Fahrzeugkauf beim Händler

Diskutiere Fahrzeugkauf beim Händler im JEEP Grand Cherokee WJ / WG Forum im Bereich Grand Cherokee; Hallo zusammen, habe vor einem Monat einen gebrauchten Grand Cherokee Bj.2001 gekauft und mußte jetzt feststellen das,dass Fz sehr viel Öl...

  1. #1 campino, 10.11.2012
    campino

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    Hallo zusammen,
    habe vor einem Monat einen gebrauchten Grand Cherokee Bj.2001 gekauft und mußte jetzt feststellen das,dass Fz sehr viel Öl verliert.
    Dazu muß ich noch sagen das der TÜV vor drei Wochen einen leichten Ölverlust feststellte,der aber inzwischen enorm zugenommen hat.
    Ich habe daraufhin den Händler angesprochen, wurde dann aber sehr bestimmt darauf hingewiesen,dass er keine Gewährleistung übernehmen würde.
    Daraufhin habe ich eine Jeep-Werkstatt aufgesucht und mir einen Kostenvoranschlag machen lassen.Bei dieser Überprüfung wurde festgestellt,dass der Dichtring zwischen Motor und Getriebe undicht sei--Kostenpunkt der Reparatur 1125,--€.
    Jetzt die Frage an Euch " welche Chance hat eine Klage "
    wie ist Eure Einschätzung oder schon jemand damit Erfahrung.
     
  2. #2 Thomas T., 10.11.2012
    Thomas T.

    Thomas T. jeeper4fun

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    steht denn im Kaufvertrag explizit das er keine Garantie übernimmt bzw. diese ausgeschlossen ist???
     
  3. eddybo

    eddybo Lächle, denn Du kannst sie nicht alle töten !

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    Das kann man so Pauschal nicht ausschließen :sry


    Es gibt ein paar Möglichkeit wie sich ein Händler um die Gewährleistungspflicht drücken kann,
    Möglichkeiten wären z.B. wenn er Dir das Auto "im Auftrag" verkauft hat und somit
    nur als Vermittler tätig war und Du das Auto per Kaufvertrag von einer anderen Privatperson
    gekauft hast. (Guck mal auf den Vertrag, wer da als Verkäufer eingetragen ist :vertrag)

    Eine weitere Möglichkeit ist auch, wenn er es Dir als "Bastlerfahrzeug", "zum Ausschlachten",
    als "Schrott" oder z.B. als "Teileträger" verkauft hat. Hier muss natürlich auch das
    Preis-Leistungs-Verhältnis stimmen ! Ein 2001er GC z.B. für 8.000 € ist kein "Teileträger" :vertrag

    Auch ein Kauf ohne Kaufvertrag und somit ohne Beweiß, soll es noch geben :achselzuck
    Ebenfalls wenn Du "Gewerbetriebender" bist, steht Dir keine Gewährleistung zu :vertrag

    Solltest Du aber als Privatmann, den GC mit Kaufvertrag ganz normal als Auto
    und nicht als Schrott gekauft haben, muss er Dir Gewährleistung geben.

    Das bedeutet, wenn er nicht belegen kann, dass der Ölverlust schon zum Zeitpunkt
    des Kaufs vorhanden war (z.B. weil es im Kaufvertrag vermerkt ist) musst Du
    ihm die Chance zur Nachbesserung geben. ER entscheidet jedoch wie und durch wen
    die Reparatur erledigt wird. Du hast nur den Anspruch auf ein "nicht ölendes" Fahrzeug.
    Das bedeutet, Du kannst nicht verlangen, das er es durch die Jeep-Werkstatt
    in Ordnung bringen lassen muss.

    Wie erfolgreich eine Klage ist, ist also nicht so einfach zu sagen.
    Um das sagen zu können sind 100%ig exakte Infos nötig, die hier sicher nicht
    unbedingt gepostet werden sollten.

    Aber wenn Du z.B. im ADAC bist, eine Rechtschutzversicherung hast
    oder es in Deiner Auto-Versicherung inklusive ist kannst Du Dich kostenlos
    von einem RA beraten lassen.

    Gruß Marc
    (der in der Branche tätig ist)
     
  4. #4 savage28, 11.11.2012
    savage28

    savage28 Getriebeölkönig

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    Ich sage mal so,ein Simmering ist eh ein Verschleissteil und kann ruck zuck über den Jordan gehen.
    Und wo er beim Tüv war,war es noch nicht so schlimm mit dem Ölverlust,weil sonst hätte er kein Plakette bekommen.
    Und ja,am Jeep ist immer was dran zu arbeiten,da kann der noch so neu und top gepflegt sein.
     
  5. XJ_ens

    XJ_ens Eigener Benutzertitel

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    Das Auto ist 12 Jahre alt. Die Laufleistung bestimmt entsprechend. Das muss man realistisch sehen. Bei einem gebrauchten Auto muss man immer an Geld fuer Reparaturen denken.
    Und ob eine Klage sinnvoll ist muss jeder selbst wissen. Manchmal bringt ein freundliches Gespraech/Frage mehr als Rechtsreit. Klagen kostet Zeit und Nerven - der Gegner wehrt sich dann auch entsprechend. Am Ende sind alle genervt.
     
  6. #6 Mike 63, 11.11.2012
    Mike 63

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    Michael
    Da wirst du keine eindeutide Antwort hier finden ....

    Klagen kostet erstmal Geld und den Beweis anztreten ist auch
    nicht einfach da der VK sich den auf das letzte Amtlicht vom
    Tüv beruft ....

    alternativ mal erforschen was evt. bei einem freundlichen selbst-
    Schrauber die Rep mit Handanlegen kostet ......

    Denn zur Zeit fahren und sauereien können richtig teuer werden ....


    Gruß Michael
     
  7. #7 TJ-Wolf, 11.11.2012
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    es gibt auch Schiedsstellen ;)

    und TÜV haben/bekommen sagt garnix, das sehen die Gerichte auch so
     
  8. #8 savage28, 11.11.2012
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    savage28 Getriebeölkönig

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    Und welcher Simmering ist den defekt,der vom Motor oder vom Getriebe.
     
  9. #9 campino, 11.11.2012
    campino

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    Hallo zusammen,
    erst vielen Dank für die Antworten--aber leider merke ich an Euren Antworten das es keine ganz klaren Richtlinien gibt.
    Die einzige Hoffnung das Fz Kostenfrei repariert zu bekommen ist offensichtlich mein Anwalt.
    Ich habe dieses Fz als Privatperson bei einem Autohändler gekauft--ich bin zwar Gewerbetreibender aber ich handele nicht mit Autos.
    Der Verkäufer war sogar bei der Anmeldung des Fz dabei--
    ein Händler würde das Fz nicht auf sich zulassen.

    ""es muß der Dichtring am Motor sein,denn was unten raustropft ist Motoröl""

    ""habe schon bei einem Schrauber nachgefragt--aber an ein Automatikgetriebe traut er sich nicht dran""
    Nun bleibt offensichtlich nur der Rechtsweg--aber wie heist es so schön.
    "recht haben und recht kriegen sind zwei paar Schuhe"
     
  10. eddybo

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    eddy
    doch gibt es !! aber keine Regel ohne Ausnahme (Gericht)


    Da haben wir es doch schon:
    Als Gewerbetreibender bist Du zu keiner Zeit mehr ein Privatman :vertrag
    Ob Du mit Autos handelst oder nicht ist vollkommen unerheblich !
    Somit steht Dir keine Gewährleistung zu - Punkt
    Klingt komisch ist aber so - alles davon abweichende kann nur ein Richter festlegen.
    (Welches natürlich nicht ausgeschlossen ist, das muss man nur schlüssig darlegen können)

    Ich würde Dir raten es nochmal im freundlichen Ton bei dem Händler zu versuchen
    oder die Sache auszubuchen. Alles andere würde mich zuviel nerven.

    ... und wie Du schon schreibt, Recht haben (hast Du ja noch nicht mal) und
    Recht bekommen (wenn ein Richter das so sieht wie Du) sind zwei verschiedene paar Schuhe
     
  11. XJ_ens

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    :ironie Ich wuerde mir noch fuer die Zeit einen Grand Cherokee mieten und die Reparatur nur in einer Jeep-Vertragswerkstatt ausfuehren lassen.
     
  12. #12 der Öli, 11.11.2012
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    ich kann mir echt nicht vorstellen das sich ein gewerbetreibender als privatman kein auto kaufen kann :grübel
     
  13. eddybo

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    Jaein,
    war vielleicht ein wenig zu pauschal was ich eben geschrieben habe.
    Das Problem ist immer die Auslegung der verschiedenen Gesetze
    die leider nie so wirklich klar formuliert sind !

    Theorie und Praxis ist da leider nicht so leicht vereinbar.

    Wenn der Händler natürlich nicht weiß das Du "Gewerbetreibender" bist
    gibt es kein Problem. Wenn der Händler aber bei einem Gewährleistungs-
    anspruch bockt, Du dann vor Gericht zieht und der Händler irgendwie raus
    bekommt das Du ein "Gerwebetreibender" bist, könnte er ja sagen das er
    klar davon ausgegangen ist, das er Dir das Auto "für's Geschäft" verkauft hat.

    Dann bist Du wieder am Zug und musst ....

    hätte, wäre, wenn, vielleicht & überhaupt ...
    ...naja wie auch immer, Grundsätzlich gilt:
    sowas geht 100 x gut und einmal erwischt es einen.

    Sollte auch absolut keine Rechtsbelehrung sein (bin ja kein Anwalt und
    bilde mir auch nicht ein, die Gesetze alle zu kennen und richtig auszulegen)
    sondern nur die Risiken aufzeigen, die es geben könnte wenn man mit der
    ganz großen "Pompfe" um sich schlägt :vertrag

    Entweder freundlich das Gespräch suchen, ausbuchen oder Rechtsberatung einholen,
    wobei mir immer das erste gute Erfolge beschert hat.

    .... aber jeder wie er meint :daumen
     
  14. #14 der Öli, 11.11.2012
    der Öli

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    ich würde auch versuchen nochmal mit dem händler zu reden aber zugleich den vertrag mal vom anwalt des vertrauens begutachten lassen :genau
     
  15. v8man

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    Charly,

    wenn das die Motor Simmerring ist wieso muss deiner schrauber etwas unternehmen mit die Getriebe....die getriebe wer einfach ausgebaut, ist nur mechanische arbeit, die wandler ist nur mit 4 schrauben befestigt und denn ist die motor frei für die simmerring austausch.
     
  16. #16 campino, 13.11.2012
    campino

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    Hallo zusammen,
    habe noch mal versucht mit dem Händler zu reden--aber ohne Erfolg, er blockt gleich ab.Ich hoffe jetzt nur,dass mein Anwalt richtig Druck macht,denn ich habe es nicht so gerne wenn mein Fahrzeug sein Revier markiert.

    Wenn der Händler natürlich nicht weiß das Du "Gewerbetreibender" bist
    gibt es kein Problem.

    Nun ich kaufe alle 2 Jahre 2 bis 3 neue Fahrschulfahrzeuge als Gewerbetreibender-bekomme dabei noch Super Rabatte und meine zwei Jahre Garantie.
    Wenn ich jetzt bei einem Händler ein gebrauchtes Fz kaufe stehen mir mind.ein Jahr Gewährleistung zu. Bin ich jedoch Wiederverkäufer habe ich diesen Anspruch nicht.
    Und da ich kein Wiederverkäufer bin,sieht mein Anwalt keine Probleme.
    Ich hoffe er hat Recht.

    Ich wuerde mir noch fuer die Zeit einen Grand Cherokee mieten

    Das kann für mich sehr teuer werden.

    v8man
    ich hoffe es ist so einfach wie Du schreibst,denn wenn das Gericht anders entscheiden sollte,werde ich wohl selbst ran müssen.
     
  17. eddybo

    eddybo Lächle, denn Du kannst sie nicht alle töten !

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    Das hoffe ich auch !!
    Wie es ausgeht würde mich sehr interessieren :vertrag

    Schreib's mal hier rein wenn es soweit ist !

    Gruß Marc
     
  18. LCG

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    Eigentlich ist das ganz einfach:

    Wenn das Fahrzeug vom Händler an eine Privatperson verkauf worden ist, steht der Händler (übrigens auch jeder andere Gewerbetreibende, der einen Firmenwagen verkauft!!) voll in der Gewährleistung.
    Wenn das Fahrzeug aber über/ für den Gewerbebetrieb des Käufers erworben wurde, kann der Händler die Gewährleistung ausschliessen.

    Falls es tatsächlich Motoröl ist, ist das Problem nicht so gravierend, die (zweiteilige) Dichtung wird bei eingebautem Motor und Getriebe gewechselt, sollte für max. € 250,- + Material erledigt sein.
     
  19. #19 savage28, 14.11.2012
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    Kann doch net der Akt sein,wenn die Ölwanne mal ab ist,kommt man doch normal super an den Dichtring dran.
    Oder ist der anders auf gebaut als der >Zj.
     
  20. XJ_ens

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    :vogel
     
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