§ 42a Waffengesetz

Diskutiere § 42a Waffengesetz im Smalltalk Forum im Bereich Allgemeines; Jeder hat ja schon mal sowas gesehen. [img] Dann fahren da noch reichlich Highway Patrol Autos mit M16 auf dem Armaturenbrett auf diversen Treffen...

  1. #1 trudelpups, 03.09.2010
    trudelpups

    trudelpups Vielen Dank für nichts !

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    Jeder hat ja schon mal sowas gesehen.
    [​IMG]
    Dann fahren da noch reichlich Highway Patrol Autos mit M16 auf dem Armaturenbrett auf diversen Treffen rum.
    Am Jeep Überollbügel sieht sowas bestimmt auch gut aus.:genau
    Leider hat der Spass schnell Grenzen.
    :vertrag
    § 42a
    Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

    (1) Es ist verboten
    1. Anscheinswaffen,
    2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr.
    1.1 oder
    3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder
    feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm zu führen.

    (2) Absatz 1 gilt nicht
    1. für die Verwendung bei Foto-, Film oder Fernsehaufnahmen oder
    Theateraufführungen,
    2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
    3. für das Führen der Gegenstände nach Abs. 1 Nr. 2 und 3, sofern ein
    berechtigtes Interesse vorliegt.
    Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

    (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.


    .......wobei vieles auch Auslegungssache ist.
    :nachdenklich
    Zitat Dr.Wolfgang Schäuble:

    Der Gesetzgeber hat bewusst darauf verzichtet, jede in Betracht kommende Fallgruppe einzeln aufzuführen. Der Auffangtatbestand des “allgemein anerkannten Zwecks” schafft die Möglichkeit, all die sozial-adäquaten Fälle, in denen ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm oder ein Einhandmesser geführt wird, vom Verbot von vornherein auszunehmen. Dementsprechend wurde das Führensverbot auch nicht mit einem Straftatbestand, sondern mit einem Bußgeldtatbestand in § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG bewehrt, so dass die Polizei nach dem Opportunitätsprinzip nur in angebrachten Fällen einzuschreiten braucht. Hierbei steht der Polizei ein Beurteilungsspielraum zu, so wie es beispielsweise auch bei den Ordnungswidrigkeiten “Unzulässiger Lärm” und “Belästigung der Allgemeinheit” (§§ 117 f. des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) üblich und erforderlich ist................
    :achselzuck......was nun,ist jemand schon einmal mit diesem Sachverhalt in Berührung gekommen ??
     
  2. Alex78

    Alex78 Master of Desaster

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    Alex
    Ist ein Yj mit einem hardtop drauf ein geschlossenes Behälnis?
    Wenn ja, dann darf man doch alles transportieren.:-)
     
  3. Otto

    Otto Master

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    Uwe
    .... sind bestimmt alles Airsoft- Waffen unter 0,5Joule!? :pfeiffen

    Die Dinger laufen unter Spielzeug, und werden vom Waffengesetz garnicht erfasst! :-)

    Uwe
     
  4. #4 Intruder66, 04.09.2010
    Intruder66

    Intruder66 love the old jeeps..they will go everywhere

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    Mario
    Weis nicht wie es jetzt in D geregelt ist. Aber hier muß ich jetzt meine Jagd gewehre zumindestens in eine durch schloss gesicherte Stoffwafentasche tuen wenn ich sie im Fahrzeug transportiere. Munition eh getrennt und extra verschlossen. Aber ist so eine Stofftsche nun sicher.... gilt hier aber zumindestens als geschlossener sicherer Behälter....

    Das selbe mit den Messern, ihr habt 12 cm Klingenlänge hier sind es 8,5cm. Gehe ich zur Jagd zum Angeln oder Tauchen nehme ich halt nen ordenliches Messer mit und niemand wird/kann etwas dagegen sagen... nur waren die letzten Jahre halt des Nachts ausergewöhnlich viele Fischer, Taucher, Jäger usw auf der Reperbahn usw unterwegs :verrückt.
    Es gibt immer berechtigungen für Regelungen aber auch genug Bereiche wo es eben in der Form keinen Sinn macht.
    In D & DK gibt es halt immer noch mehr Delikte mit Stichwaffen als mit Schusswaffen...und damit es so bleibt gibt es eben solche Regelungen auch wenn sie manchmal etwas merkwürdig erscheinen...
     
  5. murray

    murray Mall-Rated

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    Da ist aber das Kriegswaffenkontrollgesetz einschlägiger. Es handelt sich ja nur bedingt um eine Jagdwaffe.
     
  6. #6 simplydynamic, 04.09.2010
    simplydynamic

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    Aber auch beim §42a gibt es viele Ausnahmen.
    Letztens habe ich noch gelesen das Waffen die unter die Kriegswaffenliste fallen, oder vor 45 in Umlauf gekommen sind, nicht unter den 42a fallen.

    Ich hab für den Bereich ne Sachkundeprüfung abgelegt und dennoch weiß ich da nicht Bescheid..... :grübel

    Die Regierung könnte das wirklich mal vereinfachen....
     
  7. Raptor

    Raptor Guest

    Ja mit den Waffen, da hat der Staat ganz schön Angst davor.

    So begann es vor 1000 Jahren auch in China, da war es sogar verboten mit Messer und Gabel zu essen, seit dem Essen sie mit Stäbchen.

    Weil der Kaiser vor der Bevölkerung Angst hatte und Terroranschläge befürchtete wurde alles was als Waffe eingesetzt werden konnte Verboten.:verrückt

    Wir sind jetzt auch auf dem Weg dahin. :traurig2
     
  8. #8 Steve1968, 04.09.2010
    Steve1968

    Steve1968 Member

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    Mach mir keine Angst.
    Ich kann nicht mit Stäbchen essen:traurig2
     
  9. TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

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    Ja, quasi jeden Tag - auf der Arbeit :pfeiffen Diese Regelung ist wirklich erschreckend schwammig, alles nur Auslegungssache.
     
  10. Alex78

    Alex78 Master of Desaster

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    Inderekt.
    Mich haben die vor ein paar Jahren kurz nach Silverster an der holländischen Grenze rausgezogen. Ich hatte meinen Schreckschußrevolver unterm Fahrersitz.
    hatten Silvester damit Raketen in die Luft geschossen.
    Und ich ich depp hab vergessen ihn aus dem Auto zu nehmen.
    Naja, lange Rede kurzer Sinn: Revolver beschlagnahmt, ich ne Anzeige wegen unerlaubten Waffenbesitzes am Ar...
    Musste 200 € an irgendwelche Klosterbrüder zahlen. :achselzuck
    War mir eine Lehre.
     
  11. #11 simplydynamic, 07.09.2010
    simplydynamic

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    Vorsicht......
    § 42a wie bereits gennant.
    Auch Spielzeug fällt nun darunter wenn es den Anschein einer echten Waffe erweckt. Dann gibt es ein Verbot des Führens ausserhalb deines befriedenten Besitztums.

    Auch sollte man inzwischen mit Taschenmessern aufpassen.
    Die so beliebten und praktischen "Einhandmesser" dürfen inzwischen auch nicht mehr geführt werden. Heißt also ich darf sie ausser bei mir zu Hause nicht mehr besitzen. Es gibt zwar Ausnahmen für sozialadäquate Zwecke aber ........
    Einige Polizisten sind der Meinung das selbst ein Campingausflug, Angeln oder ausgedehnte Mountain Bike Tour nicht dazu gehört, da man ja auch andere Taschenmesser dazu nehmen könnte.
    Doppelt aufpassen..... Auch die sogenannten Multitools fallen oft unter diese Regelung.
    So kann man mit einem "normalen" Taschenmesser schnell einen Verstoß gegen das WaffG begehen....

    Da sich aber auch Igor und Achmed Intesivtäter sicherlich daran halten ist Deutschland damit natürlich auch viel sicherer geworden... :pfeiffen
     
  12. #12 Eagle Eye, 07.09.2010
    Eagle Eye

    Eagle Eye auch mal nach vorne gucken

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    aber mal allen ernstes:
    KEIN gericht der welt würde mich dafür verurteilen,
    wenn ich zum forumstreffen mit meinem taschenmesser am
    lagerfeuer stöck-chen fürs stockbrot schnitze.

    und dabei ist es sch....-egal, wie lang die klinge ist.
    es kommt sowieso NIE auf die länge an :pfeiffen

    aber wenn ich natürlich mit dicker lippe auf´m straßenfest
    die leute anpöbel und mit meinem multi-tool bedrohe,
    gehöre ich wegen unerlaubten waffenbesitzes weggesperrt.

    ich habe keinerlei bedenken, ich bin ein guter mensch.
     
  13. #13 Frankie, 07.09.2010
    Frankie

    Frankie FTW

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    Frank
    Passend zu diesem Thema: Klick!

    Achtung: Nichts für Zartbesaitete!
     
  14. #14 simplydynamic, 07.09.2010
    simplydynamic

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    Der Cop aus dem Dorf, der dich kennt, ignoriert das wahrscheinlich. Ausserdem muß er das ja erstmal sehen.

    Aber wenn du an einen gerätst der gerade von der Hundertschaft aufs Revier kommt, nen schlechten Tag bei Freundin hatte und keine Jeeps mag......
    Der sieht den Clip aus der Hosentasche schauen und zack ..........:hammer

    Verstoß gegen das WaffG.

    Problem ist ja, es ist nicht richtig geregelt und dazu unverständlich und idiotisch.
    Wenn es heißen würde das und das Messer verboten.... immmer und überall

    Aber dieses Messer darf nur bei berechtigtem Interesse geführt werden..... Was das ist entscheidet aber der Polizist vor Ort.

    Hier mal im "Klartext":

    Nachlesen hier : http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php
    oder hier: http://www.co2air.de/wbb3/index.php?page=LexiconItem&id=2137

    Und Theo sagt uns bestimmt auch noch wie er berechtigtes INteresse auslegt :pfeiffen
     
  15. #15 Steve1968, 07.09.2010
    Steve1968

    Steve1968 Member

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    Stefan
    :nachdenklichWenn ich mir jetzt beim Aldi oder sonstwo einen Messerblock (Küchenmesser) kaufe und, weil ich Müllvermeidung betreibe, packe ich die Folie usw. gleich bei denen in die Tonne. Auf dem Weg zum Auto oder nach Hause kommts zur Konrolle und ich führe praktisch Waffen spazieren?
     
  16. #16 trudelpups, 07.09.2010
    trudelpups

    trudelpups Vielen Dank für nichts !

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    :-).........wenn man es genau nimmt schon.
    Mir ging es aber mehr um die Atrappen der Schusswaffen an und in den Autos.
     
  17. #17 mad joe, 07.09.2010
    mad joe

    mad joe Was man nicht selber macht, wird nix!

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    Joachim
    Jetzt mal doofe Zwischenfrage(n).

    Also C02 sprich Schreckschußwaffen darf ich nicht, was ist aber mit Bolzenschussapparaten wie sie die Metzger zum Schweine/Rinder töten benutzen, oder Nagelmaschinen die mit mit Patronen betrieben werden, darf ich die auch nicht mitführen???

    Wie is das mit Baseball Schlägern, das ist doch ein Sportgerät???

    Muß ich in Zukunft auch meine Fäuste zu Hause lassen oder den Jeep, weil mit dem könnte ich Abul oder Vladimir ja auch Umnieten???

    Oder Bordwerkzeug wie Schraubendreher, der kann bei geübter Handhabe ja auch als Stichwerkzeug benutzt werden???




    ... ich seh schon, in absehbarer Zeit werden wir wohl auch mit den Fingern essen müssen, denn selbst mit Essstäbchen könnte man Theoretisch jemand Ermorden.
    :verrückt
     
  18. #18 simplydynamic, 07.09.2010
    simplydynamic

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    @ steve & mad joe

    Ja....... :pfeiffen
    Und bei einigen Sachen kommt es dann auf die Zweckbestimmung an.
    Basi mit kompletter Montur Sa. Nachmittags kurz vorm Sportplatz ok,
    Sa. Abends nur den Basi im Auto im Kofferraum Waffe und somit Verstoß.....
    Aber da gibt es ja noch viel mehr.....
    Einfach mal das Polizeigesetz des Landes oder auch mal die Gemeindeverordnungen lesen. Da bekommt manch einer sicher Schaum vorm Mund :argh

    [​IMG]

    Aber nach Wein kommt sicherlich bald auch Bier aus dem Tetrapack :bähh
     
  19. Raptor

    Raptor Guest

    Ich sag's euch, wir werden alle noch mit Stäbchen Essen und das Brot wird auch abgeschafft weil man es mit einer Waffe schneiden muß.

    Dann gibt es nur noch Baguette das wird gebrochen.

    Fleisch wird dann solange gekocht bis man es mit dem Löffel Essen kann.

    Fleisch Grillen wird verboten weil beim Grillfest eine Zusammenrottung von Waffenstarrenden Banden das Land in Angst und Schrecken stürzt.

    Die Behörden rücken dann mit ner Hundertschaft von Bereitschaftspolizei aus und schlagen den Aufstand nieder.

    Das meine ich ernst, da man nur noch vom Staat gelenkt wird und zu spuren hat wenn es ihm gefällt.

    Man darf noch Arbeiten bis 70 dann Sterben, das macht dem Staat Freude.

    Wird man Krank ist das Gesundheitswesen so das man falsch behandelt wird oder nicht die Nötige Behandlung bekommt weil es zu Kostspielig ist.

    Kommt es zu einem Angriff auf eine Person oder gegen einen selbst und man Verteidigt sich oder andere in dem man den Angreifer mächtig eine auf die Mütze gibt hat man schlechte Karten bei der Justiz, dann heißt es - unverhältnismäßige Gewaltanwendung -

    Das heißt ganz klar - erst schlagen lassen dann wie ein winselnder Hund zu Polizei und Anzeige erstatten.
     
    Deutschland – Dorado der Verbote und gesetzlicher Vorschriften

    Immer wieder wundern sich meine ausländischen Freunde, wie ‚die Deutschen’ den allumfassenden Verbotekatalog, den sich unsere Politiker in nicht endenwollender Kreativität einfallen lassen, duldsam und ergeben bereit sind zu leben. Kaum ein Tag, an dem sich nicht irgendein Politiker – natürlich von edelsten Schützermotiven geplagt – mit einem neuen Verbotsvorschlag zu profilieren sucht.
    Den jüngsten Vogel in diesem Feld der Entmündigung des augenfällig zu keiner eigenen Denkleistung fähigen Wählers schoß irgendein Verrückter aus dem Eliteclub der Politiker ab, der doch allen Ernstes eine ‚Kindersicherung für Feuerzeuge’ gesetzlich verankert wissen wollte. [Ich sehe schon einzel verpackte, in Stalufolie gewickelte Streichhölzer vor mir.]
    Klimaschutz, Alkoholverbot für U18, Verbote für Killerspiele, Nichtraucher-schutzgesetz, Rauchverbote für alle gastronomischen Einrichtungen, Tempolimit, Ladenschlußzeiten und Arbeitszeitbeschränkungen, Lebensarbeitszeitbeschränkung (z.B. für Ärzte), während Politiker, selbst Minister(präsidenten), gar nicht senil genug sein können, Mindestlöhne, Handy- und Rauchverbot im Auto (warum nicht gleich ein Konversations- und CD-Einlegeverbot für den Fahrer sowie ein Verbot für jedwede Nahrungsaufnahme am Steuer), Scheinselbständigkeit (bei gleichzeitiger Promotion der Ich-AG!) – all dies bestätigt den entlarvenden Satz: "Nur Verbote regeln und sichern Freiräume", zu dem sich Norbert Geis (CSU) am 20. März dieses Jahres in einer ntv-Talkshow verstieg. Nur zwei Tage später erklärte Volker Kander (CDU) im gleichen Sender: "Nach unserem christlich-abendländischen Menschenbild ist der Mensch zur Freiheit berufen, nicht zur Gängelung." Erstaunliche Einsicht!

    "Was sind das für Reformen, die uns Wände voll neuer Gesetze, Novellen und Durchführungsverordnungen bringen? Liberale Reformen sind es jedenfalls nicht. Es sind Reformen, die in immer ausgeklügelterer Form Bürger in neue Abhängigkeiten von staatlichen Organen bringen, wenn nicht sogar zwingen."
    Ludwig Erhard, 1974


    Der Gedanke drängt sich auf, daß es unseren Politikern in zwanghafter Weise um eine Profilsuche durch Verbote geht, beileibe aber nicht um die grundgesetzlich akklamierte Aufgabe der "Sicherung einer freiheitlichen Grundordnung". Grundsätzlich, so lehrt uns die Theorie, ist der Bürger einer freiheitlichen Gesellschaft der Träger aller Rechte. Deutschland hingegen entwickelt sich immer mehr zu einem Verbotestaat, in dem sich der Staat, i.e. die Politiker, das Recht anmaßen, ausschließlich sich selbst als Träger aller Rechte zu gerieren – längst jenseits klarer Voten der Mehrheit der Bürger, die unsere Politiker vorgeben zu vertreten. Notfalls entschuldigen sie Verbotsbegehren mit dem Zwang aus Brüssel.
    Daß der Mensch in dem Maße, in dem ihm die Politik die Verantwortung für jegliches Handeln, ja sogar alles Denken abnimmt, immer mehr verunfähigt wird, versteht auch ein psychologisch wenig beleckter Mensch, nicht hingegen unsere Politiker. Aber es scheint, als sei genau dies das Ziel der Systemparteien zu sein – die größtmögliche Entmündigung des Bürgers, um desto leichter über immer mehr Lebensbereiche gesetzlich verfügen zu können.

    Bericht aus Zeitreport Online

    Oliver Hassencamp hat es schon vor Jahrzehnten geahnt. "Wenn Argumente fehlen, kommt meist ein Verbot heraus", schrieb der Schriftsteller und Kollege Erich Kästners. Wenn Hassencamp recht hat, dann steht es ziemlich schlecht um die Debatte in Deutschland. Hierzulande wird gerade über ein Verbot nach dem anderen diskutiert. Was demnächst alles untersagt werden könnte:
     
    Osterflohmärkte

    Deren Verbot ist schon beschlossen, und zwar in Berlin. Die rot-rote Regierung möchte nicht, dass an Ostern und Pfingsten das Erscheinungsbild der Stadt durch Trödelhändler getrübt wird. Die Fraktion der Christlich Demokratischen Union in Berlin sieht das anders und verlangt eine entsprechende Änderung im Ladenöffnungsgesetz. Die Entscheidung, ob ein Kunst- und Trödelmarkt an Feiertagen geöffnet werde, solle den Betreibern überlassen werden, fordert die CDU. Trödelmärkten gehörten einfach zum Straßenbild, Ostern hin oder her.
     
    Paintball

    Verwandt mit dem Verbot der "Killerspiele"; wird auch "Gotcha" genannt. Die Welten der Spieler sind nicht virtuell, sondern real: Sie treffen sich in Hallen oder Wäldern. Je nach Vereinbarung treten unterschiedlich große Mannschaften an und beschießen sich mit Farbmunition. Kurzversion der Regel: Wer getroffen wird, scheidet aus. Das Verwaltungsgericht in Stuttgart hat am Dienstag entschieden, dass Kinder und Jugendliche eine Paintball-Halle im Stadtteil Zuffenhausen nicht mehr betreten dürfen.
    Zuvor hatte die Landeshauptstadt Stuttgart den Betrieb verboten, weil "das spielerisch simulierte Töten" von Menschen "mit der verfassungsrechtlichen Menschenwürde unvereinbar" sei. Außerdem, so die Richter, dürfe in der Halle fortan kein Besucher mehr "Tarnkleidung, Uniformen oder uniformähnliche Kleidungsstücke" tragen. Auch müsse der Betreiber dafür sorgen, dass "das ,Abschießen' von Mitspielern nicht der ausschließliche Zweck des Spiels ist". Statt dessen solle die Fahne des Gegners erobert werden.
    Vereinbar mit der Menschenwürde ist Paintball übrigens manchmal doch - nämlich dann, wenn keine "Farbmarkierungskugeln mit roter oder rötlicher bluttonähnlicher Farbe" verwendet wird, wie das Verwaltungsgericht findet. In Stuttgart wird also demnächst vielleicht mit roséfarbenen Patronen geschossen.
     
    Zitat aus der Frankfurter Allgeneine
     
    Das ist jetzt etwas vom Thema Waffen weg aber die Richtung in puncto Verbote in Deutschland trifft es.

    In diesem Land ist ja alles Verboten und was noch nicht verboten ist wird noch verboten und wenn es unsere Politiker nicht verbieten dann macht es die EU.

    Kurz und gut, der Staat hat Angst vor seinen Bürgern und hält sie an der kurzen Leine so das ihnen die Macht nicht entgleitet.
     
    Sollte dieser Beitrag zu radikal sein dann Löschen.
     
     
     
  20. #20 simplydynamic, 08.09.2010
    simplydynamic

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    Michael
    Diese Sachen sind hier ja schön öfter angesprochen worden. In Threads wo man über Hobbies schreibt, wo man fährt usw.

    Nicht umsonst würde ich gerne aus Deutschland wegziehen. Das einzige was mich hier noch hält ist ein halbwegs guter Job und Freundin die nicht wegziehen möchte.

    Aber wer mal die Freiheiten in anderen Ländern (USA, Kanada usw.)
    kennengelernt hat......

    Es liegt aber an uns sowas zu ändern. Sicher kann man nciht sagen das paßt mir nicht und dann wird es plötzlich so frei wie in USA hier.
    Aber wir können zur Wahl gehen und unser Kreuzchen entsprechen machen.
    Und ich glaube kaum das mit z.B. den Grünen all diese Dinge besser werden. Auch wenn man meint dann etwas für die Umwelt oder unsere Kinder zu tun.....

    Und wenn das auch nicht hilft muß man mal sich mehr dafür einsetzen.
    Siehe Streiks in frankreich, Griechenland usw.
    Oder auch 1989 mit "Wir sind das Volk"

    Aber NOCH geht es uns zu gut und wir haben genug Freiheiten.
    Fehlende Offroad Gelände oder verbotene Messer tangieren noch nicht ausreichende Teile der Bevölkerung.
     
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