Bearbeitungsgebüren für Kredit zurück bekommen

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  1. #1 manowar, 26.09.2012
    Zuletzt bearbeitet: 26.09.2012
    manowar

    manowar Master

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    Mal was Wichtiges.
    Es haben bestimmt schon ein paar gelesen,das es rechtskräftige Urteile über die Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr bzw Provision bei Privat und Hauskrediten, gibt.
    So da haben wir mal unsere Unterlagen durchgesehen und der Sparkasse und der Deutschen Bank(diese windet sich noch wie ein Al) um Rückerstattung unter Berufung der Urteile der verschiedenen OLG,der Provision gebeten.
    Und siehe da nach einigem hin und her hat die Sparkasse heute eingelenkt und überweist uns die Bearbeitungsgebühr zurück.;-)

    Seht mal eure Finanzen durch,evtl bekommt ihr auch was wieder.
    So bei der Deutschen Bank beißt sich meine Frau richtig fest,der arrogante Verein,wird auch noch bezahlen müssen:stinkefinger.Und lasst euch nicht auf Teilzahlungen ein.Wenn im Kopf eures Vertrages ,diese Gebühr steht,ist das nicht Rechtens.Das Schöne ist,das die eine Bank bezahlt,weil sie wissen das sie einen Rechtsstreit verlieren würden,somit steigen die Chancen bei der anderen Bank deutlich.Denen werden wir nämlich genau diesen Beleg vorlegen und dann sehen wir weiter.
    Hier mal der Link.
    http://www.rechtslupe.de/brennpunkt/bearbeitungsgebuehren-fuers-bankdarlehn-329240

    Gruss Kay
     
  2. tigama

    tigama +++ Hello Kitty 4 ever +++

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    wieviel jahre geht das rückwirkend ?
     
  3. #3 manowar, 26.09.2012
    manowar

    manowar Master

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    Das kann ich dir nicht sagen,musst dich mal erkundigen.
    Bei mir sind es zwei aktuelle Kredite,der eine davon ist sogar schon gekündigt und wir nächstes Jahr abgelöst.
    Bin aber schon überrascht das die so schnell eingelenkt haben.
    Die werden aber schon wissen warum.Die neuen Verträge haben keine Gebühr mehr.Das heisst jetzt anders.
     
  4. #4 Billy-the-kid, 26.09.2012
    Billy-the-kid

    Billy-the-kid Lieber Leitwolf als Lemming

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    Willi
    Klingt gut, habe 900€ "Bearbeitungsentgelt" für meinen aktuell laufenden "Konsumentenkredit" zahlen müssen, das wieder zurückzubekommen wär schon toll.

    Bezieht sich das verlinkte Gerichtsurteil nun auf die Ausgestaltung/Formulierung der Klausel in den AGBs (die sind bei der Postbank klar und verständlich formuliert, da kommt man wohl net durch gerichtlich!?) oder ist die Erhebung eines Bearbeitungsentgelts (bei Verbraucherkrediten) rechtswidrig?

    Wie hast du´s gemacht, per Email/Brief selber an die Bank gewandt oder über Rechtshilfeverein/Verbraucherschutzzentrale?

    Und hast du das nur bei bereits beendeten Krediten gemacht oder auch bei noch laufenden (kündigen die einem dann net den Kredit, wenn man also quasi "nervt"?)?
     
  5. #5 manowar, 27.09.2012
    manowar

    manowar Master

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    kay
    Hallo Willi

    Also,die Kredite laufen beide noch.Ob es auch bei alten Krediten was gibt, weiß ich nicht.
    Diese Urteile beziehen sich auf die Bearbeitungsgebühr oder Provision,die in den Krediten als solche aufgeführt sind und meist 1-2% betragen.Da einige Banken den Braten gerochen haben,wurden die neuen Kreditverträge geändert und diese Provision steht nun nicht mehr drin oder heißt anders.
    Und ja,die meinten auch das man dann den Vertrag ändern muss.Die haben dann was von Nominal und Effektiv Zinns gelabert.
    War uns aber egal,wir haben einen gültigen Vertrag und einen ausgehandelten Zinssatz.Also sind wir nicht darauf eingegangen irgendwas zu ändern.
    Es steht auch in mehreren Urteilen,das der Kunde nur den einen Zinssatz zu bezahlen hat und die Bank nicht behaupten kann ,der Zinns wäre günstiger wegen der Gebühr,so wie unsere das versucht hat.
    Wichtig ist,das du weisst,das du den vereinbarten Nominalzins zahlst und nicht wie die Bank behauptet den Effektiven Jahreszins.
    Versuchs einfach mal und schicke denen diese Urteile gleich mit.Da mehrere OLG diese Urteile bestätigt haben,ist es sehr wahrscheinlich das dein für dich zuständiges Gericht,diese Urteil übernehmen wird,oder es schon hat.
    Ich weiss das auch nur alles,da die halbe Verwandschaft meiner Frau im Verwaltung,Amts und OLG arbeitet.
    Gruss Kay
     
  6. #6 Billy-the-kid, 27.09.2012
    Billy-the-kid

    Billy-the-kid Lieber Leitwolf als Lemming

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    Sieht ja ganz gut aus:

    Bei unserem Konsumentenkredit (einer bekannten Bank, bei der man auch Briefe verschicken kann ;-))
    - ist das sog. "Bearbeitungsentgelt" extra ausgewiesen/angeführt, sprich das ist also dann wohl rechtlich nicht in Ordnung, dass die das extra verlangen
    - ist das Bearbeitungsentgelt auf den Kreditbetrag draufgesattelt, also (Beispiel) 10.000€ Kreditbetrag plus Bearbeitungsentgelt 500€ = Kreditsumme 10.500€. Also keineswegs irgendwo-irgendwie verschachtelt in die Zinsen eingerechnet.

    Eigentlich ganz schön frech von der Bank, wenn die lt. Rechtsprechung gar kein Bearbeitungsentgelt verlangen darf!

    Werd mal n Briefchen incl. Ausdruck des Urteils an die Bank schreiben.

    Wobei: Will/muss demnächst wohl nen neuen Konsumentenkredit genau bei der Bank abschließen (sind im Preisvergleich die günstigsten, bezogen auf meine Verhältnisse), ich glaube, ich warte mit meinem Reklamationsschreiben also lieber noch, bis sie den neuen Kredit genehmigt haben, nicht dass sie meinen Kreditwunsch nach der Reklamation dann "leider nicht berücksichtigen können".
    :grübel
     
  7. #7 Bubbles, 27.09.2012
    Bubbles

    Bubbles Kriecher sind schwer zu Fall zu bringen

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    Habe ich auch schon gemacht und die haben anstandslos bezahlt...:yippieh

    Gruß
    Herb
     
  8. #8 Tobi150, 27.09.2012
    Tobi150

    Tobi150 Only in a Jeep.

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    Bin mir gerade nicht ganz sicher, aber ich glaube, es sind fünf Jahre. Werde mich aber nochmal schlau machen und berichten.
     
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