Höherlegung + AHK + TÜV/DEKRA/GTÜ

Diskutiere Höherlegung + AHK + TÜV/DEKRA/GTÜ im Technik allgemein Forum im Bereich Allgemeine Technik; Hallo zusammen, ich habe mich heute frohen Mutes und scheinbar gut vorbereitet auf den weg gemacht um meine 2" Fortec Höherlegung eintragen...

  1. #1 Maxx_berlin, 14.08.2015
    Maxx_berlin

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    Hallo zusammen,

    ich habe mich heute frohen Mutes und scheinbar gut vorbereitet auf den weg gemacht um meine 2" Fortec Höherlegung eintragen zulassen.

    hätt ich morgens gewusst was das für Theater wird, hätt ichs sein gelassen.

    Im Gutachten steht das kein Anhängerbetrieb getestet wurde. beim Eintragungstext-Vorschlag steht dann schon mal "kein Anhängerbetrieb"

    Anlaufstelle Dekra: zu DRITT ewig ums auto und alles ganz wichtig gemessen etc. Dann nach 20 Minuten "Wir haben ein Problem....die AHK ist zu hoch"
    also um mal diverse evtl. durchaus Unterhaltungswert bietende Wortgeplänkel weg zu lassen.
    Sie wollten es nicht zusammen mit der AHK eintragen weil die satt 42cm nun 52cm hoch ist.
    Ich also wieder heim gefahren (30min) und im netz geschnorchelt.
    Die EU-Richtlinie 94/20/EG, Anhang VII, Absatz 2.1.1 sagt, dass diese 42cm nicht für Geländewagen gilt.
    Darüberhinaus muss die Messung beim maximal zul. Gesamtgewicht erfolgen... hm dafehlten mir aber ca. 550kg im Kofferraum.

    soweit sogut.....das interessiert nur keine Sau.:grübel
    weder DEKRA noch TÜV oder GTÜ liest sich das überhaupt durch als ich nochmals überall hin bin.

    der geilste war der vom TÜV SÜD- Sagt dass gelte nur für EU-Neuwagen ihrer ist ja BJ99. Dann meinte ich die EU Verordung ist aber von 94...das ist vor 99. ER:"Ja das ginge trotzdem nicht einzutragen":teufel2
    Ja gehts noch.....

    hat einer von euch ähnliches zu berichten und evtl. im Raum Konstanz nen TÜVer der up to date ist und nicht nur nach Schema F agiert.

    EU-Richtlinie 94/20/EG, Anhang VII, Absatz 2.1.1



    Zitat:
    Kupplungskugeln mit Halterung müssen bei ihrem Anbau an einem Fahrzeugtyp der Klasse M1, der Klasse M2 unter 3,5 Tonnen und der Klasse N1 den Freiraum und die Höhenmaße der Abbildung 30 einhalten. Diese Anforderung gilt nicht für Geländefahrzeuge im Sinne des Anhangs II der Richtlinie 92/53/EWG.

    Und dazu noch die Definition eines Geländefahrzeugs aus Anhang II der Richtlinie 92/53/EWG:

    4.1. [...] Fahrzeuge der Klasse M1 gelten als Geländefahrzeuge, wenn sie wie folgt ausgestattet sind:
    - mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse, die so ausgelegt sind, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann;
    - mit mindestens einer Differentialsperre oder mindestens einer Einrichtung, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet; und wenn sie als Einzelfahrzeug eine Steigung von 30 % überwinden können, nachgewiesen durch Rechnung.
    Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen erfüllen:
    - Der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen,
    - der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
    - der Rampenwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
    - die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm betragen,
    - die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm betragen,
    - die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm betragen.
     
  2. #2 Falkili, 15.08.2015
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    Was staht denn in deinen Papieren?
    Steht da drin, dass du einen Geländewagen hast?
    ... Oder steht da "Personenkraftwagen"?
     
  3. #3 Maxx_berlin, 15.08.2015
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    Personenkraftwagen..... die Defenition eines GeländeFahrzeuges ist ja beim WJ defenitiv erfüllt.
    Aber sicher muss das dann erst umgeschlüsselt werden und sone Umschlüsselung geht sicher auch wieder nur wenn man bei "Vollmond ne Jungfrau" opfert.....

    Herje...son schieet gibts nur hier in deutschland.....nicht dran zu denken was bei ner 4" zoll Höherlegung kommen würde, bestimmt dass die seitenspiegel zu hoch sind (könnt sich ja einer den Kopp dran stossen)und zum ein und aussteigen Trittstufen dran müssen.

    werde aber am Montag noch mit dem Chef der DEKRA etwas diskutieren dürfen. einmal bezüglich Geländewagen und dann haben sie nicht im beladen Zustand gemessen..... und bei über 500kg im Kofferraum kommts sicher 10cm tiefer....
     
  4. #4 DIRTY-EGG, 19.08.2015
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    bei meinem yps wurde damals die auflage

    "für anhänger mit angepasster zugdeichsel " im schein mit eingetragen.

    das ist ein weites feld, wenn ein anhänger waagerecht hinter dem jeep herläuft,

    ist alles im grünen bereich...
     
  5. #5 Maxx_berlin, 20.08.2015
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    eigentlich will ich ja nur nen paar mal im Jahr meine kleinen einachsigen Hänger ziehen...ok der steht schon etwas schief.... aber nicht extrem.

    naja mal schauen ich sprech nachher nochmal mit den Herren von der Dekra der sich "schlau" machen wollte.
     
  6. #6 Eagle Eye, 21.08.2015
    Eagle Eye

    Eagle Eye auch mal nach vorne gucken

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    fahr doch einfach mit dem anhänger hintendran dort hin
     
  7. big-m

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    Da Anhängerkupplungen ja nicht mehr zwingend eingetragen werden müssen, würde ich diese einfach abbauen, zu einer anderen Prüfstelle fahren und die Höherlegung eintragen lassen.

    Anschliessend die AHK wieder anbauen und alles ist gut.

    Da wo keine AHK zu sehen ist, kommt auch kein Prüfer auf dumme Gedanken. :tuscheln
     
  8. #8 Maxx_berlin, 21.08.2015
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    ja das blöde ist ja das im Fortec Gutachten drin steht bei Eintragungstextempfehlung: "bla bla... kein Anhängerbetrieb"
    und die AHK steht bei mir auch in den Papieren.

    also der von der Dekra hat voll auf stur gemacht und sieht keinen anderen Weg. Da ich jetzt ne Woche unterwegs bin mit dem Auto hab ich es mir erstmal mit dieser Einschränkung bescheinigen lassen bei der GTÜ. (möchte ja nicht ohne Betriebserlaubnis einmal durch das Land treckern):grübel

    ich probiers dann in der Hauptstadt nochmal mit der Abnahme inkl. AHK...vieleicht sind die etwas entspannter.:bier

    nen AHK adapter umbau mit Lochplatte ist mir zu teuer.... und ne selbstgeschweisste Tieferlegung der AHK aus zwei 10mm Stahlplatten würden die hier nie akzeptieren.:vogel

    oh man wie kriegen nur manche von euch die heftigen Umbauten eingetragen. wenn ich da an son 4" lift aus den USA denke....da würden sie mir hier gleich als Willkommensgruss die Plakette abpolken.
     
  9. #9 Eagle Eye, 23.08.2015
    Eagle Eye

    Eagle Eye auch mal nach vorne gucken

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    Ist doch nur eine Empfehlung.
    Da muss man das Gutachten mal richtig lesen.
     
  10. big-m

    big-m Platzhirsch

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    Suche dir eine Werkstatt, die sich auf 4x4 Umbauten spezialisiert hat, rede mit den Leuten und lass dort die Eintragung vornehmen. :tuscheln
     
  11. #11 Bandit71, 26.08.2015
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    Fahr mal nach Stockach zum Haug. Da wird Dir sicherlich geholfen.
    Und richte dem Dirk schöne Grüße von mir aus.

    Gruß Claus
     
  12. #12 Falkili, 30.08.2015
    Falkili

    Falkili livin´on a rig

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    Und wenn man dem TÜV Menschen glaubhaft erklärt, daß man da keinen Anhänger dran hängen will, sondern "nur" zB einen Fahrradträger?
    :tee
     
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