hat einer für xj felgen mit gutachten ?

Diskutiere hat einer für xj felgen mit gutachten ? im JEEP Cherokee XJ Forum im Bereich Cherokee/Liberty; hallo suche und brauche andere felgen weil er tüv doof mach weil für meine gibts keine unterlagen darum suche ich jetzt welche mit gutachten...

  1. #1 Fabian.K, 02.01.2012
    Fabian.K

    Fabian.K Jeeper

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    Fabian
    hallo


    suche und brauche andere felgen weil er tüv doof mach weil für meine gibts keine unterlagen darum suche ich jetzt welche mit gutachten fürn xj
    will meine 31er eintragen und das macht der tüv nur wenn der ein gutachen sieht von den felgen dann.

    kann mir einer helfen

    lg fabian
     
  2. #2 Mike 63, 03.01.2012
    Mike 63

    Mike 63 Member of the Offroadies

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    Verstehe grade dein Problem nicht ....

    Welche Felgen hast du auf deinem XJ drauf ....den sollten diese
    auch eingetragen sein oder in der Tüv Liste als Standard Felge
    im System stehen.....

    Oder brauchst du Felgen wo in den Papieren der passende Eintrag
    drin steht.....

    Hast du einen Lift drin den sonst wird das wohl nichts.....
    Den Felgen die diese Größe mit aufgeführt haben haben als Auflage eine
    Höherlegung mit drin Stehen.


    Gruß Michael
     
  3. Bodo

    Bodo Überzeugungstäter

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    Bodo


    Hi Fabian,
    es gibt kein allgemein gültiges JEEP-Gutachten für die XJ-Felgen, das für den XJ mit 31er gilt.
    Begründet ist das, dass die 31er für den Stock XJ zu hoch sind ... .

    Gruß,
    Bodo


    Anmerkung:
    Dein Problem verstehe ich immer noch nicht ... u.A. bin ich der Ansicht, das Du beim 'falschen' Gutachter bist ... :pfeiffen
     
  4. #4 cherokee, 04.01.2012
    cherokee

    cherokee Jeeper

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    Andreas
    Also für SerienFelgen braucht man kein Gutachten! ob der Reifen auf die Felge passt ergibt sich aus der REifenfreigabe, die man vom REifenhersteller bekommt.

    Was wurde denn am Fahrwerk geändert, damit 31er überhaupt unter den XJ passen.

    Es muss auch ein Tachogutachten her, welches darlegt, dass die GEschwindigkeit richtig angezeigt wird. eventuell muss man das über das tachoritzel angleichen.
     
  5. Bodo

    Bodo Überzeugungstäter

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    Ganz allgemein ...

    @Fabian

    Ich will nicht nerven, aber das Thema hattest Du doch schon vor eniger Zeit irgendwo gepostet.
    Um Dir einen Weg aufzuzeigen, poste ich Dir hier noch ein paar Zeilen.

    a.)
    Die Felgengutachten geben oft nicht die 'Wunschgrößen' her, weil sich diese Gutachten ausschließlich auf ein Kfz
    im Originalzustand beziehen. Außerdem werden i.d.R. nur die gängigsten Reifengrößen berücksichtigt,
    weil nur deren Begutachtung einen wirtschaftlichen Sinn macht.
    b.)
    In den Technischen Unterlagen eines Reifenherstellers findet man für jedes Profil und Reifengröße die möglichen
    Felgengrößen. Diese Angaben sind auch bei den einzelnen Reifenherstellern nicht unbedingt deckungsgleich.
    Daher besorgt man sich zur Legalisierung einer Reifengröße eine 'Technische Freigabe' eines Reifenherstellers,
    in der die Felgengröße und das Zielfahrzeug aufgeführt ist.
    Damit sollte dieses Problem gelöst sein.
    c.)
    Zun Legaliseren einer Felge bracht man nur 5 Detail-Angaben vgl. Cherokee-XJ.de
    Felgendimension: z.B. 7x15
    Lochkreis: z.B. LK 5x114.3
    Einpresstiefe: z.B. ET+20
    Tragkraft: z.B. 730kg
    Centerloch: z.B. 71,6 mm Durchmesser
    Wenn alle Daten im grünen Bereich liegen, hat ein Gutachter alle Angaben, die er braucht, um die Felgen auf
    einem Cherokee zu legalisieren. Aber das ist ja nicht Dein Thema, da die Felgen legalisert sind.
    d.)
    Zusammenfassend die ganz allgemein gültigen die Voraussetzungen zum Eintragen einer 'neuen' Reifengröße:
    Montagefreigabe: Paßt die Reifengröße auf die Felge, z.B. 265/70/15 auf 7.5x15 (Reifenhersteller)
    Abrollumfang: Bis 3% Abweichung i.d.R. kein Problem | bis 8% möglich | über 8% braucht man
    'etwas Kreativität' | über 10% ist die Übersetzungsanpassung zwingend ... .
    Freigängigkeit: Die Freigängigkeit der 'neuen' Räder muss 100%-tig gesichert sein.
    Abdeckung: Die Abdeckung der Reifen muss gesichert sein (Umfang bitte mit Gutachter klären!)
    Tachoüberprüfung: Der Tacho darf mit den 'neuen' Rädern keine Nacheilung haben => Tacho überprüfen und im Zweifelsfall anpassen.
    Brems-Gutachten: Wird bei der 'normalen' Umrüstung nicht benötigt!
    Abgas-Gutachten: Wird bei der 'normalen' Umrüstung nicht benötigt!

    Wahrscheinlich kennst Du aber obigen Text ... daher mein Ansatz - suche Dir bitte einen anderen Gutachter!

    Gruß,
    Bodo
     
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