Fahren ohne Türen - Rechtliche Zusammenfassung

Diskutiere Fahren ohne Türen - Rechtliche Zusammenfassung im JEEP Wrangler YJ Forum im Bereich Wrangler; Seit Ewigkeiten ist es ein Streitthema unter Jeepfahrern, ob beim CJ oder den nachfolgenden Wrangler-Modellen im öffentlichen Straßenverkehr das...

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  1. TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

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    Seit Ewigkeiten ist es ein Streitthema unter Jeepfahrern, ob beim CJ oder den nachfolgenden Wrangler-Modellen im öffentlichen Straßenverkehr das Fahren ohne eingehängte Seitentüren zulässig ist. Die Einen sagen, genau dafür sei das Auto gebaut worden - die Anderen argumentieren mit Zulassungsbestimmungen, der StVZO und der FZV.

    Rechtzeitig zum Sommer fasse ich jetzt mal wie versprochen die Ergebnisse meiner Recherchen zum Thema "Fahren ohne Türen" zusammen:

    Ich habe mich mit der Frage, ob beim Jeep Wrangler das Fahren ohne Türen im öffentlichen Straßenverkehr zulässig ist oder nicht, an verschiedene Behörden und Institutionen gewendet. Das Verkehrsministerium NRW hat bis heute noch nicht geantwortet. Hier aber die Zusammenfassung der Antworten von Kraftfahrtbundesamt, ADAC, TÜV Nord, und meinem örtlichen Straßenverkehrsamt:


    Wir müssen zwischen Fahrzeugen unterscheiden, die ihre Betriebserlaubnis in Deutschland per Einzelabnahme, oder auf Grund einer EU-Betriebserlaubnis erhalten haben. Listen wir mal nach Typen:


    Jeep Wrangler YJ:
    Meine Recherchen und die Auskunft von Jeep Deutschland haben ergeben, dass ALLE YJ-Modelle bis Modelljahr 1996 nicht per Typprüfung durch das Kraftfahrtbundesamt zugelassen worden, sondern ausschließlich durch Einzelabnahmen nach §21 StVZO (Einzelabnahme) ihre Betriebserlaubnis für Deutschland erhalten haben. Das ist erkennbar an der Schlüsselnummer "00000" unter Punkt 2.2 in der Zulassungsbescheinigung. Offensichtlich ist die YJ-Baureihe nur durch die Händler, aber nie offiziell durch Jeep Deutschland importiert worden.

    Das Kraftfahrtbundesamt erklärte mir auf Anfrage, dass dort keine Homogolationsunterlagen vorliegen, und damit gibt auch keine "Typen-Betriebserlaubnis" für den Jeep Wrangler YJ.

    Da in diesen Einzelabnahmen und damit dann auch in die Fahrzeugbriefe NICHT eingetragen worden ist, dass der YJ nur MIT Türen im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf, können YJ-Jahrer, die unter Punkt 2.2 im Fahrzeugschein die Schlüsselnummer 00000 stehen haben (und dass müssten eigentlich alle sein), ganz legal ohne Türen fahren :bäh (natürlich nur mit Gurt und Zusatz-Spiegeln).

    Und da die gesamt Baureihe des YJ VOR 1996 (Stichtag der EU-Norm für Aufprallschutz, RL 96/27/EG über den Schutz der Kraftfahrzeuginsassen beim Seitenaufprall und der RL 96/79/EG über den Schutz der Kraftfahrzeuginsassen beim Frontalaufprall) in Verkehr gekommen ist, können die also auch sowieso nicht für den YJ gelten. Eine Auflage für das Fahren MIT Türen müsste dann ganz deutlich in den Fahrzeugpapieren vermerkt sein.

    Ausnahme:
    Der TÜV Rheinland hat 1995 ein Mustergutachten für Einzelabnahmen von Jeep YJ erstellt, dass dann Grundlage für alle Einzelzulassungen von Jeep YJ nach 1995 war. In diesem Mustergutachten Nr. 55270287-02 vom 09.10.1995 wird der Fahrzeugaufbau beschrieben als: 2-türiger Pkw, offen, Hardtop oder Klappverdeck. Die Anlage 1 des Musterberichts (Bild) zeigt das Fahrzeug ausschließlich mit Türen.

    Weiter ist unter IV Punkt 1. (Änderungen, wahlweise Ausrüstung, Rüstzustände) die Möglichkeit des Entfernens der Türen nicht aufgeführt.
    Damit gilt für alle YJ, die auf Grund dieses Mustergutachtes zugelassen worden sind, dann eine Türenpflicht. Das ist nachvollziehbar und logisch.

    Mir ist jedoch nicht bekannt, inwieweit man diese YJ mit Türenpflicht und andere YJ ohne Türenpflicht bei einer Kontrolle unterscheiden könnte, denn beide haben als Schlüsselnummer die "00000" eingetragen. Ob diese YJ mit Türenpflicht dann noch den Zusatz "Fahren im öffentlichen Straßenverkehr nur mit Türen" im Schein stehen haben, kann ich nicht sagen - sowas habe ich bisher auch noch nicht gesehen.

    Jeep Deutschland beruft sich auf diesen Musterprüfbericht und begründet damit seine Ansicht, dass ALLE Jeep (CJ, YJ, TJ) auf der Straße nur MIT Türen fahren dürfen. Das ist rechtlich jedoch nicht bindend.

    Dieser Musterprüfbericht galt übrigens genau 10 Jahre ab dem Tag der Ausstellung - somit ist er inzwischen ab 2005 ungültig, und kann nicht mehr zur Neu-Prüfungen von importierten YJ herangezogen werden. Weder Jeep Deutschland noch der TÜV Rheinland waren jedoch in der Lage, mir noch eine Kopie dieses Musterprüfberichtes zur Verfügung zu stellen.


    Jeep Wrangler TJ:
    Im Jahr 1996 sind wie schon erwähnt die EU-Vorschriften über den Aufprallschutz in Kraft getreten. Diese Vorschriften ( RL 96/27/EG über den Schutz der Kraftfahrzeuginsassen beim Seitenaufprall und der RL 96/79/EG über den Schutz der Kraftfahrzeuginsassen beim Frontalaufprall) gelten für alle Fahrzeugbauserien mit EG-Typgenehmigung.

    Der TJ hat eine solche EU-Typgenehmigung - Nr. e11*93/81*0043 - und zwar von der britischen Prüfbehörde, dem Gegenstück unseres deutschen KBA. Auf Grund dieser Genehmigung haben alle TJ in Deutschland ihre Fahrzeugbriefe bekommen.

    Somit gelten die oben genannten Anforderungen AUCH FÜR DEN TJ. Laut Auskunft des Kraftfahrtbundesamtes ist der TJ MIT Türen in die Prüfung gegangen und hat dann die Genehmigung bekommen - somit sind beim TJ die Türen Teil der Voraussetzung für die Erlangung eines deutschen Fahrzeugbriefes. Baut man die Türen aus, sind die Voraussetzungen die der Wagen beim Crash-Test erfüllt hat nicht mehr gegeben.

    Daraus ergibt sich, dass beim Jeep Wrangler TJ durch das Fahren ohne Türen die Betriebserlaubis erlischt. So ist ist das Fahren ohne Türen beim TJ nicht zulässig.

    Das gilt dann gleichermaßen auch für alle später in Verkehr gekommenen Modelle (JK, JK unlimited, JL, JL unlimited).


    Ausnahme:
    Hat ein Fahrzeug - gleich welcher Baureihe - auf Grund einer Einzelabnahme nach §21 StVZO (erkennbar an der Schlüsselnummer "00000" in der Zulassungsbescheinigung) eine Betriebserlaubnis erhalten, so gilt die Türenpflicht NICHT, denn laut Auskunft des TÜV Nord sind die Richtlinien ( RL 96/27/EG über den Schutz der Kraftfahrzeuginsassen beim Seitenaufprall und der RL 96/79/EG über den Schutz der Kraftfahrzeuginsassen beim Frontalaufprall] bei Einzelabnahmen nach §21 StVZO NICHT anzuwenden. Diese Fahrzeuge dürfen dann auch ohne Türen fahren, sogar der neue JL...


    Aussage von Jeep Deutschland:
    Jeep Deutschland vertritt den Standpunkt, dass das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr nur MIT Türen zulässig ist. Aus Herstellersicht ist das nachvollziehbar, um bei Unfällen Regreßansprüche abzuwenden.
    Das ist jedoch rechtlich nicht bindend, da die straßenverkehrsrechtlichen und zulassungsrechtlichen Vorschriften dem vorgehen.



    So, ich hoffe dass dieses ewige Streitthema damit jetzt endlich rechtlich nachvollziehbar geklärt ist.

    Ich habe den Mailverkehr mit allen Institutionen und Behörden, der mich zu der o.a. Zusamenfassung geführt hat, hier bei mir abgespeichert. Wenn jemand deswegen Ärger kriegen sollte, kann er sich gerne an mich wenden.


    Und noch ein Nachtrag zu den berühmten "Türketten":
    Es muss eine Sicherung vorhanden sein, die beim Fahren ohne Türen den Fahrer am Herausfallen aus dem Fahrzeug hindert. In alten Zeiten, als es noch keine Sicherheitsgurte gab, wurden oftmals Ketten quer in die Türöffnung gehängt. Sowas braucht heute keiner mehr. Wir benutzen alle einen Dreipunkt-Sicherheitsgurt, und das ist völlig ausreichend - also vergesst das mit den Türketten....

    Grüße :ciao

    Andreas
     
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  2. #2 Danieljetzt, 01.06.2010
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    Daniel
    Danke für die Arbeit!

    Damit ist alles gesagt!
     
Thema: Fahren ohne Türen - Rechtliche Zusammenfassung
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