LKW Zulassung mit fünf Sitzplätzen

Diskutiere LKW Zulassung mit fünf Sitzplätzen im Automobiles Forum im Bereich Allgemeines; Hat einer von euch sich mal schlau gemacht wie sich das jetzt verhält wenn man ein Fahrzeug mit LKW-Zulassung und mehr als 3 Sitzplätzen hat? Nach...

  1. Keeper

    Keeper Master

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    Marc
    Hat einer von euch sich mal schlau gemacht wie sich das jetzt verhält wenn man ein Fahrzeug mit LKW-Zulassung und mehr als 3 Sitzplätzen hat? Nach dem neuem Gesetzt müssen sich die Finanzämter ja jetzt an die Vorgaben der Zulassungsbehörden halten:



    § 2 Begriffsbestimmungen, Mitwirkung der Verkehrsbehörden

    (1) Unter den Begriff Fahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes fallen Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger.
    (2) Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt,1.richten sich die in diesem Gesetz verwendeten Begriffe des Verkehrsrechts nach den jeweils geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften;
    2.sind für die Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich.

    (2a) bis (2c) (weggefallen)
    (3) Ein Fahrzeug ist vorbehaltlich des Absatzes 4 ein inländisches Fahrzeug, wenn es unter die im Inland maßgebenden Vorschriften über das Zulassungsverfahren fällt.
    (4) Ein Fahrzeug ist ein ausländisches Fahrzeug, wenn es im Zulassungsverfahren eines anderen Staates zugelassen ist.
    (5) Eine widerrechtliche Benutzung im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen im Inland ohne die verkehrsrechtlich vorgeschriebene Zulassung benutzt wird. Eine Besteuerung wegen widerrechtlicher Benutzung entfällt, wenn das Halten des Fahrzeugs von der Steuer befreit sein würde oder die Besteuerung bereits nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 vorgenommen worden ist.



    <A href="http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/index.html#BJNR005090927BJNE000419140">Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
     
  2. eddybo

    eddybo Lächle, denn Du kannst sie nicht alle töten !

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    eddy
    Ich weiß nicht ob es aktuell schon wieder eine Änderung gegeben hat aber dies
    hier ist vor ca. 5 Wochen noch GENAU SO im Kreis GM angewendet worden :vertrag

    :unten
     
  3. v8man

    v8man Master

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    Norman
    Hi Marc,

    ich hat mein Ram mit 5 Sitzplatz als LKW in der FZG Brief einträgen aber die Finanzamt hat das Besteuerung als LKW abgelehnt wegen eine Rundschreiben von die Bundes Finanzamt das alle LKW bis 3,5 t darf nicht mehr den 3 Sitze (in eine Reihe ) haben.

    Ich hat gefragt wie alle die DOKA's von Daimler, VW & co geht aber da hat die Dame kein antwort !
     
  4. Keeper

    Keeper Master

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    Marc
    Ok, aber das ist ja inzwischen alles überholt. Das Finanzamt ist ja auch gar nicht mehr
    für KFZ-Steuer zuständig, das macht jetzt der Zoll.
     
  5. eddybo

    eddybo Lächle, denn Du kannst sie nicht alle töten !

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    eddy
    In der Tat könnte das mit dem Zoll eine Veränderung in die Sache bringen :genau
    Bin mal gespannt wie sich das jetzt durch den Zoll entwickelt :nachdenklich
     
  6. Troll

    Troll Lone Driver

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    Tom
    Ich war mit meinem Patrol Y60 in krzer Version beim Kasseler Zoll zur entgültigen Abnahme zur Umtypung zum LKW.
    Und siehe da ohne Probleme in 10 mim alles erledigt.
    Und die wollten noch nichtmal Gels dafür haben, Toll.
     
  7. Keeper

    Keeper Master

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    Marc
    Mir ist jetzt mehr der TÜV quer gekommen...geeignete Befestigungspunkte vorweisen,
    wollte eigentlich ne T5-Bank einbauen und nicht das Originalteil.
     
  8. #8 Schmutzfuß, 24.01.2015
    Schmutzfuß

    Schmutzfuß Jeeper

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    Manny
    Wie ist das dann bei einer LKW Zulassung mit dem LKW Fahrverbot am Sonntag????


    Und so eine Umtragung kostet ja Geld....
    Trennwand einbauen???
    Die Behördenkosten???

    Wie lange kann ich den Wagen als PKW fahren bis die Kosten raus sind???
     
  9. eddybo

    eddybo Lächle, denn Du kannst sie nicht alle töten !

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    eddy
    Sonn- und Feiertagsfahrverbot
    In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit dem 1. Mai 1956 an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr ein Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sowie für alle Lkw ungeachtet ihrer zulässigen Gesamtmasse, die einen Anhänger mit sich führen. Soweit ein Tag nicht im gesamten Bundesgebiet gesetzlicher Feiertag ist, gilt das Verbot nur in den Bundesländern, in denen der Tag gesetzlicher Feiertag ist (siehe § 30 Abs. 4 StVO).

    Quelle: Wikipedia :warten
     
  10. #10 Falkili, 30.01.2015
    Falkili

    Falkili livin´on a rig

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    Dann ist es doch halb so wild.... Ohne Anhänger und unter 7,5t sollten doch die meisten mit dieser Problematik hin bekommen, oder?
     
Thema: LKW Zulassung mit fünf Sitzplätzen
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