Wild Campen in Europa

Diskutiere Wild Campen in Europa im Outdoor und Survivor Forum im Bereich Aktivitäten; Du magst es nicht verstehen :grübel Es ist alles öffentlicher Verkehrsraum - es sei denn es ist eingezäunt bzw. gegen unbefugtes Betreten/Befahren...

  1. #21 simplydynamic, 06.10.2011
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    Aber ich zelte ja nicht auf dem Weg/Strasse .... Verkehrsraum.
    Du hast sicherlich den Ärger weil Du die Wege befahren bist ? Das verstößt ja auch zusätzlich gegen das Landeswaldgesetz. Darf man also eh nicht.

    Wenn ich jetzt aber den Schotterweg zu einem Waldparkplatz fahre, den Wagen dort parke und 2 km in die Wälder des Sauerlandes laufe dann hat das ja nichts mehr mit Fahren und öffentlicher Verkehrsraum zu tun. Wenn die Kiddies mit Rad querfeldein fahren und irgendwo da zelten ja auch nicht.
    Der Verkehrsraum hat ja nur was in Bezug auf die StVO zu tun.

    Allerdings müßten andere Gesetze greifen die mir das Zelten irgendwo verbieten oder das Grillen auf einer Waldlichtung.
    Aber ganz unabhängig vom hinfahren mit dem Jeep.
    Die beiden Sachen sollten wir hier in der Diskussion erstmal trennen. Das führt zu Verwirrungen.

    Oder wir haben doch plötzlich entdeckt das man an See XY, Wald YZ Zelten und Grillen darf.......
     
  2. TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

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    Leider falsch. Der Bundesgerichtshof hat in einer Grundsatzentscheidung schon vor Jahren den "öffentlichen Verkehrsraum" definiert - also festgestellt, wo bestimmte Gesetze gelten.

    Nach diesem Urteil sind "öffentlicher Verkehrsraum" alle Flächen, die von Jedermann befahren werden KÖNNEN, ohne Berücksichtigung von Eigentumsverhältnissen an Grund und Boden.

    Demnach gilt auch im Wald die StVO, das Fahrzeug muss versichert sein, Du musst einen Führerschein haben, usw. Wir haben hier bei uns eine große Wiesenfläche, die einmal im Jahr als Parkplatz für eine Großveranstalung benutzt wird. Diese Wiese gilt aber das ganze Jahr als "öffentlicher Verkehrsraum".

    http://de.wikipedia.org/wiki/Camping#Deutschland

    Grüße :ciao

    Andreas
     
  3. #23 simplydynamic, 06.10.2011
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    Ah, da kommen wir der Sache näher.......

    Heißt also doch, wenn ich das richtig interpretiere das meine Fahrt quer durch den Wald wo sonst keiner mehr hinkommt oder nur das Rückefahrzeug nicht mehr öffentlicher Verkehrsraum ist.
    Auch ist da ja meist über den Wohnwagen oder WoMo geschrieben.

    Gut da kommt dann wieder das Naturschutzgesetz.......

    Sieht also mit Zelt schon etwas besser aus.
    Herstellen der Fahrtüchtigkeit........
    Also ich bin 10Std. im Gelände unterwegs (und habe mir ein Bier gekippt), ist eine Nacht (überall) Zelten ok. Da es ja zur Herstellung der Fahrtüchtigkeit dient.

    In den (meisten) Landeswaldgesetzes finde ich nichts. Die sind sehr einfach gehalten. Dient der Erholung, jeder darf rein, ausser Sperrflächen, keine (Motor)Fahrzeuge.

    Muß man nur mal ausgiebig, die Naturschutzgesetze studieren. Und die sind sehr sehr dick.......

    Auch die Aussagen bzgl. der verschiedenen Bundesländer ist ja interessant. Evtl. findet man in dei Richtung was.

    Letztlich aber sehr sehr traurig, dass man noch nicht mal mit seinen Kindern in die Berge, an einen See, in den Wald fahren könnte, dort Lagerfeuer macht und zeltet.
    und dabei meine ich jetzt nicht irgendeinen Naturparkwald auf links drehen.

    Kein Wunder das die Kiddies nur noch auf der Strasse, vor der Playsi oder im Park mit nem Bier abhängen und Leute abziehen.........


    So müßte es eigentlich Richtigerweise sein........
     
  4. #24 TJ-Charly, 06.10.2011
    TJ-Charly

    TJ-Charly Jeeper

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    ...du darfst überall Campen:-)

    ...du darfst dich nur nicht erwischen lassen:-)
     
  5. #25 4x4 schrottie, 06.10.2011
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    :daumen genau und wenn du erwischt wirst kommt es immer auf den Ton an, den der erwischte anschlägt, was daraus wird.
    :ciao
     
  6. #26 4x4 schrottie, 20.10.2011
    4x4 schrottie

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    Wenn es nicht unbedingt das Sauerland sein muß, bei uns in der schönen Pfalz darf auf 7 Plätzen im Wald gezeltet werden mit Lagerfeuer :bäh

    guckst du:http://www.trekking-pfalz.de/de/index.htx/4a0bdad63af21784f4e2e554a56a3593
     
  7. #27 simplydynamic, 25.10.2011
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    Das ist ja cool. So stelle ich mir das vor. Ne 4x4 Strecke direkt bis an die Stellen wie in Moab oder so wäre zwar noch schöner, aber das ist schon ne coole Sache.

    Leider nicht hier um die Ecke. Meine Tante und Cousinen würden sich freuen. Die wohnen 3 min. hinter Landau.......


    Aber der Link ist gespeichert. Wer weiß, evtl. will ich bzw. Freundin ja doch mal richtig im Wald campen....... :daumen
     
  8. #28 Elkman54, 05.06.2012
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    § § Landeforstgesetz NRW verbietet ex pressis verbis, das campen im Wald. Beim Vergleich mit dem Jedermannsrecht in Schweden muss man berücksichtigen, das Schweden eine erheblich geringere Bevälkerungsdichte (inklusive Touristen) als Deutschland hat.
    Stell dir mal ein Wochenende vor an dem Nur 10% der Familien mit ihren Kiddies in den Wald fahren und campen..... grauenvoll.
     
  9. #29 Joschek, 05.06.2012
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    Joschek Der Stachlige

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    "Leider falsch. Der Bundesgerichtshof hat in einer Grundsatzentscheidung schon vor Jahren den "öffentlichen Verkehrsraum" definiert -
    also festgestellt, wo bestimmte Gesetze gelten.

    Nach diesem Urteil sind "öffentlicher Verkehrsraum" alle Flächen, die von Jedermann befahren werden KÖNNEN,

    ohne Berücksichtigung von Eigentumsverhältnissen an Grund und Boden
    .

    Demnach gilt auch im Wald die StVO, das Fahrzeug muss versichert sein, Du musst einen Führerschein haben, usw.
    Wir haben hier bei uns eine große Wiesenfläche, die einmal im Jahr als Parkplatz für eine Großveranstalung benutzt wird.
    Diese Wiese gilt aber das ganze Jahr als "öffentlicher Verkehrsraum".



    Das heisst: ich darf noch nicht einmal auf meinem eigenen Grund und Boden zelten, wenn er nicht befriedet, also eingezäunt ist...
    Krankes Deutschland!!!!!!!!!!!!
     
  10. #30 simplydynamic, 06.06.2012
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    Ich glaube kaum das 8Mio. Bundesbürger an einem Wochenende plötzlich zelten wollen.
    lass es mal 10 Promille sein......
    Und das verteilt auf ganz BRD ?? Ich sehe da kein Problem. Zumal sich viel in Gebieten abspielt die eh halbwegs zugänglich sind.
     
  11. #31 Elkman54, 10.06.2012
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    kannst gerne mal hier im Ruhrgebiet an einem schönen wochenende in die Natur rausgehen und dir selbst ein Bild davon machen,wenn nach einem Wochenende regelmässig 2 to Müll abtransport werden müssen, wirft das schon ein gewisses Licht auf die "Naturliebhaber"
    aber für NRW ist es eh wurscht
    Du kannst wild Campen, darfst es aber nicht, erwischt werden heisst: Platzverweis, 200 € Ordnungsgeld und gut is
     
  12. #32 simplydynamic, 10.06.2012
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    Das kenne ich nur von den Parks wo bestimmte Gruppen regelmäßig grillen und Familienfeste veranstalten.
    Als Deutscher sollte man sich da eh eher fernhalten.

    Aber egal wo ich sonst war, sei es zum MTB fahren, Jeep fahren, oder in der Jagdhütte im Sauerland meines Großvaters gab es in der Hinsicht nie Probleme.
    Ich glaube nicht, dass es an den Sachen liegt die dort gemacht werden, sondern eher an den Leuten die es anzieht.

    Sieht man z.B. auch bei Rock am Ring.
    Bei einer Oldtimerveranstaltung oder ähnlichem sieht es nie so schlimm danach aus.
    In USA werden die Trails ja auch von allen die dort fahren sauber gehalten. Wissen sie doch, das es sonst zu Schließungen kommen kann. Aber wir sind ja soviel vernünftiger als die........
     
  13. #33 Albatross, 06.11.2012
    Albatross

    Albatross Der mit dem Vogel

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    Vielleicht noch ein kleiner Hinweis zum "Jedermannsrecht" in Schweden..
    wenn du irgendwo Campst und nach 24h weiter ziehst... jedoch Müll hinterlässt, wird es wesentlich Teurer als die 200 Euronen hier in Germanien für's "wilde Campen"
     
  14. #34 Ernie79, 14.11.2017
    Ernie79

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    Hallo ,
    da ich für den nächsten Sommer einen Campingurlaub in Portugal, mit den Zwischenzielen Frankreich und Spanien, plane, habe ich mich vorab schonmal über die Vorschriften was das Wildcampen angeht informiert. Im Netz bin ich auf diese Seite gestoßen Wildcampen Übersicht aller EU Länder - Wo darf ich was? . Dort kann man sich einen Blick über die bestehenden Gesetze des jeweiligen Landes verschaffen. Am besten dann nochmals kurz vor Reisebeginn den aktuellen Stand abfragen, um nicht doch in Konflikt mit dem Gesetz zu kommen.:daumen
     
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