Anhängelast bei meine YJ 4.0 ist nicht eingetragen

Diskutiere Anhängelast bei meine YJ 4.0 ist nicht eingetragen im JEEP Wrangler YJ Forum im Bereich Wrangler; Hi Zusammen, ich hatte eine alte Anhängerkupplung an mein YJ 4.0 Broadway Bj. 93 (Schalter). Da die Kupplung ziemlich vergammelt war, habe ich...

  1. MPK

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    Hi Zusammen,

    ich hatte eine alte Anhängerkupplung an mein YJ 4.0 Broadway Bj. 93 (Schalter). Da die Kupplung ziemlich vergammelt war, habe ich das Teil dann runtergerissen. Nun habe ich eine amerikanische Stoßstangen von Smittybilt
    mit amerikanischen Einschub für Anhängerkupplungen angebaut.
    Im Frühjahr habe ich mir dann bei Rameder einen passenden Adapter mit
    E Prüfzeichen gekauft. Damit könnte ich theoretisch bis zu 3.5 Tonnen ziehen.

    Da mir das etwas hoch vorkam, wollte ich mal in meine Papieren schauen, was der Jeep so ziehen darf. Dann der Schock, in den Papieren ist garnichts eingetragen???

    Ich weiß jetzt nicht ob der Wrangler YJ als Broadway Sondermodell ab Werk bereits eine AHK hatte oder ob der Vorbesitzer diese irgendwann mal nachgerüstet hatte, aber Fakt ist, ich müsste da doch eigentlich was eingetragen haben oder???

    Der TÜV konnte mir auch nicht helfen (angeblich keine Daten zu US Fahrzeugen vorhanden) und bei Jeep bzw. Fiat habe ich jetzt eine Anfrage gestellt, rechne da aber ehrlich gesagt auch mit keiner brauchbaren Antwort.

    Kann mir jemand von euch einen Tipp geben oder hat zufällig jemand von euch irgendein Gutachten (vielleicht für eine nachgerüstete AHK) aus dem
    Anhängelasten etc. hervorgehen?

    Gruß
    Marc
     
  2. Bigkid

    Bigkid Erwachsenwerden kann ich auch noch morgen

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    Ingo
    Soweit ich weiß, müssen Teile mit E-Nr. nicht eingetragen werden.

    Unsere AHK am JK ist jedenfalls mit dieser Begründung nicht eingetragen worden.

    Und Dein Einschub hat ja so eine Nummer, wie es mit der Stossstange aussieht, und wie viel Du da dranhängen willst, musst Du selbst wissen.

    Gruß

    Ingo
     
  3. #3 diseption, 15.07.2013
    diseption

    diseption Jeeper

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    ich weiss nicht, ob es dir hilft, aber ich hab bei meinem Yps 2,5 to zuglast eingetragen.
     
  4. MPK

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    Das bedeutet in eurem Fahrzeugschein steht unter O.1 und O.2 auch ab Werk nichts drinnen? Musst du dann ein Gutachten oder sowas mitführen was bei deiner AHK dabei war?
     
  5. MPK

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    Vielleicht geht es mit einer Kopie des Fahrzeugscheins oder Fahrzeugbriefes,
    dazu muss ich aber nächsten Do erstmal meinen TÜV Spezi fragen, der is momentan noch im Urlaub.
     
  6. #6 diseption, 15.07.2013
    diseption

    diseption Jeeper

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    Kein Problem, wenn du ne Kopie brauchst sag bescheid.
     
  7. MPK

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    Alles klar, vielen Dank für die Unterstützung!
    2,5 Tonnen wären natürlich echt super :tanz
    Ich melde mich wenn mein Tüv Ansprechpartner
    das so machen bzw. akzeptieren würde...
     
  8. Bigkid

    Bigkid Erwachsenwerden kann ich auch noch morgen

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    Doch, unter O.1 steht 2.500 :genau, was unter O.2 steht, lass ich jetzt mal weg, weil ich ein höflicher und friedliebender Mensch bin. :vogel

    Ob ich das muss, weiß ich nicht. Man hat mir gesagt, die E-Nr. auf meiner AHK würde reichen.
    Hat es bei Kontrollen (auch mit Hänger) bisher auch.

    Gruss

    Ingo
     
  9. #9 Eagle Eye, 16.07.2013
    Eagle Eye

    Eagle Eye auch mal nach vorne gucken

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    guten morgen MARC.

    aber 2,5 to möchtest du nicht wirklich hinter
    den Wrangler hängen :pfeiffen

    habe meine papiere grad nicht griffbereit.
    da steht die last drin.

    schaue heute abend mal nach
     
  10. #10 cleaner, 16.07.2013
    cleaner

    cleaner nicht ohne meinen Allrad

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    Moin,
    soweit ich weiß, sind 1500 Zuglast beim YJ normal, der Vorbesitzer hat meinen noch auf 1800 aufgelastet und nachtragen lassen.

    Ein Gedanke: Das Fahrzeug ist zu kurz und zu leicht für mehr Gewicht am Haken:grübel
     
  11. TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

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    Richtig, 1500 kg gebremst und 750 kg ungebremst, Stützlast 100 kg. Hab ich auch so.

    2,5 t mit dem YPs ziehen, bei dem kurzen Radstand? Lieber nicht...:pfeiffen
     
  12. MPK

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    Soo hier nun die Ergebnisse meiner Nachforschungen:

    1. Zulässige Anhängelast bei Fiat/Jeep Kundenservice angefragt.
    Dann per Mail Kopie vom Fahrzeugschein an Fiat geschickt
    und ca. 1 Woche später offizielles Schreben von Jeep (Fiat) im
    Briefkasten mit 1500 gebremst und 750 ungebremst.
    -> Na ja, hätte meines Erachtens nach auch etwas mehr sein können :traurig2

    ABER, dann habe ich das im Internet gefunden:

    § 42 StVZO - Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht
    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
    Stand: 15.07.2013
    B. (Fahrzeuge)
    III. (Bau- und Betriebsvorschriften)
    2. (Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger)
    (1) Die gezogene Anhängelast darf bei
    1.
    Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,
    2.
    Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
    3.
    Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts
    des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 darf nur 50 Prozent der Leermasse des Kraftfahrzeugs betragen.
    (2) Hinter Krafträdern und Personenkraftwagen dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat; Krafträder gelten trotz getrennter Bedienungseinrichtungen für die Vorderrad- und Hinterradbremse als Fahrzeuge mit Allradbremse, Krafträder mit Beiwagen jedoch nur dann, wenn auch das Beiwagenrad eine Bremse hat. Werden einachsige Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.
    (2a) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für das Abschleppen von betriebsunfähigen Fahrzeugen.
    (3) Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ohne austauschbare Ladungsträger (Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen Trägerfahrzeugen verwendet zu werden, wie Container, Wechselbehälter), aber mit zu 90 Prozent gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100 Prozent gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser) einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (zum Beispiel Ersatzräder und -bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher, Aufsteckwände, Planengestell mit Planenbügeln und Planenlatten oder Planenstangen, Plane, Gleitschutzeinrichtungen, Belastungsgewichte), bei anderen Kraftfahrzeugen als Kraftfahrzeugen nach Höchstgeschwindigkeit sowie maximales Drehmoment und maximale Nutzleistung des Motors" href="http://www.juraforum.de/gesetze/stvzo/30a-durch-die-bauart-bestimmte-hoechstgeschwindigkeit-sowie-maximales-drehmoment-und-maximale-nutzle">§ 30a Absatz 3 zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht. Austauschbare Ladungsträger, die Fahrzeuge miteinander verbinden oder Zugkräfte übertragen, sind Fahrzeugteile.

    Bedeutet man darf mit einem Geländewagen das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichtes ziehen :vertrag :pfeiffen
     
  13. #13 DIRTY-EGG, 29.07.2013
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    für dich bedeutet das, du darfst 750kg ungebremst und 1500kg gebremst ziehen...
     
  14. MPK

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    Also wenn ich das richtig verstehe, ist das neue Gesetzt vorrangig...
     
  15. #15 SittingBull, 30.07.2013
    SittingBull

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    Mehr als 1500kg würd ich mit dem yps sowieso nicht ziehen -
    denn irgendwann überholt dich die "Physik" :-)
     
  16. #16 DIRTY-EGG, 30.07.2013
    DIRTY-EGG

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    da steht nur, das gewisse anhängelasten nicht überschritten werden dürfen.

    das heißt aber nicht, das man diese grenzen mit jedem Wagen ausreizen darf,

    vor allen dingen dann nicht, wenn der fahrzeughersteller eine max. anhängelast

    vorgibt.
     
  17. #17 cleaner, 30.07.2013
    cleaner

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    X2:vertrag:pfeiffen
     
  18. MPK

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    Hab ich verstanden, aber bei mir ist ja nix im Brief oder Schein eingetragen. Wenn ich also in eine Kontrolle komme, dann müsste doch das gelten was im §42 STVZO steht.
    Auf meiner Kupplung mit E Prüfzeichen steht übrigens auch 3,5 t.

    Ist im Brief bzw. Schein bereits ein Wert eingetragen, dann gilt dieser natürlich als max. Grenze. So würde ich das zumindest jetzt verstehen.
    Sieht für mich also nach Schlupfloch für die aus, die nichts eingetragen haben :pfeiffen
     
  19. #19 jaMaiKo, 03.08.2013
    jaMaiKo

    jaMaiKo Member

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    Bin gespannt wie deine Versicherung das sieht wenn du mit nem 3,5t Anhänger nen Satz gebaut hast.

    Ich kann mir gut vorstellen, dass die dein "Schlupfloch" anders auslegen :vertrag
     
  20. TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

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    Bei einem zGG meins Yps von 1950 kg dürfte ich damit (gerechnet x 1,5) somit gebremst 2925 kg Anhängelast haben. Nicht wirklich, das würde ich damit gar nicht ziehen wollen. Ich kann mir auch nicht vorstellen dass das für unsere alten Kisten (am besten noch ohne ABS) gelten soll.

    Bei meinen alten CJ7 hatte ich aber auch schon über 1900 kg Anhängelast eingetragen...

    Ich mach mich Montag mal beim TÜV schlau... :genau
     
Thema: Anhängelast bei meine YJ 4.0 ist nicht eingetragen
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