Abschlepp-Brille

Diskutiere Abschlepp-Brille im Anhänger & Co. Forum im Bereich Allgemeine Technik; Kennt sich jemand mit solchen Abschlepp-Brillen aus ?? [IMG] Quelle:...

  1. eddybo

    eddybo Lächle, denn Du kannst sie nicht alle töten !

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    eddy
    Kennt sich jemand mit solchen Abschlepp-Brillen aus ??

    [​IMG]

    Quelle: http://www.ebay.de/itm/Abschleppach...KW_Anhänger&hash=item2a216090ce#ht_500wt_1167


    Ist so etwas nur eine Notlösung zum Abschleppen oder kann man
    das als alternative zu einem Auto-Transportanhänger um einen Wrangler hinter sich her zu ziehen nehmen ?

    Ich frage weil ich Interesse an eine Alternativ habe
    meinen Wrangler zu Offroad-Geländen zu ziehen.

    Durch das Eigengewicht des YPS von 1500 kg komm ich bei meinem
    "Zugfahrzeug" mit der Anhängelast von max. 1.850 kg mit
    einem "normalen" Trailer leider nicht hin :traurig2

    Heute hab ich diese Brille bei ebay gesehen
    und wusste gar nciht das es sowas gibt :huch

    Weiß jemand Rat ?
     
  2. #2 bezwinger, 16.08.2012
    bezwinger

    bezwinger Master

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    peter
    ja das thema hab ich auch schon mal gehabt

    ... und wollte ich auch mal machen ...aber nur für zugelassende fahrzeuge .

    oder so

    http://www.fahrtipps.de/pkw/abschleppen-schleppen.php
     
  3. eddybo

    eddybo Lächle, denn Du kannst sie nicht alle töten !

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    eddy
    naja, zugelassen ist und bleibt meiner ja ! :vertrag

    Hätte halt die Möglichkeit, ihn mit einem räumlöich ordentliche großen
    Diesel-PKW zu ziehen, wo ich auch sehr gut drin pennen könnte.

    War halt so eine Idee ?!

    Aber was ist nun Schleppen und Abschleppen ?
    also Abschleppen ist klar - nur zur nächsten Autobahnausfahrt
    aber wenn ich damit Schleppe ?
    Darf ich dann auch den Karren von Siegen nach Fürstenau ziehen ?
     
  4. #4 karsten72, 16.08.2012
    karsten72

    karsten72 Jeeper

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    Karsten
    Son teil ist dafür nicht gut... Haben wir in der firma auch zum schleppen... Da fährt dein ycj
    Noch besser und erlaubt ist es nur zum schleppen.. Mein ips wiegt 1330:grübel
     
  5. eddybo

    eddybo Lächle, denn Du kannst sie nicht alle töten !

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    eddy
    :nachdenklich
    ich hab das Gewicht des YPS mal aus dem Fahrzeugschein genommen
    (1.440 kg) + Umrüstungen (Räder, Winde) aber dann wer ich ihn mal wiegen lassen !!

    Wenn der weniger wiegt würde das den Weg zum Trailer doch wieder öffnen :daumen
     
  6. #6 bezwinger, 16.08.2012
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    hänger ist die beste lösung ;-)

    und wenn du bei deinem diesel eine hohe zug und stützlast hast kann du auch diese mit einberechnen ...

    http://www.anhaengerhandel.de/lasten.html
     
  7. #7 Wildwater, 16.08.2012
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    Das ist meiner Meinung nach keine brauchbare Lösung. Speziell Fahrzeuge mit Allrad können damit nicht mal wirklich geschleppt werden.

    Gut der YJ hat Zuschaltallrad. Trotzdem würde ich das meinem VTG nicht antun. Eine Welle steht und die andere dreht auf vollen Touren. Ob das auf Dauer gesund ist? :achselzuck

    ww
     
  8. #8 bezwinger, 16.08.2012
    bezwinger

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    könnte mann notfalls abschrauben
     
  9. XJ_ens

    XJ_ens Eigener Benutzertitel

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    Technisch sehe ich kein Problem so zu schleppen. Wir fahren ja auch in 2WD. Beim PartTime 4WD und eingelegter Fahrstufe gibt es vermutlich Bruch. Aber in 2WD Neutral.
     
  10. TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

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    Andreas
    Vergiß es, Marc. :troll

    In Deutschland darf grundsätzlich kein Kraftfahrzeug hinter einem anderen Kraftfahrzeug als Anhänger betrieben werden. Davon gibt es nur wenige Ausnahmen., z.B. das Abschleppen im Rahmen der Nothilfe, und dann auch nur max. 50 km, nicht auf der Autobahn, und auch nur bis zur nächsten geeigneten Werkstatt. Hierzu muss das abgeschleppte Auto zugelassen und betriebsunfähig sein - also nicht anspringen und selber fahren können...

    Ist es trotzdem betriebsfähig (also selbständig fahrbereit) bildet es zusammen mit dem Zugfahrzeug einen Zug mit mehr als 3 Achsen - LKW-Führerschein erforderlich. Wenn Du den nicht hast ==> Fahren ohne Führerschein = Straftat. :troll

    Ist das geschleppte Fahrzeug nicht zugelassen, redet man von "schleppen", nicht mehr von "abschleppen". Das ist grundsätzlich verboten - Ausnahme: Das Schleppen eines Schrottfahrzeugs zum Schrottplatz zur "endgültigen Außerbetriebsetzung" - und dann auch nur im Nahbereich zum nächsten Schrottplatz - nur bei Tageslicht mit entsprechender Absicherung nach hinten, max. mit 40 km/h.

    Früher (bis vor ca. 7 Jahren) gab es die Möglichkeit sich von der Straßenverkehrsbehörde eine schriftliche Schleppgenehmigung zu holen - immer nur für ein Auto und für einen Tag. Gibt es heute auch nicht mehr. No way. :troll

    Fazit:
    Keine Chance, aber auch absolut gar keine. Ist hier nicht zulässig. Und die von Dir gezeigte Abschleppachse wird auch nur von Abschleppunternehmen nach Unfällen im Rahmen der Nothilfe benutzt - Unfallstelle bis Abschlepphof, aber nicht weiter.... :troll

    Gruß :ciao

    Andreas
     
  11. #11 karsten72, 17.08.2012
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    Fazit:
    Keine Chance, aber auch absolut gar keine. Ist hier nicht zulässig. Und die von Dir gezeigte Abschleppachse wird auch nur von Abschleppunternehmen nach Unfällen im Rahmen der Nothilfe benutzt - Unfallstelle bis Abschlepphof, aber nicht weiter.... :troll

    Gruß :ciao

    Andreas[/QUOTE]


    :pfeiffen... ne machen wir nieee bei uns :pfeiffen nieee mit neuwagen mal eben :D

    gut das hier die polizei nicht zuhört:-)
     
  12. eddybo

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    eddy
    Danke euch für die schnellen und kompetenten Antworten :daumen

    .... auch wenn sie nicht das ergeben haben was ich mir gewünscht hatte :traurig2

    aber die Geschichte mit der "um die Stützlast höhere Anhängelast"
    in Verbindung mit einem YPS-Gewicht unter 1.500 kg ist ja noch offen.
    Mal sehen ob das passt :grübel

    Wenn ich das also richtig verstehe:

    Beispiel:
    Mein Zugfahrzeug hätte 1.850 kg Anhängelast und 75 kg Stützlast
    Mein Auto-Transportanhänger hätte z.B. 2.000 Gesamtgewicht

    Das bedeutet ich könnte mit 1.925 kg tatsächlichem Gewicht fahren ?!
    Richtig ????


    :danke
     
  13. Lars

    Lars Getriebekiller

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    Lars
    Fahr doch mal beim Händler deines Zugwagens vorbei, evtl. lässt sich ja die Anhängelast erhöhen.

    Hab ich bei meinem t4 auch gemacht, nach Info von VW technisch möglich, wollten aber 200,- haben für die Erhöhung.

    Bin dann zur Dekra und hab dort mal nachgefragt, Antwort: Gar kein Problem, Moment! Zehn Minuten Und 54,- Euro später hatte ich ein Gutachten mit Erhöhung auf 2500 kg.

    Frag mal nach...:pfeiffen
     
  14. #14 karsten72, 17.08.2012
  15. eddybo

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    eddy
    :traurig2 1.850 kg ist leider schon die erhöhte Anhängelast
    Die neuen PKW's (und wenns ein SUV-ähnlicher Trümmer ist) haben heute ja alle keine ordentliche Anhängelast mehr :vertrag

    @karsten
    so was hat ich mir auch schon mal überlegt :grübel
    leider ist gerade nicht mehr ganz so viel in der Portokasse
    JEEP = Just Empty Every Pocket
     
  16. #16 karsten72, 17.08.2012
    karsten72

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    der is jut :-) :pleite
     
  17. tigama

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    stützlast + anhängelast ?!

    die stützlast gibt doch an mit wieviel kilo ich

    auf die ahk belasten darf ! und die anhängelast

    sagt wie viel ich anhängen darf - richtig ?!

    also kann das imho doch nicht addiert werden ....

    dir würde ein autotransporter mit auffahrschienen

    deinen zweck erfüllen, aber was das kost :-(
     
  18. eddybo

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    das meine ich !!

    :grübel ich nutze meinen Telefonjoker:
    und Frage nochmal die Rennleitung, ist das so ??
     
  19. #19 bezwinger, 17.08.2012
    bezwinger

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    ich denk das ist so zb. Bei mir! Mein zj hatt 3500kg mein hänger 3000kg eine zuladung von 2300kg und mein zj eine stutzlast von 150kg demzufolge könnte ich jetzt 2450kg drauf stellen .also kann ich 3150kg hinter her ziehn . Denk ich mal weil ich ja die besagten 3500kg kann .oder ist das jetzt nicht richtig
     
  20. eddybo

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    TheoYJ,
    Dein Auftritt !
    :pfeiffen
     
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