Mit geklappter Scheibe fahren?!?!?

Diskutiere Mit geklappter Scheibe fahren?!?!? im JEEP Wrangler YJ Forum im Bereich Wrangler; Hallo Leute, ich habe zwar schon gehört das man nicht mit runter geklappter Frontscheibe im öffentlichem Straßenverkehr teilnehmen darf! Was mich...

  1. devil

    devil Jeeper

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    Lars
    Hallo Leute, ich habe zwar schon gehört das man nicht mit runter geklappter Frontscheibe im öffentlichem Straßenverkehr teilnehmen darf! Was mich nun interessiert, was passiert mir wenn ich's trotzdem mache?:grübel!?! Natürlich mal abgesehen von den Fliegen im Mund:-).
    Mich interessiert also mehr was die Kameraden von der Polizei mir als Tatvorwurf an den Kopf knallen werden.
    Bin gespannt auf eure Kommentare:nachdenklich!
    Lars
     
  2. #2 NiceIce, 28.10.2010
    NiceIce

    NiceIce 258 ist nicht mein Bodymaß-Index

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    Martin
    Gute Frage, nächste Frage.

    Ich hab gegooglet, nix gefunden. will ja auch mal ohne Oben unten nix fahren, wär also mal Interessant, obs nur ne mündliche *feix* Verwarnung gibt. Kann man ja dann Aufklappen.

    LG
    Martin
     
  3. devil

    devil Jeeper

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    Ditt isset ja:genau, wenns nur ne mündliche is könnt ick ja mit leben;-). Aber die Brüder packen vielleicht den dicken Blog aus und erhöhen mein Punktekonto:arghund darauf hab ick keenen Bock:nö!
     
  4. herk

    herk Newbie

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    Nils
    Nun ja nen Paar Fliegen wären ja gut ;-)

    Im Sommer Endet das aber in einen Riesen Proteien Cocktail.

    Bin damals zwar nicht oft mit umgeklappter Scheibe gefahren doch angehalten wurde ich deswegen noch nicht :-P
    (geht ja auch beim SJ/Samurai) :teufel1
     
  5. devil

    devil Jeeper

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    Lars
    Naja,..... die Info is ja nich schlecht!:genau Also Mund zu!:-)!
    Aber was iss nu mit's die Pollilei??:grübel
    Gruß Lars
     
  6. MAD

    MAD ...

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    MAD
    also erstens mal beim yps wird es ja schon schwer da der scheibenramen ja über zwei querstreben mit dem überrollbügel verbunden ist ... :grübel
    aber im grunde ist dann auch weiderums die frage warum überhaupt die scheiben runter machen wollen es sei denn mann hat hunger ... :-)
     
  7. #7 Wildwater, 28.10.2010
    Wildwater

    Wildwater Sweet little sixteen

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    Miriam
    Das Fenster wird weggeklappt, damit man mehr Übersicht im Gelände hat.
    ;-)

    Auf der Strasse würde ich so nur mit Vollvisierhelm fahren - Viecher, Sand und Steine.

    ww
     
  8. devil

    devil Jeeper

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    Lars
    also erstens mal beim yps wird es ja schon schwer da der scheibenramen ja über zwei querstreben mit dem überrollbügel verbunden ist ... :grübel
    aber im grunde ist dann auch weiderums die frage warum überhaupt die scheiben runter machen wollen es sei denn mann hat hunger ... :-)
    Hallo Mad!
    Na weil ick Lust da zu hab:tanz! Da schraub ick och die Streben ab:genau! Und im Jelände lass ick die Dinger und dit Fensta lieba dran, es sei denn ick mach nur ne Kaffeefahrt:-)!
    Damit ist meine Frage aber immer noch nicht beantwortet:achselzuck
     
  9. #9 vollernter, 28.10.2010
    vollernter

    vollernter 1970 - 2014

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    Bernd
    hi,

    mit meinem alten MUNGA bin ich früher viel so rumgefahren.
    war immer ne geile sache und is auch nicht schlimmer, als mitm moped zu fahren,
    zumindest, was die tiefflieger anbelangt.

    die polizei hat mich diesbezüglich nie angehalten. gurte hatte der wagen ja auch keine,
    und die ketten hab ich auch nie eingehängt. mehr freilluftvergnügen geht nicht.

    wie gesagt, da hat sich nie einer hingehängt deswegen, also wirds schon net soooo schlimm sein.

    aber spass machts, also trauts euch. ein junger kerl muss nen schneid haben.
    des geht schon.

    gruss,
    bernd
     
  10. devil

    devil Jeeper

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    Lars
    Hallo Bernd, am trauen liegts ja nich:nö.
    Brauch nur meine "Pape" auch noch zum Brötchen:wurst verdienen und Jeep:tanz finanzieren, deshalb will ich sie nicht unbedingt aufs Spiel setzen.
    Gruß Lars
     
  11. #11 tomcahuita, 29.10.2010
    tomcahuita

    tomcahuita Member

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    Thomas
    Also ich habe bis vor 3 Wochen einen YJ gefahren (20 Jahre lang). Jetzt hab ich nen 2003 TJ. Vor 15 Jahren hab ich auch gemeint ich müsste mal mit runtergeklappter Scheibe fahren. Seit dem hat es mir bei jedem Regen auf die Füße gepisst. 2 mal hab ich den Moosgummi ausgetauscht und zum Schluß alles mit Silikon verschmiert. Am Schluß wars dann wieder dicht. Da ich nun seit 8 Jahren in Costa Rica lebe und es hier im Regenwald nun mal heufig regnet, werde ich beim Neuen die Scheibe sicher nicht mehr umklappen. Aber vielleicht hatte ich nur Pech. Ach übrigens damals hab ich die Scheibe ganz schnell wieder hochgeklappt, da es mir dank der fantastischen Aerodynamik des YJ schon bei 60 KmH die Sonnenbrille auf die Pupillen gedrückt hat.
    Aber viel Spaß, jedem ders versuchen will.

    Grüße aus Cahuita
    Tom
     

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  12. MAD

    MAD ...

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    MAD
    endlich mal einer der auch in einer sinnvollen gegend für nen echten jeep wohnt ...
    mit nem yps einmal durch den regenwald ... :daumen

    ich beneide dich für diesen wohnort ... ;-)


    ok ok genug :OT


    also den einzigen den man bei der scheibenfrage mal auf die antwort ansetzen könnte währe der andreas :grübel
     
  13. TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

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    :nachdenklichHmmm - eine spezielle Vorschrift dass man nur mit hochgesteller Scheibe im öffentlichen Verkehrsraum fahren darf gibt es nicht - dafür sind die Fahrzeuge bei denen man das überhaupt kann viel zu selten...

    Ich würde das Verbot aber aus einer generellen Regelung wie dem §30 StVZO herleiten:

    Meines Erachtens nach wird hier gegen beide Absätze verstoßen - einmal wird der Fahrer mit abgeklappter Scheibe ganz sicher "mehr als unvermeidbar gefährdet" (abstrakte Gefährdung) - Wind, Staub, Sand, Fliegen, usw. - wenn man das ins Auge bekommt kann man nicht mehr gucken und verkehrsgerecht agieren. Mit einer Staubbrille (keine Sonnenbrille), oder ganz krass einem Integralhelm gilt das aber nicht...

    Gravierender ist aber der Verstoß gegen Absatz 2 - "Geringe Folgen und Verletzungen" sind bei einem Überschlag mit abgeklappter Scheibe sicher nicht zu erwarten - das ware die Vorschrift auf die ich das Verbot stützen würde.

    Wenn ich mir dann den Bußgeldkatalog ansehe, könnte ich 2 Varianten der Ahnung wählen:

    a) Nr. 107.1 Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass seine Sicht oder sein Gehör durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, ein Gerät oder den Zustand des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt war = 10 € Verwarngeld

    Das dürfte der Regelfall sein. In einem krassen Fall (auf 2 Rädern fast am Überschlag um die Kurve geheizt) könnte man daber auch das hier wählen:

    b) Nr. 214.2 ==> Kraftfahrzeug in Betrieb genommen, das sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt = Ordnungswidigkeitenanzeige, 50 € plus Kosten und 3 Punkte in Flenshausen


    Das ist der Bereich "Fahren mit abgeklappter Scheibe". Diskutieren könnte man sicherlich auch noch, ob bei abgeklappter Scheibe die Betriebserlaubnis erlischt - die neueren Fahrzeuge mit EG-BE haben ihre Chrashtests alle mit Scheibe in Normalstellung und festgeschraubten Streben zum Überrollbügel gehabt, damit gilt die EG-BE und damit die Zulassung zum Verkehr auch nur in dieser Kombination. Auf diesem Standpunkt kann man stehen, ich kenne aber kein Urteil dazu. Das wäre dann das Erlöschen der Betriebserlaubnis - nimmt man dann noch die Gefahr von Fliegen uind Staub im Auge mit dazu und bastelt sich daraus die Begründung einer konkreten Gefährung, sind wir wieder im Bereich von Bußgeld und Punkten... :pfeiffen

    Alle Fahrzeuge mit Einzelabnahme (Schlüsselnummer 00000, also wieder alle YJ) können aber theoretisch mit abgeklapper Scheibe fahren, weil dass nicht konkret in der Einzelabnahme verboten worden ist und nicht im Fz.-Schein steht...

    Kompliziertes Thema ;-)
     
  14. devil

    devil Jeeper

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    Lars
    Hallo Theo,
    ...na das ist ja mal ne ausführliche Antwort!!:daumen:daumen
    Obwohl sie natürlich, wie soll es bei § auch sein, sehr verwirrend ist und ich feststellen muß das es wahrscheinlich, von dem netten Herrn in Grün/Blau der mich angehalten hat, abhängt was und wieviel ich zahlen muß, wenn überhaupt.:achselzuck
    Glücklicherweise hab ich nen Kanadia mit Schlüsselnummer 0000!!:-):-) Also fällt die EG-BE schon mal hinten runter!:-):-)
    Wäre ja auch nur zu einfach wenns da nur eine Möglichkeit der Ahndung geben würde!:traurig2
    Was solls, ich hab ja noch den ganzen Winter zeit, darüber nach zudenken, ob ich mal die Scheibe klappe oder nich.:tanz
    Gruß Lars
     
  15. Alex78

    Alex78 Master of Desaster

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    Alex
    Da hat er gerad mal die HU Plakette am Kennzeichen, schon kommt der nächste Unfug in den Kopf :vertrag

    Glückwusch zu der Plakette nochmal.

    Gruß

    Alex
     
  16. devil

    devil Jeeper

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    Lars
    Danke, Alex!!!
    War ja auch ne ganz schön anstrengend dem Kittelträger den passenden Lesestoff zu besorgen.;-)
    Die Pfeife:pfeiffen hat mich sogar um die Kopien des Teilegutachtens erleichtert, für seine Unterlagen sagt er.:verdacht
    Mußte aber feststellen, das er im rechnen schlecht ist!!:verrückt
    Da er die Gesamthöhe von meinem Dicken um 2" angehoben hat:achselzuck
    Is mir aber egal, dann hab ich noch luft zum bauen!:rotfl:rotfl
    Nun noch die kleineren Kenzeichentafeln und die Ramme ran und alles is schick!
    Dann kanns wieder mal ins Gelände gehn, wird ja auch zeit!!!
    Gruß Lars
     
  17. #17 Intruder66, 29.10.2010
    Intruder66

    Intruder66 love the old jeeps..they will go everywhere

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    Mario
    Na ja Andreas, ist sicherlich ein komplizrtes Thema und wenn mir einer nen Tikket deswegen verpassen würde würde ich erst mal bei nem Anwalt für Verkehrsrecht anfragen was der denn dazu sagt. Denn wie du schon sagst es gibt eben keine Mir bekannte Vorschriftt die das so verbietet zumal eben das Fahrzeug vom Werk aus dafür vorgesehen ist. Es gibt ja auch Sportwagen wo absolut null Windschutzscheibe vorhanden ist. Da war doch vor einigen Jahren erst eine große Diskusion genau wegen vermaidbarer beeinträchtigung usw ne große Diskusion in den Medien.

    Weiß leider nicht mehr was das für ein Wagen war. Nen 2 Sitzer auf jedenfall.
    der hier darf das ja auch Mercedes SLR Stirling oder der ~klick~ oder
    KTM X-Blow hier steht auch etwas über die zulassung des X-Blow ohne Helm pflicht
    oder der Smart Crossblade


    Die konstruktion der Windschutzscheibe ist auch nicht zum unbedingten Personenschutz ausgelegt sondern only for "Protection from the Elements". Die ollen Streben zur Windschutzscheibe sind überhaupt nicht als Schutz gedacht sondern nur um das Softtop aufzunehmen. Siehe dir doch nur mal die befestigung zum Windschutzscheibenrahmen an. Oder sieh dir mal Bilder von Cj oder Yp´s an die sich mal abgerollt haben...die geben sofort nach. Als überollschutz ist nur der Innenraumbügel vorgesehen.
    Deswegen würde ich also nicht sagen das daß unbedingt verboten ist und würde es drauf ankommen lassen...auch wenn ich Persönlich eh nicht so auf der straße rumgurken würde weil es einfach ungemütlich ist. Wenn einem son dicker Käfer bei Tempo 100 an die Birne knallt tut das schon ordentlich weh...

     
  18. Ray

    Ray Sport; 3,8l; MY 2010; +60mm OME; +54 SPV;...

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    Ray
    Auto oder sogar Fahrrad fahren mit Mopedhelm ist untersagt, wegen der Einbuße an Übersicht. Brille aufsetzen mag gehen.

    PS: Du darfst ja nicht mal Musik mit Kopfhörern hören, wenn du Fahrrad fährst.
     
  19. devil

    devil Jeeper

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    Lars
    Na da bin ich nicht unbedingt deiner Meinung:nö!
    Das ich keinen Helm aufsetzen darf kann ich mir nicht vorstellen:nachdenklich! Das mit den Kopfhöhrern is klar:genau! Eindeutig verboten und zwar nicht nur für Kraftfahrzeuge und Fahrräder, sondern eigentlich für ALLE Verkehrsteilnehmer:genau:genau:genau:genau die am öffentlichem Straßenverkehr teilnehmen wollen/dürfen/müssen:genau:genau
     
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