Fernlicht / Positionslicht am Windschutzscheibenrahmen

Diskutiere Fernlicht / Positionslicht am Windschutzscheibenrahmen im JEEP Wrangler YJ Forum im Bereich Wrangler; Hallo zusammen, sind Fernlicht/Positionslicht-Kombischeinwerfer befestigt unten am Windschutzscheibenrahmen rechtlich erlaubt? Vielen...

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    next1 MUD DIGGER

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    Hallo zusammen,

    sind Fernlicht/Positionslicht-Kombischeinwerfer befestigt unten am Windschutzscheibenrahmen rechtlich erlaubt?



    Vielen Dank & Grüsse
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  2. Leines

    Leines Master

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    warum sollten sie dort nicht erlaubt sein?

    der multipla hat die serienmäßig an der stelle.
     
  3. Fr@nky

    Fr@nky Mopar or no Car !

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    Das ist keine Rechtsgrundlage, sondern speziell für dieses "Fahrzeug" zugelassen.

    Der Brabus G V12 hat auch Sidepipes (sogar zur Fußgängerseite raus) und die bekommst du nirgends so eingetragen, geschweige denn legal verbaut.
     
  4. Leines

    Leines Master

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    das sind jetzt aber schon irgendwie äpfel und birnen... meinste nich:achselzuck
     
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    next1 MUD DIGGER

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    Definition

    @ Leines:

    Danke, deine Antwort klingt schlüssig.

    @ all:
    In meiner Hella Anleitung ist die Anbauhöhe definiert (oberkannte max. 1500mm) - breite ist auch ok. - das geht soweit in Ordnung.

    Ich finde nur nirgendwo definiert, wie weit die sich von der Fahrzeugfront befinden sollen???

    Grüsse & Danke an Alle.
     
  6. Fr@nky

    Fr@nky Mopar or no Car !

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    Nee, meine ich nicht.

    Hier gibt es für jeden Kack am Auto eine blöde EU-Richtlinie die einzuhalten ist (Kennzeichen, Lichtanlage, etc.).

    Das von mir angeführte sollte nur ein Beispiel sein.

    Kannst du dich noch an die Seitenmarkierungsleuchten a'la USA erinnern.
    Die waren früher illegal an deutschen Autos.
    Dann fingen einige Hersteller (z.B. Volvo) an diese auch hier einzuführen (ab Werk) und es wurden/werden später zugelassene Begrenzungsleuchten legal angeboten.
     
  7. Fr@nky

    Fr@nky Mopar or no Car !

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  8. Leines

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    ja kann ich mich erinnern...war mit der 3. bremsleuchte auch so.

    aber die scheinwerfer am scheibenrahmen sind zulässig solange die scheinwerfer ein e prüfzeichen haben... zusatzscheinwerfer sind ja auch nicht eintragungspflichtig.

    guck doch mal wie viele lkw scheinwerfer auf dem dach haben... das ist auch zulässig und nicht eintragungspflichtig, ebenso wie scheinwerfer am bullenfänger usw.
    natürlich gibts da auch auflagen, aber mit denen hat man in dem falle keinen stress.

    gruß Leines
     
  9. Fr@nky

    Fr@nky Mopar or no Car !

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    Da mus ich dir leider widersprechen.
    Ein Bekannter ist Autobahnpolizist,
    diese "Lichtanlagen" sind keineswegs zulässig, werden aber (wenn es nicht übertrieben eingesetzt wird) geduldet.
     
  10. Leines

    Leines Master

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    gut...da widerspreche ich dann auch.

    ein lkw muß alle halbe jahre zum tüv und sp usw...wenn das nicht zulässig wäre müssten die das ständig an und abbauen, oder denkst du jeder tüver drückt ein auge zu?

    und... es ist sehr wohl zulässig solange nicht mehr wie 6 scheinwerfer gleichzeitig leuchten... ich hab solche dinger in meiner lehrzeit zu hauf verbaut, damals musste ich auch noch den ganzen gesetzeskram dafür wissen...heut aber nicht mehr, darum lehne ich mich jetzt nicht aus dem fenster und zitiere gesetzestexte... bin in der materie einfach nicht mehr fit genug.
     
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    @ Fr@nky

    @ Fr@nky:

    Vielen Dank für das Feedback und den Link.

    So intensiv hab ich mir diesen Forschungsauftrag (will ja keine Mondrakete bauen) gar nicht vorgestellt.

    Ich denk mal, wenn ich drei Monate mit Archivarbeit verbringen muss um eine rechtsverbindliche Antwort zu finden, kann das ganze ja nicht sooooo verboten sein.

    Ich denke ich machs und notfalls auf die gute alte Arbeitslicht-Art.
    :genau


    Viele Grüsse und Danke
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  12. #12 Caravanic, 02.11.2011
    Caravanic

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    Alex
    Hi,

    an meinem TJ hatte ich auch Fernscheinwerfer unterhalb des Scheibenrahmens an KC-Halterungen montiert. Zuvor hatte ich mit dem TÜV-Mann gesprochen, dieser sagte bei Arbeitsscheinwerfern ist das kein Problem, einzige Voraussetzung: Die Fernscheinwerfer müssen getrennt vom eigentlichen Fernlicht über einen extra Schalter gesteuert werden.

    Also Extra-Schalter dazwischen gleget und schon waren alle glücklich. Eigentlich wollte er dann noch Scheinwerferabdeckungen dran haben, war dann aber auch ohne einverstanden und der TÜV-Segen war erteilt.
     
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    @Caravanic

    Hallo,

    vielen Dank erstmal für die Rückmeldung - Schalter ist schon mal ne gute Idee.

    Jetzt ist das Ganze ein tacken komplizierter:
    Meine Fernscheinwerfer haben LED-Positionslichtringe (kein Tagfahrlicht), die ich nicht abdecken will und sogar zusätzlich zum Abblendlicht laufen lassen will.

    Watt nu??? :achselzuck

    Das wäre schon eine feierliche Optik... oder winkt die Rennleitung mich raus und wünscht mir frohe und autofreie Weihnachten???

    Vielen Dank und Grüsse
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  14. Leines

    Leines Master

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    Leines
    hmm... wie wärs mit ner tagfahrlichtschaltung?
     
  15. next1

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    @leines

    TFL darf man glaube ich nur bis 120cm Höhe vom Boden, Positionsleuchten in 150cm Höhe verwenden.

    TFL läuft auch nicht in Kombi mit Abblendlicht...und die Kombi dürfte es schon gern sein - perfekt für die dunkle Jahreszeit wie ich finde.

    Von Seiten Hella gibt es da glaube ich keine Probs.
    Nur die Positionierung unter der Frontscheibe fällt schon ordentlich auf und da möchte ich rechtlich auf einer relativ sicheren Seite sein.

    Vielen Dank & Grüsse
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  16. Leines

    Leines Master

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    Leines
    hmm...das mit den 120 wusst ich nich... bei sonem nachrüst tfl sieht man das aber oft das das mit dem abblendlicht zusammen läuft...also nicht abschaltet wenn das abblendlicht eingeschaltet wird...das das nicht im sinne des erfinders ist ist klar.

    dann fällt mir auch nix mehr ein...ausser einfach machen und gucken ob einer meckert... ich tippe mal darauf das keiner meckern wird da die lampen ja hoffentlich ein e prüfzeichen haben und die das ja mit den led ringen erhalten haben.

    aber auf der rechtlich sicheren seite bist du da me nicht... wenn dir das bewusst ist kann dir aber auch keiner mit ner überraschung kommen.

    ich würd mir aber trotzdem entweder nen schalter für die ringe machen, oder aber abdeckungen besorgen... wer stht schon gern 2 stunden in ner kontrolle und diskutiert über solche belanglosigkeiten wenn er es eilig hat.

    ich hab schon öfter ein bis zwei stunden mit nem mehr oder weniger netten polizisten gestanden und diskutiert... gezahlt hab ich nie (außer ich war mal nicht angeschnallt oder bissl zu schnell...aber dann diskutiere ich auch nicht, sondern zück die kohle und zahle), aber die zeit war trotzdem weg
     
  17. next1

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    @Leines

    Die Teile sind von Hella und habe das E-Prüfzeichen und Abdeckungen waren schon dabei.

    Die Nummer mit dem Schalter ist schon keine schlechte Idee - notfalls könnte ich die auch kurzerhand abklemmen...


    Vielen Dank & Grüsse
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  18. Leines

    Leines Master

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    Leines
    aso... na dann is das doch alles kein problem;-)
     
  19. #19 Intruder66, 02.11.2011
    Intruder66

    Intruder66 love the old jeeps..they will go everywhere

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    Mario
    Solange du die max Höhe und das mass zur aussenkante einhältst sollte das ganze kein Problem seien. Wie schon gesagt wurde wird das ganze bei LKW´s auch meist geduldet auch wenn es unzulässig ist. Mit ausnahme Genehmigung sind halt max 2100mm Lichthöhe zulässig, ende. Nachzulesen in § 50 & 52 StVZO. Dort in der STVZO ist ja auch geregelt das LKW auf Landstaßen bis heute eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h fahren dürfen....trotzdem bekommen sie bei kontrollen meist kein Knöllchen auch wenn die meisten LKW dort schneller unterwegs sind.
     
  20. next1

    next1 MUD DIGGER

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    @Intruder66

    Hallo Intruder66,

    genau so was hab ich gesucht und gebraucht.:daumen

    Dat iiiis doch ma ne klare Ansage.

    Vielen Dank & Grüsse an alle
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Thema: Fernlicht / Positionslicht am Windschutzscheibenrahmen
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