Kurzkennzeichen bzw. 5-Tageszulassung

Diskutiere Kurzkennzeichen bzw. 5-Tageszulassung im Automobiles Forum im Bereich Allgemeines; Private Überführungs- oder Probefahrten mit abgemeldeten Fahrzeugen waren bisher kein Problem. Die Zulassungsstellen bieten speziell dafür ein...

  1. Bodo

    Bodo Überzeugungstäter

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    Bodo
    Private Überführungs- oder Probefahrten mit abgemeldeten Fahrzeugen waren bisher kein Problem.
    Die Zulassungsstellen bieten speziell dafür ein Kurzzeitkennzeichen an, das das Fahren ermöglicht.

    Diese Teilnahme am Straßenverkehr ist befristet auf 5 Tage, man ist verichert und kostet ca. 75,- Euro.
    Dazu muss das Fahrzeug nicht 'TÜV-tauglich' sein, nur verkehrstauglich muss das Auto sein.

    Das ist viel Freiheit für die Teilnahme am Straßenverkehr, was naheliegend zu manchem Missbrauch führt.
    Das soll sich nun ändern: Der Bundesrat hat einer neuen Regelung zugestimmt.


    Zukünftig gibt es das Kurzzeitkennzeichen nur noch mit TÜV
    Nach dem Beschluss vom 19. September 2014 muss der Antragssteller bei der Zulassungsstelle Auskünfte
    zum Fahrzeug machen. Alle Daten werden maschinell in den Fahrzeugschein eingetragen. Bisher durfte das
    nachträglich und handschriftlich geschehen.
    Damit will das Verkehrsministerium vermeiden, dass ein Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge genutzt wird.
    Der Bundesrat ergänzt, dass das Bußgeld für einen nicht mitgeführten Fahrzeugschein auf 20 Euro erhöht
    werden soll.
    Neu und Positiv: Jede Zulassungsstelle darf jetzt ein Kurzzeitkennzeichen ausgeben, nicht nur wie bisher
    die die heimatliche Zulassungsstelle.
    Aber Fahrzeuge ohne gültige HU (=Hauptuntersuchung) dürfen nun mit der 5-Tageszulassung nicht mehr
    im Straßenverkehr bewegt werden. Nur die Fahrten zur Prüforganisation oder zur Werkstatt sind erlaubt.
    Das funktioniert allerdings mit entwerteten Kennzeichen und der Bestätigung einer KFZ-Versicherung.

    Erschwerter Kauf und Verkauf von abgemeldeten Fahrzeugen
    Damit wird es zur Herausforderung, abgemeldete Fahrzeuge ohne TÜV zu (ver)kaufen.
    Ein Transport auf eigener Achse ist für Privatpersonen fast unmöglich. Die Käufer sind auf Anhänger oder
    Speditionen angewiesen. Besonders schwer trifft diese Regelung einige Freaks, Tuner und Sammler.
    Denn die Ausfahrt zum Treffen ist mit Kurzzeitkennzeichen nur möglich, wenn für das 'Schätzchen' ein
    o.k. vom TÜV vorliegt.
    Das bedeutet für viele 'Schrauber' signifikant veränderte 'Rahmenbedingungen und Möglichkeiten'.


    Laut Schätzung der AutoBild sollen durch die neue Regelung 40 Prozent weniger Kurzzeitkennzeichen
    ausgegeben werden. Der Bund erwarte Mindereinnahmen von rund fünf Millionen Euro.

    Bitte verschieben, wenn falsch plaziert!
     
  2. #2 SittingBull, 30.09.2014
    SittingBull

    SittingBull Jeeper

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    Ron
    Na super :motz

    Und Händler dürfen weiterhin mit roten Kennzeichen und nicht tüv-fähigen Kisten die Straßen unsicher machen :vogel
     
  3. #3 Billy-the-kid, 30.09.2014
    Billy-the-kid

    Billy-the-kid Lieber Leitwolf als Lemming

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    Was war denn bisher daran ein ach so verwerflicher "Missbrauch" des 5-Tages-Kennzeichen, wenn einer ein 2x im Jahr auf Treffen gefahrenes Sammlerstück (natürlich verkehrssicher!) net extra für diese 2 Fahrten mit nem teuren TÜV versehen will?
    Mir geht´s genauso, ich will auch net auf alle 5-10 Autos alle 2 Jahre TÜV drauf machen, wenn ich das müsste, dann müsste ich gleich hauptberuflicher Fahrzeugsammler werden und könnte nimmer in die Arbeit, um meine Kinder zu ernähren.
    Über solche neuen Regelungen kann man sich mal wieder nur aufregen, was hat das denn den Staat gestört, wenn ein paar Sammler mit verkehrssicheren (!!!) Fahrzeugen (die aber net jede kleinste TÜV-Klausel erfüllen) ihrem Hobby frönen.
    Aber lieber auf 5 Millionen Einnahmen verzichten (siehe Link), Deutschland braucht in Wirklichkeit also doch kein Geld, scheint es.
     
  4. GCZJST

    GCZJST Findet jedes Schlammloch :-)

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    Noch ist das Ganze ja nicht durch.

    Das man bei Erstellung der Kurzen Fahrzeugdaten braucht, find ich jetzt nichtmal so schlimm. (Wobei die Zulassungstelle hier bei mir im Ort auch hin und wieder Fahrzeugdaten sehen will - warum auch immer)

    Aber wenn das Thema kommt, dann hat die TÜV Lobby gute Überredungskünste :peggy
     
  5. #5 Billy-the-kid, 30.09.2014
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    Billy-the-kid Lieber Leitwolf als Lemming

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    Und wann wirds dann soweit sein? Will die nächsten Tage den mittlerweile TÜV-losen A4 abmelden und erst im nächsten Jahr weiterbauen, wenn er dann nächsten Sommer fertig ist, fahr ich ihn zum TÜV vor und das wird er garantiert bestehen, aber zwischenzeitlich werd ich wohl noch die eine oder andere Probe-/Werkstatt-Runde drehen müssen, das sollte eigentlich dann mit Kurzzeitkennzeichen geschehen - wird nach neuer Regelung dann nimmer gehen!
     
  6. #6 Eagle Eye, 30.09.2014
    Eagle Eye

    Eagle Eye auch mal nach vorne gucken

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    total unpraktisch.

    jetzt kannst du dir ein kennzeichen holen,
    fährst autos angucken und wenn dir eins zusagt,
    überträgst du die daten in den schein und fährst damit heim.

    weltklasse idee

    und nu ??
    jetzt holst du dir ein kennzeichen für 5 tage
    für ein auto, das du noch nicht gefahren bist,
    weil du ja nicht mal eben überall sein kannst
    und wenn du feststellst, dass der hobel schrott ist,
    zahlst du ein vermögen an versicherungsprämie,
    die du nicht mal in anspruch genommen hast :vogel

    dann kann ich das auto auch sofort zulassen
    und brauche diese kurzkennzeichen-nummer nicht mehr

    aber warum mal was bestehen lassen,
    was gut funktioniert.

    und wenn es leute gibt, die damit schindluder betreiben,
    sollen sie denen doch die hände abhacken, bußgelder verhängen
    und punkte in flensburg aufdrücken incl. fahrverbot.

    also richtig mit der kette auf die oma

    wo ist das problem :achselzuck
     
  7. #7 Billy-the-kid, 30.09.2014
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    Ganz richtig!
    Für Missbrauch eines bürgerfreundlichen Gesetzes/einer bürgerfreundlichen Vorschrift sind Polizei und sonstige Exekutiven da!
    Wenn der Gesetzgeber nun anfängt, alle Gesetze/Vorschriften, wo es MAL irgendeinen Missbrauch gegeben hat, abzuschaffen - wo wollen sie da anfangen und aufhören? Alkohol verbieten, Rauchen verbieten, Discos verbieten, Autos an sich verbieten (weil da gibt es ja auch Missbrauch in Form von zu schnellem und/oder verkehrsgefährdendem Fahren) usw. - oder wie!?
     
  8. #8 SittingBull, 30.09.2014
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    Die Hersteller von Trailern werden in die Luft springen vor Freude wenn das Gesetz raus ist….

    und mal eben die Preise erhöhen :daumen


    Die Fahrschulen freuen sich wenn die Leute mit Führerschein nach neuem EU-Recht ankommen und ihre Fahrerlaubnis erweitern wollen - denn für Anhänger gibt's ja ne eigene Klasse :daumen


    In Zukunft werden wir mehr Gespanne auf der AB haben - auch klasse :daumen


    …….


    Und??? - der dumme deutsche Michel schluckts runter und knechtet weiter für den Affenzirkus in Berlin. :pumpgun
     
  9. #9 Blattfederputzer, 30.09.2014
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    Moin,
    es ging wohl eher darum das Osteuropäische Autonutzer die Kurzzeitkennzeichen dazu genutzt haben Fahrzeuge Richtung Heimat zu bewegen und niemand nachvollziehen kann / konnte ob dieses oder jenes Fahrzeug auch tatsächlich dasjenige war für welches das Kurzzeitkennzeichen ausgestellt war.
    Damit wurde auch das ausführen von Fahrzeugen die ihren Eigentümer nicht freiwillig gewechselt haben erheblich vereinfacht weil eben die Daten nachträglich und handschriftlich ergänzt werden konnten.
    Ich glaube das nun eben auch Fzg ohne Tüv nun nicht mehr so einfach bewegt werden können ist nur Mitnahmeeffekt
     
  10. #10 Billy-the-kid, 01.10.2014
    Billy-the-kid

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    Ja und weiter? Der Fzg.schein zum KZK wurde bisher (in den mir bekannten versch. Landkreisen) fahrzeugUNABHÄNGIG ausgegeben, der Nutzer konnte selbst mittels Eintragung der Fzg.daten entscheiden, welches Fzg. er damit bewegen mag. Einmal auf 1 konkretes Fzg. festgelegt und Daten eingetragen, war die Sache natürlich fix. Diebstahl und Verbringung ins Ausland durch die neue Regelung erschwert?
    Hm, wohl eher Gebrauchtwagenkauf braver deutscher Bundesbürger am Wochenende erschwert, weil: Der Dieb weiß die Autodaten genauso gut oder nicht wie der Gebrauchtwagenkäufer, der sich übers Wochenende versch. Fahrzeuge angucken will.
     
  11. #11 Mike 63, 03.10.2014
    Mike 63

    Mike 63 Member of the Offroadies

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    Michael
    Wo findet man den nähere Info dazu ....

    oder gibt es schon konkrete Termine dieser Umsetzung.


    Gruß Michael
     
  12. #12 Dieselmitch, 09.10.2014
    Dieselmitch

    Dieselmitch Rußfiltervorglüher

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  13. #13 Mustang, 24.10.2014
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    Harald
    Hallo zusammen !

    Ich habe mir am 17.10. ein Kurzzeitkennzeichen besorgt.
    Im rosa Schein wurde nur die Gueltigkeitsdauer und das Kennzeichen eingedruckt. Zusaetzlich kam nur handschriftlich der Eintrag "Pkw" hinzu.
    Da musste ich mich nicht auf ein Datum, Ort oder bestimmtes Fahrzeug festlegen.
    Es wuerde ja auch keinen Sinn machen, da ich nicht im voraus weiss, ob ich am Wochenende einen BMW in Frankfurt, einen Opel in Fulda oder einen Audi in Offenbach probefahren moechte.

    Gruss
    Harald
     
  14. #14 Billy-the-kid, 24.10.2014
    Billy-the-kid

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    Siehste, so schön ist die Welt - bis 31.12.2014! Ab 1.1.2015 wird es nicht mehr so schön sein, wie du es grade erst erlebt hast; genau davon handelt ja dieser Thread. Deine Probefahrten "beliebiger" Fahrzeuge, wie du es schilderst, kannst ab dann vergessen! Was interessierts den Gesetzgeber schon, was "Sinn macht"!?
     
Thema: Kurzkennzeichen bzw. 5-Tageszulassung
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