Bußgeld fürs Parken mit SUV

Diskutiere Bußgeld fürs Parken mit SUV im Smalltalk Forum im Bereich Allgemeines; Hallo an alle, ein guter Bekannter ist stolzer Besitzer eines schönen Land Rovers. Letztens hat er mir die Geschichte erzählt, er hätte für ein...

  1. #1 Ehrlmeyer_Urs, 18.05.2017
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    Urs
    Hallo an alle,
    ein guter Bekannter ist stolzer Besitzer eines schönen Land Rovers. Letztens hat er mir die Geschichte erzählt, er hätte für ein paar Sekunden, höchstens wohl wenige Minuten in der Stadt längsseitig auf dem Gehweg geparkt, um was zu erledigen. Fazit war also angeblich ein Bußgeld, da er mit seinem SUV das erlaubte Gesamtgewicht überschritten hätte. Und damit hätte er nicht auf dem Gehweg stehen dürfen. Kann das sein? Habt ihr sowas schonmal erlebt? Habe bis dato gar nicht gewusst dass es solche Vorschriften gibt.
     
  2. #2 Eagle Eye, 18.05.2017
    Eagle Eye

    Eagle Eye auch mal nach vorne gucken

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    parken, halten auf dem gehweg ist generell nicht erlaubt
     
  3. #3 El Golea, 18.05.2017
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    Jens
    Na ja, das Verkehrszeichen 315 erlaubt das einseitige, aufgesetzte Parken auf dem Gehrweg.
    Siehe hier
    Aber eben nur bis zu einem zulässigem Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen. Vielleicht liegt der Landy drüber?
     
  4. #4 Ehrlmeyer_Urs, 19.05.2017
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    Ja, das kann sein, dass er drüber liegt. Wäre ich der Besitzer, hätte ich niemals an eine solche Vorschrift gedacht. Einfach weil ich sowas bisher noch nirgends aufgeschnappt habe. An was man alles denken muss im Straßenverkehr - da soll mal noch einer mitkommen ;-) Schönes WE!
     
  5. #5 Ehrlmeyer_Urs, 19.05.2017
    Ehrlmeyer_Urs

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    Achja, das einseitige Parken ist auch meines Wissens nach erlaubt, da hast Du völlig Recht @ElGolea! Da sollte wohl jeder vorsichtshalber einen Blick in den Fahrzeugschein, also auf das Gewicht werfen, um solchen unnötigen Bußgeldern zu entgehen. Mir war es ja ein völliges Rätsel, dass es sowas gibt.
     
  6. #6 Komuman, 19.05.2017
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    Gerade gelesen: "Das Parken auf dem Gehweg ist laut StVO nicht "explizit" verboten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass keine Sanktionen zu befürchten sind, wenn Fahrzeuge auf Gehwegen abgestellt werden. Vielmehr ist das Parkverbot auf dem Fußweg "implizit" im Gesetzestext enthalten, muss also aus den bestehenden Regelungen gefolgert werden."
    Alles klar?:achselzuck:happy .
    Aus entsprechenden Paragraphen (2Abs. 1, 12Abs4,4a)der StVO kann man entsprechend entnehmen, dass das Parken auf Gehwegen generell nicht erlaubt ist (auch nicht einseitig!), es kann jedoch durch entsprechende Schilder/Zeichen (z.B. Schild 315) erlaubt werden und dann nur bis max.2,8t.
    Also bleibt man auch der wegen der Rücksichtnahme auf Fußgänger, Kinderwagen und Radfahrer besser auf der Straße.
    Gruß Günter
     
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  7. XJ_ens

    XJ_ens Eigener Benutzertitel

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    deshalb sollte man immer die scheibenwischerarme, vordere stossstange, radlaeufe und den uebergang scheibe-motorhaube mit molykote waelz- und gleitlagerfett schuetzen. :tuscheln
     
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  8. Bodo

    Bodo Überzeugungstäter

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    Bodo
    ... mein XJ wurde irgendwann in den letzten Monaten vom ADAC aufgeladen.
    Der Abschlepper hat 'Erhöhten Aufwand' abgerechnet, weil zGG 2,805t.
    Dabei habe ich am Telefon nach einem Fahrzeug für knapp 1.7t verlangt ... .
     
  9. #9 Nichtraucher, 20.05.2017
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    Willy
    2425Kg....muss ich wohl einen Kopie der Zulassungsbescheinigung in die Scheibe hängen, wenn ich mit zwei Rädern auf dem Gehweg parke?

    Gruß
    Willy
     
  10. #10 Ehrlmeyer_Urs, 24.05.2017
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    :kellercafe
    Und ohne ADAC hättest wärst Du da vermutlich in nächster Zeit nicht drauf gekommen, oder? Mir wäre es ähnlich gegangen. Aber das ist schon eine ordentliche Differenz....
     
  11. #11 Ehrlmeyer_Urs, 24.05.2017
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    Danke für die ausführliche Antwort, Günter :daumen
     
  12. #12 Ehrlmeyer_Urs, 24.05.2017
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    Ja, Willy, vielleicht schadet das nicht :-)

    Ich habe auch noch einmal recherchiert. Parken auf dem Gehweg ist grundsätzlich erlaubt. Das Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen zu überschreiten hingegen nicht. Verstößt man dagegen, sind wohl mindestens 10 € fällig. Wer möchte, kann hier nochmal nachlesen.


    Na, dann wissen wir ja jetzt Bescheid und entgehen einem Bußgeld! Ich wünsche allen eine schöne Woche :kellercafe
     
  13. #13 Komuman, 24.05.2017
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    Günter
    Ich habe noch einmal Google gefragt und dieses kopiert. Also nicht einfach denken es ist grundsätzlich erlaubt! Nein, es ist grundsätzlich nicht verboten, aber verboten über entsprechende Paragraphen durch den Umkehrschluss. Gar nicht so schwer, wenn man es sich genauer durchliest. Nur das Schild 315 erlaubt es bis <2,8t. Warum kann man nicht einfach im Gesetz sagen: "Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten, Ausnahmen nur bei Schild 315 bis <2,8t.
    Gruß Günter

    "Wie ist das illegale Gehwegparken rechtlich geregelt?

    [​IMG]
    Hier hätten eigentlich auch Gartenbesitzer und Laternenmast-Aufsteller Anzeigen verdient (Foto: Bert Ungerer)
    Leider steht nirgendwo in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) explizit ein Satz wie „Das Halten und Parken auf Gehwegen mit Kfz ist nicht gestattet.“

    Dennoch ist das Gehwegparkverbot in der StVO enthalten, jedoch lediglich implizit bzw. im Umkehrschluss:

    § 12 (4) StVO schreibt vor: "Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen..." Also nicht die Gehwege!

    § 12 (4a) StVO: „Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, so ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zu benutzen." Also ist es generell auf Gehwegen verboten (und leider gibt es Ausnahmen).

    § 2 (1) StVO: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen,..." und nicht die Gehwege!

    Quelle: StVO http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/index.html

    Auf Grundlage der StVO stehen die Strafen für illegales Gehwegparken unter dem Tatbestand 52 im Bußgeldkatalog

    Viele Kommunen erlauben Gehwegparken mit dem Zeichen 315 StVO."
     
  14. #14 Ehrlmeyer_Urs, 01.06.2017
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    Interessant.

    Also ich werde nun mal Ausschau nach dem berühmt berüchtigten Schild 315 halten! Bewusst hab ich glaube ich noch nie gesehen..
     
  15. Bodo

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    Hm - habe es mehrmals gelesen, ohne die Intention dieser Zeilen zu verstehen.
    Kannst Du mir mal 'auf die Sprünge' helfen?
     
  16. #16 Ehrlmeyer_Urs, 28.06.2017
    Ehrlmeyer_Urs

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    Ich habe Dich falsch verstanden, tut mir leid! Deshalb kannst du meine Zeilen gar nicht verstehen... :sry

    In meinem Alter ist das mit der Konzentration gar nicht mehr so einfach :achselzuck:nachdenklich
     
  17. Worker

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    Die vom Ordnungsamt lassen sich auch immer wieder was neues einfallen...
     
  18. #18 Ehrlmeyer_Urs, 22.09.2017
    Ehrlmeyer_Urs

    Ehrlmeyer_Urs Member

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    Du sagst es!
     
  19. #19 Ernie79, 10.11.2017
    Ernie79

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    Entweder das oder sie handeln einfach nur willkürlich.
     
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