (6) "...dann müssen Sie auf jeden Fall..."

    Gruß Bernhard, dem es aber eh egal ist, weil er überall versensort ist...:peggy
     
  2. #22 horni1948, 06.02.2014
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    Ergebnis TPMS ja oder Nein

    [FONT=Arial,Helvetica]Sehr geehrter Herr ........

    wir danken Ihnen, dass Sie sich mit JEEP in Verbindung gesetzt haben. Wunschgemäß antworten wir Ihnen auch in schriftlicher Form.

    In Ihrer Fragestellung zu Ihrem JEEP Grand Cherokee Limited mit der Vin-Nr. 1C4RJFBM3EC1......... hielten wir Rücksprache mit unserer technischen Abteilung. Von dort wurde uns mitgeteilt, dass in Deutschland das Reifen-Überwachungs-System derzeit nicht Pflicht ist und folglich deaktiviert werden kann. Bei der Deaktivierung des Systems erlöscht nicht die Betriebserlaubnis.

    Gerne haben wir uns um Ihr Anliegen gekümmert. Unser Kundendienst steht Ihnen von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 20 Uhr unter der Nummer 0080004265337 zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Patrizia Rugani

    Fiat Group Automobiles Germany AG

    Kundenbetreuung JEEP
    [/FONT] [​IMG]
     
  3. #23 horni1948, 06.02.2014
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    Hallo,

    zu meinem Jeep noch:
    Datum der Typengenehmigung für WK ab 11/2010.
    Mein Wagen Bauj. 06/2013 (WK2) -250PS- ist ein Facelift 2014.

    Gruß

    Heiner
     
  4. #24 Sandwolf, 06.02.2014
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    Bernhard
    Das ist lustig! Ich glaube, falls wir in Brüssel nachfragen bekommen wir noch was ganz was Neues aufgetischt.
    Facelift oder nicht, die Typgenehmigung für das Gesamtpaket wurde am 08.03.2013 erteilt, so steht es zumindest in der ZB (und meiner ist ebenfalls Built 06/2013).
    Ich glaube auch nicht, dass in unserer EU- und D-Bürokratie ein Fahrzeug, das ein anderes Getriebe, einen leistungsgesteigerten Motor, andere Abmessungen, Scheinwerfer, piffpaffpuff hat einfach so als "Facelift" mit einer alten Typgenehmigung durchgewunken wird und auf die Straße darf...
    Egal, die paar Euro ist mir die Sicherheit wert, vor allem seit ich mit dem Dicken mal einen Schleichplatten hatte und sich das TPMS kurz vor einer längeren Highspeedetappe über die Autobahn gemeldet hat: "Überleg Dir das nochmal!" ;-)
     
  5. 14er

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    Die argumentieren dann wohl über das Datum 11/2010.
    Ich frage mich jetzt aber, wieso Ihr beiden da verschiedene Datumsangaben habt.
    :nachdenklich
     
  6. #26 horni1948, 07.02.2014
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    Hallo,

    die haben es mir so erklärt:
    Das Datum 11/2010 erklärt die Typenerklärung für die WK -Gruppe.
    Wenn jetzt WK1, WK2 oder evtl. noch mehr kommen würde, basiert dieses
    alles auf den Ursprung WK aus 11/2010. Alle Fzg. danach sind Facelift`s.
    Falls ein "völlig neues Fzg." entsteht (neue Bodengruppe, etc), bekommt
    dieses neue Fzg. eine neue Bezeichnung, also nicht WK.....sondern z. B.
    WA oder ähnliches.
    Hoffentlich habe ich das richtig verstanden????:nachdenklich:nachdenklich:nachdenklich
    Bearbeitungsnr. 33710933 bei Jeep/Frankfurt

    Gruß
     
  7. 14er

    14er Jeeper

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    René
    Die Argumentation kann man zumindest nachvollziehen.
    Jetzt wäre es noch super, wenn die alle Jeep-Händler mal darüber informieren. Am besten mit einem Infoblatt, welches man als Grand Cherokee-Fahrer ausgehändigt bekommt und was man dann einfach ins Handschuhfach wirft, um es bei einer etwaigen Kontrolle zeigen zu können.

    Gruß
    René
     
  8. Andy2

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    Andreas
    muss also nicht ge-oder erlöscht werden........brennt also nicht :-)
     
  9. #29 Sandwolf, 07.02.2014
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    Bernhard
    Bleiben allerdings weiter Fragen offen:
    Was bedeutet denn nun das Datum unter (6) in der ZB wirklich?
    Oder lügt gar das amtliche Dokument ZB?
    Oder der TÜV?
    Und wer ist eigentlich die WK-Gruppe? Schau ich über die Grenzen, dann fängt WK ja schon 2004 an, bzw. gibt es bei uns den WK ja gar nicht sondern sofort den WK2?
    Fragen über Fragen...:kaffmasch
     
  10. #30 Dieselmitch, 07.02.2014
    Dieselmitch

    Dieselmitch Rußfiltervorglüher

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    Michael
    Moin.

    Bin mal zufälligerweise über das Thema gestolpert, da mein WK2-MJ2013 ja noch ein alter 5-Gänger ist.

    Hier steht unter "K"= e4*2007/46*186*06 und unter "6"=04.05.12

    Meine Vermutung: Die TYPgenehmigung für die Modellreihe "WK" ist von 2007, und die Abnahme des Facelifts des WK2-MJ2012 eben vom 04.05.2012.

    Im übrigen wird das Modell unter D.1 als "Jeep WK" geführt!!!

    Und er fährt auch auf Winterrädern OHNE Sensoren. Meine Erfahrung aus meinen alten BMWs war immer: WENN die Reifendruckgeschichte anschlägt, ist eh schon keine Luft mehr drin, so what :pfeiffen
     
  11. #31 horni1948, 07.02.2014
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    Hallo Andreas,

    das ist eine Kopie von Jeep/Frankfurt und ist nicht auf meinem Mist
    gebaut.
    Heiner
     
  12. #32 wuesten_fuchs, 07.02.2014
    wuesten_fuchs

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    Mal eine dumme Frage. Wo ist denn das Problem? Die Sensoren kosten doch nicht viel und ich finde, sie bieten einen echten Sicherheits- und einen Komfortgewinn auch noch. Als ich vor 8 Jahren meinen 300C gekauft habe, habe ich bei den Winterrädern auf den Sensoren bestanden und wie gesagt haben die nicht viel gekostet und ich bin froh, daß die drin sind.
     
  13. 14er

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    René
    Problem ist, dass man einfach unterschiedliche Aussagen bekommt, ob die Dinger nun Pflicht sind oder nicht.

    Kosten nicht viel ist relativ.
    Bei ebay knappe EUR 200,-, dann muss man sie aber noch einbauen lassen.
    Direkt beim Reifenhändler mit ordern sinds dann schon EUR 300,-.

    Gruß
    René
     
  14. #34 horni1948, 07.02.2014
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    Was würdest du sagen, wenn bei deinem Wagen ein Update gemacht wird und bei der Abholung ein DIN4-Schreiben vorgelegt wird, dass bei deinem
    Wagen die Betriebserlaubnis erloschen ist, da du keine Reifendrucksensoren
    in den Winterfelgen hast? Dieses Schreiben diente als Hinweis zum Unter-
    schreiben und Einbau.:achselzuck
     
  15. Andy2

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    Andreas
    richtig, ich kann nämlich lesen.........darf ich trotzdem lachen ?;-)
     
  16. #36 Sandwolf, 07.02.2014
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    Bernhard
    Ich hatte grad mal ein bisschen Zeit:
    Die Jahreszahl 2007 in "e4*2007/46*186*06" hat zunächst mal mit dem Fahrzeug gar nichts zu tun, sondern ist lediglich ein Hinweis auf die entsprechende EG-Richtlinie "2007/46/EG". Das "e4" davor bedeutet, dass die Genehmigung nach eben dieser Richtlinie in den Niederlanden erteilt wurde. Die "186" bedeutet, dass dies die 186. von den Niederlanden erteilte Genehmigung ist und die "06", dass es die sechste Erweiterung zu der erteilten Genehmigung ist. Mein MY2014 hat hier eine "10" stehen, also wäre MY2014 die zehnte Erweiterung (oops, wo sind denn dann die Erweiterungen 07, 08 und 09? :grübel ). Da der Rest identisch ist wäre die grundlegende Typgenehmigung die "186" und beim MY2014 das Datum unter (6) nur das Datum zur zehnten Erweiterung. Und da es mindestens einmal die "186" von vor dem 1.11.2012 gibt (nämlich die Erweiterung 06 vom 04.05.12, der ja definitiv kein TPMS zwingend benötigt), hätte sich das vielleicht tatsächlich auch für MY2014 erledigt. Vermutlich finden wir dann auch irgendwo das von Heiner angeführte Datum von 11/2010, dann müsste in Feld K "e4*2007/46*186*00", also Typgenehmigung ohne Erweiterung stehen.
    Damit ergäbe es dann auch wieder Sinn, dass, fast so wie es René zitiert hat, es schwierig ist, zuzuordnen, ob das Fahrzeug unter die Verordnung fällt oder nicht, wobei ich es nicht als "keine Möglichkeit zur Prüfung" sondern lediglich als sehr aufwändig ansehen würde es herauszubekommen.
    Dann hat es sich aber auch der von mir befragte TÜV-Mann etwas einfach gemacht...
    ...es sei denn, das TPMS wäre als "Bauteil oder selbstständige technische Einheit" und in einer neuen Variante im MY2014 Bestandteil der Erweiterung 10...

    Wat ein Irrsinn, die sind doch alle bekloppt!:vogel

    GSD hab ich überall die Sensoren drin und muss mir darüber keinen Kopp mehr machen.

    BTW, der Text der Verordnung spricht von einem "präzisen System" und die Vorschrift besagt, dass eine Warnung bei einem Druckverlust von 20% in einem Reifen oder bei einem Druck unter 1,5 bar angezeigt werden muss.
    Quellen:
    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:310:0018:0040:DE:PDF
    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:200:0001:0024:DE:PDF
    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2007L0046:20130701:DE:PDF
     
  17. #37 Sequoia, 07.02.2014
    Sequoia

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    Dan
    Sehr gute Recherche! Top!

    Vielen Dank dafür!
     
  18. #38 horni1948, 07.02.2014
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    Alles wunderbar erklärt, jedoch werde ich jetzt das Schreiben aus Frankfurt
    immer im Auto haben:genau

    Heiner
     
  19. #39 wuesten_fuchs, 07.02.2014
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    Sag ich doch. Peanuts. Wer sich dieses Auto kauft ...

    Ist dasselbe wie wenn ich Leute mit einem 7er BMW fahren sehe und die haben keine Freisprecheinrichtung sondern telefonieren mit dem Mobiltelefon am Ohr. Setzen, fünf.
     
  20. 14er

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    René
    Über die kann ich auch immer nur den Kopf schütteln. :vogel
     
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