Individualreise wegen Covid19 stornieren?

Diskutiere Individualreise wegen Covid19 stornieren? im Smalltalk Forum im Bereich Allgemeines; Moin Gemeinde, meine Tochter hat vor einigen Monaten einen Kurzurlaub über booking.com gebucht. Sie und ihr Mann wollten vom 27.12.20 bis zum...

  1. #1 Falkili, 11.12.2020
    Falkili

    Falkili livin´on a rig

    Dabei seit:
    24.12.2012
    Beiträge:
    3.014
    Zustimmungen:
    2.690
    Vorname:
    Falk
    Moin Gemeinde,
    meine Tochter hat vor einigen Monaten einen Kurzurlaub über booking.com gebucht.
    Sie und ihr Mann wollten vom 27.12.20 bis zum 02.01.21 in den Harz fahren.
    Jetzt hat sich ja die Situation Covid19 wieder verschärft und es wurde ein Beherbergungsverbot ausgesprochen.
    Die Unterkunft meint jetzt, dass die Reise ja verschoben werden könnte. Ansonsten müssten sie eine fette Stornogebühr bezahlen.

    Ich habe in diesem magisch gewebten Netz lesen können, dass Reisende eigentlich ja kostenfrei stornieren können sollten und ein "Gutschein" nicht akzeptiert werden muss.

    Meine Tochter will nächstes Jahr einen neuen Job antreten und deshalb wollen sie die Reise auch nicht verschieben, sondern stornieren.
    Wie verpackt man sowas jetzt am rechts-sichersten?

    Die Unterkunft stellt sich etwas quer und meint: Verschieben oder Storno bezahlen....

    Fragendes Grüßle
    Falkili
     
  2. Frosch

    Frosch Jeeper

    Dabei seit:
    14.06.2020
    Beiträge:
    490
    Zustimmungen:
    523
    Vorname:
    Wiktor
    Ich selber habe viel mit dem Hotelgewerbe zu tun, und ja, man muss kostenlos stornieren können. Dies muss zwar nicht direkt angeboten werden, d.h. einen Gutschein anbieten reicht aus, allerdings muss auf Nachfrage eine kostenlose Stornierung möglich sein.

    Dafür vorausgesetzt ist allerdings "die juristische Frage, ob außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände vorliegen", so das Auswärtige Amt. Meiner Meinung nach ist das bei einem Beherbergungsverbot durchaus gegeben.
    Die Unterkunft kann Ihre Dienstleistung durch die Situation nicht mehr anbieten und somit entfällt auch der Zahlungsanspruch gegenüber dem Kunden!

    Sofern du eine Rechtsschutzversicherung hast, direkt mit dem Anwalt antanzen - ist zwar nicht die feine englische Art, aber höchst effektiv.
    Alternativ kannst du selber einen Brief/E-Mail mit Verweis auf die aktuelle Rechtslage schicken.

    Alles ohne Gewähr, ich bin selber kein Jurist.
     
    Eagle Eye und Mik gefällt das.
  3. #3 Eagle Eye, 12.12.2020
    Eagle Eye

    Eagle Eye auch mal nach vorne gucken

    Dabei seit:
    03.08.2007
    Beiträge:
    33.519
    Zustimmungen:
    7.715
    Vorname:
    Carsten
    Wenn sich jemand offensichtlich entgegen des gültigen Rechtes falsch verhält, kann und sollte man umgehend mit einem Rechtsanwalt an die Sache rangehen.
    Dafür sind die da.
     
  4. #4 Falkili, 13.12.2020
    Falkili

    Falkili livin´on a rig

    Dabei seit:
    24.12.2012
    Beiträge:
    3.014
    Zustimmungen:
    2.690
    Vorname:
    Falk
    So werden sie es wohl machen. Leider haben die keine Rechtschutzversicherung, dann wäre es einfacher...
     
  5. XJ_ens

    XJ_ens Eigener Benutzertitel

    Dabei seit:
    21.01.2012
    Beiträge:
    25.513
    Zustimmungen:
    6.103
    Vorname:
    j.
    Ich würde gemäss geltendem Recht stornieren, ohne Stornogenühren zu zahlen. Die dürfte die Gegenseite einklagen.
     
Thema:

Individualreise wegen Covid19 stornieren?