Anhängelast erhöhen...ZJ

Diskutiere Anhängelast erhöhen...ZJ im JEEP Grand Cherokee ZJ / ZG Forum im Bereich Grand Cherokee; Natürlich... Nun muss ich noch einige Unterlagen zusammentragen und Zeit finden den Wagen vorzuführen...

  1. #21 digger79, 06.12.2012
    digger79

    digger79 Jeeper

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    Natürlich...

    Nun muss ich noch einige Unterlagen zusammentragen und Zeit finden den Wagen vorzuführen...
     
  2. #22 digger79, 08.12.2012
    digger79

    digger79 Jeeper

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    Bin hier im Forum über diese M1G Typisierung schon öffter gestolpert...

    Würde mich interessieren wer hier wirklich ein M1G Fahrzeug hat.
    Alle GC im entsprechenden Bj. Bereich um den es hier geht, sollten "01" in den Papieren haben?

    Der Ing. mit dem ich das Anhängelast "Projekt" angehe, meint das mein Fahrzeug immernoch ein "Pkw geschlossen- 01" ist und sich daran auch nichts ändert.

    Im Grunde hinfällig, weil es mir bei dem M1G zu erst "nur" um die Angabe des 1,5 fachen zum Leergewicht ging aber die Kugelhöhe der AHK ist nun ein Problem.

    Wenn mein GC ein M1G Fahrzeug wäre, laut Papieren, spielt die Höhe der AHK Kugel keine Rolle, laut 94/20/EG - Seite 56
    Ist ja nun aber kein M1G....

    Im leeren Zustand ist die Kugelmitte bei mir auf 52cm.
    Was ich lustig finde, bei meinem anderen GC, der kein 2" Trailmaster hat sondern orig da steht, bin ich bei 57cm...naja, egal.

    Laut dem Gutachten von Trailmaster, muss ich die gesetzl. Werte einhalten...also Fahrzeug auf zul. GG bringen und dann messen.

    Das werd ich dann mal antesten....
     
  3. v8man

    v8man Master

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    Christian,

    die Kügelhöhe trefft uns NICHT zu, Geländewagen sind ausgenommen von die Regel.

    Irgendwo hier ist die entsprechenden § beigefügt, glaube das war Jaebar wenn ich richtig errinnen in August / Sept dieser Jahr..

    Und die Kügelhöhe ist zu messen in vollbeladen zustand, das heißt deiner Jeep muss auf die gesamt Fahrzeug gewicht kommen inkl.die Stuztlast von deiner Anhänger, nicht die Stuztlast die AHK selbst, ausser die sind indentische, denn wer gemessen.

    Meine ist 53cm in unbelastet zustand aber gehts runter auf 45cm wenn richtig belastet.
     
  4. #24 Mike 63, 08.12.2012
    Mike 63

    Mike 63 Member of the Offroadies

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    Denn schaue mal ...oder suche nach dieser Definition....

    sollte was vermerkt sein von

    --aus dem Kopf----

    Anzahl angetriebener Achsen ---zuschaltbar
    mindest Höhe der Achse
    usw.....

    Wenn ich drüber Stolper setze ich es ein....

    Das steht nicht im Schein drin ..sondern ist wohl eine EU Regelung
    worüber den diese Wagen in dieser AHK - Regelung ausgenommen ist.

    Es heißt ja auch ---
    Diese Anforderung gilt nicht für Geländefahrzeuge im Sinne des​
    Anhangs II der Richtlinie 92/53/EWG
    ---

    gruß Michael
     
  5. #25 Mike 63, 08.12.2012
    Mike 63

    Mike 63 Member of the Offroadies

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  6. #26 Mike 63, 08.12.2012
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    Mike 63 Member of the Offroadies

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    Hier zu finden ...
    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31992L0053:DE:HTML


    - die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muß mindestens 200 mm betragen.
    4.2. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 Tonnen sowie Fahrzeuge der Klassen N2 und M2 und der Klasse M3 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 12 Tonnen gelten als Geländefahrzeuge, wenn alle Räder gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann oder wenn die drei folgenden Anforderungen erfuellt sind:
    - Mindestens eine Vorderachse und mindestens eine Hinterachse sind so ausgelegt, daß sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann,
    - es muß mindestens eine Differentialsperre oder mindestens eine Einrichtung vorhanden sein, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet,
    - als Einzelfahrzeug müssen sie eine Steigung von 25 % überwinden können, nachgewiesen durch Rechnung.

    schönen abend noch....

    Gruß Michael
     
  7. #27 digger79, 08.12.2012
    digger79

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    Moin Leute,

    ja das hab ich auch alles gelesen und gehört und die betreffenden Richtlinien hab ich mir auch ausgedruckt...

    Zwei Achsen..beide angetrieben...wahlweise eine abzuschsalten...mindesthöhe der Achsen...mindesthöhe zw. den Achsen...überhangwinkel vorn und hinten....diff sperre....

    Das ist alles gut und schön, aber ändert im Moment nichts an der Tatsache das mein Jeep als Typ 01 eingestuft ist. Pkw gechlossen.

    Die EG Richtlinien aber vom einem M1G ausgehen. Das mag zwar so alles schön sein und sicherlich ist der GC ein Geländewagen aber um das diese Richtlinien "greifen" muss das M1G an der Stelle stehen wo das 01 in meinen Papieren steht.

    Das sind die bisherigen Aussagen des Ingenieurs.

    Trailmaster und 94/20/EG Anhang VII Seite 57 sagen folgendes aus

    "350-420mm Kugelmitte bis Boden bei zulässigem Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs"

    Auch schön zu sehen auf der Abbildung 30

    Von der Stützlast ist keine Rede, dann wär doch das Zugfahrzeug auch Überladen, bzw. Achslast zu hoch auf der HA?!

    Letztendlich ist das auch total egal...ich werd das Thema mit dem M1G nochmal persönlich besprechen, im laufe der kommenden Woche, kann ja auch ein Kommunikationsproblem sein.

    Wenn ich die Kugelmitte auf min. 450mm runter bekomme mit bissl Ballast, ist mir das eh Wurst, ob nu 01 oder M1G....

    In einem anderen Offroadforum hab ich gelesen das der Tüv das wohl einfach so umschreibt...hinfahren, sagen das man M1G haben möchte...der guckt...is ersichtlich das Geländewagen ist...umgeschrieben...zum Amt neue Papiere und schick. Aber ob das nun so stimmt...Ihr wisst ja...schreiben tun manche Leute viel wenn der Tag lang ist....

    Kann ja wie schon gesagt auch ein Kommunikationsproblem sein.

    Ich halt Euch bei Interesse weiter auf dem laufenden....
     
  8. #28 digger79, 12.12.2012
    digger79

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    Moin Leute,

    habe diverse Unterlagen heute Mittag bekommen um diese beim Amt vorzulegen. :yippieh

    O.1 3500
    O.2 750

    Zusatz ist, dass dies nur mit der verbauten AHK gilt, also die Daten der Brink Kupplung sind mit eingetragen.

    Sonst gibt es keine Auflagen.

    Das mit dem M1G haben wir auch klären können. Habe es aber nicht umschreiben lassen, da auch ohne diese Umschreibung die Vorschriften der EG Richtlinien angewendet werden können. Somit alle Unklarheiten beseitigt. Ziel erreicht...
     
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