Auflagen /eigenes Gelände

Diskutiere Auflagen /eigenes Gelände im Offroadgelände Forum im Bereich Aktivitäten; Hmmm, wie stelle ich die Frage ??? bzw. eigentlich ist sie 2-geteilt.... 1. Welche Auflagen gibt es für einen Offroadpark, oder ein Clubgelände...

  1. #1 simplydynamic, 09.09.2011
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    Hmmm, wie stelle ich die Frage ??? bzw. eigentlich ist sie 2-geteilt....

    1. Welche Auflagen gibt es für einen Offroadpark, oder ein Clubgelände ?
    Sicher ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und auch wer der Verpächter ist. Aber dennoch gibt es doch sciherlich ein paar "Standard" Auflagen ?

    2. Angenommen ich habe ein eigenes Gelände. Ein alter Bauernhof im Osten mit Wald, Wiesen, Fluß drin usw.
    Wie dürfte ich mich da austoben ? Schließlich gibt es ja auch sowas wie Landeswaldgesetze. Allerdings ist das ganze ja auch mein Eigentum........
    Da weiß ich nicht so genau was Vorrang hat und was beachtet werden muß.
     
  2. #2 grimaldur, 09.09.2011
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    ich würde behaupten das DU da drin machen darfst was du willst.
    ab dem moment wo du "eintritt" also geld dafür bekommst.. sieht es sicher anders aus.
    versicherungen usw..
     
  3. #3 simplydynamic, 09.09.2011
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    Nicht unbedingt. Z.B. dürftest du ja da auch nicht einfach in einem Fluß der dort ist angeln, oder wild mit dem Luftgewehr schiessen.
    Auch könnte ich mir vorstellen, dass es Probleme gibt wenn du mal eben alle Bäume fällst und dir ne Offroadstrecke dahin zimmerst. Auch darfst du ja nicht immer das Gelände einzäunen usw.

    Richtet sich halt auch je nach Buneesland und größe der Ländereien.
    Ich weiß zwar das es da Regelungen gibt, aber da ich weder Jäger, noch landwirt, oder Großgrundbesitzer bin, habe ich nicht den genauen Überblick.

    Könnte aber ggf. auf solch ein Gelände in Brandenburg Zugang bekommen.
     
  4. Leines

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    hallo!
    ich denk mal das größte problem wirst du mit den umweltschutzauflagen bekommen...so ist es z.b. im land brandenburg so...du darfst dir privat so viele fahrzeuge auf den hof stellen wie du willst...bis kein platz mehr da ist. nutzt du das grundstück aber gewerblich...sagen wir mal mit nem fuhrpark vermietfahrzeugen, musst du sicherstellen das du nicht mehr fahrzeuge abstellst wie auf deine befestigten flächen passen weil könnte ja mal öl irgendwo rauskommen... das kann natürlich bei privatfahrzeugen auch passieren, aber dafür gibts die auflage nicht. ich weiß von mindestens zwei betreibern aus verschiedenen bundesländern das es für beide nicht wirklich einfach war mit der zulassung des offroadgeländes, wobei der eine davon noch glück hatte weils früher ein militärgelände war und für den anderen war es nur möglich mit der gründung eines vereins...alles n bissl :verrückt aber ich glaube da musst du dich einfach mal bei dem für das gelände zutreffenden amt schlau machen... was anderes was wirklich hieb und stichfest ist würde mir da nicht einfallen...oder halt machen bis einer meckert...wenn der besitzer nix dagegen hat soll erstmal n anderer was sagen.

    gruß Leines
     
  5. #5 simplydynamic, 13.09.2011
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    Naja, erstmal ginge es um ein privates Gelände für mich und evtl. einen Verein. Obwohl das eigentlich für mich zu weit weg ist.

    Ich weiß aber, dass es z.B. bei Wäldern dann noch weitere Bestimmungen und Gesetze gibt. Da gilt eben nicht unbedingt , mein Eigentum und du kannst tun und lassen was du willst.

    Ab einer bestimmten größe mußt du Wlad wohl öffentlich zugänglich machen.
    Dann hat es sich wohl mit Offroadgelände, auch für einen privat, erledigt. Oder gehen doch die Eigentumsrechte vor ?
    Wie ist es halt bei Ex Militärgeländen ?

    Ne Sandgrube wäre einfach. Zaun drum und gut ist.....
     
  6. Leines

    Leines Master

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    guten morgen!
    also ich glaube das das ohne eine auskunft vom amt nicht zu klären ist... die gesetze gerade was bäume undfreiflächen usw angeht ändern sich ja fast jährlich... vor zwei jahren durfte ich zwei große lärchen die bei mir rumstanden ohne auflagen umsägen, hab ich zum glück auch gemacht... ein paar häuser weiter hat das dieses jahr einer gemacht (auch zwei lärchen) und der durfte die nicht mehr so ohne weiteres fällen weil sich die gesetzeslage mal wieder geändert hat. mit feuer aufm grundstück gibts auch alle nase lang ne andere regelung...was heute richtig ist muß es morgen schon lange nicht mehr sein:huch
    wenn du wirklich interesse an sonem gelände hast frag bei den zuständigen behörden nach...anders wird sich das niemals klären lassen, zumal es ja auch noch von landkreis zu landkreis unterschiede gibt und von bundesland zu bundesland eh:achselzuck

    gruß Leines
     
  7. Borri

    Borri der endlich nen V8 hat

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    Moin,
    also soweit ich informiert bin, ist jeder Quadratzentimeter in Deutschland einem sogenannten Flächennutzungsplan unterwiesen.
    An diesen muss man sich halten, auch wenn es das eigene Grundstück ist.

    Lautet der Flächennutzungsplan auf "Waldwirtschaft", ist nix mit Offroadfahren (es sei denn, die Fahrzeuge ziehen gefällte Bäume auf sogenannten "Rückewegen" :zwille).

    Aber für einen Flächennutzungsplan kann man auch eine Änderung beantragen.....und jetzt ratet mal, wie hoch die Chancen auf eine Änderung ist, wenn der Wald als Naherholungsgebiet ausgewiesen ist...:traurig2

    Es bleibt also bei dem, was hier schon geschrieben ist: ohne Vorsprache beim örtlich zuständigen Amt geht gar nichts.

    Grüße Dirk
     
  8. #8 TJ Pauli, 13.10.2011
    TJ Pauli

    TJ Pauli Jeeper

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    Würde mal behaupten,
    wenn das Grundstück so groß ist, das du niemanden störst, besser gesagt, es keiner mitbekommt, und du es rein für dich nutzt, könnte es klappen.
    Ansonsten: Fließende Gewässer...Ölverschmutzung... KO Kriterium
    Angrenzende öffentliche Wege, Verschmutzung mit Schlamm... KO Kriterium; Überhaupt die Umwelt wird dieses Vorhaben zum Scheitern bringen. Bodenverdichtung, zeltene Tiere....

    Wenn ich selbst als Privatmann für meinen vor 25 Jahren "ausgesetzten Weihnachtsbaum" in meinem Garten nun eine Genehmigung für´s umlegen einholen muss, weil er ein wenig mehr Umfang hat, dann frag ich mich, wie es mit so einer Minderheit wie wir es sind weitergehen soll. :grübel
     
Thema: Auflagen /eigenes Gelände
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