Garagenkündigung

Diskutiere Garagenkündigung im Smalltalk Forum im Bereich Allgemeines; So, nach langem hin + her ist es jetzt bei uns soweit: Das Land NRW, so pfiffig wie es ist, hat bei uns jetzt die Garagen gekündigt und möchte...

  1. Keeper

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    So, nach langem hin + her ist es jetzt bei uns soweit:
    Das Land NRW, so pfiffig wie es ist, hat bei uns jetzt die Garagen gekündigt und möchte diese abreissen. Jetzt aber mal meine Frage. Die Garagen stehen immer in Reihen zu 5-6 Garagen aufgeteilt in 3 Garagenhöfe. Die Garagen in unserem Hof sind alle heile, nicht feucht und man könnte mit nem Panzer dagegen fahren ohne das was passiert (vielleicht etwas übertrieben :-)). Kann das Land als Vermieter eigentlich für uns die Garagen auf der Grundlage kündigen, dass sie baufällig sind und abgerissen werden? Gutachter hat die nie gesehen. :verrückt
     
  2. #2 Vagabond, 04.03.2012
    Vagabond

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    Deine Infos sind etwas dürftig, um eine genauere Antwort geben zu können.
    Ich gehe davon aus, daß die komplette Garagenanlage dem Land gehört. Dann wird das Gesamt-Ensemble betrachtet und bewertet - und nicht die einzelne Garage. Wenn die Unterhalts- oder Sanierungskosten (immer für die gesamte Anlage betrachtet) im Verhältnis zu den Mieteinnahmen zu hoch sind, wird das "Geschäft" unwirtschaftlich. Dann ist ein Abriss und Neubau, auf längere Frist gesehen, wirtschaftlicher.
    Interessant wäre es zu wissen, was anschließend dort wirklich entstehen soll.
     
  3. Keeper

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    Anlage gehört zusammen mit unseren Häusern dem Land (über BLB). Für die Häuser laufen dann nächstes Jahr die Verträge aus,
    mal sehen was die sich da ausdenken (bei Dienstwohnungen gibt es ja sowas wie einen Mietvertrag nicht)!
     
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