Eintragung Edelstahl-Rammschutz, aktuelle Info

Diskutiere Eintragung Edelstahl-Rammschutz, aktuelle Info im Technik allgemein Forum im Bereich Allgemeine Technik; So, nachdem das Thema Rammschutz immer wieder heiß und strittig diskutiert wird, hier nochmal eine aktuelle Info. Ich hab mich aus gegebenem...

  1. #1 MachineHead, 16.08.2010
    MachineHead

    MachineHead Devildriver

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    So,
    nachdem das Thema Rammschutz immer wieder heiß und strittig diskutiert wird, hier nochmal eine aktuelle Info. Ich hab mich aus gegebenem Anlass damit beschäftigt und siehe da - es geht doch!
    Auskunft Zulassungsbehörde + 2 Prüfingenieure von TÜV Süd: Mit Teilegutachten und Nachweis, dass die Ramme vor 2007 in Verkehr gebracht wurde, wird das anstandslos vom TÜV abgenommen
    B)
     
  2. #2 Billy-the-kid, 18.08.2010
    Billy-the-kid

    Billy-the-kid Lieber Leitwolf als Lemming

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    DAS is ja interessant!

    Das Zauberwort Bestandsschutz war mir bekannt, aber: Ich dachte immer, der Bestandsschutz gilt für einen Rammbügel nur bezogen AUF DAS FAHRZEUG, an dem er montiert ist!

    Wenn ich jetzt deine Info richtig interpretiere, dann gilt der Bestandsschutz also für den (alten) Rammbügel an sich und er kann jederzeit auch an ein anderes Fahrzeug montiert und eingetragen werden (sofern denn Unterlagen für die Eintragung am vorherigen Fahrzeug vorhanden sind!?)!?
     
  3. DolSys

    DolSys Jeeper

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    Hallo!

    da ich auch gerade dabei bin meine Ramme zu legalisieren, habe ich mich zu dem Thema mal WIRKLICH schlau gemacht.
    Es sind sehr viele Gerüchte im Umlauf, von "Ramme muß vor 2007 eingetragen worden sein", bis "Ist nicht legal, muß ab!"
    Nachdem ich nun schon von unserer Zulassung hören mußte:
    "Das hätte vor 2007 eingetragen werden müssen, eigentlich müßte ich Ihren Wagen kostenpflichtig SILLEGEN LASSEN!" :huch
    Ich habe nun mal alle Informationsquellen genutzt und kann zu dem Thema nur eines sagen:
    Leute, seid glücklich mit Euren alten Rammen, die sind legal, wenn sie
    eine ABE haben (eine ALTE ABE BLEIBT GÜLTIG!).
    In meinem Falle ist es eine IAC-Ramme, zu der ich noch von der Fa. Antec eine alte ABE zugesendet bekommen habe (die haben noch so ziemlich alle ABEs der alten IAC-Rammen - einfach mal anfragen, die Mitarbeiter dort sind SEHR nett!
    Die Legalität der Frontschutzbügel ergibt sich aber auch schon ganz eindeutig aus §30(4) der StVZO in Verbindung mit dem §72 (Anlage zu §30(4)! - Unsere Zulassungsstelle kennt also offenbar nicht einmal ihre eigene Arbeitsgrundlage!? :verrückt
    Einzig ist meistens noch eine TÜV-Abnahme nach §19(3) (Änderungsabnahme) wegen der sich ändernden Fahrzeuglänge notwendig.

    Eine einmal gegebene ABE ist auch heute noch für die Ramme - unabhängig vom Fahrzeug an dem sie angebaut ist(!!!) GÜLTIG!
    Ihr könnt also ruhig einen Frontbügel z.B. von einem Schlachter XJ abbauen und ihn an Euren XJ anbauen, wenn ihr für die Ramme eine ABE habt. - Es muß dann halt nur wieder ein XJ sein... ;-)

    Wenn jemand Probleme mit der Eintragung bzw. TÜV-Abnahme hat, kann er sich gerne per PM an mich wenden. - Ich habe alle Unterlagen, die Ihr braucht um einen TÜV-Prüfer bzw. Beamten der Zulassungsstelle über die aktuelle Gesetzeslage aufzuklären!!! :vertrag

    Viele Grüße
    Tammo
     
  4. #4 Billy-the-kid, 18.08.2010
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    Billy-the-kid Lieber Leitwolf als Lemming

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    Okay, das mit der ABE is ja klar. Is das gleiche wie mit den Minikats: Die mit ABE gelten nach wie vor!

    Aber was ist, wenn du für den Rammschutz nur ein Teilegutachten hast, was man dem TÜV zur Eintragung vorlegt?
     
  5. DolSys

    DolSys Jeeper

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    Tja, wenn das nur den TÜV-Prüfern und Beamten auf der Zulassungsstelle auch mal klar wäre... :cool

    Laut einem Schreiben des TÜV Nord, das mir in Kopie vorliegt, bleiben auch Teilegutachten gültig!
    Wörtlich heißt es da:

    "Änderungsabnahmen für nachgerüstete Frontschutzbügel, für die ein Teilegutachten oder eine ABE vorliegt, können nicht abgelehnt werden[...]"

    Viele Grüße
    Tammo
     
  6. #6 MachineHead, 18.08.2010
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    wie ichs geschrieben hab, mit Teilegutachten und Ramme von vor 2007 geht das.

    ABE ist ja klar, und der Rest, den du geschrieben hast, ist die Rechtsgrundlage für die Eintragung, wie ich sie beschrieben hab.
    übrigens ändert sich auch das Gesamtgewicht des Fahrzeugs.
    :genau
     
  7. #7 MachineHead, 18.08.2010
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    wenn vor 2007 in Verkehr gebracht, ab da greift die in deutsches Recht übernommene EU-Richtlinie.
     
  8. v8man

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    Hi Tom,

    hast du das irgendwo schriftlich?? Bin auch jetzt dran meine Ramme zum legaliseren...

    oder name & Tel. no. von die Tüvler?
     
  9. DolSys

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    Ja, Tom, genau so ist es!
    Meine Ramme wurde 1986 in Verkehr gebracht und der nette Mensch von der Zulassung hat behauptet, mein XJ hätte damit jetzt seit 2007 die allgemeine Betriebserlaubnis verloren... :cool
    Dabei könnte man sich auch noch streiten, ob nun der Stichtag der 25.05.2007 oder doch erst der 01.06.2008 ist, da laut §72 zu §30c(4) erst dieses Datum angegeben ist. - Da ist die EU-Regelung nämlich erst in unser nationales Recht aufgenommen worden.

    OK, das mit dem Gesamtgewicht hatte ich noch vergessen...
    Bei mir sind's 15Kg mehr Leergewicht und der Wagen wird 7cm länger...
    OK, muß ich halt auf eine Kiste Bier Wegzehrung verzichten...:bier
    Da er aber durch meinen außenliegenden Ersatzradhalter (der übrigens anstandslos nach §19(2) - OK, war teuer) geprüft und anschließend eingetragen wurde) eh schon ein paar cm zugelegt hat, ist das zu verschmerzen...

    Da wäre ich an einer schriftlichen Bestätigung auch BRENNEND interessiert, weil ich meinem "netten" Beamten von der Zulassung und den störrischen TÜVlern gerne mal was über "kostenpflichtig Stilllegen" erzählen würde...:keule:
    Außerdem sammele ich ja gerade alles, was ich über die Legalität der alten Rammen finden kann um eine Änderungsabnahme nach §19(3) zu bekommen....

    Viele Grüße
    Tammo
     
  10. #10 MachineHead, 18.08.2010
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    ich kann euch ein Foto schicken :pfeiffen
    bzw. eine Kopie von der Eintragung scannen und zumailen...

    musst du nicht, das höhere Gewicht wird mit geändert und eingetragen.
     
  11. DolSys

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    Ist das eine Änderungsabnahme nach §19(3)? - Dann hätte ich die bitte, bitte sehr gerne! - Ganz besonders, wenn die auch noch ein Datum nach dem 01.06.2008 trägt...

    Ein Foto hab ich auch:
    [​IMG]

    Ich fahre die Ramme nämlich trotzdem - hab ja immer brav meine (immernoch GÜLTIGE!!!) ABE von 1986 dabei! :genau
    Ich möchte sie mir nur eintragen lassen, damit ich nicht immer die ABE dabei haben muß und damit's bei der HU keine dummen Diskussionen gibt...

    LG
    Tammo
     
  12. #12 MachineHead, 18.08.2010
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    Datum ist von Montag ;-)
    ich schicks dir diese Woche noch zu....
     
  13. v8man

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    Hi Tom,

    ich auch bitte :daumen
     
  14. #14 MachineHead, 22.08.2010
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    gebt mal eure Mail-Adressen rüber, dann schick ich euch das zu
    ;-)
     
  15. v8man

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    Hi Tom, Tammo,

    meine ist jetzt eingeträgen, 2005 WH model mit EU genehmigung auf meine 2004 WG....:pfeiffen
     

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  16. #16 MachineHead, 16.09.2010
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    :daumen
     
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