Finanzrichter entscheiden demnächst zu Geländewagen-Besteuerung

Diskutiere Finanzrichter entscheiden demnächst zu Geländewagen-Besteuerung im Automobiles Forum im Bereich Allgemeines; Hohe Kfz-Steuer bei Geländewagen: Entscheidung des BFH steht noch aus Im betrieblichen Alltag sind Geländewagen besonders beliebt, gerade auch...

  1. #1 McManni, 01.02.2008
    McManni

    McManni Administrator

    Dabei seit:
    18.08.2007
    Beiträge:
    2.600
    Zustimmungen:
    9
    Vorname:
    Manfred
    Hohe Kfz-Steuer bei Geländewagen:

    Entscheidung des BFH steht noch aus

    Im betrieblichen Alltag sind Geländewagen besonders beliebt, gerade auch
    als Dienstfahrzeug. Seit 2005 gelten diese Fahrzeuge bei mehr als 2,8
    Tonnen Gewicht allerdings nicht mehr als Lkw (Besteuerung nach Gewicht),
    sondern als Pkw (Besteuerung nach Motorenart, Hubraum und Schad-
    stoffemission). Die Folge war eine saftige Erhöhung der Kfz-Steuer.

    Das Finanzgericht Köln hat jetzt entschieden, dass die Steueränderung
    zulässig war. Nach Ansicht der Kölner Finanzrichter ergibt sich diese
    Rechtsfolge allein aus der rückwirkenden Neuregelung des Kraftfahrzeug-
    steuergesetzes. Die verfassungsrechtlichen Bedenken des klagenden
    Unternehmers gegen die Rückwirkung teilte der Senat nicht (FG Köln,
    Urteil vom 13.9.2007, Az. 6 K 237/05, veröffentlicht am 26.11.2007).

    Damit liegt das Finanzgericht Köln ganz auf der Linie das Finanzgerichts
    Hamburg. Das hatte im Frühjahr 2007 ebenfalls entschieden, dass die
    Änderung bei der Kfz-Steuer zulässig ist (FG Hamburg, Urteil vom
    15.3.2007, Az. 7 K 22/06).

    Praxis-Tipp: Beide Urteile der Finanzgerichte sind noch nicht rechtskräftig.
    Demnächst wird der Bundesfinanzhof (BFH) den Fall endgültig entscheiden
    und hoffentlich auch die Kriterien für die „Gesamtwürdigung aller Umstände“
    klären. Es empfiehlt sich, in vergleichbaren Fällen unter Hinweis auf die zu
    erwartende Entscheidung des BFH gegen einen nachteiligen Kfz-Steuer-
    Bescheid Einspruch einzulegen und die Aussetzung des Verfahrens zu
    beantragen.


    Quelle: VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft

    :wink Manni
     
Thema:

Finanzrichter entscheiden demnächst zu Geländewagen-Besteuerung