E 85 Umrustung - TÜV INFOBLATT !!

Diskutiere E 85 Umrustung - TÜV INFOBLATT !! im E85 - Biosprit Forum im Bereich Alternative Kraftstoffe; Hello, beim TÜV Besuch hab ich dieser Infoblatt gesehen...wichtig Info für alle das eine Umrustung machen will. Quelle: TÜV Nord...

  1. v8man

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    Hello,

    beim TÜV Besuch hab ich dieser Infoblatt gesehen...wichtig Info für alle das eine Umrustung machen will.

    Quelle: TÜV Nord

    Zusatz-Steuergeräte für E85-Kraftstoff sind genehmigungspflichtig

    Bedingt durch ständig steigende Benzin- und Dieselpreise besteht eine verstärkte Nachfrage nach alternativen Kraftstoffen, wie z.B. E85.

    E85-Kraftstoff besteht zu 85 % aus (Bio)ethanol und 15% aus Benzin und ist in Deutschland bis 2015 von der Mineralölsteuer befreit.

    Bioethanol wird aus regenerativer Biomasse hergestellt, z.B. aus Zuckerrüben, Kartoffeln oder Getreide, in Brasilien aus Zuckerrohr und in Schweden aus Holzabfällen.

    E85 hat eine höhere Oktanzahl als Benzin, allerdings ist der Energiegehalt um etwa ein Drittel geringer.
    Daher wird zum Betrieb mit E85 ein besonderes Zusatz-Steuergerät benötigt.

    Der Einbau eines E85-Zusatz-Steuergerätes ist nur zulässig, sofern dafür eine EG-Systemgenehmigung,
    eine ABE oder ein Teilegutachten vorhanden ist und die dort
    genannten Auflagen und Beschränkungen
    – z.B. eine Änderungsbegutachtung – eingehalten werden.

    Liegt keines dieser Prüfzeugnisse vor, erlischt die Betriebserlaubnis
    des Fahrzeugs.

    Eine positive Einzelbegutachtung gemäß § 21 StVZO i.V.m. § 19 (2) StVZO ohne Prüfzeugnis ist möglich wenn:

    1. für das E85-Zusatz-Steuergerät eine positive EMV-Prüfung bzw. eine EG-Systemgenehmigung vorliegt.

    2. für das Fahrzeug ein positives Abgasgutachten vorhanden ist, aus dem hervorgeht, dass

    o sich das Abgasverhalten durch die Umrüstung nicht verschlechtert und

    o bei OBD-Fahrzeugen beim Betrieb mit dem E85-Zusatz-Steuergerät alle
    erforderlichen OBD-Funktionen erhalten bleiben oder die Erteilung einer
    Ausnahmegenehmigung für eine eingeschränkte OBD-Funktion vom
    TÜV-Sachverständigen aufgrund anderer gleichwertiger technischer Lösungen befürwortet werden darf.

    3. für das Fahrzeug ein Motorleistungsnachweis mit E85-Kraftstoff vorliegt. Sofern sich die Motorleistung um mehr als 5% ändert, sind Motorleistung, Höchstgeschwindigkeit und Geräuschwerte neu festzulegen.

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    Hannover, den 02.06.2008
     
  2. #2 Billy-the-kid, 13.08.2010
    Billy-the-kid

    Billy-the-kid Lieber Leitwolf als Lemming

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    Danke für die Info, Norman!

    Sag mal, ich dachte immer, die Änderung der Motorleistung müsse man nur bei über 10% eintragen lassen? Die schreiben hier aber "'... sofern Änderung der Motorleistung um 5 %"...
     
  3. v8man

    v8man Master

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    Nay, bis 5% geht, alles über muss neu festgelegt.
     
  4. Gotti

    Gotti Guest

    Mehrleistung ist ja bei E85 zum Glück nicht zu erwarten
     
  5. v8man

    v8man Master

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    Hi Gotti,

    hast du recht aber wenn die Leistung fehlt ( wahrscheinlich ) ist die fehlenden Leistung auch zum betrachten beim Abschleppen von schwere Anhänger, kann sein das statt 3,5t etwas weniger kommt vor.
     
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