Hallo zusammen, erstmal Alles Gute zum Neuen Jahr 2013. Ich habe ein Problem mit meiner Anhängerkupplung. Vor einiger Zeit habe ich eine gebrauchte GDW-AHK mit 2050 kg max. Zuggewicht gekauft. Nur ich habe kein Typenschild auf der AHK mehr, das TÜV-Gutachten habe ich, auch die Nummer ist rechts in der Kupplung eingestanzt. Bei GDW in Belgien würde ich ein Typenschild kriegen, aber nur mit Bestellnummer- und die habe ich ja nicht. Kann ich die AHK nur mit dem Gutachten beim TÜV abnehmen lassen? Wie gesagt, die Nummer ist ja auch eingeschlagen. Oder kann ich mir ohne Typenschild die Abnahme abschminken? Meine originale AHK von Jeep hatte auch kein Typenschild dran, und da hat ja auch niemand gemeckert. Könnt ihr mir helfen? LG Andreas
Hallo Andreas, normalerweise haben seit einigen Jahren alle europäischen AHK´s eine E-Prüfnummer. Du brauchst damit die AHK nicht mehr eintragen lassen. Ich persönlich würde die dranschrauben und gut. Du schreibst ja, dass vorher eine dran war, und das auch ohne Typenschild. Hauptsache, du montierst die ordentlich.
Hallo Frank, dann werde ich das so machen, das TÜV-Gutachten habe ich ja mitbekommen vom Verkäufer.Aber eins möchte ich noch fragen: Die andere AHK hat ein max. Zuggewicht von 2050 kg laut Gutachten, kann ich dann auch nur mit dem Gutachten die 2050 kg ziehen? Meine originale Jeep-AHK hat ja nur ca. 1500 kg. Ich frage nur deshalb, weil ich manchmal meinen Oldtimer ziehen möchte, und mit Anhänger sind das ungefähr 1900 kg? Liebe Grüsse Andreas
Hi, kann nur von unserem TJ sagen, das er gebremst 2.000 kg ziehen darf. Wenn auf der AHK 2.050 oder 2.300 stehen, darfst du auch nur max 2.000 ziehen, weil das so im Schein steht. Hat die AHK nur 1.800, dann ist das die Obergrenze von dem, was man ziehen darf. Ich schreibe extra bei uns, da beim TJ oft die wildesten Angaben stehen.
Hallo Frank, dann weiss ich jetzt ja Bescheid, danke für deine Hilfe.Ich werde ab jetzt mit dem TÜV-Gutachten an Bord weiterhin fahren. Das verlorene Typenschild kann ich ja bei einer Kontrolle mit dem Gutachten nachweisen, da sind ja noch die Löcher in der Halterung vorhanden. Nochmals danke für deine Hilfe und ein schönes Wochenende. Liebe Grüsse Andreas
Du darfst auf keinem Fall 2000kg ziehen...das Auto darf das nicht.... Was die Ahk ziehen darf (mehr als das Auto) ist egal auf den Jeep kommt es an !!!
Hallo Olly, habe extra geschrieben, mein TJ... Anhängelast eingetragen gebremst 2.000kg, ungebremst 450kg. wie gesagt, beim TJ gibt es die unterschiedlichsten Einträge. Im Verkausprospekt 2004 steht Anhängelast 1.950kg... und ich hab auch schon gelesen, dass einige nur 1.250kg eingetragen haben