Frontbügel - Eintragung?

Diskutiere Frontbügel - Eintragung? im Technik allgemein Forum im Bereich Allgemeine Technik; da ich ja nach einem Jeep wrangler Ausschau halte, bin ich auf verschiedene Jeeps gestoßen.. nun stellt sich mir aber die frage, ob man an einen...

  1. #1 Huelius, 02.10.2007
    Huelius

    Huelius Der ohne Jeep Wrangler

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    da ich ja nach einem Jeep wrangler Ausschau halte, bin ich auf verschiedene Jeeps gestoßen.. nun stellt sich mir aber die frage, ob man an einen Jeep wrangler nachträglcih noch eine Frontramme (am liebsten ja die new-yorker :)) anbauen kann und die auch eingetragen bekommt... ich erinnere mich daran, dass mal irgendwann im fernsehen kam, dass so frontbügel allgemein verboten werden sollen, weil sie fußgänger zu sehr gefährden. was wisst ihr darüber?
     
  2. #2 GoodOldFranky, 02.10.2007
    GoodOldFranky

    GoodOldFranky Guest

    alte bekommste nimmer eingetragen, alte die eingetragen sind haben bestandschutz... jetzt gibts nur noch fussgängerschutzbügel.. plastikgedöhns...
     
  3. #3 Huelius, 02.10.2007
    Huelius

    Huelius Der ohne Jeep Wrangler

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    ach menno, das is doch doof... sone plastik-stoßstange verbeult doch, wenn ich bei der grundschule langfahre :(
     
  4. #4 Huelius, 02.10.2007
    Huelius

    Huelius Der ohne Jeep Wrangler

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    da die edit-funktion leider auf 30 minuten beschränkt ist:

    Ich habe leider nur welche von ARB und Warn gefunden, und die sind ja wesentlich teurer und sehen zudem auch nicht wirklich toll aus finde ich (und so ein Frontbügel wäre ja zu 80% für die Optik anstatt für die Funktionalität) gibts noch andere Hersteller?
     
  5. #5 BC-KC 4000, 03.10.2007
    BC-KC 4000

    BC-KC 4000 Guest

    Frontbügel aus Edelstahl.
    Lest mal hier.


    http://www.cobra-sor.com/cgi/cobra2k1.cgi?act=0&spspid=1

    Sehr geehrte Kunden,

    als einer der führenden Zubehör-Hersteller möchten wie Sie an dieser Stelle auf eine ganz wichtige Information hinweisen.
    Ab dem 25. Mai 2007 dürfen an Kraftfahrzeuge nur noch Edelstahl-Frontbügel mit EG-Typgenehmigung laut der EU-Richtlinie RREG 2005/66/EG angebaut werden. Ab diesem Datum ist es nicht gestattet, Edelstahl-Frontbügel ohne EG-Typgenehmigung anzubauen. Ebenso erteilt der TÜV keinen Eintrag mehr in die Fahrzeugpapiere.

    Cobra Technology & Lifestyle hat bereits für viele Fahrzeuge die neuen Edelstahl-Frontbügel mit EG-Typgenehmigung im Angebot. Diese dürfen ab dem 25.Mai 2007 problemlos angebaut werden, ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist auf Grund der EG-Typgenehmigung nicht (!!!) erforderlich.
    Selbstverständlich arbeitet COBRA Technology & Lifestyle mit Hochdruck an weiteren Modellen. In unserem Onlineshop sind die neu entwickelten Edelstahl-Frontbügel mit dem Zusatz "mit EG-Typgenehmigung" gekennzeichnet.

    Sollten Sie Fragen zur Verfügbarkeit für Ihr Fahrzeug haben, wenden Sie sich bitte per eMail an uns: info@COBRA-SOR.com.


    Generelle Information zum Thema Fußgängerschutz

    Die neu entwickelten energieabsorbierenden Cobra Technology & Lifestyle Frontschutzsysteme erfüllen bereits seit längerer Zeit die EU-Richtlinie zum Fußgängerschutz. Nach Untersuchungen des Bundesamtes für Straßenwesen (BASt) haben Unfälle mit Geländewagen, die mit Frontbügeln ausgerüstet sind, keine besondere Bedeutung im Unfallgeschehen. Dennoch arbeiten die Ingenieure und Techniker von Cobra Technology & Lifestyle seit Jahren an der weiteren Verbesserung des Unfallschutzes.

    Die Crash Tests der neuen Cobra Technology & Lifestyle Frontschutzsysteme bewiesen, dass sämtliche Messwerte weit unter den gesetzlich zulässigen Maximalwerten lagen. Damit entspricht das energieabsorbierende Cobra Technology & Lifestyle Frontschutzsystem in vollem Maße der strengen neuen EU-Richtlinie zum Fußgängerschutz.
     
  6. #6 Lohrengel, 03.10.2007
    Lohrengel

    Lohrengel Guest

    sehr interessant...
     
  7. #7 BC-KC 4000, 03.10.2007
    BC-KC 4000

    BC-KC 4000 Guest

    Na ja, das Problem hab ich ja nicht:-).
    Meiner ist eingetragen und das ist auch gut so:tanz.

    :wink
     
  8. #8 Huelius, 03.10.2007
    Huelius

    Huelius Der ohne Jeep Wrangler

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    auf der homepage wird aber nur ein einziger frontbügel für den jeep wrangler angeboten und der hat noch nichtmal ein eg-zertifikat... also son bisschen widersprechen sie sich ja schon.... aber die info ist trotzdem sehr interessant!
     
  9. #9 BC-KC 4000, 03.10.2007
    BC-KC 4000

    BC-KC 4000 Guest

    Tja, mehr Infos hab ich momentan nicht.
    Werd aber weiterhin suchen und wenn ich was anderes finde hier posten.
    Aber es ist doch immerhin ein kleiner Lichtblick.
    :wink
     
  10. #10 Eagle Eye, 04.10.2007
    Eagle Eye

    Eagle Eye auch mal nach vorne gucken

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    Carsten
    bei meinem 2,5er habe ich eine New Yorker-Ramme drangehabt und das auto übern TÜV gebracht, ohne, dass der wissen wollte wo ne ABE oder die eintragung dafür ist.

    hatte die von jemanden, der die jahrelang ohne papiere annem CJ hatte

    allerdings war das BEVOR es diese fussgänger-regelung gab.

    ist denn schon jemand angehalten worden, seitdem es diese neue bestimmung gibt ??

    abgesehen davon sehen die autos ohne wirklich hübscher aus. wollte ich vorher auch nicht wahrhaben.
    aber ist natürlich geschmacksache.


    p.s.: ich hätte noch ´ne NewYorker liegen, in schwarz
     
  11. jens

    jens Black Coyote

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    Hi,

    so weit ich weiß, muß der TÜV so etwas wie eine NewYorker auf verlangen noch eintragen (dafür gibt ja ein TÜV Gutachten). Grund dafür ist, dass es zwar diese Verordnung für den Fußgängerschutz gibt, diese aber noch nicht in die nationalen Gesetze (STVZO) übernommen worden ist.

    Nicht mehr eingetragen bekommt hingegen alle Rammen mit Einzelabnahme.

    Gruß
    Jens
     
  12. eugene

    eugene XJ-Zerstörer

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    Was nütz Dir ne ABE für ne Ramme, die Du jetzt anbauen willst.

    Anders herum, wer will Dir mit ABE nachweisen, wann die Ramme tatsächlich drangekommen ist.
     
  13. eugene

    eugene XJ-Zerstörer

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    Hi Huelius,

    ich hab zwar auch ne Ramme, die ist eingetragen, ich habe aber auch Kinder.

    Den Spruch hättest Du Dir sparen können.
     
  14. #14 Huelius, 09.10.2007
    Huelius

    Huelius Der ohne Jeep Wrangler

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    Julius
    ich finde deine reaktion etwas übertrieben. es ist offensichtlich dass das eh nicht ernst gemeint ist, zudem ich als kind einmal von einem auto angefahren wurde und ein anderes mal selbst gegengefahren bin und mich dabei auch verletzt habe. ich will dich damit nicht angreifen, aber ich finde, dass dieser humor nun nicht so schlimm ist, als dass man ihn so hart kritisieren müsste

    die aussage von jens und auch deine aussage zum thema finde ich allerdings sehr interessant, darüber habe ich noch gar nich nachgedacht :D
     
  15. jens

    jens Black Coyote

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    Nein das kann jemand sagen, der sich damit befasst!
    Geh zu Deinem Baurat und sprich Ihn an, er wird es Dir bestätigen.
    Die RL 2005/66/EG bzw. RL 70/156/EWG wurde noch nicht in den §30 StVZO übernommen und bis dahin werden Bügel mit Gutachten eingetragen.

    Wie ich bereits geschrieben habe, alle Bügel nach §21 / §19 (2) wirst Du nicht mehr eingetragen bekommen.

    Das ist so, Du kannst Dich gerne informieren.

    Gruß
    Jens
     
  16. jens

    jens Black Coyote

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    Es wird auch nicht öffentlich breit getreten und die Prüfer werden jeden erst einmal weg schicken der dass nicht weiß.

    Gruß
    Jens
     
  17. Latino

    Latino toujours quatre roues

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    Armin
    Hat denn jemand, der eine New Yorker eingetragen hat, eine Kopie eines Gutachtens?
    Ich habe folgende Situation:
    - YJ, stand ca. 10-12 Jahre in einer Scheune, Papiere veschwunden.
    - Mister X hat ihn dort gesehen, herausgeholt, überarbeitet und restauriert. Das geschah im Laufe 2007, neue Tüv-Abnahme Nov. 07.
    - Neue Papiere beantragt und ausgestellt, alles kein Problem
    - New Yorker Ramme war dran, ist dran, Tüv hatte es abgesegnet, aber nicht erneut eingetragen. Bestandsschutz kein Problem, aber eben der Eintrag. Drin war sie mal vermutlich. Ich habe X gebeten, das mit Tüv zu klären, er hat selber Kfz-Werkstatt, gute Beziehungen zum Tüv. Die meinten, die brauche er nicht einzutragen, das sein kein Problem. Also könnte ich 150 km zum Tüv fahren. Aber was bei einer Kontrolle, Versicherung?
    - Es gibt eine alte Rechnung, mit der das Fahrzeug 1994 an den Besitzer, der es in die Scheune gestellt hat, verauft wurde. Die Edelstahlramme ist dort aufgeführt !!!
    - Tüv hat neue Fahrzeugmaße eingetragen, Länge mit Ramme !!, ca. 15 cm länger.
    Was mit der Geschichte tun? Wer hat eine Idee?
    - Ich habe das Fahrzeug vor ca. 4 Wochen gekauft, wollte es vielleicht doch auf festere Füße stellen von rechtlicher Seite.

    Danke + Gruß

    Armin
     
  18. #18 Lohrengel, 02.11.2008
    Lohrengel

    Lohrengel Guest

    die NY Ramme ist von Hansen. Ich hab hier nur nen TJ-Gutachten. Frag doch mal bei Hansen an, ob Sie Dir eine Kopie mailen/schicken...
     
  19. #19 fireboy, 02.11.2008
    fireboy

    fireboy Master

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    Also ich habe meine vor so ca einem halben Jahr angebaut und bedenkenlos eingetragen bekommen.
    Wichtig ist das sie ne ABE hat.

    Zu dem Gesetzt was mal rauskam, das wurde wieder aufgehoben mit der anweisung es soll nicht publik gemacht werden
     
  20. Latino

    Latino toujours quatre roues

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    Mit ABE? Hast du denn noch Unterlagen dazu?

    ABE vermutlich kaum, dann mit der braucht man nicht eintragen zu lassen, nur mitführen.
     
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