Kaufvertrag ohne Ärger ?

Diskutiere Kaufvertrag ohne Ärger ? im Automobiles Forum im Bereich Allgemeines; Hallo, ich plane einen Wagen zu verkaufen. Ich hab allerding bedenken wegen Gewährleistung, hab da schon schlimme Geschichten gehört. Wenn...

  1. zork4

    zork4 Guest

    Hallo,

    ich plane einen Wagen zu verkaufen.
    Ich hab allerding bedenken wegen Gewährleistung, hab da schon schlimme Geschichten gehört.
    Wenn ich nun ein Auto als "Bastlerfahrzeug" anbiete, find ich garantiert keinen Käufer.
    Wenn ich nen normalen Kaufvertrag nehme und den Wagen kauft ein Ars... , der nach Mängeln sucht, hab ich später Ärger mit irgentwelchen Anwälten.
    Gibts einen wasserfesten Kaufvertrag, ohne Gewährleistungspflicht?
    Hat wer Tips für mich?

    Grüsse, Jan
     
  2. #2 hagbard, 28.06.2014
    hagbard

    hagbard Master

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    Ich habe von meiner Rechtsschutzversicherung einen Kaufvertrag in dem alles auch auskommentiert ist, was du als Verkäufer zu beachten hast.

    Der generalle Ausschluss von Sachmängeln ist ne komplizierte Sache.

    Ein guter Vertrag ist z.B. der da: http://www.axa-link.de/downloads/Kaufvertrag.pdf

    Wichtig, mal alles lesen, Kurzversion:

    Du darfst dem Käufer nichts verschweigen (ggf im Kaufvertrag unter sonstige Vereinbarungen Mängel mit vermerken, auf beiden Formularen).
    Was du vereinbarst, musst du auch einhalten. Also wenn du sagst den Motor wurde generalüberholt, und nicht alle beweglichen Teile wurden nachweislich vom Fachmann ausgetauscht oder auf Funktion geprüft und ggf überholt (die rechtsverbindliche Definition von generalüerholt) wäre das ein Mängel den der Käufer beanstanden kann.

    Ausserdem unterscheidet man hierzulande, von wem das Fzg verkauft wird. Ein Laie, der nur seine alte Karre verkaufen will und von der Mechanik & co keine Ahnung hat, kann entsprechend auch nicht alle Mängel wissen, und kann daher auch nicht alles dem Käufer mitteilen.

    Verkauft ein PKW Mechaniker einen PKW auch von Privat, wird davon ausgegangen, dass durch entsprechende Fachkenntnisse ihm die Mängel bekannt sind, und er damit für Schäden die er verschwiegen hat (auch wenn sie ihm nicht bekannt waren...) Haftbar ist.

    Das Thema kann man auslutschen bis zum geht nimma. Wenn du auch ne Rechtsschutz hat, frag doch mal nach, vll haben die auch nen Vordruck oder nen Muster für dich. Ansonsten meld dich mal per PN, da findet man ne Lösung :)
     
  3. eddybo

    eddybo Lächle, denn Du kannst sie nicht alle töten !

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    Hallo Jan,

    bist Du Gewerbetreibender (gleich welches Gewerbe auch immer) ?
     
  4. #4 merlin.69, 28.06.2014
    merlin.69

    merlin.69 Master

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    ... und der Wagen ist dort angemeldet, selbst wenn ihn nur der Hund fährt, wird er von Gewerbe an Privat verkauft und du bist mit nem Jahr Sachmangelhaftung dabei.

    Bei mein TJ war der Halter ne Immobilienfirma : Zack! Von Gewerbe an Privat mit nem Jahr Sachmangelhaftung. Der Verkäufer wollts nicht glauben. Hat es dann aber doch eingesehen.

    Vertrag beim ADAC runtergeladen. Ich als Käufer würde möglichst wenig vermerkt. Kann man immer sagen, der Verkäufer hats verschwiegen (wenn man Schwein ist).

    Als Verkäufer würd ich den bei ATU, Auto+ etc. checken lassen und das Protokoll anhängen. Kost n 50er, der gut angelegt ist.
     
  5. Cookie

    Cookie Instant idiot ... Just add mud

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    ist oder war dort im letzten Jahr angemeldet, ...
     
  6. Fuzzy

    Fuzzy Gas-Geber

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    Ich stehe gerade vor dem selben "Problem". Als ich vor einem Jahr meinen Sharan verkauft hatte klappte das recht gut mit dem Zusatz "Bastlerfahrzeug/Teileträger".
    Ich werde mich diesmal an diesen Kaufvertrag halten: http://www.sportfahrer-club-bhv.de/pdf/kaufvertrag_kfz_bastelfz.pdf
    Vermutlich werde ich ihn aber noch ergänzen und reinschreiben, daß ich das Fahrzeug nicht auf bestehende und ehemals vorhandene Mängel überprüft habe.
    Es ist traurig, daß man heutzutage kein Auto mehr verkaufen kann ohne Angst zu haben an ein Arschloch zu geraten.....
     
  7. TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

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    Das gilt für`s Kaufen aber leider genau so.... :peggy
     
  8. zork4

    zork4 Guest


    Nee, hab kein Gewerbe.
     
  9. Cookie

    Cookie Instant idiot ... Just add mud

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    Da hast Du Recht, aber das ist bei allem und schon immer so und als IT-ler jetzt eine Garantie übernehmen zu müssen, nur weil's ein angemeldetes Gewerbe ist, ist schon ein seltsamer, gesellschaftlicher Anspruch.
     
  10. eddybo

    eddybo Lächle, denn Du kannst sie nicht alle töten !

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    Mit dem Zusatz:

    "Der Verkauf erfolgt von Privat an Privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung / Sachmängelhaftung"

    im Kaufvertrag hast Du keine Gewährleistungsansprüche zu befürchten :vertrag

    ... und nur fürs Protokoll:
    Dies schützt Dich natürlich NICHT vor dem Betrugsvorwurf / -anzeige im
    Sinne des BGB aber das hat es ja auch vorher schon gegeben und ist auch
    meines Erachtens durchaus in Ordnung.

    Wenn Du mir vorsätzlich ein Fahrzeug mit einem erheblichen Mangel verkaufst
    ohne mich als Käufer darauf hinzuweisen ist und bleibt es "Betrug" und gehört
    gesetzlich geregelt ... wir sind ja nicht mehr in der Steinzeit wo ich in diesem
    Fall mit der großen Holzpompfe Dir den Schädel verbiegen darf wenn Du mich
    übers Ohr haust ;-)
     
  11. eddybo

    eddybo Lächle, denn Du kannst sie nicht alle töten !

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    eddy
    Musst Du auch nicht :vertrag

    Von der Diskussion der Begrifflichkeiten „Garantie“ und „Gewährleistung“ betreffend mal abgesehen ...

    ...wenn ein Gewerbetreibender eine Ware an eine Privatperson verkauft, hat er eine
    24 monatige Gewährleistungspflicht. Diese kann bei gebrauchten Waren per Zusatz
    im Kaufvertrag auf 12 Monate verkürzt werden.

    In diesen 12 Monaten muss im Falle des Gewährleistungsanspruch durch den Käufer,
    innerhalb der ersten 6 Monate nach Lieferung / Übergabe der Ware der
    Verkäufer belegen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe nicht vorhanden war.

    Dies geht durchaus wie Marko bereits schrieb, wenn Du ein IT-ler bist, folglich "natürlich" überhaupt keinerlei
    Ahnung von Auto's hast und vor dem Verkauf ein einen Fahrzeugcheck beim ADAC, ATU, Tüv,
    freie Werkstatt usw. hast machen lassen und bestenfalls im Kaufvertrag vermerkt wird,
    dass der Käufer diesen gesehen oder gar ausgehändigt bekommen hat.

    In den zweiten 6 Monaten nach der Lieferung / Übergabe muss dann der Käufer nachweisen,
    dass Dir als Verkäufer, der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung / Übergabe bekannt gewesen ist,
    was nahezu unmöglich ist (alleine schon aufgrund der Tatsache, dass der Käufen seit nunmehr mind. 6 Monaten fährt :vertrag

    ACHTUNG:
    Die Realität sieht jedoch z.B. folgendermaßen aus, als ich das "blaue Elend" kaufte,
    welches ich im Übrigen von einem selbständigen Handelsvertreter für Wintergärten
    erwarb mit einem, wohl wissend um die gültigen gesetzlichen Grundlagen, von mir vorbereiteten
    Kaufvertrag mit der "alten" und zu diesem Zeitpunkt bereits (gesetzlich) UNGÜLTIGEN Formulierung
    "gekauft wie gesehen"
    (... nicht zuletzt um in jedem Fall die Gewährleistungspflicht des Verkäufers zu erhaschen :pfeiffen ...)
    vergaß leider eben dieser Verkäufer zu erwähnen, dass der Wagen ca. 1 ltr. Öl auf 100 km
    verbrauchte. Als ich zu Hause mit dem Wagen ankam, wusste ich dies jedoch besser, da leider kaum mehr Öl drin war.

    Nach Besprechung mit 3 (in Worten: drei) Anwälten sowie meiner Rechtschutzversicherung
    und dem vom Verkäufer noch vermeidlich dusseliger Weise mir mitgegebenen
    Reparaturrechnung der Ventilschaftdichtungen, welche man ja auch nicht aus Spaß machen lässt, in der Hand
    und dem Nachweis durch eine Kopie seiner Gewerbeanmeldung die ich mir anderweitig "erschlichen" hatte,
    dass der Verkäufer ein Gewerbetreibender war, wurde mir von keiner Seite ein Erfolg zugesprochen :motz

    ... Es hätte nur EINE Chance gegeben, den Wagen zu wandeln oder bezüglich der Gewährleistungspflicht
    den Verkäufer an den Reparaturkosten zu beteiligen. ICH hätte jemanden finden müssen
    (wie z.B. den Werkstattmeister von dem Laden der die Ventilschaftdichtungen ersetzt hatte),
    der VOR GERICHT aussagt, dass er den Verkäufer eindeutig auf den bestehenden, massiven
    Ölverbrauch hingewiesen hat und dieser dem Verkäufer somit bekannt gewesen sein muss.

    Die Chance diesen, jenigen Welchen zu finden brauchen wir ja nun nicht zu diskutieren, der Meister
    konnte sich nicht mehr erinnern und hatte sich somit VIEL Zeit gespart :warten

    Alle Argumentation das er solch einen Verbrauch doch bemerkt haben müsse
    oder das man eine
    Rep. der Dichtungen doch nicht nur zum ankurbeln der lokalen Wirtschaft durchführen lässt
    hätten vor Gericht keine eindeutige Chance die Entscheidung zu beeinflussen.


    Fazit:
    WENN der gewerbetreibende Verkäufer in seinem Gewerk nicht unmittelbar mit Fahrzeugen zu tun hat
    gibt es sicher die Chance diesen gem. der gesetzlichen Bestimmungen an den Eiern zu fassen.

    Aber eben diese Chance ist buchstäblich mehr als gering!!
    ... mal von der Seite abgesehen, dass oftmals der Wert des "entstandenen Schadens"
    geringer als all die Anwalt- und Gerichtskosten sind :warten


    Also:
    :traurig2 oder :yippieh ... ja nachdem auf welcher Seite man steht :genau
     
  12. #12 merlin.69, 28.06.2014
    merlin.69

    merlin.69 Master

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    Vorname:
    Marko
    Amen!
     
  13. zork4

    zork4 Guest

    Vielen Dank Leute.
    Habt mir schon etwas weiter geholfen.

    Grüsse, Jan
     
  14. #14 sixpack, 01.07.2014
    sixpack

    sixpack Rubianer

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    Wolfgang
    Vorsicht mit der Geschichte Baslerfahrzeug. Kann mich wage erinnern, das es hierzu ein BGH Urteil gibt. Die Bezeichnung Bastlerfahrzeug ist als Schutzfaktor eher nicht geeignet. Wenn der Preis sagen wir mal 500 Euro bei einem Wert von 5000 Euro gegenübersteht dann eher.

    Als nicht fahrbereiter Teileträger mit geringem KP ist schon eher Schutz da. Aber Du möchtes sicherlich ei wenig mehr für Deinen Jeep haben wollen:tanz

    Oder Du verkaufst als Privatmann zum regulären Preis an gewerbetreibende.

    Wenn dann ein Käufer sich als solcher ausgibt obwohl er Privat ist hat er Pech gehabt.

    Aber grau ist alle theorie und vor Gericht bekommt man nur ein Urteil aber kein Recht.

    leider macht es keinen Spass mehr Autos zu verkaufen bei all den Sendungen und den ganzen Laberheinis wie Mainzelmännchen:tanz

    Also vollkommende Sicherheit vor Korintenkacker gibt es Leider nicht
     
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