Kleines Nummernschild

Diskutiere Kleines Nummernschild im Smalltalk Forum im Bereich Allgemeines; Ich habe mal eine Frage an die Fachleute hier: Ein Bekannter von mir hat lange mit dem StVA rumgemacht, bis er für seinen US-Pickup endlich die...

  1. #1 Bubbles, 05.09.2012
    Bubbles

    Bubbles Kriecher sind schwer zu Fall zu bringen

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    Ich habe mal eine Frage an die Fachleute hier:

    Ein Bekannter von mir hat lange mit dem StVA rumgemacht, bis er für seinen US-Pickup endlich die kleinen Nummernschilder (vorne und hinten) genehmigt bekam.

    Das ganz ging auch fast ein Jahr lang gut.

    Jetzt ist er in eine Verkehrskontrolle gebraust und einem jüngeren Herrn von der Rennleitung gefielen die Kennzeichen wohl nicht.

    Ende vom Lied: Er muß die Dingerchen wieder gegen die Backbleche tauschen, weil für die Genehmigung der sogenannten Motorradkennzeichen nicht das StVA zuständig sei.

    Weiß einer von Euch genaueres?

    Gruß
    Herb
     
  2. TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

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    Unsinn. Grundsätzlich sind gesetzlich Kennzeichengrößen vorgeschrieben, aber im begründeten Einzelfall kann die Straßenverkehrsbehörde davon abweichen, da hat sie einen Ermessenspielraum.

    Die Straßenverkehrsbehörde legt die Kennzeichengröße fest, nicht die die Polizei. Wer soll denn sonst zuständig sein, wenn nicht das Straßenverkehrsamt :-):-)
     
  3. #3 Bubbles, 05.09.2012
    Bubbles

    Bubbles Kriecher sind schwer zu Fall zu bringen

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    Danke Theo!

    Werde ich ihm so :tuscheln

    Herb
     
  4. #4 Rene Koch, 05.09.2012
    Rene Koch

    Rene Koch Guest

    http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/anlage_4.htm

    ...und hier nochmal genauer Punkt 1 als Grundsatz und Punkt 4 als Ausnahme.
    "Das Kennzeichen darf nicht größer sein als die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle dies zulässt."

    Gruß, René
     
  5. #5 Agent Smurf, 05.09.2012
    Agent Smurf

    Agent Smurf Guest

    Bei meinem oldsmbie damals war das kleine eingetragen, evt.mal beim TV nachfragen.
     
  6. #6 Rene Koch, 05.09.2012
    Rene Koch

    Rene Koch Guest

    ...bei mir hat die Begutachtung und Eintragung die Zulassungsstelle gemacht. In der Zul.Besch.I steht dann im Wortlaut:
    Aus.Gen.§70StVZO i.Verb.m.§10 FVZ (Ausgestalt. u. Anbring. des hinteren amtl. Kennz.)wurde durch LRA "blablabla" erteilt.

    Das Kennzeichen muss eingetragen sein.

    Gruß, René
     
  7. #7 Bubbles, 05.09.2012
    Bubbles

    Bubbles Kriecher sind schwer zu Fall zu bringen

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    Danke für die genauen Info´s!

    Da wird sich sicherlich einer freuen...:genau

    Herb
     
  8. Fr@nky

    Fr@nky Mopar or no Car !

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    Bei der Vergabe und Zulassung von Kennzeichen gibt es mittlerweile genau so eine Willkühr wie bei der Versteuerung von Pick Up's (selbst die 51%-Regel wird mittlerweile ausgehebelt).

    Wenn jetzt ein "Normblech" in die Kennzeichenöffnung gebogen wird, kommt bestimmt der nächste Spako und moniert, es sei nicht plan montiert am Auto. :pfeiffen

    Deutschland halt.......:verrückt
     
Thema: Kleines Nummernschild
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