Die Bundeskasse bzw das Zollamt hat mir jetzt eine Mahnung für die ausgebliebene Zahlung der KFZ Steuer zukommen lassen. Natürlich inklusive eines Säumniszuschlages. In meinem Kraftfahrzeugsteuerbescheid von 2018 ( Zulassung vom Golf auf meinen Namen) steht ausdrücklich: "Einzug erfolgt per Lastschrift" und " die jeweils fälligen Beträge werden mittels Lastschrifteneinzug von Konto XXXXX abgebucht" So hat es auch die letzten Jahre gut funktioniert. Eine Mitteilung über eine Änderung der Zahlungsweise habe ich nicht erhalten. Auch keine Zahlungsaufforderung oder Rechnung. Das gleiche Problem habe ich seit zwei oder sogar drei Jahren auch mit der Steuer vom Jeep. Auf meine Nachfrage und Beschwerde war die Antwort nur : " Es liegt kein Abbuchungsauftrag vor " Natürlich habe ich den Säumniszuschlag in der Vergangenheit und auch jetzt nicht bezahlt. Ich erinnere mich, das der unterschrieben Abbuchungsauftrag, zur Zulassung zwingend notwendig war. Die Steuer für das Moped ist im Oktober fällig. Mal sehen ob da wieder wie bisher abgebucht wird, oder auch gleich eine Sondersteuer als Säumniszuschlag ansteht. Wie ist das bei euch ?
Bei meiner Zulassungsstelle ist es seit Jahren genauso. Man kriegt nen Wisch vorgelegt, in dem man seine Bankdaten zur Einzugsermächtigung eintragen muss. Ohne dieses geht gar nix. Derweil ich von sowas, wie es Dir gerade passiert ist, aus meinem Bekanntenkreis mal gehört habe, mach ich seitdem immer noch fix ein Handyfoto von dem Blatt direkt Vorort und lege den Ausdruck zum Vorgang Zuhause in die Akten. Meine leidgeprüfte Erfahrung im Umgang mit Behörden: hast ne Kopie, brauchst sie nie. Hast se nicht, kannst ne Wette abschließen, nocht ob, sondern wann die Beweisnot fällig wird... LG Micha
Auf dem ersten Steuerbescheid nach der Anmeldung, wo auch die Höhe der Abgabe sowie die Fälligkeit vermerkt ist, ist ja der Einzug per Lastschrift angekündigt. Das hat ja auch in den vergangenen Jahren problemlos funktioniert.
Moin , das hatte ich schon bei allen meinen Fahrzeugen. Das hängt damit zusammen das die Bundeskasse die Kfz Steuer an das Zollamt übergeben hat. Da muste ich die Einzugsermächtigung denen nochmal extra machen , seid dem ist Ruhe.
Das erklärt einiges Aber warum werden dann die "Kunden" nicht einfach angeschrieben ? Eine Mahnung mit Zusatzgebühr raushauen ist wahrscheinlich lukrativer