Die Folgen der Gesetzesänderung

Diskutiere Die Folgen der Gesetzesänderung im Smalltalk Forum im Bereich Allgemeines; Da ja vor kurzem die Gesetze wegen der illegalen Rennen verschärft wurden heißt es heute Führerschein und Auto weg. Illegale Rennen als Straftat:...

  1. #1 Schmutzfuß, 12.11.2017
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    Da ja vor kurzem die Gesetze wegen der illegalen Rennen verschärft wurden heißt es heute Führerschein und Auto weg.
    Illegale Rennen als Straftat: Erste Autos beschlagnahmt | Recht




    Illegale Rennen als Straftat: Erste Autos beschlagnahmt - Die Berliner Polizei will auch Mietwagen einziehen

    verfasst am 09.11.2017
    Seit Oktober gelten illegale Straßenrennen als Straftat. Beschuldigte können Auto, Führerschein und Freiheit verlieren. Sogar Mietwagen will die Polizei Berlin einziehen.

    [​IMG] Auf dem Berliner Tauentzien und dem Kurfürstendamm sind häufig illegale Autorennen zu beobachten gewesen. Die Polizei will nun für Abschreckung sorgen - und die strengeren Gesetze konsequent anwenden Quelle: dpa/Picture Alliance

    Berlin – Illegale Straßenrennen standen im Zentrum einer Verschärfung des Strafrechts, die der Bundesrat im September beschlossen hat. Wer an ihnen teilnimmt, begeht nun eine Straftat. Seit Kurzem gelten die neuen Gesetze: Die Täter können zu Gefängnisstrafen verurteilt und die Autos eingezogen werden. Auch dann, wenn es nicht zum Unfall kommt. Die gleichen Strafen drohen, wenn jemand allein „grob verkehrswidrig und rücksichtslos“ rast.

    Die Polizei Berlin will die neue Rechtslage nun ausschöpfen und so für Abschreckung sorgen. In der vergangenen Woche kam es in Berlin zu mehreren solcher Rennen. Dabei verunfallten zwei Teilnehmer in einem gemieteten Mercedes CLA 180 und einem gestohlenen BMW 118d. Auf dem Kurfürstendamm beendete die Polizei ein Rennen zwischen einem Audi RS5 und einem Lamborghini und zog beide Autos ein. In der folgenden Nacht stellte die Polizei in Schöneberg einen Jaguar F-Type und einen Mercedes-AMG sicher. Mit beiden Autos wurde ebenfalls ein Straßenrennen abgehalten.

    Autos verbleiben im "Staatseigentum"
    Die Berliner Polizei will Präzedenzfälle schaffen und hart gegen die jungen Fahrer vorgehen. „Die Autofahrer waren wohl ziemlich überrascht, als plötzlich ihre Autos weg waren“ zitiert die Berliner Tageszeitung „Der Tagesspiegel“ einen Polizisten. Die Autos gibt es nicht zurück: Ein Richter habe die Beschlagnahme der vier Sportwagen bestätigt, teilte die Polizei gestern in Berlin mit.

    Die Autos werden „zum Wohle der Allgemeinheit in Staatseigentum verbleiben mit dem Ziel der Einziehung“, wie ein Polizeisprecher zitiert wird. Später werden sie voraussichtlich versteigert. Ein teurer Spaß für die Besitzer der kostspieligen Fahrzeuge.

    Dass dies in Deutschland möglich ist, ist der genannten Ergänzung im Strafgesetzbuch geschuldet, die erst im Oktober in Kraft trat. Die hat es in sich: Neben dem Auto sind die betroffenen Autofahrer auch den Führerschein los. Denn es wird davon ausgegangen, dass Teilnehmer an illegalen Rennen „in der Regel ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen“ sind.

    Was passiert, wenn im Mietwagen gerast wird?
    Für die neuen Regeln gibt es noch keine Präzedenzfälle, Gerichte werden damit noch viel zu tun haben. Die Polizei Berlin versucht also aktuell, Tatsachen zu schaffen, wie das neue Gesetz angewendet werden könnte. Ein umstrittener Punkt: Was passiert, wenn das Auto nicht dem Fahrer gehört?

    In Berlin ist das der Fall. Zwei Mercedes, die die Polizei beschlagnahmt hat, gehören zur Flotte von Daimlers Carsharing-Tochter Car2Go. Bei einem weiteren beschlagnahmten Wagen, einem Audi mit mehr als 600 PS, handelt es sich um einen Mietwagen. Die Polizei will auch diese Autos einziehen. Der Audi gelte als Tatmittel einer Straftat, sagte die Polizei dem „Tagesspiegel“.

    Die meist jüngeren Fahrer, der Raser in dem Audi war 24 Jahre alt, haben dann ein weiteres ernsthaftes Problem. Denn sie sind haftbar gegenüber den Vermietungen, deren Autos gegebenenfalls einkassiert werden. Die Autovermietung müsse dann als Eigentümer des Fahrzeugs Rechtsmittel einlegen, erläutert der Berliner Verkehrsrechtler Gregor Samimi auf Nachfrage von MOTOR-TALK.

    Halter müssen Beschwerde einlegen
    Die Frage sei, ob die Beschlagnahme zulässig und verhältnismäßig sei. Dies müsse der Amtsrichter im Einzelfall entscheiden. "Zwischen der Einziehung des Fahrzeugs und der Hauptverhandlung in der Strafsache gegen den Fahrer können 4-6 Monate liegen", erläutert der Verkehrsanwalt.

    Auch wenn Autovermieter ihr Fahrzeug irgendwann wiederbekommen - es entsteht ihnen beträchtlicher Schaden, wenn nicht aufgrund einer Beschwerde eine frühere Herausgabe des Autos angeordnet wird. Ob die Polizei vor Gericht damit durchkommt, Eigentum von Autovermietungen und Carsharing-Unternehmen dauerhaft einzuziehen?

    Die Berliner Behörde will es darauf ankommen lassen. Gregor Samimi glaubt, dass die Gerichte in so einem Fall eher zugunsten der Eigentümer entscheiden: "Gerade wenn das Rennen folgenlos geblieben ist, steht die Verhältnismäßigkeit in Frage", glaubt der Anwalt.
     
  2. #2 Schmutzfuß, 12.11.2017
    Schmutzfuß

    Schmutzfuß Jeeper

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    Das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen....da werden also der Führerschein eingezoegen, das Auto Beschlagnahmt und bleibt in Staatsgewahrsam sowie eine Strafe ausgesprochen. und dann kommt der Rattenschwanz. denn das ist nur der Anfang. Zuest mal die Strafe, die kann direkt in den Knast führen. der Führerschein ist weg, und den kriegt man nur wieder , wenn man durch ein Gutachtennach ablauf der Sperre belegt, das die als negativ angenommene Carakterliche Eignung nicht mehr zu bezweifeln ist...und das Gutachten mußt derjenige bezahlen...Dann ist das Auto weg....möglicherweise war es ein Leasingwagen. die Leasingdfirma muß durch Rechtsbeschwerde den Wagen herausklagen, und bis das entschieden ist werden enorme Kosten anfallen. das darf derjenige auch alles bezahlen....Ist es sein Fahrzeug, so wird es versteigert zu gunsten der Staatskasse.Ich schätze mal das da locker 5 -6 stellige Summen zusammen kommen Na Prost Mahlzeit
     
  3. XJ_ens

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    interessante sache.
    wie wird ein rennen definiert und wer stellt das fest?
     
  4. #4 manowar, 12.11.2017
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    Betrifft doch fast nur Typen mit einer bestimmten Stammeszugehörigkeit.Also was solls.
    Wer so fährt hats doch verdient,weisst du.:D
     
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  5. #5 Schmutzfuß, 12.11.2017
    Schmutzfuß

    Schmutzfuß Jeeper

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    Die Grundlage bildet der Eindruck der Ordnungshüter , ansonsten entscheidet dann ein Gericht Und da gibt es schon so einige Präzedenzfälle.


    Nach Nr. I. zu Absatz 1 der Verwaltungsvorschrift zu § 29 StVO, die als Hilfe zur Auslegung des in § 29 StVO zum Ausdruck kommenden Willens des Verordnungsgebers herangezogen werden kann (vgl. OLG Hamm NZV 1997, 367; OLG Braunschweig NZV 1995, 38; OLG Karlsruhe VRS 66, 56; OLG Düsseldorf DAR 1976, 305), sind Rennen i.S.d. § 29 Abs. 1 StVO Wettbewerbe oder Teile eines Wettbewerbes (z.B. Sonderprüfungen mit Renncharakter) sowie Veranstaltungen (z.B. Rekordversuche) zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten mit Kraftfahrzeugen, wobei es auf die Art des Starts nicht ankommt. Ein solcher Wettbewerb, bei dem zwischen mindestens zwei Teilnehmern ein Sieger durch Erzielung einer möglichst hohen Geschwindigkeit ermittelt wird, sind auf verschiedene Weise denkbar. Es kann sich um sogenannte Sprintprüfungen oder Beschleunigungsfahrten mit Renncharakter handeln, bei denen der Wettbewerbsteilnehmer siegt, der auf einer bestimmten Strecke die höchste (End-)Geschwindigkeit erzielt (vgl. OLG Braunschweig NZV 1995, 38). Ferner kann es sich um Rennen im Sinne des üblichen Sprachgebrauchs handeln, bei denen in einem Wettbewerb von mindestens zwei Teilnehmern festgestellt werden soll, wer als Erster ein bestimmtes Ziel erreicht oder wer eine bestimmte Strecke in der kürzesten Zeit zurücklegt, d.h. die höchste Durchschnittsgeschwindigkeit erzielt (vgl. OLG Karlsruhe VRS 66, 56). Ferner kann ein Rennen auch so gestaltet sein, dass ein Wettbewerbsteilnehmer mit einem gewissen Vorsprung vorausfährt und das Kriterium für den Sieg darin besteht, ob ein nachfahrender Teilnehmer den Vorausfahrenden innerhalb einer bestimmten Zeit oder eines bestimmten Streckenabschnitts einholt.


    Nach diesen Definitionen ist eines schon mal klar; allein kannst du kein Rennen fahren, sondern nur zu schnell.
     
  6. tom58

    tom58 hemi 5.7 2006

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    Ich glaube wer so ein Rennen fährt ist zu dumm um die Folgen im Vorfeld abschätzen zu können. Und manowar wenn Du mit dem Begriff "stammeszugehörigkeit" andeuten möchtest das deutsche Staatsbürger keine Rennen in der Stadt fahren, dann hast Du keine Ahnung wie so was abläuft.
     
  7. #7 Schmutzfuß, 12.11.2017
    Schmutzfuß

    Schmutzfuß Jeeper

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    Zu dem Begriff Stammeszugehörigkeit......Bewiesen ist ;, das bei den Straftaten über 80 % Migrationshintergrund haben.
    Ich bin in Essen beim Jugendgericht hin und wieder tätig und kann mich nicht erinnern wann ich zum letzen mal einen Deutschen abgeurteilt habe.
    Gehst du in den Verhandlungpausen mal durch die Gänge des Landgerichts und liest an den Sälen die namen findest du höchstens bei den Miet und beim Arbeitsgericht deutsche Namen. das sind die Fakten. Und schau mal in die Autos rein die sich nicht benehmen....da siehst du immer die gleichen Typen.
     
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  8. #8 Little Willy, 12.11.2017
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    Wer so rücksichtslos ist und außerhalb von Rennstrecken, Rennen fährt, hat in meinen Augen, keine Nachsicht verdient. Fragt doch einmal die Hinterbliebenen der Opfer von solchen Rennen...
     
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  9. #9 rubiwillys, 12.11.2017
    rubiwillys

    rubiwillys Guest

    Wer nicht hören will muss fühlen. Hab gar kein mitleid mit solch gehirnamputierten fahrern.
     
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  10. LionRH

    LionRH Jeep Frischling

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    Da machen wir uns ja irgendwie alle strafbar!

    wer hat nicht schonmal vor Bekannten und Freunden davon geprallt wieviel seine Karre rennt. Wenn derjenige jetzt am nachsten Tag versucht das zu überbieten fährt er ein "Rennen" ist jedoch alleine unterwegs ;-)
     
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  11. #11 Schmutzfuß, 12.11.2017
    Schmutzfuß

    Schmutzfuß Jeeper

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    Achte auf folgende Aussage

    Also wenn allein, dann kein Rennen
     
  12. tom58

    tom58 hemi 5.7 2006

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    Das Essen mit seiner Integrationspolitik nördlich des "Wohlstandsäquators" A40 völlig versagt, ist bekannt. Aber daraus einen Rückschluss auf die Fahrer illegaler Autorennen zu ziehen ist schon sehr weit hergeholt.
     
  13. #13 Schmutzfuß, 12.11.2017
    Schmutzfuß

    Schmutzfuß Jeeper

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    Es ist in Berlin, Dortmund Hamburg, und wo auch immer nicht anders.
    Es gibt durchaus eine Klientel, die es nicht gewohnt sind sich an Regeln zu halten.
    Schon allein von ihrer Herkunft her.
     
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  14. tom58

    tom58 hemi 5.7 2006

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    Zitat:"Es gibt durchaus eine Klientel, die es nicht gewohnt sind sich an Regeln zu halten.
    Schon allein von ihrer Herkunft her."

    Selten so einen Unsinn gelesen. Der Deutsche hält sich also an Regeln. Schon allein von seiner Herkunft her???
     
  15. #15 manowar, 12.11.2017
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    Komme aus ner Großstadt und bin auch öfters in anderen.Kenn mich also schon aus lieber Tom.
    Habe auch geschrieben "fast nur".
    Aber du hast recht mit Stammeszugehörigkeit,meine ich natürlich Indianer,was denn sonst.
     
  16. #16 Eagle Eye, 13.11.2017
    Eagle Eye

    Eagle Eye auch mal nach vorne gucken

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    ich würde es begrüßen,
    wenn wir die bestimmte gruppe nicht anhand ihrer herkunft verurteilen
    sondern vielmehr daran messen, was für einen unfassbaren scheiß sie auf den straßen verzapfen.

    ich bin auch der meinung,
    dass den "rennfahrern" die lizenz, das auto etc... entzogen wird
    und sie natürlich jeden cent der kosten zu tragen haben.

    aber:
    im gegenzug sollte man abgesprerrte bereiche zur verfügung stellen.
    jede größere stadt oder meinetwegen auch landeshauptstadt
    sollte einen verkehrsübungsplatz incl. sprint-, drift-, und offroadstrecke,
    zur verfügung stellen können.

    platz gibt es dafür reichlich.
     
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  17. tom58

    tom58 hemi 5.7 2006

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    Genauso ist es. Dann besteht die Möglichkeit einen echten Treffpunkt zu gestalten an dem sich gleichgesinnte treffen. Baut ja vielleicht sogar noch Vorurteile ab. Allerdings fürchte ich das so eine Idee bei den Verantwortlichen auf breite Ablehnung trifft.
     
  18. #18 manowar, 13.11.2017
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    Tatsachen sind Tatsachen,da brauch man nicht drum rumreden.Es wird auch mal Zeit das nicht immer Verschämt zur
    Seite geschaut wird,wenn man mal die Wahrheit anspricht,das gilt für viele Dinge.
    Aber was solls es gibt ja bei allen Gruppierungen auch nette Leute bei.:kuss1
    Und diese Rennstrecken gibt es im Osten unseres Landes schon,und trotzdem ist es doch für einige in der Stadt viel
    geiler zufahren,weil solche Rennen auch spotan entstehen.
     
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  19. #19 Schmutzfuß, 14.11.2017
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    Hier in Essen sind die Heizprotzer mit den Leasing und Leihwagen sogar einer bestimmten Nationalität zuzuordnen Es sind in der Regel Libanesen.Und wer glaubt, das die Tuningscene da mit drin steckt , der Irrt, denn die Jungs, die viel Geld in ihre Autos stecken riskieren die nicht.Die treffen sich meist ganzn in Ruhe und fahren Schow, aber keine Rennen.


    . Um wieder zum Thema zurückzukommen. hat die Gesetzesänderung auch andere Auswirkungen.
    Z.B. auf die Nutzung von Dashcams. War es bisher so, das du keine Handhabe hattest wenn du auf deiner Dascam welche gefilmt hattest die bei Rot über die Ampel gefahren sind und sich ein Rennen lieferten, weil es noch eine Ordnungwiedrigkeit war, so ist das nun anders.Da es nun neine Straftat ist wird das Gericht in der Regel die Videos als Beweismittel zulassen, denn dann tritt das Persönlickeitsrecht zurück. Entscheiden tut das ein Richter im Einzelfall. Schun immer war es so. ; Fährt einer bei rot, und du filmst ihn und zeigst ih an, so ist das sinnlos, denn das Video darf nicht verwendet werden. Knallt es aber, so darf es verwendet werden, da es nun nicht mehr um eine Ordnungswiedrigkeit geht sondern um eine Straftat, und da wiegt das Persönlichkeitsrecht nicht mehr höher.
     
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  20. #20 Windeck, 15.11.2017
    Windeck

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    Ralf
    Und dann stelle man sich folgendes Scenario vor:

    Du fährst am Sonntag Früh ganz gemütlich die A9 von Nürnberg nach München. Die Autobahn ist leer und unbeschränkt und Du lässt die 8 Zylinder deines Audi A6 gemütlich jenseits der 200 km/h über die Autobahn rennen. Irgendwann läufst Du auf einen kleinen 911 auf oder der 11er taucht in Deinem Rückspiegel auf und Ihr fahrt zu Zweit mit dem in D üblichen Sicherheitsabstand gemütlich weit jenseits der 200 km/h Richtung München.

    Wenn dann mal die Scheriffs vor Deiner Türe stehen, Dein Auto und deinen Führerschein mitnehmen wollen weil da zur gleichen Zeit wie Du auf der A9 Einer mit der Dashcam im Auto war dann der zu den Scheriffs gegangen ist und ausgesagt hat da haben Zwei ein Rennen gefahren. Dann beweis mal das Gegenteil!!
    Möglich ist der Gegenbeweis sicher aber Du hast Ärger und Kosten und das nicht zu knapp.

    Ich hab wirklich nichts dagegen wenn Idioten die in der Öffentlichkeit Rennen fahren hart bestraft werden aber alle Maßnahmen hierfür sollten mit Ziel und Verstand daher kommen. Das hier sieht aus wie ein Rundumschlag mit der dicken Keule nur um puren Aktionismus zu zeigen.
    Auf der A 81 gibt es jetzt schon die erste Geschwindigkeitsbegrenzung auf130 KM/H mit der Begründung das keine Rennen gefahren werden können.

    Auf dem Weg kommt man auch zu 120 Km/h auf allen Autobahnen . Ein Schelm wer..........

    Gruß Ralf
     
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