rechtliche Frage Online Shop

Diskutiere rechtliche Frage Online Shop im Smalltalk Forum im Bereich Allgemeines; Hallo Ich bin seit Stunden am googeln, weil ich ein kleines Problem habe. Ich weiß das hier kein Anwalt eine verbindliche Auskunft geben darf,...

  1. #1 Spiderman, 10.09.2012
    Spiderman

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    Hallo

    Ich bin seit Stunden am googeln, weil ich ein kleines Problem habe. Ich weiß das hier kein Anwalt eine verbindliche Auskunft geben darf, aber vieleicht weiß es ja jemand zufällig, dann könnt ich mir den Weg zum anwalt sparen. :genau

    Ich habe einen gewerblichen Onlineshop. Da ich mehrere Tier aus meinem privaten Bestand abzugeben habe, bin ich am überlegen ob ich diese in dem Shop als Privatverkauf anbieten darf.

    Da der Shop in diesem Bereich ist, würde ich viele Interessenten erreichen, nur hab ich überhaupt keine Lust auf Abmahnung und Co ......

    Die nötigen Sachkundenachweise für den gewerblichen Verkauf habe ich. Allerdings seh ich nicht ein warum ich einen Privatverkauf versteuern sollte.
     
  2. #2 SittingBull, 10.09.2012
    SittingBull

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    1. Ich bin kein Anwalt und habe keine Ahnung...

    Aber ne Idee...
    Warum platzierst du nicht ein Werbebanner und weist damit auf eine Tier-Abgabe hin?!? :grübel muss man das dann auch versteuern?
     
  3. #3 Spiderman, 10.09.2012
    Spiderman

    Spiderman Jeeper

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    Ich könnte sie von mir ankaufen und dann gewerblich weiter verkaufen. Das wäre auf jeden Fall rechtlich sicher. Aber auf diese Art würde ich dem Staat Geld schenken worauf ich überhaupt keine Lust habe. Und die Tiere würde durch die Abgaben teurer werden ......

    Banner wäre in etwa das gleiche als wenn ich sie so anbiete ..... Also Privatangebot im gewerblichen Shop.
     
  4. eddybo

    eddybo Lächle, denn Du kannst sie nicht alle töten !

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    eddy
    x2 :vertrag

    ... aber ich hatte auch mal ein Nebengewerbe mit Onlineshop
    und da kann ich Dir aus meiner Erfahrung heraus sagen, dass wenn Du ein Gewerbe
    angemeldet hast, bist Du in den überwiegenden Fällen keine Privatperson vor dem Gesetz mehr.

    Wenn Du also auch nur annähernd was in irgendeiner (auch noch so weiten)
    Beziehung mit Tierkram gewerblich zu tun hast würde ich das lassen oder
    offiziell machen wobei hier nicht die Steuern sondern eher die Haltung und gewerblichen
    Vorgaben das Problem darstellen werden.

    Ich würde da absolut nicht mit spaßen.
    Hast Du keine Oma, Tante, Bruder, Kumpel oder einen netten Nachbarn
    der das aus idealismus unbedingt machen "will" und Dir, weil Du so ein
    netter Mensch bist die Erlöse beim abendlichen Feierabendbier "schenkt" ;-)

    Und zum Werbebanner, wenn einer was kauft (oder folglich dann auch züchtet)
    um es zu verkaufen, betriebt dieser einen Handel und muss diesen auch
    anmelden (Gewerbe, Steuren, blablabla) Punkt --> ist Gesetz !!

    Und wenn Du auf dem Flohmarkt eine Kiste Krimskram kaufst um die Teile
    bei ebay zu verkaufen gilt das schon !!! Wird in der Regel nicht gesehen
    aber wenn irgendeiner Dir was will ... und dass kann schon einer von diesen
    allseits beliebten Abmahnanwälten sein, der damit sein Geld verdient, den
    ganzen Tag im Netz zu stöbern und so was zu suchen.

    Soweit nur mal so ... :pfeiffen

    Gruß Marc
     
  5. #5 Spiderman, 10.09.2012
    Spiderman

    Spiderman Jeeper

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    Peter
    Ok Danke :) Dann werd ich die Tiere wohl von mir selber kaufen und ordentlich mit Steuern wieder verkaufen ...... Schade für die Interessenten, aber auf Abmahnungen hab ich absolut keine Lust .....
     
  6. #6 Mike 63, 11.09.2012
    Mike 63

    Mike 63 Member of the Offroadies

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    Wie schauts aus bei dem Zusatz ...Tiervermitlung gegen geringe Gebühr...
    den entsteht Steuertechnisch nur ein %Satz des Gewinns aus einer Geringen Gebühr
    und der Verkaufspreis des Tiers aus dem Hobby bleibt privat.

    Ist nur meine persönliche Sichtweise .....


    Gruß Michael
     
  7. tigama

    tigama +++ Hello Kitty 4 ever +++

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    schreib doch tiere gegen schutzgebühr abzugeben
     
  8. #8 McManni, 11.09.2012
    McManni

    McManni Administrator

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    Ich denke, dass Marc genau des Pudels Kern genannt hat. Dir bleibt meiner
    Meinung nach nur der Verkauf von Dritten außerhalb Deines Onlineshops,
    willst Du nicht unweigerlich mit allem in den steuerlichen Einheitsbrei
    geraten. Wird das dann auch erst bei einer Steuerprüfung festgestellt,
    zahlst Du die Märchensteuer aus eigener Tasche, weil nachfordern kannst
    Du die dann nicht mehr.

    °lllll°
    Have fun out there!
    Manni
     
  9. #9 scuba303, 11.09.2012
    scuba303

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    tier abgabe wie tiere aka hund oder ähnliches?
     
  10. #10 Spiderman, 11.09.2012
    Spiderman

    Spiderman Jeeper

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    Na ja ich will mir hatl weder steuerlich noch Abmahntechnisch etwas einfangen. Aber was ich gar nicht will ist unserem Staat etwas schenken.

    Es handelt sich um Schlangen und Spinnen
     
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