Man will mich ärgern....

Diskutiere Man will mich ärgern.... im Smalltalk Forum im Bereich Allgemeines; Hi, ich hab mal ne Frage an die Verkehrsexperten (psst... TheoYJ-Andreas :tuscheln )... Folgendes: Bisher hab ich meinen Wohnwagen hier bei...

  1. #1 SittingBull, 26.03.2010
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    Hi,
    ich hab mal ne Frage an die Verkehrsexperten (psst... TheoYJ-Andreas :tuscheln )...

    Folgendes:

    Bisher hab ich meinen Wohnwagen hier bei uns in der Straße geparkt.
    Folgendes Verkehrszeichen stand da bisher:
    [​IMG]

    Am Anfang stand der Wohnwagen dort erstmal ne längere Zeit,
    bis der erste Strafzettel kam. Ok, ich war unwissend, hab ihn bezahlt
    und mich schlau gemacht... Aha - ich darf nur 2 Wochen den Wohnwagen
    ohne Zugfahrzeug an einer Stelle stehen lassen - dann muss er umgeparkt werden.
    Alles klar dacht ich - mach ich das eben im 2-Wochen-Rhytmus :D

    Das ging jetzt ein paar Monate gut... vorhin komm ich nach Hause -
    Strafzettel im Briefkasten - ich hätte mit dem Ww im eingeschränkten Parkverbot (an genau der Stelle hier bei uns in der Straße) gestanden :grübel

    Kann ja nicht sein.. dacht ich. Dann schau ich bei uns zum Fenster raus - und sehe anstatt meinem gewohnten Verkehrsschild folgendes:
    [​IMG]
    hab es retuschiert, damit ihr wisst, was ich meine.

    Es muss hier in der Gegend einer vom Ordnungsamt wohnen, dem das nicht passt, das ich meinen Ww da regelmäßig abstelle. Jetzt haben diese Schw...backen vom Ordnungsamt doch tatsächlich das Zusatzzeichen geändert, während dessen mein Ww dort stand. Beweisen kann ich es natürlich nicht... ich mach ja nicht jeden Tag ein Foto vom Verkehrszeichen, geschweige denn schaue ich da jeden Tag drauf...

    Was kann ich jetzt machen? Einspruch? Wegen 15,- zum Anwalt? :nö

    Aber mir gehts ums Prinzip. :keule:
    Denn wenn man mich ärgern will, ärgere ich eigentlich zurück. Auge um Auge... :argh

    Darf ich bei dem neuen Verkehrszeichen meinen Wohnwagen in Verbindung mit angehängtem Zugfahrzeug dort parken? Gilt das dann noch als Pkw oder isses verkehrsrechtlich ein Gespann? :nachdenklich
    Ich frag deshalb, weil einen Ww mit angehängtem Zugfahrzeug darf ich monatelang an derselben Stelle stehen lassen - den Ww selbst jedoch nicht.

    Oder andersrum: Wie kann ich zurückärgern, ohne dass man mir ans Bein pissen kann?

    :ciao
    Ron
     
  2. #2 RunningBull, 26.03.2010
    RunningBull

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    Hallo Ron,

    habe mal einen Freund gefragt der Fahrlehrer ist.

    § 12 StVO Absatz 3b Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.
    Also wenn der Anhänger am Zugfahrzeug hängt,trift § 12 StVO Absatz 3b nicht mehr zu.
    Muß aber beides angemeldet sein.
    Dann alle zwei Wochen ne Runde fahren und alles ist ok
    Wenn du nette Nachbarn hast werden die bestimmt Foto's machen wo er steht und vorher gestanden hat:argh

    Ohne Gewähr ;-)

    Gruß
    Jan
     
  3. #3 SittingBull, 26.03.2010
    SittingBull

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    Hi Jan, danke für die Info, aber soviel ich weiß (die Infos hierzu hatte ich mir damals ergoogelt), brauch ich nicht nach 2 Wochen Standzeit ne Runde fahren, wenn ein Zugfahrzeug angehängt ist.

    Schließt das neue Zusatzschild ein Parken mit angehängtem Ww aus?
     
  4. #4 RunningBull, 26.03.2010
    RunningBull

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    Hi,

    ich habe ihm das Bild per Mail geschickt,wenn er antwortet gebe ich dir bescheid.

    Gruß
     
  5. #5 SittingBull, 26.03.2010
    SittingBull

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    Super. Danke.
     
  6. #6 Tobi150, 27.03.2010
    Tobi150

    Tobi150 Only in a Jeep.

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    Ja, so lustige Nachbarn gibt´s... :argh
    Andere Situation, aber ist mir vor etwa zwei Wochen so passiert:
    Bei mir mehr oder weniger ums Eck habe ich, weil alle anderen Plätze belegt waren, kurz im Halteverbot (ohne jemanden zu behindern, aber ich weiß, es war falsch und nicht in Ordnung) gehalten, um eben schnell im Bistro einen Tisch für abends zu reservieren. Das hat keine zwei Minuten gedauert.
    Als ich wieder zum Auto kam, kam die Straße gerade ein langweiliger blauer Japan-Kombi -ich vermute Anwohner- die Straße entlang gefahren und hielt mitten auf der Straße, der Fahrer fummelte in seiner Tasche und machte dann mit seinem Handy ein Foto von mir und meinem Auto im Halteverbot.
    Nachdem ich erstmal geschnallt hatte, was da gerade passiert, bin ich zu ihm hin und habe gefragt, ob er gerade ein Foto von mir bzw. meinem Auto gemacht hat. Von ihm kam dann ein triumphierendes "ja".
    Prima, habe ich geantwortet, Handybenutzung am Steuer und dann auch noch Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte, weil ich dem Foto von mir nicht zugestimmt habe! :stinkefinger Ich habe ihm dann noch den Tipp gegeben, sich gut zu überlegen, was er denn mit dem Foto machen möchte. Dann habe ich mir noch sein Kennzeichen notiert und bin in den Jeep gestiegen.
    :bäh
     
  7. #7 AMGeneral, 27.03.2010
    AMGeneral

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    [​IMG]

    Zusatzzeichen 1024-10: Personenkraftwagen frei

    [​IMG]

    Zusatzzeichen 1024-11: PKW mit Anhänger frei

    hast wohl Pech gehabt die haben Extra für dich das Richtige Schild hin gehängt :verrückt

    gruss
     
  8. #8 Drifter, 27.03.2010
    Drifter

    Drifter ...

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    Hm :nachdenklich

    Wenn PKW da nun Parken dürfen würde ich da mit all meinen PKW's dort parken und den Ww dahin stellen wo meine PKW's vorher standen...;-)


    Zur not könnt ich n Stellplatz in LB anbieten ... auf gemieteter Stellfläche, offen vor Haus.
     
  9. QZ110

    QZ110 "Alter Mann" fährt Rubicon

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    Ww Parkplatz

    Hallo Ron,:unten
    es kann der brävste (ist´s richtig????) nicht in Frieden leben,
    wenn sein Nachbar es nicht will!!:keule:

    Hast du schon einmal überlegt, das es einen von deinen Nachbarn stören könnte? Ein Anruf bei der Stadtverwaltung reicht und die Probleme sind da.
    So ähnlich ist es mir ergangen.
    Gruß Werner
     
  10. #10 SittingBull, 27.03.2010
    SittingBull

    SittingBull Jeeper

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    @ Tom
    Ja ich kenne das Zusatzzeichen mit Anhänger. Na ja...hätte ja sein können :-)
    Du hast wohl recht... ich werde den kürzeren ziehen (müssen).

    @ Micha
    Das hab ich mir auch schon überlegt (an Fzg mangelt es nicht) - nur ist der Ww zu lang, um ihn dort zu parken, wo bisher der ein oder andere Jeep stand.
    Danke für das Angebot - hier in der Nähe gibt es einige breite Nebenstraßen, wo ich ihn auch abstellen kann. Das ist nicht das Problem.

    @ Werner
    Ja so siehts aus - das alte Sprichwort...
    Ich vermute, daß es der Chef :gun der Behörde selbst ist. Zumindest war der Name XXYY auf dem ersten Strafzettel als Zeuge aufgeführt - hab dann bei der Behörde angerufen und wurde promt von der Sekretärin mit ihrem Chef (Name XXYY) verbunden.
    Nach dem ersten Strafzettel kam zwei Tage später ein weiterer Strafzettel, diesmal wurde der Delikt von einer Streife aufgenommen. Gegen diesen zweiten Strafzettel konnte ich mich erfolgreich wehren - denn zweimal eine Strafe innerhalb kürzester Zeit wegen ein- und desselben Delikts ist nicht zulässig. Der Chef hat dann telefonisch zugestimmt, daß der zweite Strafzettel für nichtig erklärt wird. Und vermutlich hat ihn das so sehr gefuxt, weil ich ja zwischenzeitlich mein Spielchen alle 2 Wochen wiederholt habe, daß er doch tatsächlich eine Umkennzeichnung des Halteverbots erwirkt hat.
     
  11. #11 White Savage, 27.03.2010
    White Savage

    White Savage Guest

    Moin,

    ich hab' den Thread hier grad gefunden und muss sagen, dass ich so was echt zum [​IMG] finde. Haben die Leute nicht genug vor Ihrer eigenen Türe zu kehren? :verrückt

    Und - sollte es nicht verboten werden/sein, dass "solche Leute" Ihre von Amts wegen erhaltenen Möglichkeiten nutzen, um Privatangelegenheiten "zu regeln"? :keule:

    Jeder andere, der sich beim Amt beschwert, wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eiskalt abgebügelt. :huch
     
  12. QZ110

    QZ110 "Alter Mann" fährt Rubicon

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    Hallo Ron,
    hast du keine Möglichkeit den Ww privat irgendwo abzustellen?
    Es gibt doch private Stellplatz Anbieter (ehemalige Landwirte mit großer Scheuer) für relativ kleines Geld und es könnte keiner mehr dich ärgern.
    Gruß Werner
     
  13. QZ110

    QZ110 "Alter Mann" fährt Rubicon

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    Jeder kann dich ärgern!!

    Hallo Holger,
    in unserem demokratischen Staat kann dich jede Privatperson aufschreiben und der Behörde melden. Die Behörden sind verpflichtet, das vermeintliche Delikt zu bearbeiten :vertrag Anzeige kommt dann automatisch.

    [​IMG]

    Gruß Werner
     
  14. #14 Drifter, 27.03.2010
    Drifter

    Drifter ...

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    Yop...hab auch schon 2 Strafzettel a 15 € wegen angeblichen Falschparken vorm Garagentor des Herrn Architekten bezahlt wegen 20 min LKW ausladen obwohl kein Mensch an die Garage wollte... :keule:

    ...hab nix gegen Architekten,btw ... nur wenn ich vorm Kunde stehe und mich frage wie ich da nun mibbem Lastzug aufs Firmengelände fahren soll...dann unter Umständen
     
  15. #15 White Savage, 27.03.2010
    White Savage

    White Savage Guest

    Hi Werner, na ja, da ist dann nur noch die Frage, mit welchem Engagement das vermeintliche Delikt bearbeitet wird.........;-)
     
  16. TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

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    Hi Ron,

    ich war gestern offline, deswegen habe ich den Thread erst jetzt gelesen - und weil Du mich so explizit angesprochen hast:

    Ja, es ist so wie Du vermutest. Wenn das Zusatzzeichen "Pkw frei" dabei steht, gilt das Haltverbot für alle anderen Fahrzeugarten außer Pkw - also auch für Anhänger = Wohnwagen.

    Ich kenne das Problem auch aus meinem Bereich - da parkt jemand seinen Wohnwagen auf der Straße, möglichst auch noch direkt vor dem Fenster eines Anwohners im Erdgeschoß, und blockiert dem so auf Wochen jedes Tageslicht im Wohnzimmer. Das der sich ärgert und beim Amt nachfragt was man dagegen tun kann ist klar - sowas haben wir hier auch.

    Zu Deiner Frage:
    Nein, bei Zusatzzeichen 1024-10 ("Pkw frei") sind nur Einzelfahrzeuge gemeint. Wie AMGeneral schon richtig schrieb, müsste das Zusatzzeichen 1024-11 ("Pkw mit Anhänger frei") da hängen, damit Du da mit WW parken dürftest.

    Diese Zeichenkombination ist ein gängiges Mittel, um WW aus Wohnstraßen fernzuhalten - für WW-Besitzer ärgerlich, aber rechtlich absolut ok.

    Wegen der neueren Knolle:
    WANN das Schild da aufgehängt worden ist, ist eigentlich völlig latte - jeder Fahrzeughalter ist verpflichtet dafür zu sorgen dass er die Verkehrssituation regelmäßig kontrolliert. Es gibt Präzedenzfälle, bei denen ein Fahrzeughalter in Urlaub geflogen ist - 1 Tag später wurde ein Haltverbot wegen Bauarbeiten aufgestellt, und 3 Tage später wurde der Wagen abgeschleppt - weil er im Haltverbot stand. Der Halter konnte davon aber nichts wissen (weit weg in Urlaub) - trotzdem musste er die Kosten und die Knolle zahlen - er hätte jemand beauftragen müssen sich um den Pkw zu kümmern und regelmäßig gucken zu gehen.

    Meines Wissens nach beträgt die Frist zwischen Schild aufhängen und erster Knolle im Moment rechtsgültug 3 Tage - wenn Du nicht nachweisen kannst dass diese Frist unterschritten worden ist, wird Dir wohl nichts anders übrig bleiben als die 15 Euro zu zahlen ...

    Grüße :ciao

    Andreas
     
  17. #17 SittingBull, 27.03.2010
    SittingBull

    SittingBull Jeeper

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    Danke Andreas, mir gehts ja nicht im die 15 Euro - sondern eben ums Prinzip.
    Das ich am kürzeren Hebel sitz, ist mir jetzt klar.

    Vielleicht hatte sich auch der Herr Chef provoziert gefühlt, als ich kurz nach dem ersten Knöllchen demonstrativ einen Jeep vor den Ww geschnallt hab :strafe
    Damit war ja die 2-Wochen-Frist außer Kraft gesetzt :D

    Und da, wo der Ww stand, störte er sicherlich niemanden (30er Zone, breite Straße zusätzlich mit gegenüberliegender Ausweichmöglichkeit).

    Nun gut, sei´s drum.

    :ciao
     
  18. HS-EDV

    HS-EDV Dorfsheriff

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    Mich hat mal ein netter Polizist in Zivil und seinem Privatwagen angeschwärzt... der stand gegenüberliegend von mir bei Rot an der Kreuzung und hat sich anscheinend über meine blauen Stroboskope (ausgeschaltet natürlich) hinter dem Kühlergrill aufgeregt.
    30 Minuten später stand die Polizei vor der Türe und wollte mein Fahrzeug überprüfen. Leider waren der Jeep und ich da gerade nicht da - schade.

    Die zwei Polizisten hatten dann meinem Vater empfohlen, dass ich doch die Teile lieber ausbauen sollte.

    :nö
     
  19. #19 RunningBull, 27.03.2010
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    Hallo Ron,


    habe heute Antwort bekommen.Nur der blöde Zusatz PKW muß wech,dann ist es einfacher:tuscheln

    Du darfst an den Verkehrszeichen nur mit einem Pkw parken. Mit einem
    Gespann darfst du dort nur zum ein- und aussteigen oder zum be- und
    entladen, oder max. 3 min zum studieren der Karte, oder so halten.

    Allein darf der Wohnwagen dort auch nicht stehen.
    Wohnwagen dürfen allgemein ( ohne Zugfahrzeug ) max. 2 Wochen im öffentlichen Straßenraum an einer Stelle abgestellt werden.

    Gruß
     
  20. xj800

    xj800 Jeeper

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    Wie kannst Du kleiner LKW-Fahrer es Dich auch wagen,die "großen" Leute mit ihren mehr oder weniger dicken Kisten zu behindern...und sei es nur durch Anwesenheit...war ironisch gemeint.
    Aus meiner Fahrerzeit könnt ich auch noch Bücher drüber schreiben,sowas verhagelt einem dann noch das letzte bischen Freude an dem Job.
    Geht denen denn dabei einer ab,wenn die nen anderen anscheißen können?
    Die Halteverbotsbagatelle hier ist ja wieder mal n tolles Beispiel dafür.
     
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