3. EU-Führerscheinrichtlinie. Ich könnte....

Diskutiere 3. EU-Führerscheinrichtlinie. Ich könnte.... im Smalltalk Forum im Bereich Allgemeines; durchdrehen! :motz Da ich aktuell von der ab 19.Januar 2013 eintretenden EU-Führerscheinrichtlinie betroffen bin, möchte ich euch das nicht...

  1. GCZJST

    GCZJST Findet jedes Schlammloch :-)

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    durchdrehen! :motz

    Da ich aktuell von der ab 19.Januar 2013 eintretenden EU-Führerscheinrichtlinie betroffen bin, möchte ich euch das nicht vorenthalten. :vertrag

    Was genau alles geändert wird kann HIER nachgelesen werden.
    Besonders Augenmerk möchte ich auf folgenden Absatz legen:

    Ich hatte - eigentlich - vor meinen CE Schein jetzt anzufangen um 2013 meine Prüfung machen zu können. Aufgrund dieser -tollen- Einheitlichen neuen Regelung, kann ich jetzt aber den CE Schein (rein privater Natur - als schraubender Informatiker habe ich schon meinen Beruf) vorerst mal vergessen.:monk

    Bisher war die Regelung ja so, dass man den Führerschein mit 18 machen durfte, aber keine gewerblichen Fahrten durchführen (Außer man hatte eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer). Erst ab 21 war dann der vollständig gewerbliche "Betrieb" möglich - aber auch nur, sofern man eine beschleunigte Grundqualifikationsschulung / Prüfung hinter sich gebracht hat.

    Jetzt ist es so, das das allgemeine Mindestalter für den CE auf 21 angehoben wurde. (Eine beschleunigte Grundqualifikation ist immernoch Pflicht für gewerbliche Fahrten). Alle ab 18 müssen entweder eine 7.5h Grundqualifikationsprüfung bei der IHK abliefern, oder einen Beruf vorweisen können. Hierbei ist es aber auch möglich,das eine MPU abgelegt werden muss (was aber noch nicht sicher ist). :keule:
    Ich hätte nach altem Recht also nächstes Jahr die Prüfung für CE ablegen können (Habe schon Erfahrung mit 40 tonnen auf der Strasse dank Führerschein Klasse T), hätte schließlich mit 21 die beschleunigte Grundqualifikation gemacht und hätte schließlich auch gewerblich fahren dürfen.

    Das geht ja nun nach der neuen Richtlinie so nicht. Aber jetzt kommts: Dennoch gibt es einen anderen Weg, wie man trotzdem vor 21 an den CE Schein kommt. Nächstes Jahr mache ich die Klasse C1 (ohne "E) und habe damit die "siebnerhalbtonner" abgedeckt. Damit kann ich die reguläre Grundqualifikationsprüfung absolvieren (hätte ich mit 21 so oder so müssen für gewerbliche Fahrten) und kann dann vor 21 den CE erwerben.


    Warum jetzt den langen Beitrag?
    Weil ich mich zu tode über die neuen Abzock-Richtlinien aufregen könnte.
    Leider hat die arme Dame beim Landratsamt heute meine gesamte Wut über diese Geschichte abbekommen... :keule:

    DANKE, EU. :monk
     
  2. #2 bezwinger, 26.10.2012
    bezwinger

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    7,5h ? Bei der ihk ? Sind das nicht sogar 180h ? Bzw 5module für die erreichung der 95 in dem fs ?
     
  3. GCZJST

    GCZJST Findet jedes Schlammloch :-)

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    Nur im Falle der beschleunigten Grundqualifikation... (140h Schulbank und man brauch keinen Lappen dazu.) (Ab 21 Jahre)

    Für die normale Grundqualifikation ist eine 8 h Prüfung notwendig (ohne Pflichtunterricht) bei dem man mindestens C1 braucht. (Ab 18 )
     
  4. #4 bezwinger, 27.10.2012
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    :grübel das schaft kaum einer ....:huch
     
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