Abweichung Reifengröße Kfz-Schein und Fahrzeug

Diskutiere Abweichung Reifengröße Kfz-Schein und Fahrzeug im JEEP Grand Cherokee ZJ / ZG Forum im Bereich Grand Cherokee; Hi an alle, erstens eine Kommentar dazu zum dieser Satz "Zitat von Lucky Luke. Zitat von Billy-the-kid [IMG] Wichtig ist halt, dass die...

  1. v8man

    v8man Master

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    Hi an alle,

    erstens eine Kommentar dazu zum dieser Satz

    "Zitat von Lucky Luke.
    Zitat von Billy-the-kid [​IMG]
    Wichtig ist halt, dass die größte mögliche Größe eingetragen ist, weil kleiner ist immer erlaubt (hab ich als goldene Regel im Kopf - hat da jemand schon mal gegenteilige Erfahrungen gemacht?).

    Das ist falsch.
    Das gilt beim Lastindex und Geschwindigkeitsbereich aber nicht bei der Größe".


    Egal welche Reifen sind montiert die Reifen MUSS die eingeträgen Lastindex halten oder größer sein, weniger kann die nicht.

    Re die Geschwindigskeit muss die Reifen das auch mithalten oder höher ausgelegt AUSSER die sind mit M&S kennzeichnung drauf und eine entsprechenden Aufkleber an die Tachometer das die Speed ist begrenzt.

    Solong alle andere Reifen Größer sind innerhalb 5% von die originale Reifen ist kein Tacho ausgleich notwendig sowieso kein streichen von die andere Reifen Größer aus die FZG-Brief., aber wenn die neue Reifen über die 5% grenze steigt sind die andere zum streichen und einer neue Tacho Beweis muss vorgelegt beim TÜV & co.
     
  2. #22 DIRTY-EGG, 16.04.2013
    DIRTY-EGG

    DIRTY-EGG Rubi-Treiber

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    laut dem gutachten Nr. RZ01/51482/B/02
    vom RWTÜV das seinerzeit von chrysler in auftrag gegeben wurde,

    dürfen auf dem ZJ/ZG folgende reifengrössen gefahren werden:

    215/75-15
    225/70-15
    225/75-15
    235/75-15
    225/70-16

    mit diesem gutachten ist die legalisierung der reifengrösse kein problem.:genau
     
  3. #23 Billy-the-kid, 17.04.2013
    Billy-the-kid

    Billy-the-kid Lieber Leitwolf als Lemming

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    Guten Morgen, mein Posting Nr. 13 auf S. 2 incl. Anhang/Attachment gelesen? :pfeiffen

    Aber doppelt hält besser, klar... ;-)
     
  4. Fuzzy

    Fuzzy Gas-Geber

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    Uiuiui, da wird einiges durcheinander gewürfelt.

    Zu den Reifengrößen:
    Jedes Fahrzeug hat ja mal mit irgendeiner Reifengröße eine ABE bekommen.
    Die darf natürlich auch weiterhin gefahren werden.
    In den alten Fahrzeugpapieren wurden Eintragungen anderer Räder/Reifen vermerkt. Somit konnten da zig verschiedene Rad/Reifenkombinationen drin stehen und auch gefahren werden.
    Mit der Einführung der neuen Papiere (Zulassungsbescheinigung 1 und 2) entfiel die Eintragerei. Dafür muss nun die Änderungsabnahme des Prüfinstitutes (TÜV, Dekra;GTÜ,Küs o.ä.) mitgeführt werden. Wer eine Sammlung von Abnahmen zu seinem Fahrzeug besitzt, darf selbstverständlich auch alle darin enthaltenen Reifengrößen weiterhin fahren.
    Schwierig wird es allerdings, wenn weitere Änderungen am Fahrzeug gemacht wurden.
    Beispiel: Das Fahrzeug wurde höher gelegt, damit Ballonreifen drauf passten. Diese sind nun eingetragen. Der nächste Besitzer ist ein Zwerg und legt das Fahrzeug tiefer, lässt aber die Räder drauf. Da sie nun streifen sind sie trotz ehemaliger Abnahmebestätigung nicht mehr zulässig.
    Ist aber dem neuen Besitzer die Höhe des Fahrzeugs recht, die Ballonreifen aber zu groß, so kann er auf kleinere Räder (die entweder in der Zulassungsbescheinigung oder einer Änderungsabnahme aufgeführt sind) zurückgreifen. Eine Ausnahme wäre hier, wenn die Höhenänderung nur in Verbindung mit einer bestimmten Radgröße in der Änderungsabnahme steht.

    Zum Lastindex: Dieser ist seit ungefähr 2000 nicht mehr bindend. Es darf also auch ein Reifen mit geringerem Lastindex gefahren werden, wenn die höchste Achslast (+ Stützlast an der HA) geteilt durch zwei erreicht wird.
    Ob es Sinn macht sei mal dahingestellt.

    Der Geschwindigkeitsindex darf bei Reifen, die die M&S-Kennung oder nur das Winterreifensymbol besitzen, unter der eingetragenen V-Max sein.
    Dazu ist aber wie schon erwähnt ein Hinweis im Sichbereich des Fahrers nötig. Wie dieser aussieht ist aber nicht genormt.
     
  5. #25 Billy-the-kid, 18.04.2013
    Billy-the-kid

    Billy-the-kid Lieber Leitwolf als Lemming

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    Hab grad nachgeguckt: Im alten Fahrzeugschein von unsrem 97er ZG stehen genauso viele Reifengrößen (nämlich 225/70-16 UND 33x12.5x15) drin wie in den neuen Fahrzeugpapieren = Zulassungsbescheinigung Teil I.
    Und jetzt?

    Der Einwurf von Hede klingt aber schon logisch: Für größere Räder (damit sind natürlich keine Kinderwagengrößen mit unter 10% größerem Abrollumfang zu den Seriengrößen gemeint, sondern "richtige" Jeep-Reifengrößen: 31er und aufwärts) muss z. B. die Übersetzung oder das Tachoritzel geändert werden.
    Dann kann der Tacho aber nur bei der EINEN Reifengröße ungefähr richtig anzeigen, bei der anderen (extrem kleineren oder extrem größeren) zeigt er dann mehr als 10% zuviel oder zuwenig an.

    Ergo macht es eigentlich keinen Sinn, dass man sowohl die winzigen Serienräder als auch die großen Offroadräder auf demselben Fahrzeug im SELBEN Umbauzustand fahren darf/kann.

    Find das aber schon cool, dass es offensichtlich tatsächlich so ist, dass man sowohl die eingetragene "Riesen"größe als auch die winzigen Serienräder fahren darf - Sinn hin oder her... :tanz
    Außer die Seriengröße ist aus dem Schein rausgestrichen, dann ist das wohl nicht mehr erlaubt!? :grübel
     
  6. #26 Mittelfranke, 21.04.2013
    Mittelfranke

    Mittelfranke Kieskutscher

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    Hui, hier schwelts ja immernoch.
    Was hab ich denn da angezettelt? :pfeiffen :D

    OK, zur Eröffnungsfrage kann ich ja wenigstens schon mal Entwarnung vermelden. Der Käse ist für mich gegessen. Ich rolle wieder auf Serie. :rolleyes:

    Neben der Neuanschaffung eines Satzes Reifen habe ich auch geplant meine miterworbenen, ramponierten Y-Spokes zu ersetzen.
    Und als ich schöne, neu aufbereitete Exemplare in der "Bucht" entdeckt hatte, kamen diese auch noch mit neuwertigen Originalreifen (Good Year Wrangler, Dezember 2012 gekauft, keine 100km gefahren) daher.


    Seit knapp zwei Wochen habe ich die Dinger drauf und erkenne mein Auto nicht wieder ... :huch

    Er kann geradeaus laufen, er fährt sich nicht mehr wie ein Sack Kartoffeln, er rollt knackig, aber leise ab ... Ein Träumchen. :drive

    Bin froh daß ich die wabbeligen Altschlappen von Goodrich los bin.
    (Lasse mir nicht nehmen, daß mich der Händler da über den Tisch gezogen hat. :keule: Gute Reifen runter, die alten Schlappen vom Hinterhof drauf ... Drum auch die Abweichung ;-) ).
     
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